Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 195

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Der sechste Punkt – er liegt mir ganz besonders am Herzen, und ich bin sehr froh, dass wir da eine Einigung geschafft haben – ist eine Verbesserung der Pflegefreistel­lung. Das ist ein Fortschritt für alle Familien. Künftig wird es so sein, dass in Patch­work-Familien, die ja immer mehr zunehmen, auch jener „neue“ – sage ich einmal un­ter Anführungszeichen – Elternteil, der nicht ein leiblicher Elternteil des Kindes ist (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es gibt keinen „neuen“ Elternteil!), zu Hause bleiben kann, wenn das Kind krank ist.

Darüber hinaus soll die Pflegefreistellung auch auf die leiblichen Eltern erweitert wer­den, wenn der Kindesvater oder die Kindesmutter nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Und drittens soll es auch ermöglicht werden, dass die Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, wenn Kinder im Krankenhaus sind  bis zum zehnten Ge­burtstag des Kindes und wenn es speziell medizinisch begründet ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Damit nehmen wir auf die neuen Familienformen in Österreich Rücksicht. Wir schaffen damit eine Win-win-Situation. Die Kinder haben mehr davon, weil sichergestellt ist, dass Eltern sie pflegen können. Die Frauen haben mehr davon, weil auch die Väter verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Darüber hinaus kann man festhalten, dass auch die Arbeitgeber mehr davon haben, denn für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich ist klar, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Pflegefreistellung haben werden.

Ich möchte mich ganz herzlich bei vielen Kollegen und Kolleginnen bedanken. Stell­vertretend möchte ich mich bei meinem Kollegen August Wöginger für die kooperative und gute Zusammenarbeit bedanken. Ich darf mich auch ganz herzlich bei den beiden Klubsekretären bedanken, bei Dr. Philipp Hartig und bei Dr. Gabriele Kotzegger, bei den Kollegen und Kolleginnen des Ressorts. Wir haben damit einen guten Schritt ge­setzt. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Ich freue mich auf die Beschluss­fassung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist verteilt, er ist auch ausrei­chend erläutert worden und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Franz Riepl, Peter Haubner, Gabriele Binder-Maier, Ridi Steibl und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf
im Bericht des Sozialausschusses 2028 der Beilagen über die Regierungsvorlage 2000 der Beilagen betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 2 (Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

Nach der Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

»5. Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift angefügt:

„Übergangsregelung zur Auflösungsabgabe

§ 17. Bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses vor dem 1. Juli 2013 ist keine Abgabe gemäß § 2b zu leisten, wenn der Betrieb (die Unternehmung) bezüglich des betroffenen Arbeitnehmers gemäß § 2 des Bauarbeiter-


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