Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (1284 d.B.)

Ausschussbericht

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102

Parlamentskorrespondenz

Berichterstatter:in

Hermann Gahr (V)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Hauptgegenstand des Sammelberichts

Petition der Marktgemeinde Sieghartskirchen zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (engl.: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) (60/PET)

Petition der Stadtgemeinde Schwaz betreffend "TTIP/CETA/TISA-Abkommen" (64/PET)

TTIP/CETA/TISA-freie Gemeinde (66/PET)

Mitspracherechte der Schulpartner/innen müssen erhalten bleiben! (68/PET)

Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr (69/PET)

Resolution für eine TTIP- und CETA-freie Landwirtschaft auf Initiative des Ortsbauernausschusses der Gemeinde Meggenhofen (70/PET)

Ja zum Helfen - Nein zum Massenlager (71/PET)

Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid (73/PET)

Wiedereröffnung der Polizeistation Hauptbahnhof Klagenfurt (77/PET)

Resolution der Marktgemeinde Spittal an der Drau "für eine TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde" (81/PET)

Resolution der Gemeinde Paternion "für eine TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde" (82/PET)

Resolution der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See "TTIP-freie Gemeinde" (83/PET)

Resolution der Stadtgemeinde Pregarten "TTIP-freie Gemeinde" (84/PET)

Resolution der Marktgemeinde Thal "TTIP & TiSA" (86/PET)

menschenwürdige Aufnahme von Asylwerber/innen (86/BI)

Stopp der Bundesheer-Zerstörung! Für ein sicheres Österreich! (100/BI)

Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr (101/BI)

Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird (102/BI)