Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 245

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt weitere Anpassungen im Zusammenhang mit dem Pensionsüberleitungs­gesetz. Und es gibt etwas, was, glaube ich, geringfügig erscheint, aber doch sozial­politisch sehr wichtig ist, nämlich: Es gibt ein Auflassen oder eine Abschaffung des Service-Entgeltes, nämlich der 10 € für die e-card-Servicierung für Familienangehörige, wenn auch dafür eine Wertsicherung für den Versicherten selbst eintritt. Aber es ist eine sozialpolitisch wichtige Maßnahme.

Es gibt auch noch weniger wichtige, aber doch notwendige redaktionelle Veränderun­gen.

Abschließend möchte ich aber noch eines festhalten: Es gelang dieser Bundes­regierung in den letzten Jahren, mit diesen Änderungsgesetzen einerseits sozialpoliti­sche Fortschritte sicherzustellen und andererseits durch Sparmaßnahmen eine sehr moderate Erhöhung im Bereich der finanztechnischen Abdeckung zu erreichen.

Ich glaube, man kann diese Erfolgsgeschichte auch personifizieren, nämlich in der Person des Bundesministers Stöger. Und dazu, Herr Bundesminister, möchte ich Ihnen und Ihrem Team sehr herzlich gratulieren. Machen Sie weiter so! (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.57

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer selbständig ist, der hat bei sozialen Rechten gegenüber unselbständig Beschäftigten öfter das Nachsehen, und es ist ein wichtiger Schritt, dass wir hier heute das Krankengeld für Selbständige be­schließen und einen Schritt zur sozialen Absicherung der Unternehmer, vor allem auch der Ein-Personen-Unternehmer, setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Zweiten werde ich jetzt einen Antrag einbringen, der das Wochengeld für Unter­nehmerinnen betrifft:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Christoph Matznetter, Karl Donabauer, Mag. Kurt Gaßner, Adelheid Fürntrath-Moretti und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesantrag im Bericht des Gesundheitsausschusses 2102 der Beilagen, Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Art. 2 wird nach der Z 28 folgende Z 28a eingefügt:

„28a. § 102a Abs. 5 lautet:

,(5) Das tägliche Wochengeld nach Abs. 3 beträgt 50 € und ist in den Fällen des Abs. 4 in einem Betrag im nachhinein, in allen übrigen Fällen jeweils nach Vorlage des Nachweises über den ständigen Einsatz der Hilfe im Sinne des Abs. 3 auszuzahlen. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2014, der unter Bedachtnahme auf § 51 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 47) vervielfachte Betrag.‘“

2. Im § 348 Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 31 wird nach dem Ausdruck „85a Abs. 2,“ der Ausdruck „102a Abs. 5,“ eingefügt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite