Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 19

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Weninger.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Guten Morgen, Herr Außenminister! Bei aller Kritik an Facebook und Twitter sind diese neuen sozialen Medien wichtige Kommunikationsinstrumente für viele Demokratiebewegungen, vom Arabischen Frühling bis jetzt aktuell in der Türkei. Ich möchte Sie fragen, ob es österreichische Initiativen im Menschenrechtsbeirat gibt, um den freien Internetzugang zu sichern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das ist eine große Aufgabe, gar keine Frage. Wir sehen ja, dass immer öfter, besonders in Ländern, wo die freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird, dieser Sektor als erster gestoppt wird. Offenbar gibt es auch technische Möglichkeiten dafür, aber sie dringen nicht überall durch, denn trotz dieser Verbote gibt es dort immer wieder Kommunikations­möglich­keiten. Man sieht daher, mit Verboten allein wird man das nicht bewerkstelligen, das sei besonders an die Adresse dieser Länder und ihrer Führungen gerichtet. Aber wir müssen uns insgesamt sehr stark dafür einsetzen, dass es eben Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung gibt, auch über diese Medien, dass aber besonders auch Journalisten, die von Repressionen bedroht sind, geschützt werden. Das muss ein hohes Ziel der internationalen Gemeinschaft bleiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 218/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Hübner.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Guten Morgen, Herr Außenminister! Auch eine Frage, die wir schon im Ausschuss gehabt haben. Der Staatspräsident der Tschechischen Republik Miloš Zeman hat anlässlich seines Österreich-Besuchs im vergangenen April nach einem Besuch beim Bundespräsidenten während eines Besuchs im Parlament seine Äußerungen von 2002 wiederholt, nach denen er die Vertreibung von über 3 Millionen Menschen deutscher Abstammung oder deutscher Muttersprache in den Jahren 1945 bis 1947 als das noch geringere Übel sieht. Er hat gemeint, die Leute sollten froh sein, dass man sie damals nicht hingerichtet oder ermor­det hat.

Vom offiziellen Österreich, vom Außenministerium, aber auch von der Europäischen Union ist dazu keine Meinung nach außen gedrungen, sondern es herrscht Schweigen.

Daher meine Frage:

218/M

„Welche Maßnahmen zur deutlichen Verurteilung der Aussage des tschechischen Staatspräsidenten Miloš Zeman, dass die rund drei Millionen brutal aus Tschechien vertriebenen Sudetendeutschen froh sein könnten, nicht durch die Todesstrafe umgekommen zu sein, werden Sie gegenüber der österreichischen und internationalen Öffentlichkeit ergreifen?“

Wobei ich das Wort „Öffentlichkeit“ dreimal unterstreichen möchte. – Danke.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, diese Aussagen, die der nunmehrige Präsident der Tschechischen Republik Zeman im Jahr 2002 „profil“ gegenüber gemacht hat, dass Vertreibung sozusagen das gelindere Mittel als gleich


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