Stenographisches Protokoll
146. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 12. Oktober 2016
146. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXV. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 12. Oktober 2016
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 12. Oktober 2016: 10.02 – 20.13 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen
2. Punkt: Bericht gem. § 51 VO-UA eingesetzt zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria
3. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5
4. Punkt: Bericht über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird
8. Punkt: Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020
12. Punkt: Bericht über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern
13. Punkt: Bericht über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf
15. Punkt: Bericht über den Antrag 1256/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Österreich 2.0
16. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen
Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77,
81 bis 84 und 86 sowie
über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 23
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka und Mag. Andreas Schieder, gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen (1260 d.B.) in erste Lesung zu nehmen – Annahme ................................ 25, 25
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 25
Mitteilung der Präsidentin Doris Bures gemäß § 53 Abs. 1 VO-UA betreffend Beendigung des Hypo-Untersuchungsausschusses (1/US) ............................................................................... 39
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 23
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 23
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung 25, 25
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses gem. § 51 VO-UA eingesetzt zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (1/US) (1291 d.B.) ............................................................................................................................... 39
3. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5 (III-157/1272 d.B.) ..................................................................................... 39
Redner/Rednerinnen:
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 40
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 45
Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 49
Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 51
Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 54
Erwin Angerer .............................................................................................................. 57
Dr. Ruperta Lichtenecker ..................................................................................... 60, 81
Philip Kucher ................................................................................................................ 62
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 65
Mag. Johannes Rauch ................................................................................................. 66
Martina Schenk ............................................................................................................. 68
Mag. Werner Kogler (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 69
Christian Hafenecker, MA ........................................................................................... 70
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 72
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 74
Mag. Maximilian Unterrainer ....................................................................................... 75
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 77
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 77
Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 79
Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 80
Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 81
Katharina Kucharowits ................................................................................................ 82
Hermann Krist .............................................................................................................. 83
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ........................................................... 84
Kenntnisnahme vom Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses samt Anlagen in 1291 d.B. ............................................................................................................................... 85
Kenntnisnahme des Berichtes III-157 d.B. ..................................................................... 85
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.) ...................................... 86
Redner/Rednerinnen:
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 86
Peter Haubner ............................................................................................................... 89
Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 90
Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 92
MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 94
Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 98
Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ..................................................................... 101
Ing. Wolfgang Klinger ................................................................................................ 105
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 106
Rupert Doppler ........................................................................................................... 108
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 108
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 109
Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 110
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 110
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 114
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 117
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 118
Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 119
Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 120
Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 121
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA – Ablehnung ........................................................................... 96, 122
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen – Ablehnung ........................................................................ 114, 122
Kenntnisnahme des Stenographischen Protokolls III-305 d.B. .................................... 122
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1276 d.B.) 122
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (1277 d.B.) ........... 123
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird (1278 d.B.) .................................................................................................................... 123
Redner/Rednerinnen:
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 123
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 123
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 124
Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 125
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 126
Rupert Doppler ........................................................................................................... 126
Walter Schopf ............................................................................................................. 127
Dietmar Keck .............................................................................................................. 127
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1276, 1277 und 1278 d.B. ................................ 128
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.) ................................................................................................. 128
Redner/Rednerinnen:
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 128
Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 130
Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 131
Peter Wurm ........................................................................................................ 132, 137
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 134
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 134
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 136
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens – Ablehnung ............................................................................................................ 137, 138
Annahme des Gesetzentwurfes in 1279 d.B. ............................................................... 138
Gemeinsame Beratung über
9. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.) ........................................................................................ 139
10. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (1282 d.B.) ........................................ 139
Redner/Rednerinnen:
Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 139
Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 141
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 141
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 142
Sigrid Maurer .............................................................................................................. 143
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 144
Katharina Kucharowits .............................................................................................. 146
Harry Buchmayr ......................................................................................................... 147
Elmar Mayer ................................................................................................................ 148
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 149
Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 150
Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 150
Entschließungsantrag der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft – Ablehnung ..................... 146, 151
Annahme des Gesetzentwurfes in 1281 d.B. ............................................................... 151
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1282 d.B. .................................................... 151
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020 (1286 d.B.) 151
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (1287 d.B.) 151
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus (1288 d.B.) ...................................................................................... 151
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1289 d.B.) 152
Redner/Rednerinnen:
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 152
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 153
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 154
Philip Kucher .............................................................................................................. 156
Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 156
Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 157
Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried .................................................................... 157
Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 159
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 160
Georg Willi .................................................................................................................. 161
Mag. Gerald Klug ........................................................................................................ 162
Rupert Doppler ........................................................................................................... 162
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 163
Staatssekretär Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 164
Konrad Antoni ............................................................................................................ 165
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1286 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020 (E 172) 166
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1287, 1288 und 1289 d.B. ..................... 166
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1256/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digital Nation – Österreich 2.0 (1290 d.B.) .................................................................................................................... 166
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 166
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 167
Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 168
Mag. Maximilian Unterrainer ..................................................................................... 169
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 170
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 171
Elmar Mayer ................................................................................................................ 172
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1290 d.B. .................................................... 173
16. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 60, 64, 66, 68 bis 71, 73, 77, 81 bis 84 und 86 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 86 und 100 bis 102 (1284 d.B.) ............................................................................................................................. 173
Redner/Rednerinnen:
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 173
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 175
Edith Mühlberghuber ............................................................................................. ... 175
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 176
Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 177
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 178
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 179
Michael Bernhard ....................................................................................................... 180
Rupert Doppler ........................................................................................................... 181
Martina Schenk ........................................................................................................... 182
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 182
Hermann Gahr ............................................................................................................ 183
Leopold Steinbichler .................................................................................................. 184
Hannes Weninger ....................................................................................................... 187
Dr. Erwin Rasinger ..................................................................................................... 187
Johann Hechtl ............................................................................................................. 188
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 188
Johann Hell ................................................................................................................. 189
Johann Singer ............................................................................................................ 190
Dietmar Keck .............................................................................................................. 190
Norbert Sieber ............................................................................................................ 191
Erwin Preiner .............................................................................................................. 192
Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 193
Gerhard Schmid ......................................................................................................... 193
Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 194
Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lebensmittelkrisenplan“ – Ablehnung ................................................................ 185, 195
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1284 d.B. .................................................... 195
Eingebracht wurden
Petition .......................................................................................................................... 24
Petition betreffend „Psychotherapie auf Krankenschein für alle – jetzt!“ (Ordnungsnummer 89) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Eva Mückstein und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek)
Bürgerinitiative ............................................................................................................. 24
Bürgerinitiative betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“ (Ordnungsnummer 105)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 23
1260: Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017 samt Anlagen
1262: Budgetbegleitgesetz 2017
1263: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
1273: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016)
1283: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden
1292: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
Berichte ......................................................................................................................... 24
Vorlage 113 BA: Monatserfolg August 2016; BM f. Finanzen
III-303: Bericht Reihe Bund 2016/14; Rechnungshof
III-304: Bericht Reihe Bund 2016/15; Rechnungshof
III-310: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. Juni 2012 (257/E XXIV. GP) betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts; BM f. Justiz
III-311: Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2015; Bundesregierung
Anträge der Abgeordneten
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualität in der Ausbildung von Lehrkräften in der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) (1857/A)(E)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz zugunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden (1858/A)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt abgeändert durch BGBl. 75/2016, abgeändert wird (1859/A)
Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns (1860/A)(E)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lichtbilder für die E-Card“ (1861/A)(E)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Organisatorische Neuausrichtung der Bankenaufsicht“ (1862/A)(E)
Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird (1863/A)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Botanischen Gartens Schönbrunn sowie des freien Eintritts in diesen (1864/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Befragung von SPÖ Mitgliedern“ (10294/J)
Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Urlaub von Flüchtlingen in deren Heimatländern“ (10295/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wahlleiterschulung mittels E-Learning-Modul (10296/J)
David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend türkische Lobbygruppen in Österreich (10297/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10298/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10299/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10300/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10301/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10302/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inserate im aktuellen Schulplaner der Sozialistischen Jugend, der vor Bildungseinrichtungen verteilt wurde (10303/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe auf AMS-Mitarbeiter in den Jahren 2014 und 2015 (10304/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Patent auf Stimmzettel (10305/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik August 2016 (10306/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Juli 2016 (10307/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Auslandsfinanzierung (10308/J)
Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kultusgemeinden in Österreich (10309/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ungültigkeit der § 57a Begutachtung in osteuropäischen Ländern (10310/J)
Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend öffentliche Finanzierung des mit seiner Initiative „oead4refugees“ Flüchtlingspolitik betreibenden ÖeAD (10311/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten (10312/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Kriminalitätsentwicklung um Weihnachten 2015“ (10313/J)
Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für die Jahre 2014 und 2015 (10314/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wertpapiergeschäfte der Arbeiterkammer (10315/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Bilanz der Airpower 2016“ (10316/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Neue Polizisten für grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben“ (10317/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10318/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10319/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10320/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10321/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10322/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10323/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10324/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10325/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10326/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10327/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10328/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10329/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10330/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz (10331/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Hepatitis-Impfung für Feuerwehr (10332/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalmangel bei der Polizei (10333/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten durch Asylwerber (10334/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsstatistik im Bundesland Salzburg (10335/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber den Krankenversicherungsträgern und der Ärztekammer (10336/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (10337/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber dem ORF und den Bundesmuseen (10338/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche gegenüber der Oesterreichischen Nationalbank, der Aktiengesellschaft „Österreichisches Konferenzzentrum Wien“, der ÖIAG und von Kreditinstituten, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen (10339/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber den ÖBB, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft und der ASFINAG (10340/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegren-
zungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder‑)Pensionsansprüche gegenüber der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Ziviltechnikerkammer, dem Schönbrunner Tiergarten, dem Austria Wirtschaftsservice und dem Verbund-Konzerne (10341/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fällige Reformierung der Ökostromförderung (10342/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Ermittlungen zu rassistischer und lebensbedrohlicher Attacke in St. Pölten (10343/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Mandatsverfahren 2015 (10344/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verzögerungen bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerveranlagungen (10345/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tohuwabohu rund um die Wahlkarten-Kuverts für die Bundespräsidentenwahl 2016 (10346/J)
Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsatz bei Massenschlägerei in Linz (10347/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend illegale Schächtungen durch Muslime (10348/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Fördersätze für das Jahr 2016 gemäß § 6 (1) der FRL kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ (10349/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Schlachttiere in Spanien sollen mit Wachstumshormonen gefüttert worden sein (10350/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Voitsberg (10351/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Leibnitz (10352/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Unwetter im Bezirk Deutschlandsberg (10353/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend staatliche Geldleistungen an Nichtösterreicher (10354/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen und anderen lohnabhängigen Abgaben von Nichtösterreichern (10355/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in der „Krone“ vom 19. September 2016 (10356/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen niederösterreichischen Bädern 2015 (10357/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionsbezieher im Ausland (10358/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Heute“ vom 19. September 2016 (10359/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015 (10360/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Prader-Willi-Syndrom“ (10361/J)
Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Prader-Willi-Syndrom“ (10362/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vermögensverwendung und Wertpapiergeschäft der Wirtschaftskammer (10363/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Zusammenarbeit mit der NATO“ (10364/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Vergabevolumen BMFJ 2014–2015 (10365/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vergabevolumen BM für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien 2014–2015 (10366/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Vergabevolumen BMB 2014–2015 (10367/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vergabevolumen BMLFUW 2014–2015 (10368/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Vergabevolumen BMGF 2014–2015 (10369/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bundeskanzleramt Vergabevolumen 2014–2015 (10370/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Vergabevolumen BMEIA 2014–2015 (10371/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vergabevolumen BMJ 2014–2015 (10372/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vergabevolumen BMASK 2014–2015 (10373/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vergabevolumen 2014–2015 (10374/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Datentransparenz über mindestsicherungsbeziehende Haushalte mit einer großen Anzahl an Kindern (10375/J)
Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Förderung des Projekts von Caritas und Spar in der Spar-Filiale Tirolerstraße in Villach (10376/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Übergriffe und Drohungen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und nichtrichterlichem Personal (10377/J)
Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze mit tatverdächtigen Asylwerbern in Tirol (10378/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren gegen Gerichtssachverständige wegen Bestechlichkeit (10379/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „EU Förderung der Forschung für militärische Güter“ (10380/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Rückweisungen von Flüchtlingen aus Nachbarstaaten nach Österreich“ (10381/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2015 (10382/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vergabevolumen BMVIT 2014–2015 (10383/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Reiseaktivitäten bei den Bundesmuseen (10384/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vergabevolumen BMWFW 2014 und 2015 (10385/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend rechtsextreme Verschwörungsideologin im Verteidigungsministerium (10386/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Entgangene Umsatzsteuereinnahmen“ (10387/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrollen der Finanzpolizei in Oberösterreich im Jahr 2015 (10388/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend illegales Glücksspiel in Oberösterreich im Jahr 2015 (10389/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Antibiotikaresistente Keime in Putenfleisch“ (10390/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Antibiotikaresistente Keime in Putenfleisch“ (10391/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuzeck (10392/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Lärmmessungen KW Reißeck/Kreuzeck (10393/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einstellung der Reißeckbahn (10394/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einstellung der Reißeckbahn (10395/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Untergetauchte Asylwerber“ (10396/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zukunft der Tourismusstrategie (10397/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verteilung und Verwendung der Auflösungsabgabe nach Branchen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 (10398/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10399/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10400/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10401/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10402/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10403/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10404/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10405/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10406/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10407/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10408/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10409/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10410/J)
Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einräumung von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für Inserate (10411/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Geöffnet“-Inserat des BKA in der „Krone“ am 30. September 2016 (10412/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend verweigerte Taxifahrt für Sehbehinderten und Assistenzhund (10413/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMGF in „Heute“ vom 27. September 2016 (10414/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „schützen“-Inserat des BMGF in der „Krone“ vom 30. September 2016 (10415/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Dank dir“-Inserat des BMFJ in „Heute“ vom 23. September 2016 (10416/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Österreich“ vom 23. September 2016 (10417/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Basiskonto“-Inserat des BMASK in „Heute“ vom 23. September 2016 (10418/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vergabevolumen 2014–2015 (10419/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einmietung der BIG bei ARE (10420/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend „Mineralöle in Lebensmitteln“ (10421/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Informationsblatt aus dem Kabinett der Bundesministerin für Inneres (FBM-Info) vom 1. September 2015 (10422/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Fuchs in illegaler Schlinge gefangen (10423/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Kameradschaft“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 28. September 2016 (10424/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten (10425/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Schulsponsoring und Transparenz bei Schulrechnungen (10426/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Projekt Gemeinsam Sicher (10427/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grenzübergang Brenner (10428/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend: Aus für Eishalle Hart bei Graz steht im Raum (10429/J)
Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Schulbücher mit falschen Angaben zum Bundespräsidenten (10430/J)
Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend fragwürdige Einstellung des aufgrund einer Anzeige einer mit dem Tode bedrohten Vösendorferin eingeleiteten Verfahrens zu B6/16750/2016 (10431/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulagen im Jahr 2015 (10432/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Mitführungspflicht von Ersatzlampensets in einer Vielzahl von EU-Staaten (10433/J)
David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vergewaltigungen 2015–2016 (10434/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reform des Verbrechensopfergesetzes (10435/J)
Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausschreibung der Briefwahlkuverts zur Bundespräsidentschaftswahl 2016 und der Bezirksvertretungswahl Leopoldstadt (10436/J)
Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Bewusstseinsbildung für Forschung und Wissenschaft“ (10437/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Amtstag an den Bezirksgerichten (10438/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Eurostat Vorbehalt gegenüber Österreich 2015 (10439/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10440/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10441/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10442/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10443/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10444/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10445/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10446/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10447/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10448/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10449/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10450/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10451/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10452/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Teilnahme an Sportveranstaltungen (10453/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen 2014 (10454/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen 2015 (10455/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend statistische Daten und Zahlen von extremistischen Tathandlungen erstes Halbjahr 2016 (10456/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die italienische Verfassungsreform und die Mitwirkung seitens Österreichs in seiner Funktion als Schutzmacht zur Wahrung der Interessen und des Schutzes der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol (10457/J)
Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fördervergabe Projekt Rio 2016 (10458/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Handhabe von aus Deutschland nach Österreich rücküberstellten Fremden (10459/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend T-MONA Urlauberbefragung (10460/J)
Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Innovationsmillion für Leuchtturmprojekte im Tourismus (10461/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beitrag bei der Aufklärung von Straftaten durch Videoüberwachung (10462/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Betriebsausflüge der Wirtschaftskammer (10463/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überfall auf Kopftuch tragende Muslimin auf offener Straße (10464/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend zulässige und unzulässige Elternbeiträge (10465/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend rechtsextreme Radaudemo in der Josefstadt (10466/J)
Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Weibliche „foreign fighters“ in Österreich (10467/J)
Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Flüsterbremsen“ für Güterwaggons (10468/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10469/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10470/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10471/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10472/J)
Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nationaler Aktionsplan „Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ (10473/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres (10474/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen (10475/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Bildung (10476/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (10477/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (10478/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Familien und Jugend (10479/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Justiz (10480/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (10481/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (10482/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (10483/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (10484/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundeskanzleramt (10485/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (10486/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kinderzulagen für Bedienstete des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (10487/J)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9563/AB zu 10000/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9564/AB zu 10005/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9565/AB zu 10002/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (9566/AB zu 10001/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9567/AB zu 10003/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9568/AB zu 10008/J)
des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (9569/AB zu 10004/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9570/AB zu 10007/J)
des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (9571/AB zu 10006/J)
der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9572/AB zu 10009/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (9573/AB zu 10116/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (9574/AB zu 10085/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9575/AB zu 10011/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9576/AB zu 10012/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9577/AB zu 10013/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9578/AB zu 10014/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9579/AB zu 10015/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9580/AB zu 10016/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9581/AB zu 10017/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9582/AB zu 10018/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9583/AB zu 10019/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9584/AB zu 10020/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9585/AB zu 10021/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9586/AB zu 10022/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9587/AB zu 10023/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9588/AB zu 10024/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9589/AB zu 10025/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9590/AB zu 10026/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9591/AB zu 10027/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9592/AB zu 10028/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9593/AB zu 10029/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9594/AB zu 10030/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9595/AB zu 10031/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9596/AB zu 10032/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (9597/AB zu 10010/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9598/AB zu 10124/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (9599/AB zu 10098/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9600/AB zu 10033/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9601/AB zu 10035/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (9602/AB zu 10036/J)
des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9603/AB zu 10034/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (9604/AB zu 10037/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9605/AB zu 10038/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9606/AB zu 10039/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9607/AB zu 10040/J)
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (9608/AB zu 10041/J)
des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (9609/AB zu 10043/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (9610/AB zu 10042/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (9611/AB zu 10044/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (9612/AB zu 10048/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (9613/AB zu 10047/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (9614/AB zu 10045/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9615/AB zu 10062/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (9616/AB zu 10046/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (9617/AB zu 10059/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (9618/AB zu 10049/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (9619/AB zu 10052/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (9620/AB zu 10051/J)
der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (9621/AB zu 10050/J)
Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich eröffne die 146. Sitzung des Nationalrates.
Die Amtlichen Protokolle der 144. und der 145. Sitzung vom 21. September 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bacher, Mag. Gisela Wurm, El Habbassi, BA, Mag. Schrangl, Strache, Dr. Glawischnig-Piesczek, Julian Schmid, BA und Köchl.
Ich begrüße den auf der Galerie anwesenden Nationalratspräsidenten außer Dienst Dr. Andreas Khol, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker, die Präsidentin des Seniorenrates Ingrid Korosec und den Wirtschaftskammerpräsidenten Dr. Christoph Leitl. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird nachmittags durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter vertreten.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 10294/J bis 10487/J
2. Anfragebeantwortungen: 9563/AB bis 9621/AB
3. Regierungsvorlagen:
Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017 samt Anlagen (1260 d.B.)
Budgetbegleitgesetz 2017 (1262 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1263 d.B.)
Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2016) (1273 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2016, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert werden (1283 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1292 d.B.)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Monatserfolg August 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 113 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 89 betreffend „Psychotherapie auf Krankenschein für alle – jetzt!“, überreicht von den Abgeordneten Dr. Eva Mückstein und Dr. Eva Glawischnig-Piesczek
Bürgerinitiative Nr. 105 betreffend „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“
Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:
Justizausschuss:
Petition Nr. 73 betreffend „Prüfung der Möglichkeit und Konsequenzen der Entkriminalisierung von assistiertem Suizid“, überreicht vom Abgeordneten Michael Pock
Unterrichtsausschuss:
Bürgerinitiative Nr. 102 betreffend „Wahlfreiheit braucht Wahlmöglichkeit! Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten wird“
Verkehrsausschuss:
Bürgerinitiative Nr. 101 betreffend „Österreichweites Studierendenticket JETZT! Schaffung eines österreichweiten Studierendentickets für den öffentlichen Verkehr“
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/14 (III-303 d.B.)
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2016/15 (III-304 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Justiz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 26. Juni 2012 (257/E XXIV. GP) betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts (III-310 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes 2015 (III-311 d.B.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen werden wird.
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen (1260 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 5 bis 7, 9 und 10 sowie 11 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie NEOS und STRONACH je 44 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017 samt Anlagen
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Ich erteile Ihnen, Herr Bundesminister für Finanzen, für diese Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Minister.
10.07
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Frau Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Vor wenigen Minuten hat der Ministerrat beschlossen, dem Hohen Haus das Budget für das Jahr 2017 zuzuleiten. Es handelt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen um ein äußerst ausgewogenes Budget, wobei wir darauf Bedacht genommen haben, dass wir sowohl den Konsolidierungskurs, der notwendig ist, fortsetzen, als auch ausreichend Mittel für Offensivmaßnahmen, sprich für Investitionen zur Verfügung stellen. Das, so glaube ich, ist das wichtige Signal: dass wir mit diesem Budget auf ein Konto einzahlen, nämlich auf das Konto des Vertrauens. Vertrauen ist bekannterweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Währung für ein Land, aber natürlich auch die wichtigste Währung für die Finanzen eines Landes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir alle wissen, dass Worte keine Schulden bezahlen, sondern es wird uns gelingen, diesen Kurs, den wir eingeschlagen haben, fortzusetzen, nämlich durch Handeln. Und nur dieses Handeln wird die Ergebnisse bringen, die wir für die Zukunft brauchen.
Für den Finanzminister heißt das: erstens, energisch und konsequent über den sorgsamen, disziplinierten Umgang mit jedem Steuereuro zu wachen, zweitens, entschlossen für die Beseitigung von Flurschäden der Vergangenheit zu kämpfen, und drittens, vorsorglich das finanzielle Fundament für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes zu legen.
Oder volkstümlicher ausgedrückt: Runter mit den Schulden, runter mit den Ausgaben, aber auch runter mit den Steuern! Diesen Weg haben wir gemeinsam bei meiner ersten Budgetrede im Vorjahr festgelegt, diesen Weg haben wir eingeschlagen und diesen Weg werde ich auch unbeirrt weitergehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ein Budget einzuhalten heißt für uns Politiker in erster Linie: Wort halten! Denn das Budget schultert nicht dieses Hohe Haus – Sie beschließen es –, sondern dieses Budget schultern über acht Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Darum ist das Budget nicht nur eine Rechen-, sondern auch eine Zukunftsaufgabe.
Die Mühen der Ebene sind groß, aber wir haben erste Erfolge zu vermelden: Der Schuldenstand der Republik reduziert sich dank des Schlusspunkts unter dieses unrühmliche Kapitel Hypo Alpe-Adria. Die Ausgaben des Bundes reduzieren sich dank disziplinierter Vorgangsweise und der gesetzlich vereinbarten Schuldenbremse. Die Steuerreform hat ihre Wirkung voll entfaltet, und die Lohnnebenkosten wurden in drei Etappen gesenkt; auch im nächsten Jahr ist eine Senkung vorgesehen.
Etwas, was immer wieder kritisiert wurde, soll aber jetzt auch einmal in die andere Richtung ausschlagen, nämlich dass wir uns durch diese Maßnahmen, die wir mit dem Budget des Vorjahres gesetzt haben, und die Erfolge, die daraus resultieren, in den Rankings wieder nach oben gearbeitet haben.
Ich habe im Vorjahr gesagt – und ich bleibe dabei –: Wir müssen diesen Weg konsequent weiterführen, um Österreich dorthin zu bringen, wohin es gehört, nämlich an die Spitze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Beim Ranking des World Economic Forum haben wir uns um vier Plätze verbessert, das ist ein wesentlicher Schritt. Natürlich wünschen wir uns, dass das so weitergeht, und wir arbeiten daran, dass das auch geschehen wird. Wir haben uns auch in anderen Bereichen verbessert, wie beim Innovation Scoreboard der EU-Kommission und in anderen Innovationsrankings, aber das, meine sehr geehrten Damen und Herren – davon ist diese Bundesregierung überzeugt –, ist erst der Anfang. Wir wollen diesen Weg weiterbeschreiten, um an die Spitze zu kommen.
Alle wissen, wohin die Reise gehen muss. Das Ziel ist ein Budget ohne neue Schulden, ein Budget, das Überschüsse produziert und jene Spielräume schafft, die wir für eine aktive Budgetpolitik und für neue Investitionen brauchen. Das ist ein Weg, den wir gemeinsam beschreiten werden, ohne das, was uns immer wieder vorgeworfen wird, nämlich den Staat kaputtzusparen. Dieses ausgewogene Budget ist ein Beispiel dafür, dass wir diesen Weg erfolgreich beschreiten.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich hätte bei diesem Budget, das ich Ihnen heute präsentiere, dieses Ziel nur allzu gerne schon erreicht, aber wir sind durch Umstände, die nur zum Teil durch uns beeinflussbar sind, in eine Situation gekommen, in der wir tatsächlich auch Maßnahmen in Richtung Integration und Flüchtlinge setzen mussten. Wir haben Maßnahmen gesetzt, vor allem im Bereich der Sicherheit unseres Landes. Ich glaube, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger wirklich Wert darauf legen, dass dieses
wunderschöne Land Österreich auch in Zukunft ein sicheres Land bleibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu Beginn von Vertrauen gesprochen. Finanzpolitik und Budgetpolitik sind nicht nur eine Frage von Zahlen und Zahlenwerken. Sie sehen hier das Zahlenwerk (auf einen Stoß von Unterlagen weisend), ich nehme an, dass es alle bereits intensiv gelesen haben, da ich schon die Kritik dazu vernommen habe. Ansonsten bleibt ja noch Zeit bis zum Hearing. (Vizekanzler Mitterlehner – auf den freien Platz von Abg. Strache weisend –: Der Strache liest immer noch!) – Manche lesen offensichtlich immer noch, weil noch nicht hier. (Abg. Rossmann: Nachtschicht!) – Daher glaube ich, dass … (Abg. Schieder: Die erste Lesung …! … der Ort der Einbringung! Wir lesen es nachher!) – Ich weiß, Herr Klubobmann, selbstverständlich! Ich habe es auch nicht auf Sie bezogen, sondern auf jene, die sich schon kritisch dazu geäußert haben.
Kernstück einer solchen Politik ist natürlich das Budget, und bei diesem Budget geht es um drei wichtige Eigenschaften: Es muss sparsam sein, es muss zukunftsorientiert sein und es muss halten. Das sind die drei Leitlinien für den Bundeshaushalt 2017.
Ein Budget zu erstellen, das die Zukunft gestaltet, ist aber auch ein Abbauen der Lasten aus der Vergangenheit.
Ich habe viel Unangenehmes geerbt: von den hohen Schulden über die gravierenden Folgen, die damit unmittelbar zusammenhängen, nämlich das Hypo-Debakel, bis hin zu gestalterischen Versäumnissen, die man durchaus kritisch eingestehen muss. Ich glaube, dass wir erkennen müssen, dass es durchaus berechtigten Unmut gibt, dass von der Bevölkerung Dinge erwartet, aber von uns noch nicht geliefert wurden, denn auch unterlassene Handlungen lösen eine Lawine von Folgen aus.
Wenn wir Österreich voranbringen wollen, dann ist es hoch an der Zeit für mutiges Handeln. Dafür habe ich Schritte gesetzt, die gewirkt haben – wichtige Schritte, spürbare Schritte. Ich sage auch hier: Wir sind noch längst nicht am Ziel, aber bereits auf einem erfolgreichen Weg.
Erfolg besteht nämlich nicht darin, dass der erste Schritt besonders lang ist, sondern Erfolg besteht darin, dass diese Schritte in die richtige Richtung gehen, und diese Richtung haben wir eingeschlagen. Dabei geht es zuallererst um das Vertrauen zwischen dem Staat und den Bürgern und den Bürgerinnen.
Wir haben versprochen, eine Steuerreform umzusetzen, haben sie durchgeführt, um den Konsum anzukurbeln. Der nächste Schritt muss die Diskussion sein, die wir über die Abschaffung der kalten Progression führen, also der schleichenden Steuererhöhung, und zwar – darauf lege ich großen Wert – für alle Steuergruppen.
Die gesamtstaatlichen Sozialausgaben sind von rund 55 Milliarden € im Jahr 2005 auf rund 79 Milliarden € im Jahr 2015 gestiegen, also um 44,4 Prozent binnen zehn Jahren. Das ist dem Fleiß und der Steuermoral der Österreicherinnen und Österreicher zu verdanken! Sie ermöglichen diesen sozialen Ausgleich trotz der im internationalen Vergleich hohen Abgabenquote. Ihre Bereitschaft zu Solidarität darf daher auch nicht überstrapaziert werden. Auch hier heißt es: Das richtige Maß schafft Vertrauen.
Nicht weniger wichtig ist das Vertrauen zwischen Staat und Wirtschaft. Nur dann, wenn diese Beziehungen ungetrübt sind, werden wir es schaffen, dass die Anreize, die wir in Richtung Investitionen setzen wollen, von der Wirtschaft auch umgesetzt und Arbeitsplätze geschaffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Für die Wirtschaft haben wir einen ersten Schritt mit der Lohnnebenkostensenkung gesetzt, aber ich betone ausdrücklich, es handelt sich dabei nur um einen ersten Schritt
für die Entlastung. Wir müssen diesen Weg weiterbeschreiten. Was die Wirtschaft besonders braucht, ist Planungssicherheit. Da müssen wir selbstkritisch auch einige Sünden eingestehen, wo wir Planungssicherheit durch Verunsicherung ersetzt haben.
Daher halte ich jede Diskussion, die zurzeit die Wirtschaft weiterhin verunsichern würde, für nicht zweckmäßig, denn dann werden die Investitionen, die wir uns wünschen, nicht stattfinden. Ich habe das bei der Steuerreform erlebt: Es wird viel zu viel über die Gegenfinanzierung diskutiert und nicht über die Auswirkungen. Diese Gegenfinanzierungen verunsichern enorm stark, belasten möglicherweise das Investitionsklima und führen nicht dazu, dass wir den Weg gemeinsam mit der Wirtschaft beschreiten, nämlich Österreich zurück an die Spitze zu bringen.
Die Frage des Vertrauens betrifft die gesamte Wirtschaft, und zur Wirtschaft gehören auch die Banken. Die Banken, meine sehr geschätzten Damen und Herren, sind nun einmal der zentrale Blutkreislauf für die Wirtschaft. Das Verhältnis zu dieser Finanzierungsmöglichkeit ist daher von besonderer Wichtigkeit für eine gesunde Wirtschaftsentwicklung. Deshalb ist der erste Schritt, die Bankenabgabe deutlich zu reduzieren, ein wichtiger Schritt. Die österreichischen Banken gewinnen damit wieder an Wettbewerbsfähigkeit und erhalten genug Handlungsspielräume zurück, um der Wirtschaft die nötigen Finanzierungen für Investitionen bereitzustellen. Österreich ist dabei wieder in der europäischen Normalität angekommen, aber ich werde ganz genau darauf achten, dass die Banken auch wirklich Kredite vergeben und neue innovative Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit dieser von mir zitierte Blutkreislauf der Wirtschaft nicht ins Stocken gerät. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Für die Banken ist diese Reduktion der Abgabe nur ein erster Schritt. Sie selbst sind jetzt zum Setzen weiterer Maßnahmen aufgefordert und müssen sich neu organisieren, sie müssen selbst ihre Hausaufgaben machen, damit die Profitabilität steigt und der gesamte Sektor schockresistenter wird.
Schließlich geht es in einer international vernetzten Wirtschaft auch um das Vertrauen zwischen den internationalen Märkten und unserem Land. Für dieses Ansehen und die Stellung Österreichs auf dem Kapitalmarkt habe ich die notwendigen Schritte bei der Altlast der ehemaligen Hypo Alpe-Adria gesetzt.
Die HETA-Lösung bringt dieses schwierige und schmerzhafte Kapitel endlich zu einem Abschluss; ein Kapitel – und das sage ich durchaus so, wie es jetzt auch klingen wird –, das ich einem Herrn verdanke, mit dem ich nur meinen zweiten Vornamen gemein habe. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Hans Josef?)
Mit harter Arbeit ist es gelungen: Das Thema HETA ist ein für alle Mal vom Tisch. Mit dem nunmehr angenommenen Rückkaufangebot haben wir für den Kapitalmarkt ein wichtiges Zeichen gesetzt: Österreich ist ein verlässlicher Partner. Wir haben unseren Ruf wiederhergestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Den professionellen Zweiflern sei auch eines gesagt: Wir haben dadurch massiven und nachhaltigen Schaden von Österreich abgewendet und wir haben den Kapitalmarktzugang für Banken, Länder und Gemeinden sowie für viele große Unternehmen, insbesondere auch in Kärnten, wieder normalisiert.
Wir vermeiden so Klagen gegen den Bund, das Land Kärnten und die HETA, die insgesamt einen Streitwert von zusammengerechnet 16 Milliarden € ausgemacht hätten. Allein die Rechts- und Beratungskosten hätten einen hohen dreistelligen Millionenbetrag und einen schweren Schlag für den Kapitalmarkt bedeutet. Das abgewendet zu haben ist verantwortungsvolle Politik, wie ich sie verstehe. (Beifall bei der ÖVP.)
Zusammen mit dem Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern kann somit ein weitgehender Rechtsfriede geschlossen werden, und Stabilität und Verlässlichkeit sind wie-
derhergestellt. So etwas wie mit der Hypo Alpe-Adria, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf niemals wieder passieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Was mir besonders wichtig ist: Wir haben daraus gelernt – ein heutiger Tagesordnungspunkt, nämlich die Einbringung des Berichts des Untersuchungsausschusses, zeigt ja, dass hier Lernbedarf vorhanden war – und wir werden auch entsprechend handeln.
Die Regeln der Finanzmarktaufsicht sind deutlich verschärft worden. Die europäische Bankenunion schafft ein einheitliches Regelwerk. An einer Reform der Finanzmarktaufsicht arbeiten wir bereits, um jene Fehler, die der heutige Bericht des Untersuchungsausschusses aufzeigt, in Zukunft zu vermeiden. – Ich weise darauf hin: In diesen Fragen muss es große Reformen geben.
In den noch laufenden Finanzausgleichsverhandlungen planen wir, die Haftungsobergrenzen der Länder zu vereinheitlichen und ein einheitliches Spekulationsverbot umzusetzen. Wir stehen dabei in intensiver Diskussion, und von den Ländern gibt es dazu positive Signale. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Damit sind auch hier die richtigen Schritte gesetzt. Erste Schritte sind wichtig, aber noch wichtiger ist es, nicht stehen zu bleiben, sondern weiterzugehen, und zwar in die richtige Richtung. Und ich sage es noch einmal: Wir brauchen ein gemeinsames Commitment, dass wir versuchen, keine neuen Schulden zu machen, um die Zukunft gestalten zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist durchaus noch ein weiter Weg hin zu einem Haushalt, der mit seinen Einnahmen auskommt, zu einem Haushalt, der seinen Bürgerinnen und Bürgern keine neuen Schulden aufbürdet, zu einem Haushalt, der in guten Zeiten Überschüsse produziert, um für schwächere Perioden gerüstet zu sein. – Das ist ein realistisches Ziel, das ich unbedingt erreichen möchte. Wir sind auf einem guten Weg dorthin, aber wir müssen natürlich auch dort, wo es krankt, nämlich unter anderem an unserer Ausgabenstruktur, entsprechend intensiv arbeiten.
Um in Zukunft nicht wieder vorwiegend Investitionen in die Vergangenheit tätigen zu müssen, sondern in die Zukunft machen zu können, ist diese Haushaltskonsolidierung von besonderer Bedeutung. Alle internationalen Organisationen – OECD, Internationaler Währungsfonds, Europäische Kommission –, aber auch die nationalen Institutionen wie das WIFO sowie vor allem das IHS und der Rechnungshof mahnen diese notwendigen Reformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Bildung und Effizienz der Verwaltung ein. Auch diesbezüglich hat die Bundesregierung in den Arbeitsgruppen entsprechende Schritte gesetzt, um zu ermöglichen, dass wir diesen Weg tatsächlich beschreiten können.
Sorgsam mit jedem Steuereuro umzugehen heißt, mehr Geld für Zukunftsinvestitionen übrig zu haben. Ich will daher einen Bereich nach dem anderen einer umfassenden Untersuchung unterziehen, genauso wie das in jedem Unternehmen ganz selbstverständlich geschieht. Dabei geht es um Fakten und nicht um populistische Aussagen, mit denen auch viele Interessengruppen verhindern, dass die Qualität der öffentlichen Ausgaben verbessert wird und wir an den richtigen Schrauben drehen können.
Das Instrument der sogenannten Spending Reviews, also einer Ausgabenanalyse, mit welcher die Wirksamkeit und Notwendigkeit der einzelnen Ausgaben überprüft wird, hat sich international bereits bestens bewährt, und was funktioniert, soll man aufgreifen. All diese Ausgabenanalysen als Standard einzuführen wird eine Herausforderung sein. Die Bundesregierung bekennt sich dazu.
Sowohl die Aufgaben als auch die Ausgaben der einzelnen Bereiche sind auf folgende Kriterien zu untersuchen: Sind sie zeitgemäß? Sind sie notwendig? Bringen sie die gewünschten Resultate? Wo gibt es sinnvolle Ansatzpunkte für Verbesserungen? Wo kön-
nen Aufgaben am besten durchgeführt werden? – Die daraus resultierenden Empfehlungen werden und müssen dann in den Budgetprozess einfließen.
In meinem Haus laufen bereits zwei entsprechende Pilotprojekte. Ich fordere natürlich, dass alle – und zwar nicht nur auf Ebene des Bundes, sondern auch auf Ebene der Länder und Gemeinden – diesem Beispiel folgen. Dieses Instrument wird die finanziellen Spielräume erheblich vergrößern, ohne dass immer gleich der Ruf nach neuem Geld entsteht.
Natürlich, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ist es einfacher zu sagen: Ich habe ein Problem, gib mir mehr Geld! – Aber wir alle wissen, dass das nicht die Lösung des Problems, sondern ein Reflex ist. Das ist aber keine Politik, denn Geld allein löst, wie wir alle wissen, die Strukturprobleme nicht, und teuer ist nicht immer gut.
All die verantwortlichen Politiker sind daher aufgefordert, immer wieder zu überprüfen, ob sie in ihren Bereichen immer noch das Richtige und Notwendige tun oder ob sie nicht manchmal bereits überholte Maßnahmen setzen, die nicht mehr notwendig sind, aber trotzdem viel Geld kosten. Das bedeutet gestalten, das bedeutet verantwortungsvoll handeln und das bedeutet sorgsam wirtschaften. So können wir unseren Haushalt in Ordnung bringen, so können wir sinnvolle Einsparungen vornehmen, so können wir die nächsten wichtigen Schritte in Richtung eines modernen Österreichs setzen.
Das braucht keine großen Worte, davon werden ohnehin zu viele gemacht, und schon Shakespeare wusste: „Worte zahlen keine Schulden“.
Vergessen Sie nicht: Uns Politikern wird vorgeworfen, dass wir die Schulden machen, aber die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sie zurückzahlen müssen. Und wie wir aus der Vergangenheit wissen, sind die Schulden von heute die Steuern und Belastungen von morgen.
Ich habe im Hinblick auf die umzusetzenden Projekte angekündigt – und ich meine das sehr ernst –: Wir müssen vom Ankündigen ins Umsetzen kommen! Wir brauchen entschlossene Schritte vorwärts. Wir brauchen konkrete Verbesserungen, und wir brauchen Mut, und „Mut“, das steht für M wie Machen, U wie Umsetzen und T wie Tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Unsere sorgfältige Budgetpolitik, die das Wachstum fördert und den Haushalt nachhaltig in Ordnung bringt, bewährt sich besonders in den Krisensituationen, die seit 2008 unablässig über uns hereinbrechen. Nach der Banken- und Schuldenkrise mit ihren langfristigen Ausläufern kamen die geopolitischen Herausforderungen von der Ukraine-Krise, den Russland-Sanktionen bis hin zur Massenmigration und vor allem jetzt in jüngster Zeit zum Brexit.
Aber auch hier heißt es ganz einfach – in der Budgetpolitik gilt derselbe triviale Satz –: Keine Krise ohne Chance. Auch wenn die Folgen des Brexit noch nicht absehbar sind, müssen wir jede Chance nutzen, aus Großbritannien abwandernde beziehungsweise abwanderungswillige Institutionen und Konzerne von den Standortvorteilen unseres Landes zu überzeugen. Außenminister Kurz und ich haben daher gemeinsam Initiativen gesetzt, und wir sehen hier große Chancen, Österreich als Standort erfolgreich zu positionieren.
Allerdings wird der Austritt Großbritanniens möglicherweise auch mittelfristige Auswirkungen auf das Budget der EU und ihrer Mitgliedstaaten haben, denn wir verlieren einen Netto-Zahler. Und für den Fall, dass diese Lücke nicht aufgefüllt werden kann, hat das möglicherweise Auswirkungen auf die Strukturfonds. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Ich bin nicht bereit, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Lücke aus zusätzlichen österreichischen Steuergeldern zu füllen, darauf muss sich die Europäische Kommission einstellen! (Beifall bei der ÖVP.)
So sehr uns allen und mir im Besonderen Europa am Herzen liegt: Ich bin der Finanzminister Österreichs und werde in Brüssel dasselbe vertreten wie hier. Österreich wird nicht die Zeche für das Rosinenpicken anderer Länder zahlen. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Und ich erwarte mir, dass wir diese Haltung gemeinsam als Bundesregierung vertreten. Ich gehe davon aus, dass diesbezüglich Konsens besteht.
Womit ich wieder einmal zurück bei der Frage des Vertrauens bin: Wir sind stolz darauf, mit welchem Respekt uns Investoren auf der ganzen Welt begegnen. Österreich verfügt weiterhin über Top-Bonität mit stabilem Ausblick. Dennoch sehe ich aber die Verpflichtung, alles daran zu setzen, dass wir das Triple A zurückgewinnen, denn das zweitbeste Rating ist gut, Ziel muss aber das beste Rating sein.
Das gelingt durch Fortsetzung des Konsolidierungspfades, eine weitere Reduktion der Schulden und eine Umsetzung der längst überfälligen Reformen. Unsere bisherigen Anstrengungen bezüglich eines sorgsamen und disziplinierten Haushaltes werden belohnt. Gleichzeitig wird aber auch von all diesen Institutionen darauf hingewiesen, dass sie sich erwarten, dass Österreich Kurs hält und die notwendigen Reformen angeht. – Verspielen wir dieses Vertrauen nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich komme nun zu den Zahlen des Budgets: Wir haben tatsächlich so sorgsam geplant, dass auch 2017 das strukturelle Nulldefizit erreicht werden kann. Die Kennzahlen dazu sind, dass mit Einnahmen von 73,16 Milliarden € und Ausgaben von 77,46 Milliarden € die Eckdaten für diesen Haushalt feststehen. Zum dritten Mal haben wir ein strukturelles Nulldefizit erreicht. Positiv dabei ist, dass es gelungen ist, die Neuverschuldung gegenüber 2016 um ein Drittel zu verringern.
Das strukturelle Defizit von 0,5 Prozent ist mir persönlich zwar nicht ambitioniert genug, aber es hat durch die von mir angesprochenen Sondereffekte einfach keine Möglichkeit gegeben, dieses Nulldefizit im strukturellen Bereich noch weiter herunter zu bringen. Ich habe auf die Sondereffekte hingewiesen, und diese belasten natürlich in entsprechendem Umfang unsere budgetären Spielräume. Wir sollten aber eine echte schwarze Null als Ziel keinesfalls aus den Augen verlieren! Ich jedenfalls habe dieses Ziel. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Maastricht-Defizit liegt bei guten 1,2 Prozent, und unsere an sich viel zu hohe Schuldenquote, die zum Großteil auch durch die Probleme im Bankensektor bedingt ist, setzt ihren kontinuierlichen Abwärtstrend fort. 2017 werden wir bei 80,1 Prozent ankommen. Auch wenn es bei dieser Quote nichts zu beschönigen gibt, ist sie doch um 2,3 Prozentpunkte geringer als heuer.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2011 hat dieses österreichische Parlament – zu Recht – eine Schuldenbremse beschlossen mit dem Ziel, strukturelle Defizite und damit die Verschuldung des Staatshaushaltes zu begrenzen. – Ab dem nächsten Jahr beziehungsweise dem hier zu besprechenden Haushaltsjahr dürfte das strukturelle Defizit nur noch höchstens 0,35 Prozent betragen.
Dieses Ziel ist mit dem vorgelegten Budget verfehlt worden. Wir haben nun per Gesetz folgende Maßnahmen zu setzen: Es ist notwendig, diesen Betrag auf ein Korrekturkonto zu buchen. In den folgenden Jahren muss diese Lücke weiter geschlossen werden, und dieses Schließen bedeutet, dass wir in den Folgejahren mit geringeren Budgetdefiziten auskommen müssen. Erste Maßnahmen sind auch im laufenden Haushalt schon gesetzt. Und das Gesetz sieht daher vor, weitere Maßnahmen zu installieren, um dieses Korrekturkonto wieder auf null zu stellen. Wir sind daher gefordert, bereits im Bundesfinanzrahmen, den wir im Frühjahr dem Hohen Hause zuleiten werden, entsprechend zu reagieren.
Das Budget für das nächste Jahr ist krisenfest geplant. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die wichtigsten Kennzahlen zeigen, dass sich unser Haushalt in die rich-
tige Richtung entwickelt. Die budgetierten Auszahlungen liegen um 827 Millionen € unter jenen des Jahres 2016 und deutlich unter unseren Planungen vom Frühjahr. Das ist kein Aufruf, sich zurückzulehnen, im Gegenteil! Jetzt ist es an der Zeit, entschlossen die nächsten Schritte zu setzen, die uns zur schwarzen Null und damit auch zu schwarzen Zahlen führen.
Als Finanzminister bestehe ich nicht nur darauf, weil ich das so meine, sondern weil es selbstverständlich meine Verpflichtung als Finanzminister ist, darauf zu achten, dass dieser Budgetkurs fortgesetzt wird. Und es ist umso wichtiger, dass wir Kurs halten, da wir gerade in Teilen Europas eine Diskussion über das Paradies auf Pump erleben. Wohlstand über neue Schulden erreichen zu wollen ist nämlich der falsche Weg! Dafür haben wir eine ausreichende Zahl an Beispielen aus der Vergangenheit und vor allem leider auch aus der Gegenwart. (Beifall bei der ÖVP.)
Politische Verantwortung – darin ist sich die Bundesregierung einig – reicht nicht nur bis zum nächsten Wahltag, sondern man muss auch gegenüber der nächsten Generation entsprechende Verantwortung tragen. Daher möchte ich, bevor ich auf einzelne Ressorts eingehe, große strukturelle Probleme wenigstens ansprechen, die unseren Handlungsspielraum, unsere Gestaltungsmöglichkeiten und unsere Zukunftsinvestitionen einschränken.
Wir haben strukturelle Probleme unter anderem in einer Position, die teilweise immer wieder vergessen wird. Wir sind nämlich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten übermäßige Verpflichtungen eingegangen, und diese Verpflichtungen belasten jetzt abreifend jeweils das Haushaltsjahr. Diese Folgekosten sind zwar nicht unmittelbar im nächsten Haushaltsjahr fällig, sie müssen aber später bezahlt werden und belasten zukünftige Budgets und damit zukünftige Generationen.
Führen Sie sich das Volumen an eingegangenen Verpflichtungen einmal vor Augen: Sie belaufen sich auf insgesamt 140 Milliarden €, das sind zwei Jahresbudgets! – Wir sind Verpflichtungen für wichtige Programme eingegangen, und das soll auch nicht kritisiert werden, es soll nur dargestellt werden, wo die Probleme zu liegen kommen. Wir sind vertragliche Verpflichtungen für mehrjährige Förderprogramme, für mehrjährige Leistungsvereinbarungen, für vertragliche Verpflichtungen oder Verpflichtungen im Bereich der Infrastrukturinvestitionen eingegangen.
Nur damit schon vorab klar ist: Ich spreche mich in keiner Weise gegen solche Infrastrukturinvestitionen aus. Das Einzige, das wir überlegen sollten, ist, ob wir auch in Zukunft in diesem Umfang Verpflichtungen eingehen, die unsere Nachfolger belasten und damit deren Spielräume einschränken werden.
Sie alle wissen – das wird in Ausschüssen dieses Hohen Hauses öfter diskutiert –, dass es sich bei einem unserer großen Belastungsprobleme, bei welchem wir entsprechende Vorbelastungen übernommen haben, um rund 42 Milliarden € aus der Infrastruktur der ÖBB handelt.
Frau Abgeordnete Moser stellt immer wieder die Frage, wie denn diese Annuitäten am Schluss bedient werden, und ich sage Ihnen: Der größte Teil – man macht immer auch Fehler – der Investitionen macht für den Standort Sinn. Aber ich sage noch einmal: Wir müssen auch einmal darüber nachdenken, wie wir damit weiter umgehen, um diese Belastungen tatsächlich wegzubekommen. Wenn man sich die Belastungen aus der Infrastruktur anschaut – diese sind nämlich in Summe höher als unser gesamtes Bildungsbudget –, dann müssen wir uns fragen: Haben wir in die richtigen Maßnahmen investiert? Ich glaube, wir alle sind gefordert, darüber nachzudenken, wie wir für die Zukunft – nicht nur im Sinne der Vergangenheitsbewältigung – mit diesen Problemfeldern umgehen.
Dieser Aspekt der langfristigen Verpflichtungen bedeutet für uns: Seien wir in Zukunft kritischer, seien wir vorsichtiger, und nehmen wir den nachfolgenden Generationen nicht zu viele Entscheidungsfreiheiten! (Beifall bei der ÖVP.)
Auf diese Weise würden wir nämlich verhindern, dass die Situation eintritt, dass sie budgetär keine eigenen Prioritäten setzen können. Ich glaube, ihnen das nicht zu ermöglichen wäre nicht fair gegenüber den nachfolgenden Generationen! Mein Grundsatz lautet daher: Die Prioritäten der Menschen sind auch unsere Prioritäten, und bei allen Notwendigkeiten investieren wir gerade mit diesem Budget 2017 gezielt in die Zukunft.
Unser oberstes Prinzip ist: Der Staat spart bei sich selbst. Investiert wird dort, wo die Investitionen das Land weiterbringen und alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.
Geben wir aber auch den Menschen die Chance, in Eigenverantwortung ohne bürokratische Hürden aktiv zu werden, und helfen wir vor allem jenen, die unsere Unterstützung brauchen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor der Überleitung zu den einzelnen Ressorts meinen Dank aussprechen, und zwar meinen Dank an die Mitglieder der Bundesregierung für die konstruktiven und fairen Verhandlungen zum Budget und an alle MitarbeiterInnen in den Ressorts, die die technischen Vorbereitungen getroffen haben. Besonderer Dank gilt dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums, die die größte Last bei der Erstellung des Budgets zu tragen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ich möchte Ihnen in aller Kürze einen Überblick über die Ressorts geben. Ich habe die einzelnen Ressorts so zusammengefasst, wie sie sich aus den Wechselwirkungen heraus darstellen.
Im Bereich Sicherheit und Landesverteidigung, Außenpolitik und Integration stehen wir vor besonderen Herausforderungen. Zu den großen Ängsten unserer Tage zählt die Befürchtung, im eigenen Land nicht mehr sicher zu sein. Deshalb investieren wir in die innere wie in die äußere Sicherheit. Um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und den Menschen ihr Unbehagen so weit wie möglich zu nehmen, ist das zwingend notwendig. Wir stocken die Mittel für das Innenressort deshalb um 440 Millionen auf 3,47 Milliarden € auf. In diesem Zusammenhang geht es um die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe und Ordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einen weiteren Dank aussprechen. Ich möchte an dieser Stelle den österreichischen Polizistinnen und Polizisten meinen besonderen Dank aussprechen! Durch ihr umsichtiges Vorgehen haben sie einen wesentlichen Beitrag zur eskalationsfreien Abwicklung der Migrationsströme geleistet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Innere und äußere Sicherheit gehen Hand in Hand. Den Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen – auch an unsere staatliche Souveränität – tragen wir deshalb mit der Sicherheitsmilliarde Rechnung. Bis 2020 stehen der Landesverteidigung zusätzlich 896 Millionen € zur Verfügung. Im kommenden Jahr verfügt das Ressort insgesamt über 2,32 Milliarden €. Österreich bleibt mit diesen Investitionen ein sicheres Land.
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise stellen wir mit 83 Millionen € einen Beitrag zu einer angemessen Assistenz- und Unterstützungsleistung sicher. Mit den aufgestockten Mitteln gewährleisten wir auch die unmittelbaren Hilfestellungen für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und den Schutz der kritischen Infrastruktur unseres Landes. Das Budget 2017 erlaubt es unserem Heer aber auch, weiterhin seine international hoch angesehene Rolle bei der Friedenssicherung und bei den humanitären Hilfseinsätzen zu erfüllen.
Im Budget werden notwendige Sparmaßnahmen gesetzt, es wird aber dort investiert, wo es dringend erforderlich ist. Viel stärker als je zuvor sind heute auch die Sicherung der außen-, sicherheits- und europapolitischen Interessen Österreichs und eine effiziente Integrationspolitik dringend nötig. Dafür vorzusorgen liegt in unserem eigenen Interesse.
Im Sinne eines Gebots der Stunde haben wir die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit erhöht. Wir können sie 2017 um 17,1 Millionen auf 92,5 Millionen € anheben. Darüber hinaus stehen dem Auslandskatastrophenfonds, dessen Dotierung wir bereits 2016 von 5 Millionen auf 20 Millionen erhöht haben, diese 20 Millionen weiterhin zur Verfügung.
Auch für die Beiträge an internationale Organisationen werden die Budgetmittel aufgestockt. Sie werden gegenüber dem heurigen Jahr um rund 39 Millionen auf 104,1 Millionen € erhöht.
Das tun wir, um internationale Anstrengungen für friedenserhaltende Maßnahmen, die Menschenrechte und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt vor Ort, in den betroffenen Regionen, zu unterstützen.
Mit Beginn der Flüchtlingswelle 2015 haben wir eine Integrationsoffensive gestartet, die natürlich auch im Budget ihren Niederschlag findet. Insgesamt 250 Millionen € sind dafür eingetaktet. Diese Mittel fließen in erster Linie in Deutsch- und Wertekurse. Diese Mittel werden auf diese Art richtig eingesetzt, weil das Erlernen der deutschen Sprache die Basis für ein reibungsloses Miteinander ist und ein selbstbestimmtes und aktives Leben sowie die Selbsterhaltung ermöglicht.
Im Kapitel Arbeit und Soziales haben wir durchaus einiges an stolzen Ergebnissen zu vermelden. Was uns Sorgen macht und weiterhin Sorgen machen wird, ist der Arbeitsmarkt. Jedes Jahr pumpen wir mehr Mittel in diesen Bereich, und trotzdem haben wir die höchste Arbeitslosigkeit seit 1950. Wir haben dies in Zeiten einer Rekordbeschäftigung und einer hohen Anzahl unbesetzter – oder soll ich sagen: nicht besetzbarer? – Stellen.
Der Bereich Arbeit ist für 2017 daher insgesamt mit 8,6 Milliarden € dotiert. Das ist eine Ausweitung der Mittel um 543,2 Millionen € gegenüber dem laufenden Budgetjahr. Für besonders schwierige Gruppen, die wir zu bedienen haben – wie ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte –, werden 350 Millionen € eingesetzt.
Viele von Ihnen werden den Eindruck haben, wir bewegen uns in einer Zeitschleife, in der das Thema sozusagen in jährlicher Neuauflage immer wieder kommt. Mich stört natürlich das Absacken im internationalen und europäischen Ranking – Gott sei Dank sind wir auf dem Weg nach oben! –, aber die Tatsache, dass wir immer mehr Arbeitslose zu einem immer höheren Preis verwalten, ist noch viel bedenklicher, und zwar nicht nur für das Parlament, nicht nur für das Budget, sondern für jeden einzelnen Betroffenen und für die Wirtschaft.
Ich habe daher mit Herrn Sozialminister Stöger vereinbart, dass wir – ähnlich, wie ich es im Punkt Ausgabenanalyse angekündigt habe – eine sehr intensive Analyse der Maßnahmen am Arbeitsmarkt vornehmen, ihre Wirkungen überprüfen und neue Maßnahmen entwickeln, um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Auch hier setzt das Budget positive Impulse. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich habe zu Beginn auch von den von den internationalen und nationalen Experten eingeforderten Reformen gesprochen. Natürlich macht uns der Bereich Pensionen weiterhin Sorgen. Mit dem Budget, das wir heute vorlegen, wird bereits jeder vierte Euro für Pensionen ausgegeben, und die Tendenz ist steigend. Jeder siebente Euro des Budgets geht in die gesetzliche Pensionsversicherung. 2017 sind das 10,68 Milliarden € allein als Zuschuss für die Pensionsversicherung. Der Rückgang beträgt zwar rund 90 Mil-
lionen € gegenüber dem Vorjahr – das ist positiv anzumerken –, dennoch steigt der staatliche Zuschuss weiter und wird 2020 bei 13,3 Milliarden € liegen, das sind um 3,1 Milliarden € mehr als der Wert aus dem Jahr 2015 – 3 Milliarden € mehr! Daher sind diese leichten Verbesserungen, wie ich auch eingangs gesagt habe, nur der erste Schritt in die richtige Richtung. Den Schluss, dass wir keinen Verbesserungsbedarf haben, können wir daraus nicht ableiten.
Ja, wir nähern uns langsam dem faktischen Pensionsantrittsalter, das wir bereits 1972 hatten, aber noch lange nicht dem gesetzlichen. Wir nähern uns auch einer Zeit, in der immer weniger junge, im Erwerbsleben stehende Menschen immer mehr und Gott sei Dank immer gesündere und langlebigere Pensionisten erhalten.
Waren die Menschen im Jahr 1971 durchschnittlich acht Jahre in Pension, betrug dieser Zeitraum 1991 bereits 15 Jahre und 20 Jahre später, 2011, sogar 22 Jahre. Wenn Sie 20 Jahre nach vorne schauen, werden wir bei 27, 28 Jahren ankommen. Die Verweildauer in der Pension wird bei praktisch gleich bleibendem Pensionsantrittsalter weiter ansteigen und den Reformdruck aufrechterhalten, und wir werden uns weitere Maßnahmen zu überlegen haben. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Wichtige Themen – ich habe es schon erwähnt – sind Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir haben deshalb die Pflicht zu weiteren Schritten, weil das gesamte Bildungsbudget des Bundes mit 8,65 Milliarden € kleiner ist als der eben von mir zitierte Pensionszuschuss. Manche mag das nicht beunruhigen, ich glaube aber, wir müssen in die Zukunft dieses Landes investieren – und die Zukunft sind eben unsere Kinder und damit das Bildungssystem.
Jeden neunten Euro, grob gesprochen, investieren wir 2017 in die schulische Zukunft unserer Kinder. Diese Zahlen werden sich noch verbessern, da, wie Sie wissen, auch ein Großteil der Abschlagszahlungen der Banken in den Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung fließen wird. Allerdings haben wir hier auch großen Reformbedarf, der weit über die derzeit in Umsetzung befindliche Bildungsreform hinauszugehen scheint. Experten sagen mir, dass von jedem Euro, den wir in die Bildung stecken, nur 50 Cent im Klassenzimmer ankommen. Viele sagen, man weiß nicht, warum. Ich glaube, wir sollten das tiefgreifend analysieren.
Die OECD-Studie zeigt zum Beispiel klar auf, wo Maßnahmen zu setzen sind, und das deutet in die Richtung, die wir werden angehen müssen. Österreich weist überdurchschnittlich hohe Kosten pro Schüler auf, wir liegen da 25 bis 50 Prozent über dem EU-Schnitt, bei einer sehr niedrigen Schüler-Lehrer-Relation. Während in Österreich 12 Schüler auf einen Lehrer kommen, sind es im EU-Schnitt 14 und im OECD-Schnitt 15.
Das heißt, wir haben hier Potenziale für eine Effizienzsteigerung im Bildungssystem und sollten diese aktiv und rasch angehen. (Beifall bei der ÖVP.) – Ob zu den Klassenschülerhöchstzahlen oder zu weiteren Maßnahmen: Der Dialog mit der Unterrichtsministerin wird entsprechend fortzusetzen sein.
Eine substanzielle Erhöhung erfährt im Budget 2017 sowohl der Bereich Universitäten mit 210 Millionen € als auch jener der Grundlagenforschung, der 100 Millionen € an Zusatzmitteln bekommt, um nur zwei Verbesserungen im Budget für Wissenschaft und Forschung zu nennen. Das Gesamtbudget für Wissenschaft und Forschung 2017 wird 4,3 Milliarden € ausmachen. Wir können damit voller Stolz sagen: Wir können die Forschungsquote konstant über den bereits erreichten 3 Prozent halten.
Gerade dieser Bereich zeigt, dass Investitionen notwendig sind, dass wir Mittel brauchen, um weitere Investitionen durchführen zu können.
Innovationen geschehen aber nicht nur im Bereich der akademischen Welt. 530 Millionen € aus dem Staatshaushalt werden in die sogenannte angewandte Forschungsförderung investiert. Wir treiben den Ausbau des Internets durch die Breitbandinitiative
weiter voran und werden heuer weitere 110 Millionen € aus dem Gesamtvolumen investieren. Wenn wir davon ausgehen, dass so etwas wie eine digitalisierte Welt entstehen wird, dann ist das eine Investition, die wir in Vorbereitung auf diese Welt dringend benötigen.
Ich habe zwar interessanterweise kürzlich gelesen, dass einige europäische Regierungen ihre Investitionen in die Infrastruktur vernachlässigen würden, Österreich kann damit aber nicht gemeint sein, denn allein die Infrastrukturinvestitionen steigen bis zum nächsten Jahr um rund 800 Millionen €, und die öffentlichen Investitionen sind stabil bei 3 Prozent. (Ruf bei den Grünen: Das müssen Sie mir erst einmal vorrechnen!)
Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass diese Bundesregierung eine große Start-up-Initiative geschaffen hat: ein Fördermodell zur Lohnnebenkostensenkung beziehungsweise für nicht anfallende Lohnnebenkosten von 100 Millionen € sowie eine Risikokapitalprämie für Investoren von 45 Millionen.
Davor schon wurde der Risikokapitalmarkt mit 200 Millionen € öffentlichem Risikokapital für junge und innovative Unternehmer bestückt. Das ist eine Geschichte, die man durchaus als Erfolgsgeschichte bezeichnen kann. Pro 1 € Steuergeld werden bis zu 3 € Risikokapital generiert. Wir konnten damit eine der großen Schwächen, nämlich Kapitalbereitstellung für Start-ups in Österreich, ausmerzen, was mittelfristig auf unser Arbeitsplatzangebot durchschlagen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Damit stärken wir den Mut zum Unternehmertum. Denn eines wissen wir hier alle: Politik schafft keine zusätzlichen Arbeitsplätze, das machen die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land. Wir als Politiker haben die Rahmenbedingungen zu schaffen. (Ruf bei den Grünen: Genau!) Dieses Start-up-Paket deutet darauf hin, in welche Richtung es gehen muss, und wir werden es weiterentwickeln.
Der Erfolg eines Standortes hat natürlich viele Väter. Zu den nicht unwichtigen Faktoren in einem Land gehören auch das Rechtssystem, die Frage der Unabhängigkeit der Justiz und ihrer Verlässlichkeit. Die Justiz wird daher heuer mit einem Budget von 1,4 Milliarden € dotiert werden.
Ein weiteres herausragendes Asset unseres Standortes ist die Lebensqualität, die häufig als österreichische Besonderheit gesehen wird. Der Bereich Landwirtschaft ist 2017 mit 2,1 Milliarden € und der Bereich Umwelt mit mehr als einer halben Milliarde Euro dotiert. Gerade in der aktuellen Situation, in der die Bäuerinnen und Bauern zum fünften Mal in Folge Einkommensverluste hinnehmen, ist es wichtig, sie zu unterstützen. Die hohe Lebensqualität, die uns unsere Bäuerinnen und Bauern sichern, und ihre entscheidende Rolle bei der Pflege unserer Landschaft müssen uns das wert sein. Immerhin ist jeder fünfte Arbeitsplatz im vor- und nachgelagerten Bereich von einem Bauernhof abhängig. Österreich darf auch keinen Cent liegen lassen, der in Brüssel für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich stellt der Klimaschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für Österreich eine besondere Herausforderung dar. Im Sinne des historischen Weltklimavertrages werden wir Vorkehrungen zu treffen haben. Ziel ist es, dies bei der Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmens zu berücksichtigen, sobald die von Herrn Umweltminister Dipl.-Ing. Rupprechter angekündigte integrierte Klimastrategie vorliegt.
Ein weiterer für diesen Standort immer wieder wertvoller Bereich – und im Ausland merkt man das ganz besonders – ist die Kunst- und Kulturlandschaft. Wir veranschlagen für die kommenden Jahre eine halbe Milliarde Euro für diesen Bereich.
Wir haben ein hervorragendes Gesundheitssystem. Auch auf diesem Gebiet besteht durchaus Reformbedarf, der sich allerdings weitestgehend nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums befindet. Gesundheit wird gemeinsam mit dem Bereich Frauen mit 1,06 Milliarden € dotiert.
6,9 Milliarden € stehen im kommenden Jahr dem Familienministerium zur Verfügung. Österreich ist und bleibt damit eines der familienfreundlichsten Länder in Europa.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen eine klare Linie. Wenn ich als Finanzminister mir etwas wünschen dürfte, dann einen gemeinsamen Leitsatz, einen Leitgedanken, den wir gemeinsam vertreten – und zwar nicht nur die Bundesregierung, sondern alle –: Wir kommen ohne neue Schulden aus.
Dafür muss nicht alles anders, aber vieles besser werden. Dafür reicht schon ein Handeln nach dem Gedanken, dass alles transparenter, einfacher und aufgabenorientierter werden kann und muss. Es reicht, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dass wir uns an einem privaten Haushalt orientieren. Wenn sich jemand ein Haus baut, will er seine Schulden so bald wie möglich zurückzahlen, denn er möchte seinen Kindern das Haus und nicht die Schulden vererben. (Ruf: Er müsste ein Schloss bei der Türe einbauen!)
Wir müssen endlich die bereits bekannten Konzepte umsetzen, die Mut und Zuversicht auch für die nächsten Generationen erzeugen und die Zukunft absichern. Dafür brauchen wir rasche Anpassungen und Änderungen. Ich fordere selbstverständlich alle auf – auch die Opposition –, an diesen Veränderungen mitzuwirken und sie nicht zu blockieren.
Und wir brauchen, und dazu stehe ich – auch im Lichte der Finanzausgleichsverhandlungen –, eine Aufgaben- und Bundesstaatsreform, die Doppelgleisigkeiten vermeidet und ein schlankeres und effizienteres Agieren zulässt; eine Reform, die nicht eine aufgeheizte Debatte über zentral oder föderal ist, sondern die die Aufgaben dort zuordnet, wo sie am effizientesten und am bürgernächsten erledigt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es darf nur zählen, was für den Standort und seine Bürgerinnen und Bürger gut ist, und nicht, was für irgendeine Klientelpolitik gut ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke für den Applaus. Sie haben es verstanden. (Abg. Kogler: Was bleibt von der ÖVP übrig, wenn es keine Klientelpolitik gibt?! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Der New Deal, den Bundeskanzler Kern angekündigt hat, wird von mir in vollem Umfang unterstützt (Beifall bei der SPÖ), aber – lassen Sie mich den Satz noch zu Ende sagen – der Mechanismus des New Deal kann nicht mit dem alten Kuhhandel betrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.) Es reicht daher, sich von ausgetretenen Pfaden zu verabschieden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch die Frage des New Deal das gemeinsame Verständnis dieser Bundesregierung hat und dass wir alle uns bewusst sind, dass wir uns im politischen Stil verändern müssen, um zu den Ergebnissen zu kommen, die für Österreich wichtig sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen.)
Rezepte der Vergangenheit, die nicht mehr ins 21. Jahrhundert passen, gehören über Bord geworfen. In vielen Bereichen des Staates habe ich das Gefühl, dass wir überhaupt erst in der Gegenwart ankommen müssen, nämlich dort, wo die Menschen bereits angekommen sind und die Politik zu Recht für ihr Nicht-Handeln kritisieren.
Man kann mit vielen Worten über einen großen Reformwurf reden. Damit überwindet man aber keineswegs den Stillstand. Als Politiker haben wir die Verpflichtung, für notwendige Veränderungen zu sorgen, aber nicht, indem wir immer Riesenreformen ankündigen, sondern indem wir einen besseren Weg wählen, nämlich beharrlich logisch aneinandergereihte Schritte zu setzen, um ans Ziel zu kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich praktiziere diese Gangart in der Budgetpolitik. Es gibt in unserem Staatsgefüge durchaus sehr viele Löcher, in denen Geld versickert, und zwar nicht aus bösem Willen oder mangelnder Sachkenntnis, nicht aus Schlamperei, sondern oft einfach aus Ge-
wohnheit und dem Nicht-Hinterfragen von scheinbaren Fakten. Diese Löcher dingfest zu machen ist auch ein Gebot der Sparsamkeit. Dann werden wir unseren Kindern viel bieten können, auch in Zeiten von knapperen Mitteln. Ich sage Ihnen ganz offen: Sparsamkeit ist immer noch die beste Einnahmequelle für den Finanzminister. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir müssen uns schlussendlich auch an den Beispielen, die man Best Practice nennt, orientieren, die wir in anderen Ländern vorfinden, und zwar nicht nur an solchen, die uns gerade irgendwie ins Bild passen, sondern möglicherweise auch an jenen, die manchem Kurs durchaus kritisch gegenüberstehen.
Es geht nur darum, dass wir garantieren, das Beste für die Menschen in unserem Land zu wollen. Statt großer Reformen würde einfach ein neues, ein anderes Denken bereits helfen. Weg von den altgewohnten Trampelpfaden, hin zu neuen, frischen Denkansätzen! Das ist, was wir gemeinsam unter New Deal verstehen.
Es gibt aber zwei Dinge, die wir sicherlich nicht brauchen – und das wird auch durch die Umfragen in der Bevölkerung massiv unterstützt –: Wir brauchen keine neuen Steuern und keine neuen Schulden. George Washington hat gesagt: Neue Schulden zu machen ist nicht die feine Art, die alten Schulden auszugleichen.
Interessanterweise erleben wir aber eine solche Diskussion und Debatte. Diese Diskussionen werden weiterhin geführt werden müssen, aber das, was wir wollen, ist, dort zu investieren, wo wir das Land nach vorne bringen, und dafür muss das Geld auch zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
In jedem normalen Haushalt ist es so, dass man ein Polster anlegt, um investieren zu können. Ich glaube, auch wir sind aufgefordert, Polster zu schaffen, um in die Zukunft, die für unser Land so wichtig ist, investieren zu können. Das bedeutet Zukunft gestalten!
Es geht auch anders, wir müssen es nur wollen und tun. Wir müssen erstens nachhaltiger, zukunftsbewusster und zielführender handeln. Wir brauchen stärkere Eigenverantwortung bei jenen, die das zu leisten imstande sind. Leistung muss wieder etwas werden, das man erbringt, und nicht etwas sein, das man bekommt. (Beifall bei der ÖVP.)
Stellen wir uns durchaus kritisch die Frage: Welche Aufgaben soll denn der Staat erfüllen? Hier müssen wir uns auf Aufgaben betreffend jene Menschen konzentrieren, die unsere Unterstützung brauchen. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Ziel und soll auch gar nicht infrage gestellt werden.
Wenn wir uns die Überprüfung historisch gewachsener Abläufe im Bundesstaat, die ich angekündigt habe, vornehmen, wenn es gelingt, uns die unnötige Bürokratie vom Hals zu schaffen – daran arbeitet eine Arbeitsgruppe und wird das im Laufe des nächsten Monats präsentieren –, wenn wir über die Treffgenauigkeit des Sozialstaates reden – und die wollen wir auch anstatt des Gießkannenprinzips haben –, wenn wir Eigeninitiativen fördern, dann kommen wir dorthin, wohin wir, wie ich gesagt habe, kommen müssen, nämlich an die Spitze. Wenn wir das tun, können wir den Staatshaushalt gesundsparen und gleichzeitig gezielt investieren. (Abg. Lugar: Wann kommen Sie zum Budget? Wo sind die Maßnahmen?)
Wir haben uns auf einen beschwerlichen Weg gemacht. Auf diesem Weg müssen wir beharrlich weitergehen, um zum Erfolg zu kommen. Gemeinsam mit der Bundesregierung ist mein Plan für Österreich im kommenden Jahr, ein Programm zu entwickeln, das private Investitionen stimuliert und fördert. Ich sage auch: Weg mit der kalten Progression! Ich möchte der kalten Progression die kalte Schulter zeigen! (Beifall bei der ÖVP.)
Machen wir aber auch, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Schuldenbremse zum Motor eines modernen Staates! Nutzen wir die von mir angesprochene Aufgaben- und Ausgabenanalyse als Werkzeug für ein effizientes Österreich!
Liebe Österreicherinnen und Österreicher, Ihre Steuerleistungen sind ein Vertrauensvorschuss für uns – Vertrauen in ein Land, das nicht nur heute, sondern auch morgen funktioniert. Denn: Ein Budget ist kein Selbstzweck des Finanzministers. Ein Budget ist die Basis, der Boden, auf dem wir säen, damit wir ernten können.
Denken wir also um! Machen wir uns frei von starren, interessengesteuerten Denkmustern und seien wir offen für Neues! Machen wir das Beste für Österreich, das Beste für unsere Kinder und Enkelkinder! Machen wir das, von dem Österreich schon in der Vergangenheit bewiesen hat, dass es das gut kann: Bauen wir uns eine bessere Zukunft! Lassen wir guten Ideen den Vortritt und begraben wir die alten Hemmschuhe! Vieles ist noch zu tun – ich bin dazu bereit. – Vielen herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.59
Präsidentin Doris Bures: Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Ausführungen zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2017.
Vor Eingang in die Debatte über die nächsten beiden Tagesordnungspunkte möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich nach 20 Monaten und fast 700 Sitzungsstunden bei allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zu bedanken. Der Untersuchungsausschuss hat in diesen Monaten über weite Strecken gezeigt, dass er vom aufrichtigen Wunsch aller Fraktionen getragen wurde, in der Causa Hypo die Verantwortung zu definieren, und es ist uns gelungen, mit einem neuen und besseren Instrument der parlamentarischen Kontrolle eine gute Basis auch für die Zukunft zu schaffen.
Ich begrüße auf der Galerie Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair, ich begrüße den stellvertretenden Verfahrensrichter Mag. Walter Hellmich, ich begrüße Verfahrensanwalt Professor Dr. Bruno Binder und den stellvertretenden Verfahrensanwalt Dr. Klaus Hoffmann, die diese Debatte verfolgen werden. Ich möchte auch diese Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für die wertvolle Arbeit zu bedanken. Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses gem. § 51 VO-UA eingesetzt zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (1/US) (1291 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/5 (III-157/1272 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
*****
Gemäß § 53 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse stelle ich ausdrücklich die Beendigung des Hypo-Untersuchungsausschusses (1/US) mit Mittwoch, 12. Oktober 2016, 11.04 Uhr, fest.
*****
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster in der Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
11.04
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin, danke auch für Ihre Arbeit als Vorsitzende dieses Ausschusses, leicht war das ja nicht! Es war auch nicht zu erwarten, dass sich alle Fraktionen auf einen Bericht verständigen, deshalb werde ich mich – es wird Sie nicht wundern – im Hauptteil auf den Bericht (ein Exemplar dieses Berichts auf dem Rednerpult platzierend) und die Schlussfolgerungen, die Erkenntnisse und Ergebnisse der grünen Fraktion konzentrieren.
Zunächst aber zum grundlegenden Problem: Der Untersuchungsausschuss hat sich schon gelohnt – ich werde gleich erläutern, warum Untersuchungen grundsätzlich wichtig sind, zumal bei einem derartigen Debakel –, er war unausweichlich, weil wir es ja – leider haben die Grünen recht behalten – mit einem Gesamtschaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, je nach Rechnung, von bis zu 10 Milliarden € zu tun haben. Wenn man den Schaden für Kärnten, den Schaden für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – die sind uns ja auch nahe – dazuzählt, so trägt die öffentliche Hand durchaus einen Schaden von 15 Milliarden € aufwärts. Für den österreichischen Steuerzahler werden, fürchte ich – und wir haben leider noch immer recht behalten –, über 10 Milliarden € übrig bleiben, vermutlich wohl 11 oder 12 Milliarden €, und das kann sogar noch schlimmer kommen. Allein deshalb war es unausweichlich, diesen Ausschuss zu starten.
Es ist natürlich eines der wesentlichsten parlamentarischen Rechte, ich meine sogar Pflichten, Untersuchungen zu tätigen und die Regierung zu kontrollieren. Ich rede hier ausdrücklich, auch wenn da sehr häufig privatwirtschaftliche Kriminalfälle erwähnt werden, von der Kontrolle der öffentlichen Institutionen, die da sind: Regierungen, Landesregierungen, Bundesregierungen, Aufsichtsbehörden und Beamtenschaft. Das ist das Primäre, und das haben wir auch gemacht. Natürlich muss man sich bei einem Banken-Untersuchungsausschuss und bei einem Hypo-Untersuchungsausschuss auch Banken und Hypos anschauen, damit man weiß, wie die Aufsicht versagt hat – und sie hat total versagt, fast die ganze Zeit und auf allen Linien und damit auch die Politik, und zwar beileibe nicht nur in Kärnten. Davon auszugehen, damit können wir gleich einmal aufhören.
Deshalb halte ich es letztlich für einen Beitrag zu wirtschaftlicher Vernunft und zu sozialer Gerechtigkeit, wenn man solche Untersuchungen tätigt, weil sie nämlich einen vielfältigen Nutzen stiften, zumindest in Richtung zukünftiges Sparen; deshalb, wie gesagt: wirtschaftliche Vernunft und soziale Gerechtigkeit. (Beifall bei den Grünen.) Marktwirtschaft funktioniert ja wohl nur, wenn sich die Akteure an bestimmte Regeln halten, wenn ordentliche Regeln gegeben werden. Anderenfalls landen wir irgendwo. Im Falle der Hypo war es aber so; der Schaden ist ja schon benannt worden.
Eine Frage der Gerechtigkeit ist es deshalb, weil wir, wenn man solche Untersuchungsausschüsse ordentlich führt, natürlich auch einen Beitrag dazu leisten können, noch einmal Geld zurückzuholen, nachdem vorher schon alle versagt haben, die dafür zuständig waren, das Geld beieinanderzuhalten. Sie (in Richtung Bundesminister Schelling) haben es aber nicht einmal richtig zurückgeholt, darauf werden wir auch gleich eingehen. – Deshalb, wie gesagt: vernünftig und gerecht.
Welchen Nutzen haben solche Untersuchungen grundsätzlich? – Ich glaube, die meisten Fraktionen stimmen darin überein – weil ich gerade Frau Kollegin Tamandl sehe, will ich nicht verhehlen, das zu sagen –, dass es bei aller Unterschiedlichkeit, von der wir heute zu 90 Prozent hören werden, auch eine Reihe von Übereinstimmungen in der
Analyse und erfreulicherweise zumindest bei der Hälfte der Schlussfolgerungen und Empfehlungen gegeben hat.
Somit komme ich gleich dazu, welchen Nutzen solche Untersuchungen haben. Das wird nämlich völlig unterschätzt. Auch der frühere, in der Öffentlichkeit mehr oder weniger ungeliebte, geradezu drangsalierte Banken-Untersuchungsausschuss hat zu wesentlichen Gesetzesänderungen hier im Haus geführt, aber auch zu einer gewissen Kulturänderung; für die Hypo leider zu spät, weil – und ich muss das sagen – der Hauptschaden nun einmal bis 2007/2008 angefallen ist, daran kommt man in der Befundung nicht vorbei.
Dieser Nutzen besteht eben – um jetzt einmal diese vier, fünf wichtigen Gründe zusammenzufassen – in den Möglichkeiten, zumindest radikale Änderungen vorzunehmen, einerseits auf gesetzlicher Ebene, andererseits auch auf exekutiver Ebene und auf der klassischen Aufsichtsebene, ohne dass gleich immer ein Gesetz geändert werden muss. Wir werden es hören.
Ein anderer Nutzen besteht natürlich darin, dass solche Untersuchungsausschüsse eine gewisse Generalprävention entwickeln. Auch wenn jetzt manche vielleicht nicht alles in dem Ausschuss entdeckt haben, was sie erwartet haben, so ist umgekehrt klar, dass niemand, fast niemand gerne dorthin kommt, nicht einmal als Auskunftsperson, dass niemand gerne weiß, dass Akten studiert werden, wo vielleicht drinsteht, was wirklich passiert ist. Wir haben leider nicht alle bekommen – aber das ist ein anderes Thema, das lasse ich heute weg –, aber es waren genügend da, um einen sehr strengen Befund zu erarbeiten. Das mag aber niemand und hat somit eine generalpräventive Wirkung. Stellen Sie sich vor, wir hätten diesen Skandal und keinen Untersuchungsausschuss eingesetzt! – Also allein die Tatsache, dass es ihn gibt, hat schon diese Generalprävention mitbefeuert.
Ebenso wichtig sind die anderen aufklärenden Berichte wie etwa der Rechnungshofbericht, der jetzt unter einem mitverhandelt wird. Frau Präsidentin Kraker ist da – ich gratuliere Ihnen zu der Arbeit! Wir haben den Rechnungshof beauftragt, und die Zusammenarbeit war perfekt. Das war eine Beauftragung dieses Hauses, in meinem Namen vorgebracht.
Auch mit dem Bericht der Kommission von Frau Dr. Griss stimmen wir über weite Strecken überein – das werden wir herausarbeiten; wir stimmen nicht überall überein –, aber selbst wenn es nicht so wäre, muss ich Respekt zollen. Ich stehe nicht an, mich dafür zu entschuldigen, dass ich im Vorfeld die Kommissionsarbeit von Frau Dr. Griss falsch eingeschätzt habe. Das muss möglich sein. Ich halte das für sinnvoll und stimme über weite Strecken damit überein. Wir haben allerdings eine ganz andere Arbeitsmethode angewandt. Das ist im Übrigen auch von Vorteil, denn bei uns sind die Zeugenaussagen und auch alle Belege nachlesbar; nachgewiesen allein in unserem Bericht, den ich mitgebracht habe, in circa tausend Fußnoten, glaube ich. Da ist nichts holladrio, nur lustige Parteipolitik, nein, das war echte Untersuchung. Das darf man jedenfalls für die meisten Fraktionen behaupten; ich tue das für die unsrige natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. (Beifall bei den Grünen.)
Der nächste Nutzen dieser Untersuchungen – und da wird es jetzt schon happiger und noch interessanter – hat sich darauf bezogen, dass die Justiz endlich Beine bekommen hat. Was war denn bis 2011, 2012, obwohl der Skandal schon jahrelang überall herumgehangen ist? – Es ist fast nichts passiert, nichts! Im Gegenteil! Erinnern wir uns – wenngleich das jetzt auch nicht der Hauptschaden ist –: Man hat das korrupte System natürlich gesehen, in Kärnten in dem Fall, als man noch bei diesen diversen Hypo-Verkaufskarussellen mitgeschnitten hat, für illegale Parteienfinanzierung. Das ist jetzt nicht grundsätzlich Thema, aber was hat denn die Justiz trotz des klaren Vorbringens und
trotz Anzeigen gemacht? – Zweimal hat sie den Fall zurückgelegt. Erst das dritte Mal, als wir über die Korruptionsstaatsanwaltschaft gekommen sind, ist durchgegriffen worden. Aber das war auch erst viel später.
Vorher war die Justiz ganz anders gewickelt, fast lahm, gelähmt. Das wird auch ein Hauptergebnis des Berichts der NEOS sein, denke ich. Das unterstütze ich an dieser Stelle, aber ich glaube, dass jetzt schon vieles besser geworden ist. Das muss man auch dazusagen: In vielen Bereichen, die bis zu dem Jahr 2010 kritisiert werden, ist danach schon einiges besser geworden. Bei der Justiz war es so – und das führe ich auf diese Untersuchungen des Rechnungshofes, der Griss-Kommission, aber auch auf die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zurück –, dass ab 2013/14, als man gesehen hat, dass dieser Ausschuss unabwendbar werden wird – da hättet ihr euch auf den Kopf stellen können, auch ohne Minderheitsrecht hätten wir ihn irgendwann einmal beschlossen, wir hatten ja vorher auch welche –, etwas passiert ist, nämlich: Die Justiz wacht auf, sie kriegt plötzlich Füße und tut etwas!
Ich behaupte, ohne all diese Untersuchungen, die aber auf die Arbeit der Opposition zurückzuführen sind – und ein Element davon, ein wichtiges, ist dieser Untersuchungsausschuss –, wäre das nie passiert. Das können Sie statistisch nachvollziehen. Schauen Sie einmal, was es bis 2012, 2013 überhaupt an Anklagen gab! Da werden Sie viele weiße Flecken finden. Aber ab 2013, 2014, 2015 ist es losgegangen, obwohl vorher die CSI Hypo, die eingesetzt wurde – seltsamer Name, war halt so –, andauernd Sachverhaltsdarstellungen geschickt hat, fast 100 an der Zahl. Wir haben das genau herausgearbeitet. Die sind sogar noch blockiert worden – das ist überhaupt das Beste –, bis hin zur Regierung. Aber dann, als klar war, es gibt immer mehr Untersuchungen, es wird Transparenz hineinkommen, hat sogar die lahme Justiz Beine bekommen.
Ich will jetzt aber nicht weiter Schuld zuweisen, ich setze da auf die NEOS, sondern ich sage nur: Das ist ein Nutzen des Untersuchungsausschusses. (Beifall bei den Grünen.)
Es hat wahrscheinlich noch überhaupt keinen gegeben, der, bevor er zu arbeiten begonnen hat, so viel gebracht hat, denn wenn die Klagen ordentlich vorgebracht werden – das war leider auch noch nicht immer der Fall, aber sie werden immer besser –, kann man natürlich auch darauf hoffen, dass entweder von den Beschuldigten beziehungsweise Beteiligten Geld zurückkommt beziehungsweise man zivilrechtlich viel stärker auf Schadenersatz klagen kann. Da ist lange noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Wir werden am Schluss hören, dass es immer noch sinnvoll und lohnend ist, im Interesse der BürgerInnen und SteuerzahlerInnen nachzuschauen, wie das alles weitergeht, denn es geht immer noch um ein paar Milliarden: Kommen sie zurück oder nicht? Also da ist die Arbeit noch nicht einmal zu Ende, aber diese Untersuchungen liefern Grundlagen dafür.
Ein weiterer Nutzen ist natürlich jener – das habe ich auch gerade zu erklären versucht –, dass diese Untersuchungen die Linie unterstützen – da ist nicht alles herausgekommen, was möglich gewesen wäre –, von diesen sogenannten Gläubigern und Investoren, da oder dort am Schluss sogar Spekulanten, Geld zurückzuholen. Das ist nicht zu unterschätzen. Ich meine nur – aber es ist schwierig, das mathematisch einzuordnen –: Sie bekommen jetzt eine Quote von 90 bis 95 Prozent, und wenn die Regierung – und da rede ich von der Bundesregierung, und zwar hochaktuell – nicht wieder umgefallen wäre, hätte man viel mehr herausholen können! Ich behaupte, 75 bis 80 Prozent wären am Schluss locker drin gewesen, man hätte nur nicht die Nerven wegschmeißen müssen. Auch wenn die Herren und Damen Gläubiger, die Fondsmanager, die Deutsche Bank und wer auch immer aller, ein paar österreichische Versicherungen – meine Güte! –, nicht gleich auf das Angebot einsteigen, hätte ich mir angeschaut, was passiert. Aber leider hat dazu wieder einmal der Mut nicht gereicht – auch nicht der des Finanzministers. (Beifall bei den Grünen.)
Aber ich sage Ihnen eines: Die Differenz, um die es hier geht, zwischen 75 und 95 Prozent, macht mehr als 2 Milliarden € aus, die man noch hätte zurückholen können. All die Untersuchungen haben jeden Hinweis darauf geliefert, dass diese Gläubiger bei Gott nicht schützenswert waren. Es war nämlich schon klar, dass 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007, in diesen Jahren, als diese Anleihen gezeichnet wurden, um die es jetzt noch gegangen ist, in Kärnten keine brave Regionalbank agiert hat, sondern eine Zockerbude mit Mafiageschäften. Ich sage das in vollem Bewusstsein, und wir haben es auch nachgewiesen. (Beifall bei den Grünen.)
Landeshaftungen hin oder her, es ist trotzdem noch ein Unterschied, wie man diesen Beteiligten gegenübertritt, wenn das der Sachverhalt ist. Wenn das der Sachverhalt ist, hört sich jede wirtschaftliche Vernunft auf! Sie kassieren zuerst die Zinsen, unter dem Schlachtruf, dass sie Risiko nehmen müssen, aber wenn das Risiko eintritt, dann zahlt der Steuerzahler, nur weil Haftungen existieren, die immer nur Lufthaftungen waren, erkennbar Lufthaftungen, immer! Darauf haben sich die Gläubiger eingelassen – und die Bundesregierung hat sich dann halt wieder darauf eingelassen, vorsichtshalber umzufallen. Die Untersuchungen an sich hätten es hergegeben, mutiger aufzutreten. Das ist schade. Aber immerhin, wir sparen doch noch ein paar Hundert Millionen Euro, besser als nichts!
Wir haben es vorhin bei der Budgetrede gehört; die Töne des Herrn Finanzministers fast schon so schwäbisch wie bei Schäuble. Da spiele ich auf die schwäbische Hausfrau an, da ist es schon um 3 € gegangen, da ist schon eine kleinste Maßnahme ganz wichtig gewesen. Also trotz Versagens der Bundesregierung hat man es immerhin noch geschafft, ein paar Hundert Millionen zurückzuorganisieren. Das ist immerhin ein kleiner Erfolg – ein größerer wäre möglich gewesen! Das liegt aber nicht am Ausschuss.
Jetzt zu den Erkenntnissen der grünen Fraktion: Ja – aber das haben wir vorher auch schon gewusst –, der Ursprung des Verbrechens, möchte ich fast sagen, des Finanzverbrechens liegt in Kärnten, aber was wir nicht gewusst haben, ist, dass er nicht nur dort lag, beziehungsweise wollten viele das nicht wahrhaben; wir hätten das auch schon gewusst. Nachweislich waren damals schon wesentlich mehr Parteien – wenn man es diesbezüglich politisch sehen will –, wesentlich mehr Organe, und zwar Organe vornehmlich des Bundes, mitinvolviert in die Versagenskette, und zwar vom Beginn des Untersuchungszeitraums weg. Wir werden die Rolle der Notenbank und der damals gegründeten Finanzmarktaufsicht noch hören oder wenigstens nachlesen können, denn für das Ganze ist die Zeit jetzt zu kurz, nicht umsonst hat das Ding 330 Seiten. Ich empfehle allen Zuseherinnen und Zusehern die Lektüre des Berichts, er ist zur Stunde online geschaltet worden, auch auf der Homepage der Grünen.
Alle haben versagt, auch Bundesorgane, und deshalb – auch wenn es mir politisch vielleicht anders auch besser in den Kram passen würde – kann man nicht nur behaupten, es waren die Blauen in Kärnten. Das ist falsch!
Natürlich haben wir dort eine Mischung aus Inkompetenz, Wachstumswahn, Geldgier, Bestechlichkeit vorgefunden. Die Verantwortlichen, die wir in der Politik dort schon so vorgefunden haben, haben Leute in die Bank gesetzt, die ihrerseits relativ rasch korrupt waren. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn semibestechliche Politiker korrupte Bankmanager engagieren, dass dann am Balkan unser Steuergeld wegschwimmt. So war es auch, das ist nachweisbar. Das ist gelungen.
Es beginnt schon damit – das hat noch niemand gefunden; wir haben es in den Akten bei einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die völlig plausibel ist, gefunden –, dass nachgewiesen wurde, dass bei der Auswahl der Bankmanager in den Jahren 1999, 2000, 2001 – genau zu Beginn des Untersuchungszeitraums – einer – die Wissenden wissen, wer es ist; ich will jetzt nicht immer nur Namen nennen – vom Assessment-
Center für moralisch nicht geeignet befunden wurde. (Ruf bei den Grünen: Wer?) – Der Pilz will es wissen. (Abg. Lichtenecker: Striedinger!)
Es ist vermutlich Herr Striedinger; so weit wird die Fantasie reichen. Er war vorher schon am Balkan tätig, und deshalb hat man sich beim Hypo-Vorstand gedacht: Nehmen wir den für das Auslandsgeschäft! Aus meiner Sicht ist dort auch viel mehr passiert als im Ressort Kulterer.
Das ist noch immer nicht unser primärer Aufklärungszweck, aber wenn ich das finde – es soll niemand sagen, es komme nichts Neues heraus; immer war es so, dass mehr Fakten aus den Akten als aus den Zeugenbefragungen gekommen sind, das ist aber auch nicht verwunderlich –, diese Hinweise, dann zeigt das schon, dass immer wieder und vom ersten Moment weg auf die falsche Seite gespielt wurde, im schlechtesten Sinn des Wortes. Da haben wir natürlich die politische Verantwortung in Kärnten – bei wem denn sonst? –, daran ist jetzt nicht der Schüssel schuld.
Auch die Besetzung der Aufsichtsräte – fahren wir fort, damit wir noch Geschwindigkeit aufnehmen – erfolgte in erster Linie durch die Landespolitik. Das ist deshalb so wichtig, da aus dem Aufsichtsrat heraus der Kreditausschuss besetzt wird. Wir haben uns teilweise – obwohl die Bank sie uns vorenthalten wollte – die Protokolle organisiert; sie waren bei anderen Lieferpflichtigen eben nur teilweise vorhanden.
Was sieht man in den Protokollen des Kreditausschusses? – Dass diese Gauner, die zum Teil damals schon als solche bekannt waren, im Minutentakt Kredittranchen in Höhe von zig Millionen Euro bekommen haben, ohne Sicherheiten, auch ein drittes Mal, ein viertes Mal. Und wenn einer einmal eine Frage gestellt hat, ist er abgewimmelt worden – und der Betreffende hat sich auch abwimmeln lassen. Der Aufsichtsrat war Erfüllungsgehilfe des Vorstands, und dieser war rein politisch besetzt; das einzige Einsprengsel war noch die GRAWE, aber auch da braucht man nicht viel Fantasie, wenn man die politisch zuordnen will.
Diese Damen und Herren Aufsichtsräte haben wir zum Teil gehört – es war abenteuerlich, was wir da gehört haben, komplett daneben! Sie haben bei Ihrer Aussage alles verdrängt, was man nur verdrängen kann. Aus den Akten ergibt sich, wie erwähnt, das völlige Versagen.
Das ist aber auch ein staatliches Versagen, das war ja nachzuweisen. Das staatliche Versagen besteht darin, dass man das immer hätte sehen können, die Notenbank und die FMA aber viel zu lasch hingeschaut haben. Wir – Holub und ich, auch Dr. Pilz – haben das ja damals schon übermittelt, genau diese Fälle, im Jahr 2006 und davor, und die sind dem nicht ausreichend nachgegangen. Wir hätten uns sehr, sehr viel erspart, und es ist eindeutig nachgewiesen, dass da einiges schiefgegangen ist; genauso wie die Wirtschafts- und Bankprüfer versagt haben, das ist auch nicht anders vorstellbar.
Da wird es einige Verbesserungen geben, da gehört schärfer durchgegriffen. Wir haben neulich eine ziemlich schwache Novelle beschlossen, diese gehört verschärft.
Es gab eine unselige Aktion – das habe ich jetzt einmal ausgelassen – der Oesterreichischen Nationalbank, als die Bank absichtlich als nicht krank bezeichnet wurde, obwohl sie schon tot war – nur mit dem Ziel, dass der Minister nach Brüssel melden kann, die Bank sei gesund. Pröll hat das auch gemacht; auch da haben wir die Akten, dass er persönlich Weisung gegeben hat: Die Hypo ist gesund!
Das ist eine Versagenskette der Sonderklasse, finde ich, und das hat sich fortgesetzt: Weil man sich so ungeschickt benommen hat, haben die Bayern bei der sogenannten Verstaatlichung leichtes Spiel gehabt. Sie haben im Übrigen geblufft. Wir haben jetzt mehrere Hinweise, dass die Bayern die Hypo nicht in die Pleite geschickt hätten, aber unsere Seite hat sich über den Tisch ziehen lassen. Schlecht vorbereitet, schlecht verhandelt, schlechtes Ergebnis – desaströs!
Wir haben herausgefunden – das hätte ich nicht für möglich gehalten –, dass nicht einmal der ganze Vertragstext gelesen wurde, als er im Auftrag von Pröll unterschrieben wurde; das wird sogar zugegeben. Es ist auf die Gewährleistung verzichtet worden. Bei einer Bank, von der man gewusst hat, dass diese jahrelang nur gelogen hat, vertraut man auf so etwas! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Es ist bei der ganzen Behübschungsaktion – Einstufung als nicht krank – Absurdes plausibilisiert worden, was offenkundig absurd war.
Genauso wie der gesamte Vorgang absurd ist, muss man noch einmal daran erinnern, was die Dechiffrierung dieser Angelegenheit bringt, und ich gehe davon aus, dass das nie wieder in dieser Form vorkommen wird, wenn wir die Konsequenzen ziehen. – Dazu sind wir da, dazu rufe ich Sie auf, und dann hat das Ganze sehr, sehr viel Sinn gehabt. (Beifall bei den Grünen.)
11.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin, ich darf gleich damit beginnen, mich zu bedanken, vor allem bei Ihnen – Sie haben sich sehr, sehr selten, aber doch vertreten lassen – für Ihre, wie ich glaube, sehr umsichtige und sehr objektive Vorsitzführung, aber nicht nur bei Ihnen, sondern auch beim Verfahrensrichter und beim Verfahrensanwalt und ihren Stellvertretern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen.
Vor rund 20 Monaten wurde dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt, und da hat für viele von uns eine sehr intensive Zeit begonnen, in der wir uns mit dem Thema Hypo auseinandergesetzt haben. Heute berichten wir einfach von diesen 20 Monaten. Von meiner Seite jedenfalls ein Dankeschön an Sie und an alle, die dafür gesorgt haben, dass dieser Ausschuss – so gut – hat funktionieren können. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Tamandl.)
Um zu erkennen, dass bei der Hypo einiges schiefgegangen ist, dafür haben wir keinen Untersuchungsausschuss gebraucht, aber die Frage, was da schiefgegangen ist, ist im Vordergrund gestanden.
Jetzt muss man einmal ein bisschen weiter zurückgehen: Die Hypos gibt es seit über hundert Jahren – es hat ja nicht nur eine Hypo in Kärnten gegeben, sondern es gab Hypos in allen Bundesländern, über hundert Jahre lang –, und sie haben die Weltwirtschaftskrise, die Bankenkrise et cetera überstanden. Die Frage ist, wieso die das alles überstanden haben und wieso es dann Probleme gab.
Dazu muss man sagen, dass es hier in diesem Haus Ende der achtziger Jahre eine Gesetzesänderung gab. Die Hypos durften bis dahin nur ganz wenig machen, nämlich Hypothekarkredite vergeben, Wohnbaugelder abwickeln, Landesprojekte finanzieren, und hatten dafür Haftungen des Landes. Über hundert Jahre lang ist nie etwas schiefgegangen. Seit 1990 dürfen sie alles machen, was Banken können, und das war einfach ein Riesenproblem, denn sie hatten keine Ahnung von dem, was sie tun durften, weil sie keine Übung darin hatten. Es hat sie aber auch niemand gebraucht, denn es war 1990 nicht so, dass es unmöglich war, Finanzdienstleistungen zu bekommen, einen Kredit, oder dass keiner die Sparbücher entgegengenommen hat.
Das heißt, es hat sie niemand gebraucht, sie hatten eigentlich keine Ahnung von dem, was sie tun durften, und sie hatten aufgrund der Landeshaftungen sehr viel ganz, ganz billiges Geld – und ja, das ist in vielen Bundesländern schiefgegangen: im Burgenland, in Tirol, in Vorarlberg, in Niederösterreich. Wir wissen, dass es in vielen Bundesländern
über die Hypos Verluste gegeben hat. Es gibt aber einen Unterschied: Diese Verluste hat das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Bank tragen können; die konnten das alle tragen.
Was war also der Unterschied zwischen den Hypos in den anderen Bundesländern und jener in Kärnten? Den Haftungsbeschluss im Jahr 2003, zum Beispiel, gab es wortident in sieben Bundesländern – nur in Salzburg und Wien nicht, denn die hatten keine Hypo mehr –, aber es gibt nur eine Hypo, die uns hier beschäftigt, und nicht sieben; deswegen stellt sich die Frage: Was ist eigentlich der Unterschied? – Im Untersuchungsausschuss war relativ klar: Den Unterschied macht die Freiheitliche Partei, vor allem die Freiheitliche Partei in Kärnten, aber auch auf Bundesebene. Das ist es, was den Unterschied zu den anderen Hypos ausmacht.
Es beginnt damit, dass bei den Beschlüssen im Jahr 2003, dass diese Haftungen quasi noch zehn Jahre laufen dürfen – da wird immer gesagt, diese seien einstimmig gefasst worden; ja, einstimmig, in sieben Landtagen, aber nur einmal ein Problem –, in den Landtagen immer einer verantwortlich gemacht wurde, dem man gesagt hat: Du schaust darauf, dass das Risiko für uns nicht zu groß wird! Du darfst jeden Zettel in dieser Bank anschauen, du darfst alles prüfen lassen, und du bekommst eine Stopptaste! Und wenn es ein Problem gibt, dann drückst du diese Stopptaste!
Diese Stopptaste ist gedrückt worden, in vielen Bundesländern, nur in einem nicht, und das war Kärnten. Dort haben die zuständigen Aufpasser, die Aufsichtskommissäre, die Finanzlandesräte, namentlich Pfeifenberger, Haider und Dobernig, niemals diese Stopptaste gedrückt. Das ist das erste Versagen: Sie haben diese Stopptaste, die in anderen Bundesländern gedrückt worden ist, niemals gedrückt. Ich will nicht sagen, dass es in anderen Bundesländern keine Probleme gab – es gab Probleme, aber es hat jemand die Stopptaste gedrückt, und zwar die, die dafür verantwortlich waren. Das ist in Kärnten nicht geschehen.
Das Zweite: die Aufsicht. Wir haben immer gehört, das sei ein Aufsichtsversagen und so weiter. So in etwa (eine Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, deren eine Hälfte mit einem Blatt Papier abgedeckt ist und auf deren anderer Hälfte unter dem Titel „Aufsichtsstruktur“ ein Kreis mit verschiedenfarbigen Segmenten zu sehen ist) schaut eine Aufsichtsstruktur aus. Das ist etwas Komplexes, etwas Buntes, da gibt es ganz viele Gremien; das kann man jetzt wahrscheinlich nicht lesen, was es da alles gibt.
Schauen wir uns das an: 1999/2000 übernehmen die Freiheitlichen erstmals quasi führende Regierungsverantwortung auf Bundesebene und auf Landesebene. Wie schaut die Aufsicht kurz danach aus, was die Hypo betrifft? (Der Redner entfernt das Blatt Papier von der anderen Hälfte der Tafel, auf der unter dem Titel „FPÖ färbt ein“ derselbe Kreis mit überwiegend blauen Segmenten dargestellt ist.) – Die ist einfach blau eingefärbt. (Ruf: Boah!) An allen Knotenpunkten der Aufsicht sitzen Leute aus zwei Büros; die haben alle in zwei Büros gearbeitet: entweder beim Haider oder beim Grasser. Alle diese Knotenpunkte sind Personen, die nur in diesen beiden Büros gearbeitet haben.
Und ja: Die Aufsicht hat mehr weggeschaut als hingeschaut – bis zur Aufsichtsreform und vor allem, solange die Freiheitlichen in der Bundesregierung waren, den Finanzminister gestellt haben und solange sie in Kärnten in Regierungsverantwortung waren.
Ja, das ist passiert, und zwar in all diesen Bereichen. Das ist der Unterschied. Die Freiheitlichen machen den Unterschied zwischen dem, was in anderen Bundesländern geschehen ist, und dem, was bei der Hypo Kärnten geschehen ist, aus.
Das Nächste: Ein Mal, 2006, hat die Aufsicht ja wirklich etwas getan. Nach den Swapverlusten hat die Finanzmarktaufsicht ein Absetzungsverfahren eingeleitet, man hat
quasi gesagt: Der Vorstand, Kulterer, muss weg, der ist nicht geeignet, eine Bank zu führen!
Was ist dann geschehen? – Landeshauptmann Haider hat die FMA-Vorstände diffamiert, hat einen Brief an Grasser geschickt, hat gesagt: Du hast die Verpflichtung, die abzusetzen! Und was hat Finanzminister Grasser gemacht? – Er hat ein Absetzungsverfahren gegen die Vorstände eingeleitet.
Endlich wird die Finanzmarktaufsicht im Jahr 2006 aktiv und will in dieser Bank für Ordnung sorgen – und was machen die blauen Politiker? – Sie bedrohen sie mit der Absetzung: Druck auf die Aufsicht, Verunmöglichen der Arbeiten der Aufsicht.
Als sie die Bank im Jahr 2007 verkauft haben, was haben sie da gemacht? – Sie haben die Bank verkauft, sich aber die Haftungen behalten. Die Haftungen behalten, das Risiko behalten, 2007 – ein ganz schwerer Fehler! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Bei dem Verkauf hat es Einzelne gegeben, die davor gewarnt haben; das waren aber nicht die Blauen, das waren Leute von anderen Parteien. Sie haben davor gewarnt, zu verkaufen und die Haftungen zu behalten; die Freiheitlichen nicht, die haben verkauft und sich die Haftungen behalten – gute Idee, kann man nur sagen. (Zwischenruf des Abg. Klinger.)
Was haben sie 2008 gemacht, als die Bank das erste Mal in Schwierigkeiten gekommen ist? Was haben da die freiheitlichen Politiker in Kärnten gemacht? – Neue Haftungen angeboten! Das wäre zwar ungesetzlich gewesen, aber wurscht! Sie haben im Jahr 2008 den Bayern noch neue Haftungen angeboten: Ich gebe euch Haftungen, nehmt Geld auf, ich hafte dafür! 2008 noch, in der Finanzkrise, ist man auf die Idee gekommen, ungesetzlicherweise neue Haftungen einzugehen.
Was haben sie 2009 gemacht, als diese Bank quasi vor der Pleite stand? Was haben sie als Eigentümer – da waren die Kärntner noch Minderheitseigentümer – gemacht? Haben sie gesagt: Ich stehe zu meinem Eigentum, ich schieße Geld in diese Bank nach!, haben sie das gemacht? – Nein! Was haben sie gemacht? – Sie haben quasi ihre Sparbücher gekündigt. Sie haben Geld aus der Bank abgezogen. Sie haben das Problem der Bank verschlimmert, und das als Eigentümer!
Ich sage Ihnen, ich habe in diesen 20 Monaten keinen einzigen konstruktiven, positiven Beitrag von Freiheitlichen, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene, im Zusammenhang mit der Hypo gesehen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Ich habe nur gesehen, dass sie das Risiko vergrößert haben und dass sie den Schaden größer gemacht haben, dass sie die schlimme Situation verschlimmert haben, aber niemals irgendeinen konstruktiven Beitrag gesehen, damit der Schaden kleiner wird, damit die Kosten für den Steuerzahler geringer werden. Nicht einmal bei der Lösung, damit wir endlich diese Haftungen in Kärnten loswerden, sind die Freiheitlichen dabei; nein, sie stehen am Rande und vergeben Haltungsnoten und tun so, als hätten sie gar nichts damit zu tun gehabt. Das ist erbärmlich, was Sie hier zeigen! Das ist wirklich erbärmlich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Hafenecker.)
Zur Frage der Verstaatlichung: Top vorbereitet? – Nein! Ich sage Ihnen: Keine Bundesregierung auf dieser Welt wird jemals darauf vorbereitet sein, eine so hinige Bank zu übernehmen! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Welche Bundesregierung übernimmt alle 14 Tage Banken? – Keine! Und es hat niemand damit gerechnet, dass es so eine kaputte Bank ist, die die Freiheitlichen hinterlassen haben; damit hat wirklich niemand gerechnet.
Insofern: Waren wir gut vorbereitet? – Nein! Hat man das Beste daraus gemacht? – Ja! (Abg. Hagen: Bayern! ÖVP! – Abg. Schimanek: Das ist ja nicht zum Aushalten!) Hat
man sich irgendwie über den Tisch ziehen lassen? Ich meine, da kommt immer dieser Schmäh, man habe sich über den Tisch ziehen lassen. – Ha, ha, ha! Schauen wir uns das doch an (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die die Aufschrift „Bayern“ trägt und unter dem Titel „Risiko Insolvenz“ einen mit „5,5 Mrd.“ beschrifteten Balken sowie unter dem Titel „Kosten Verstaatlichung“ einen mit „4,9 Mrd.“ beschrifteten Balken zeigt): Was war das Risiko der Bayern und was waren die Kosten? – Das Risiko der Bayern waren 5,5 Milliarden €; das war ihr Risiko bei einer Insolvenz. Was haben sie bis heute bezahlt? – 4,9 Milliarden €. (Abg. Schimanek – die entsprechende Melodie intonierend –: „Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“!) Fast hundert Prozent ihres Risikos sind schlagend geworden, Unterschied sind einige Hundert Millionen Euro. Die Kosten könnten weniger werden, wenn in der HETA mehr Geld übrig bleibt.
Wie (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die die Aufschrift „Österreich“ trägt und unter dem Titel „Risiko Insolvenz“ einen mit „25 Mrd.“ beschrifteten Balken sowie unter dem Titel „Kosten Verstaatlichung“ einen mit „4,3 Mrd.“ beschrifteten Balken zeigt) war die Situation für Österreich? – Unser Risiko waren mehr als 25 Milliarden €. (Abg. Kogler: Da sind aber …!) Was haben wir bis heute bezahlt? – 4,3 Milliarden €. Wird das mehr? – Ja, es wird sich in etwa verdoppeln, aber das ist weit weg von dem Risiko/Kosten-Verhältnis, das die Bayern hatten. (Abg. Kogler: Eine Kraut- und Rübenökonomie!)
Wer ist für diesen Schaden verantwortlich? – Da sagen die Freiheitlichen immer, das waren die Bayern. Aus Dokumenten, aus Fakten, aus Akten aus dem Untersuchungsausschuss ist zuordenbar, dass das Problem die faulen Kredite sind, die es jetzt gibt, die nicht zurückbezahlt werden, und wir haben uns angeschaut (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, die unter dem Titel „Verantwortung für Schaden“ die Namen Dobernig, Haider, Pfeifenberger und Zernatto auflistet, wobei jeweils durch einen Balken angedeutet ist, wie viel Schaden diese Personen zu verantworten haben), wer diese Kredite vergeben hat, unter wessen Aufsicht das geschehen ist. – Das sind die Aufsichtskommissäre des Landes, und da sehen Sie, wer vonseiten der Politik dafür zuständig war, darauf zu achten, dass das Risiko für den Steuerzahler gering ist.
Pfeifenberger, Haider, Dobernig, das sind die drei Verantwortlichen, die dafür zuständig waren, darauf zu achten, dass das Risiko für den Steuerzahler klein bleibt. Ja, die haben versagt! (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Sie sehen hier an der Länge der Balken, wie das war.
Ich zeige Ihnen noch eine letzte Tafel (eine weitere Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der unter dem Titel „Verantwortung für Schaden“ in Form eines Tortendiagramms dargestellt ist, wie viel Schaden Bayern beziehungsweise Kärnten zu verantworten hat), wir haben das nämlich noch auf die Haupteigentümer umgerechnet. – Mehr als 80 Prozent der Kredite, die heute nicht zurückgezahlt werden können, sind unter der Eigentümerschaft der Kärntner vergeben worden, weniger als 20 Prozent unter der Haupteigentümerschaft der Bayern.
Ja, auch die Bayern haben viel Miese gemacht, aber so zu tun, als hätten die Freiheitlichen nichts damit zu tun, ist lächerlich. Das hat der Untersuchungsausschuss wirklich deutlich gezeigt: dass die Freiheitlichen die Verantwortlichen sind. Das ist der Unterschied zwischen den anderen Landes-Hypos, wo nicht immer alles gut gegangen ist, und Kärnten. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Die FPÖ ist der Unterschied.
Der Schaden für die Steuerzahler beträgt mehrere Milliarden Euro, und da gibt es eine politische Verantwortung. (Die Abgeordneten Schimanek und Hafenecker: Kommunalkredit, Bank Burgenland …!) Das herauszufinden war unsere Aufgabe, und die Antwort
ist ganz einfach: Freiheitliche Partei Österreichs. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser. – Abg. Schimanek: Unfassbar! – Ruf: Bravo, Jan!)
11.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Der Hypo-Untersuchungsausschuss erlebt hiermit sein Finale. 700 Stunden lang haben wir in 79 Sitzungen 123 Personen befragt, 16 Millionen Aktenseiten sind in unserem Datenraum gelegen, und da gilt es natürlich auch, sich vorweg zu bedanken, zumindest bei all jenen Kräften, die im Dienste der Aufklärung unterwegs waren. Das waren leider nicht alle, das muss man auch in aller Offenheit sagen; es war nicht einmal die Mehrheit im Untersuchungsausschuss. Sei’s drum!
Was sind die Erkenntnisse aus der Sicht der Fraktion von NEOS? – Drei Fragen sind im Zentrum der Aufklärung gestanden.
Frage Nummer eins: Wie konnte ein – im internationalen Vergleich – Bankenzwerg wie die Hypo Alpe-Adria gigantische Verluste von mindestens 15 Milliarden € Schaden für die Steuerzahler verursachen?
Die Causa Hilltop, im Untersuchungsausschuss als der Ziegenackerfall bekannt geworden, war für die Beantwortung dieser Frage genauso aufschlussreich wie symbolhaft. Dabei gab es einen Kredit von rund 40 Millionen € für eine karge Liegenschaft auf einer kroatischen Insel, ohne Besicherung, dafür mit einem gefälschten Wertgutachten. Die geplanten Tourismusprojekte wurden bis heute nicht realisiert, das Geld jedoch ist weg. Wer die Profiteure sind, wurde verschleiert, indem die Zahlungen über Liechtensteiner Treuhänder und anonyme Stiftungskonstruktionen gelenkt worden sind.
Wir haben uns im Untersuchungsausschuss viele solcher Fälle und Causen angeschaut und herausgefunden, dass das kein Einzelfall ist, sondern System. Die Bank wurde systematisch durch Kollusion von Kriminellen innerhalb und außerhalb der Bank über Jahre hinweg ausgeräumt – moderner Bankraub, wie ich das immer nenne –, und das ist der wahre Grund für den wirtschaftlichen Zusammenbruch der Hypo Alpe-Adria. Finanziert wurde diese „Kreditvergabe“ – unter Anführungszeichen – durch Anleihen, die durch eine Ausfallshaftung des Landes Kärnten garantiert worden sind.
Für die von der Bank eingegangenen Verbindlichkeiten musste weder vorher noch nachher eine Zustimmung eingeholt werden. Das Risiko für das Land Kärnten war somit unkontrolliert und unbegrenzt.
Wann ist das explodiert? – Das ist vor allem zu Beginn dieses Jahrtausends erfolgt, als die Landeshaftungen von rund 5 Milliarden € im Jahr 2000 auf fast 25 Milliarden € im Jahr 2007 angestiegen sind. Wer ist dafür verantwortlich? – Der damalige Landeshauptmann Haider, der von 1999 bis 2008, also genau in dieser Zeit, die politische Hauptverantwortung getragen hat.
Was war die offensichtliche Gegenleistung für diese unbegrenzte, unkontrollierte Haftung? – Das war nichts anderes als politische Kreditvergabe! Die Hypo Alpe-Adria ist als Bankomat für die Landespolitik missbraucht worden und musste Kredite vergeben, die sie aus rein wirtschaftlichen Gründen nie hätte vergeben dürfen. Eklatant sticht in diesem Fall zum Beispiel das Projekt Schlosshotel Velden heraus: 133 Millionen € sind Hypo-finanziert in ein von der Landespolitik erwünschtes touristisches Vorzeigeprojekt gesteckt worden, verkauft worden ist es schließlich um 39 Millionen € – Fehlbetrag: rund 100 Millionen €.
Die zweite Frage, die im Zentrum der Aufklärung stand: Warum muss für eine Bank, die von kriminellen Vorgängen und Machenschaften geprägt war, der österreichische
Steuerzahler die Rechnung zahlen? – Nun, der erste Sündenfall ist bereits 2008 erfolgt, als der Bund der Hypo Alpe-Adria 900 Millionen € aus Steuergeldern gewährt hat, und zwar ohne sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Bank. Als Alibi hat eine Stellungnahme der Nationalbank gereicht, die innerhalb von vier Tagen erstellt worden ist und der Bank einen Persilschein ausgestellt hat.
Verantwortung dafür trägt der damalige und auch noch heutige Gouverneur Nowotny, und es ist für mich in diesem Zusammenhang völlig unbegreiflich, dass jemand, der für so etwas verantwortlich ist, der sich zumindest für ein politisches Auftragsgutachten hat missbrauchen lassen, heute, im Jahr 2016, noch Gouverneur der Nationalbank ist. (Zwischenruf des Abg. Schopf.)
Diese Gangart nicht nachvollziehbarer Sorgfaltswidrigkeiten hat sich dann im Jahr 2009 fortgesetzt. Die Bundesregierung hat im Gegensatz zu Bayern keine externen Experten hinzugezogen, die Landeshaftungen wurden keiner rechtlichen Prüfung unterzogen, und die Verhandlungspositionen wurden falsch bewertet – und, Kollege Krainer, Sie haben hier heute wieder genau dasselbe getan: Sie haben, wie schon die Nationalbank damals, in Ihrer Rechnung fälschlicherweise unterstellt, dass die Hypo nichts mehr wert wäre, dass die Assets, die noch verwertet werden können, null sind, und haben damit das Risiko aufgeblasen und völlig übertrieben. – Das ist und bleibt falsch.
Dass eine Prüfung von Alternativen zur Übernahme der Hypo durch den Bund und somit durch den Steuerzahler erfolgt wäre, ist nicht ersichtlich. Eine Due-Diligence-Prüfung – internationaler Standard – ist unterlassen worden, und zu guter Letzt verzichtete der Bund dann auch noch auf jede Art von Gewährleistung, womit alle Risiken von Bayern auf Österreich übertragen worden sind.
Diese Untätigkeit hat sich nach der Übernahme fortgesetzt. Die Hypo Alpe-Adria wurde, obwohl de facto insolvent und ohne überlebensfähiges Geschäftsmodell, fortgeführt. Dem Untersuchungsausschuss vorliegende Protokolle haben auch gezeigt und nachgewiesen, dass spätestens im Herbst 2010 sowohl das Kanzleramt als auch das Finanzministerium über den katastrophalen Zustand der Bank und auch über falsche Bilanzen informiert waren. Dennoch wurden die Bilanzen nicht korrigiert, der Verdacht der Bilanzfälschung wurde nicht angezeigt, und die Bank wurde weiterhin mit Steuergeld künstlich am Leben gehalten. Verantwortlich dafür sind die damaligen Finanzminister Pröll und Fekter.
Kann man bei einer solch auffälligen Serie an Sorgfaltswidrigkeiten und an Fehlverhalten wirklich von Versagen sprechen? – Ich habe da meine Zweifel. Ich frage mich, ob das nicht eher vorsätzliche Untätigkeit war. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die politische Entscheidung zur Übernahme der Hypo vorab und ohne sachliche Grundlage erfolgte. Wir haben nicht zuletzt auch im Hypo-Untersuchungsausschuss festgestellt – was vorher nicht bekannt war –, dass die Länder über ihre jeweiligen Landes-Hypos mit Haftungen in Höhe von fast 10 Milliarden € konfrontiert waren. Da kommt es doch gelegen, wenn die fragwürdige Finanzgebarung mancher Landeshauptleute unter der Decke bleibt und die Steuerzahler die Rechnung bezahlen.
Die dritte und letzte Frage, die im Zentrum der Aufklärung gestanden ist, war Folgende: Warum haben alle verantwortlichen Minister jahrelang zugeschaut? Ich nenne das auch das Kapitel Justizskandal Hypo Alpe-Adria. Da will ich nur als Randnotiz erwähnen, dass die Finanzmarktaufsicht über all die Jahre hinweg untätig geblieben ist. Was wir jedoch bei der sogenannten Aufarbeitung des Hypo-Kriminalfalls gesehen haben, hat wirklich alles übertroffen. Nicht nur, dass die Klagenfurter Staatsanwaltschaft völlig unzureichend mit Ressourcen ausgestattet worden ist, das Justizministerium hat der Staatsanwaltschaft – ohne Ausschreibung! – eine Beraterin zur Seite gestellt, die befangen war, weil sie vorher für die Hypo tätig war. Der Klagenfurter Staatsanwaltschaft
wurde ein Staatsanwalt aus dem Justizministerium zugeteilt, obwohl er keine Wirtschaftserfahrung aufzuweisen hatte – aber der Wunsch des Kabinettschefs hat’s möglich gemacht.
Angeklagt wird überhaupt nur das Delikt der Untreue, was ganz praktisch für die Ankläger ist, weil sie nur einen Schaden für die Bank nachweisen müssen. Den kriminell abgezweigten Geldern wird allerdings nicht nachgegangen, und das ist wiederum praktisch für die Profiteure, denn die bleiben unbehelligt. Auf der Strecke bleiben die Steuerzahler, auf der Strecke bleibt der Rechtsstaat, und politisch verantwortlich dafür sind die Justizminister Bandion-Ortner, Karl und unser amtierender Justizminister Brandstetter. Letzterer ist vor allem sehr interessant, weil er vor Antritt seines Ministeramtes als Strafverteidiger unter anderem auch die Hypo-Granden Kulterer, Moser und Berlin vertreten hat. Als Minister hat er dann die Seiten gewechselt und ist nun oberster Chef der Anklagebehörden. Wie gibt es denn das? Sind die rechtsstaatlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Interessenkonflikten und Befangenheit in Österreich nicht bekannt? Gilt der Rechtsstaat nur mehr für den Normalbürger?
Nun, die Conclusio lautet: Nach eineinhalb Jahren Untersuchungsausschuss ist trotz massiver Behinderung doch einiges an Erkenntnissen gelungen. Man muss aber schon auch feststellen, dass dieser Sumpf aus Verhaberung, Korruption und ausgehebeltem Rechtsstaat munter weiterexistiert, und deswegen kann ein solches Desaster jederzeit wieder passieren.
Zum Abschluss: Was kann man tun? – Ich appelliere vor allem an die Bürgerinnen und Bürger, zu sehen, was sie tun können, denn wir sollten nicht vergessen, dass dieser Untersuchungsausschuss unter anderem durch Hunderttausende Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes ermöglicht, ja, überhaupt ins Leben gerufen wurde. Jetzt, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, haben Sie wieder den Hebel in der Hand! Sie können dafür sorgen, dass dieses alte System, dass dieses System von Altparteien abgewählt wird. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, dieses alte System zu beseitigen und Platz für etwas Neues zu schaffen. (Abg. Lugar: Gibt es Neuwahlen? – Abg. Krainer: Ja, aber das ist in Kärnten schon passiert! Die Freiheitlichen sind ja abgewählt worden!) Darauf setze ich meine Hoffnung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.48
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.
11.48
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir schließen dieser Tage ein Kapitel völlig ab: einerseits – mit dem heutigen Tage – 20 Monate Untersuchungsausschuss, Untersuchungen zur Hypo Alpe-Adria-Bank, aber natürlich auch die Abwicklung der HETA, die dem Herrn Finanzminister gelungen ist, die zwar von Herrn Kollegen Kogler kritisiert wurde, die ich aber im Namen meiner Fraktion als sehr positiv hervorheben möchte. Auch das Land Kärnten muss da einen Beitrag leisten, und ich denke, das ist ein wesentlicher Punkt: Die Gläubiger haben da auch einen Beitrag zu leisten, was ja auch immer gefordert worden ist, und da müssen wir uns alle bei Herrn Bundesminister Schelling für sein Verhandlungsgeschick bedanken, denn damit wird das Kapitel endgültig abgeschlossen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zum Untersuchungsausschuss selbst: Dieser Untersuchungsausschuss ist der erste dieser Art. Die Opposition konnte mit einer Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einrichten. Das neue Instrument hat meiner Meinung nach trotz anfänglicher Schwierigkeiten sehr gut funktioniert. Ich möchte mich ex-
plizit beim Verfahrensrichter, Herrn Dr. Pilgermair, bedanken, aber selbstverständlich auch bei Herrn Professor Binder, der als Verfahrensanwalt tätig war, bei der Vorsitzenden, Frau Präsidentin Bures, und bei ihren beiden Stellvertretern, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer.
Zum guten Gelingen eines Untersuchungsausschusses gehören natürlich auch die Mitarbeiter. Ich möchte mich bei meinen eigenen Mitarbeitern, bei den Mitarbeitern unseres Klubs und natürlich auch bei meinen Kollegen sehr herzlich bedanken, aber auch die gute Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen loben. Was hier wahrscheinlich in den nächsten Stunden wieder geboten wird und was manchmal im Untersuchungsausschuss geboten wurde, ist das eine, aber das Übernehmen von Verantwortung oder die Vorbereitung, etwa die Auslegung der Verfahrensordnung, ist das andere. Das war für uns alle nicht einfach, und da möchte ich mich wirklich bei den Kollegen bedanken. Vieles ist einstimmig erfolgt, vieles ist mit Zustimmung von fünf von sechs Parteien gelungen, und das muss man, glaube ich, würdigen. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken. Danken möchte ich auch der Parlamentsdirektion. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Die Untersuchungen haben vieles bestätigt, aber auch einiges noch einmal explizit zutage gefördert. Was wir wussten, war, dass der Ursprung dieses größten Finanzskandals der Zweiten Republik in Kärnten, in der Kärntner Landespolitik zu finden ist. Die FPÖ hat damals den Landeshauptmann gestellt, und dieser war ein hochpolitischer und in die Bank hineinregierender Landeshauptmann, der die Haftungen bei einer exorbitanten Ausweitung der Bank exorbitant ausweiten ließ, auf bis zu 25 Milliarden €. – Man muss sich das vorstellen, das ist mehr als das Zehnfache der Landeshaftungen (Abg. Lugar: Des Landesbudgets!) – des Landesbudgets, danke. Das Land Kärnten hätte diese Haftungen nie bedienen können, und ich glaube, den Politikern war das auch klar. Die Haftungsprovisionen waren natürlich super, denn diese haben Landeshauptmann Haider natürlich zu einer Brot- und Spiele-Politik verholfen, die ihresgleichen sucht.
Die Verflechtungen der Personen zeigen auch ein Sittenbild, das sich durch diese gesamte Bank und durch diese gesamte Causa zieht. Lassen Sie mich ein paar Beispiele zu dieser Sache bringen: Wie kann es sein, dass ein Wirtschaftsprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Bank jahrelang prüfte, plötzlich Aufsichtsrat der Bank wird, die er selber mitgeprüft hat? Es musste sogar – und das gibt es ja sonst kaum – einmal ein Bestätigungsvermerk zurückgezogen werden, weil der damalige Vorstand Kulterer Verluste verschleiern ließ und nur gezielt Informationen weitergegeben hat, weshalb die Wirtschaftsprüfer dann das Testat zurückziehen mussten. Ein Wirtschaftsprüfer, der damals auch bei einer der beiden beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig war, nämlich Herr Dr. Karl-Heinz Moser, wurde dann plötzlich Aufsichtsratsvorsitzender – eine Verflechtung, die es normalerweise gar nicht geben darf!
Oder: Bei Kulterer erfolgte aufgrund der Swapverluste ein Geschäftsleiterqualifikationsverfahren seitens der Finanzmarktaufsicht. Was ist passiert? – Er ist in den Aufsichtsrat gewechselt, und alle haben zugesehen, manche haben sogar positiv von Kontinuität gesprochen (Abg. Hafenecker: Raiffeisen … Kulterer!) – ein Sittenbild, das sich in dieser Bank die ganze Zeit über durchgezogen hat.
Zur Kritik im Zusammenhang mit dem Partizipationskapital: Nach der Lehman-Pleite im Jahr 2008 war es auf europäischer Ebene sogar ein Wunsch und auch notwendig, dass keine europäische Bank in Insolvenz geht, denn das hätte einen Dominoeffekt in der gesamten Europäischen Union zur Folge gehabt. Die Hypo Alpe-Adria war im Übrigen die bestgeprüfte Bank in ganz Österreich. Die Nationalbank kannte die Bank in- und auswendig. Das heißt, die Kritik, dass für ein Gutachten nur vier Tage Zeit war, kann man zwar äußern, man muss sie aber nicht unbedingt zulassen, denn die Hypo hat seitens der Nationalbank jahrelang kritische Berichte erhalten. Die Nationalbank kannte die Bank.
(Abg. Strolz: Not distressed! – Zwischenrufe der Abgeordneten Lugar und Hagen.) Die Nationalbank wusste, wie es um die Bank stand. Deshalb war das Gutachten auch eine Grundlage für die Bundesregierung, um Entscheidungen zu treffen, und das war kein Gutachten, das man sich gewünscht hat, sondern das war ein Gutachten, das die Nationalbank als Gutachter der Republik erstellt hat, und auf ein solches muss man sich seitens der Bundesregierung auch verlassen können.
Zur seltsamen Wortschöpfung der Not-distressed-Bewertung, nämlich die Bank sei weder gesund noch krank, sondern „nicht-krank“: Das ist natürlich schon ein seltsamer Zufall, dass es da entgegen den Empfehlungen der Europäischen Kommission eine eigene Wortschöpfung gab.
Das Ganze geht aber weiter: Es wird immer die Verstaatlichung kritisiert, aber es wird völlig ausgeblendet, welche Rolle die Bayern dabei schon damals hatten und welche Rolle damals die Kärntner hatten. Folgendes hat der Untersuchungsausschuss nämlich sehr wohl zutage gefördert, meine sehr geehrten Damen und Herren: dass die Bayern bereits im August 2009 für sich beschlossen haben, dass sie aus der Bank aussteigen möchten. Das konnten wir im Untersuchungsausschuss darstellen. Wir haben immer geglaubt, sie haben das erst viel später entschieden. Ja, die Republik Österreich, die Vertreter der Bundesregierung und alle Beteiligten haben das erst Mitte Dezember 2009 mitbekommen, aber die Bayern hatten den Plan schon vorher, und die Kärntner hatten diesen Plan auch, denn sie haben damals schon gesagt: Von uns gibt es kein weiteres Kapital!, als es mit der Bank immer weiter bergab ging.
Was wollen wir also an einer Verstaatlichung kritisieren, die ganz einfach ohne besonders gute Informationen seitens der Eigentümer – seitens der Alteigentümer, aber auch seitens der Bayern – erfolgt ist? Meine sehr geehrten Damen und Herren, was danach kam, ist das, was davor schon bestanden hat: Missmanagement in der Bank, teilweise auch das Versagen der Aufsicht, und auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer war eine, die man wahrscheinlich noch lange in der Zukunft über die Vergangenheit betrachten kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar ist aber: Ein Untersuchungsausschuss muss aus seiner Untersuchung auf jeden Fall Konsequenzen herausfiltern, und das können nur Reformen sein. Wir haben dazu sehr viele Empfehlungen abgegeben, beispielsweise eine Reform der Aufsicht: Es müssen die Kompetenzen so klar und transparent verteilt sein, dass kritische Berichte ganz einfach nicht nur ad acta gelegt werden, sondern dass daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Hinsichtlich der Staatskommissäre muss eine Aufwertung erfolgen, und es müssen klare Kriterien definiert werden, wie man Staatskommissär werden kann und was man dafür mitbringen muss.
Auf der anderen Seite muss auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer überdacht werden: Der Zusammenschluss der Wirtschaftsprüfer, den es bei der Hypo gegeben hat, im Zuge dessen man einander dann plötzlich nicht mehr über den Weg getraut hat und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander zurückgezogen hat, hat auch wieder ein Sittenbild dieser ganzen Angelegenheit gezeigt.
Nichtsdestotrotz – und das muss man zum Schluss dieses Untersuchungsausschusses und dieser Aufarbeitung und auch angesichts der Abwicklung der HETA noch einmal bemerken – ist es bemerkenswert, wie wenig Reue in der Freiheitlichen Partei zu diesem Thema gegeben ist. Es ist bemerkenswert, wie wenig Selbstkritik die Freiheitliche Partei bei den Landeshaftungen geäußert hat. Das System Haider hat weit über den Tod Jörg Haiders hinaus in der Bank weiter bestanden. Kulterer und Co haben das ganz einfach weitergeführt und haben versucht, alles dafür zu tun, dass alles unter den Tisch gekehrt und vertuscht wird. Wir haben jetzt alles aufgeklärt, und nun bin ich gespannt, was Herr Abgeordneter Angerer dazu sagen wird. Er kann diese Vorwürfe meines Erachtens nicht entkräften. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.58
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele behaupten, dass der Untersuchungsausschuss wenig bis gar nichts gebracht hat. Dem muss man leider über gewisse Strecken zustimmen. Es hat nicht viele Erkenntnisse gegeben. Es ist schon einiges aufgeworfen worden, das wir noch nicht wussten, aber das meiste wussten wir schon.
Wenn man die Frage stellt, warum das so ist, dann kommt man ganz schnell darauf, dass das in erster Linie daran liegt, dass wir einen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, um die Vorgänge rund um die Hypo aufzuklären, aber von der Hypo keine Akten bekommen haben. – Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt einen Untersuchungsausschuss, der versucht aufzuklären, was bei der Hypo alles schiefgelaufen ist, und wir haben weder von der Hypo noch von der HETA Akten zur Bank bekommen.
Was wir bekommen haben, das waren Akten, die über Umwege in den Ausschuss gelangt sind, und auch hinsichtlich dieser Akten wissen wir nicht, ob sie vollständig sind, denn es gab keinen Vollständigkeitsvermerk. Es gab keine Vollständigkeitserklärung, und wir haben im Laufe des Untersuchungsausschusses auch immer wieder bemerkt, dass Akten gar nicht übermittelt wurden. Das war der Geburtsfehler dieses Ausschusses, und falls wir wieder einen Ausschuss einsetzen, müssen wir auf jeden Fall darauf schauen, dass auch die Akten verfügbar sind. Das war bei diesem Ausschuss nämlich nicht der Fall, und das war auch der Grund dafür, warum nicht allzu viel herausgekom-men ist. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Einen zweiten wichtigen Grund dafür gab es auch noch: Die Auskunftspersonen, die befragt wurden, wurden von einem Dreigestirn gegenüber den Abgeordneten beschützt; wir haben das im Ausschuss immer wieder erlebt. Da gab es die Vertrauensperson, da gab es den Verfahrensanwalt, und da gab es den Verfahrensrichter, der sofort eingeschritten ist, wenn man nur einmal ins Blaue gefragt hat, da wir ja nicht wussten, wonach wir konkret fragen sollen, da wir ja keine Unterlagen und Akten von der Bank hatten. Jetzt musste man natürlich Fragen stellen, um möglicherweise auch etwas herauszufinden, und das wurde im Ausschuss beinhart und sofort abgedreht.
Auch darüber, ob wir das in der Zukunft nicht ändern wollen, müssen wir uns unterhalten, denn wenn wir tatsächlich etwas herausfinden wollen, dann müssen wir auch die Befragung entsprechend verändern, sodass auch einmal ein Befragter möglicherweise etwas sagt, was uns dann wieder dazu dient, weitere Fragen zu stellen. So kommt man in einer Befragung weiter. Das kann Ihnen jeder sagen, der Erfahrungen hat, gerade was die Vernehmung von Beschuldigten betrifft. (Abg. Obernosterer: Hast du die? – Abg. Krainer: Befragung von Beschuldigten?!)
Ja, wir haben einiges erfahren, was wir noch nicht wussten, zum Beispiel, dass die Staatskommissäre, die vor Ort waren und die das, was in der Bank schiefläuft, überprüfen und mitbekommen sollten – und die Bank hat ja einiges gemacht, was kriminell war, was illegal war, was gegen das Gesetz war –, das nicht gesehen haben, aber nicht deshalb, weil sie unfähig sind, sondern weil sie das gar nicht sehen konnten.
Für mich war das eine Neuigkeit, dass die Staatskommissäre per Gesetz angehalten sind, dieser Aufgabe, die unglaublich wichtig ist und die uns möglicherweise viele Milliarden Euro hätte ersparen können, in ihrer Freizeit nachzukommen. Haben Sie das gewusst, liebe Fernsehzuschauer, liebe Bürger, liebe Steuerzahler, die Sie das jetzt zahlen dürfen? Haben Sie gewusst, dass die Staatskommissäre per Gesetz dazu verpflichtet sind, diese Aufsicht in ihrer Freizeit zu machen, und dafür 315 € im Monat bekommen? – Diese Staatskommissäre gehen in die Bank, und diese Staatskommissäre müs-
sen dann feststellen, ob die Bank möglicherweise – so wie die Hypo auf dem Balkan und sonst wo – linke Dinge dreht. Diese Informationen sind sogar in den Kreditunterlagen angeführt.
Wir haben heute von Hilltop, von diesem Fall mit einer Schadenshöhe von 30 bis 40 Millionen €, gehört. Und bei diesem Fall stand es in den Unterlagen, dass das eine linke Partie ist und dass dieses Grundstück nur deshalb von der Bank angekauft wird, um Rückstellungen aufzulösen, um Wertberichtigungen zu verhindern. Das ist eindeutig ein Gesetzesbruch. Das konnte man in den Unterlagen sehen. Nur die Staatskommissärin hat diese Unterlagen nie gesehen, weil sie das in ihrer Freizeit macht und gar nicht die Zeit hatte, alle Unterlagen zu lesen. Sie hat sich damit begnügt, was ihr die Bank hingelegt hat. Das haben übrigens die anderen auch gemacht. Auch der Aufsichtsrat, der normalerweise verpflichtet wäre, hat sich damit begnügt; und das ist das Problem. Das heißt, wenn wir per Gesetz ein System schaffen, das es jenen, die kontrollieren, noch dazu gar nicht ermöglicht, genau hinzusehen, gibt es eben keine Kontrolle. Und so war es bei der Hypo.
Die Hypo geht her und umgeht auch die staatliche Kontrolle von OeNB und FMA, indem man Investitionsvorhaben in bestimmten Bereichen dann auch noch nach unten schiebt – und nicht nur das, denn da könnte man möglicherweise in Kroatien oder sonst wo prüfen –, man es dann weiter in Zweckgesellschaften und dann in weitere Zweckgesellschaften und Untergesellschaften schiebt, mit den gleichen Leuten, die von oben nach unten durchgereicht werden, um dann ganz unten dieses Geschäft abzuwickeln. Der einzige Sinn dabei ist, dass die Aufsicht nicht hineinschauen kann. Das ist der Sinn. Das ist jedem klar gewesen. Auch die Aufsicht hat das gesagt – nicht nur einmal –, die OeNB hat gesagt: Tut uns leid, wir sehen da nicht hinein; die Hypo verschleiert das ganz bewusst! Helft uns vonseiten der Politik!
Und was ist geschehen? – Nichts ist geschehen. Ganz im Gegenteil: Die FMA, die diese Bescheide hätte ausstellen sollen, hat sich mit der OeNB gestritten. Da hat es Spannungen gegeben, weil man das ganz bewusst getrennt hat, zwischen der OeNB – jenen, die sich ausgekannt haben – und der FMA, die das politisch umsetzen sollte, es aber nicht getan hat. Und das ist das Problem der Hypo gewesen.
Bei all dem hat die Politik zugesehen – nicht nur in Kärnten –, die gesamte Politik hat zugesehen. Der Finanzminister hat zugesehen. Alle haben zugesehen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Alle haben gewusst, dass die Kärntner Bank eine wüste Zockerbude ist. Lustigerweise wussten das auch die Bayern. Es wird da immer so geredet, dass die Bayern, die armen Bayern, diesen Mist gekauft haben und gar nicht wussten, worauf sie sich einlassen, aber die wussten das. Es stand sogar im Vertrag: Egal, ob das stimmt oder nicht, was wir euch sagen, egal, wie die Bank beieinander ist, wir nehmen sie nicht zurück! – So stand es im Vertrag, und die Bayern haben das akzeptiert, weil sie ja genau das wollten. Sie wollten eine wüste Zockerbude, um da weiterzumachen, wo die anderen aufgehört haben.
Die Mitarbeiter der FMA haben zu mir im Ausschuss gesagt, sie haben gehofft, dass die Bayern endlich einmal genau darauf schauen, und im gleichen Atemzug haben sie gesagt, dass sie das aber leider nicht getan haben. Und trotzdem wurde zugeschaut. Trotzdem hat man die Bayern arbeiten lassen, so nach dem Motto: Ja, ja, das wird schon! (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Und dann, als die Bayern gemerkt haben, dass sich das nicht ausgeht, haben sie uns das Messer angesetzt und gesagt: Nehmt den Krempel zurück!
Das Allerlustigste dabei ist ja Folgendes: Da kommt Herr Kranebitter, ein Berater der Bayern – man muss es sich vorstellen –, der Gegenseite, und setzt uns das Messer an. Im Ausschuss haben wir gesehen, dass Herr Kranebitter der Erste war, der die Idee hatte, den Österreichern mit der Insolvenz das Messer anzusetzen. Auf die Idee ist ja
vorher keiner von den Bayern gekommen. Dann kommt eben Kranebitter und setzt uns das Messer an. Pröll sagt dazu im Ausschuss: Ah, ich bin in die Knie gegangen, weil das Messer an meinem Hals war! Ich konnte leider nicht anders, wir mussten das zurücknehmen. Ah, die Insolvenz, das ist so böse, und die Bayern sind so böse! (Abg. Krainer: So ein Blödsinn, bitte!)
Und was passiert dann? – Wir nehmen den Krempel zurück, und dann wird derjenige, der uns das Messer angesetzt hat, nämlich Kranebitter, Vorstandschef. Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen! Wer macht denn so etwas? – Wenn jemand genötigt wird, etwas zu tun, was er nicht will – und es haben ja alle gesagt, dass sie das nicht wollten –, macht er dann den, der das auf das Tapet gebracht hat, der das Messer an den Hals gesetzt hat, zum Vorstandschef?!
Dann hat das Schicksal die Weichen noch einmal in Richtung Hoffnung für den Steuerzahler gestellt. Fekter und Spindelegger wollten die Bude dann immer noch in Konkurs gehen lassen und hätten uns damit viel, viel Geld erspart. Dazu gab es ein Gutachten, das gesagt hat, dass das die beste Lösung für den Steuerzahler wäre. Ich rede gar nicht davon, ob man das überhaupt hätte zurücknehmen sollen. Das hätten wir nicht tun sollen, aber das wissen wir seit dem Griss-Bericht. Aber auch dann hätten wir noch die Chance gehabt, den Steuerzahler zu retten – und auch dann hat es diese Bundesregierung nicht getan.
Jetzt geht diese Bundesregierung her und vergleicht sich mit den Gläubigern, die vorher in ihren Büchern schon 50 Prozent abgeschrieben haben. Das muss man sich einmal vorstellen! Die OeNB und die FMA haben ihnen vorgeschrieben, 50 Prozent abzuschreiben. Und jetzt gibt man ihnen 90 Prozent. Die machen jetzt einen Gewinn, weil wir ihnen 90 Prozent geben. Und wer bezahlt das? – Der Steuerzahler! (Abg. Obernosterer: Was ist deine Rechnung?) Das ist ja ein Wahnsinn, was da abgeht. Es ist ein absoluter Wahnsinn. Und das ist das Problem.
Deshalb brauchen wir ganz schnell ein paar Maßnahmen, und die sind einfach erklärt. Erstens müssen wir FMA und OeNB zusammenlegen. Was zusammengehört, muss zusammen sein. Zweitens muss man die Staatskommissäre hauptberuflich einsetzen. Die müssen das nicht in ihrer Freizeit machen. Die müssen Tag und Nacht in die Bank hineinschauen, damit so etwas verhindert wird. Der dritte Punkt ist sehr wichtig: Die Politik gehört raus aus den Banken! – Das haben wir immer noch in Niederösterreich. (Abg. Steinbichler: In Oberösterreich auch!) Die Politik gehört raus aus den Banken! Und der allerwichtigste Punkt zum Schluss, dann bin ich schon fertig: Wir brauchen eine Politikerhaftung. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe der Abgeordneten Brosz und Heinzl.)
Das ist das, was wir brauchen, nämlich eine Politikerhaftung, denn nur dann, wenn wir eine Politikerhaftung haben, haben wir Politiker, die sich dreimal überlegen, was sie tun. (Zwischenrufe der Abgeordneten Brosz und Krainer.) Das gilt gerade für jene, die jetzt auch bei der HETA wieder das Volksvermögen verscherbeln, und jene, die fest dabei zuschauen. Wenn wir eine Politikerhaftung hätten, dann hätte Pröll das gar nicht verstaatlicht. Das garantiere ich Ihnen, denn dann wäre er zur Kasse gebeten worden. Und so, wie jeder Unternehmer – ich war lang genug Unternehmer – eine Haftung zu tragen hat (Zwischenrufe bei der SPÖ), falls er Mist baut, so muss auch ein Politiker endlich zur Verantwortung gezogen werden, und nicht, indem er zurücktritt, sondern indem er für seine Entscheidungen geradesteht und so den Steuerzahlern auch morgen noch in die Augen sehen kann. Das ist Politikerhaftung, und das brauchen wir hier. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Krainer: Das ist eine gute Idee! … gute Idee!)
12.08
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift: „20 Monate Hypo Untersuchungsausschuss. Was ist das Ergebnis? Was sind die Konsequenzen?“ auf das Rednerpult. – Abg. Krainer: Taferl sollte man auch lesen können!) Nach zwanzig Monaten Untersuchungsausschuss erwarten sich die Menschen in diesem Land, glaube ich, Antworten und keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die zumindest mir gegenüber meist gestellten Fragen sind: Was ist das Ergebnis? Und welche Konsequenzen ziehen wir daraus?
Aber bevor ich zu diesem Thema komme, möchte ich mich auch noch einmal im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei der Vorsitzenden, Präsidentin Doris Bures – auch bei den Herren Vorsitzenden, die sie ja zeitweise vertreten haben –, bedanken. Sie hat die Vorsitzführung im Untersuchungsausschuss wirklich vorzüglich übernommen, war teilweise primär von ihrem eigenen Fraktionsvorsitzenden sichtlich genervt und hat das Ganze trotzdem mit gewogener Hand geführt. Dafür sage ich wirklich ein herzliches Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Das gilt natürlich auch der Parlamentsdirektion, dem Verfahrensrichter und dem Verfahrensanwalt. Wir haben Sie zwar auch kritisiert und infrage gestellt, aber mit Ihrer gestrigen Aussage in der „ZIB 2“ haben Sie einen interessanten Aspekt hineingebracht, als Sie gesagt haben, dass dann, wenn man die Funktion des Verfahrensrichters in einer gewissen Weise ändert, auch die Befragung in diesen Befragungsrunden verbessert wird. Das ist natürlich ein anderer Blickwinkel, und dann kann man auch wieder darüber diskutieren, ob ein Verfahrensrichter Sinn macht. Es geht um Aufklärung, es geht um demokratiepolitische Aufgaben, die dieses Haus und die Abgeordneten zu erfüllen haben. Die müssen bestmöglich erfüllt werden; und wenn ein Verfahrensrichter dazu beitragen kann, dann soll es so sein.
Auch die Verfahrensordnung an sich wird von uns sehr positiv gesehen. Es ist demokratiepolitisch sehr wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mittlerweile ein Minderheitsrecht ist. Ich glaube, darauf sollten wir in diesem Haus stolz sein, dass in Zukunft Aufklärung nicht verhindert werden kann, wie es ja hier im Vorfeld 20 Mal durch die Regierungsparteien passiert ist. Daran muss man ja auch noch einmal erinnern, dass wir uns immer für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses eingesetzt haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die Weiterleitung des Berichtes hierher ins Hohe Haus hat zu Diskussionen geführt, aber wir sehen das auch positiv, dass wir sagen, dass wir zwar inhaltlich nicht mit allem einverstanden sind, was der Herr Verfahrensrichter und die Frau Präsidentin da vorgelegt haben, aber wir werden natürlich diesen Bericht mit unseren Anhängen auch im Sinne der neuen Verfahrensordnung mittragen und zur Kenntnis nehmen.
Aber jetzt vielleicht einmal zu den Ursachen und zu den Konsequenzen: Wir haben einfach versucht, Fakten, die durch Unterlagen belegbar sind, aufzunehmen und unseren Bericht eben auf Basis von Aussagen von Auskunftspersonen zusammenzustellen. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Grundlagen für die Landeshaftungen – einstimmiger Beschluss im Ktn. Landtag 1990 und 2004“ und einer Grafik auf das Rednerpult.)
Und wenn ich mir jetzt das erste Faktum, nämlich die viel zitierten Landeshaftungen, herausnehme: Jetzt können wir über Haftungen gerne diskutieren, und wir werden sie auch diskutieren und tun es auch schon lange. Wir alle übernehmen Haftungen, wir in unserer Gemeinde übernehmen Haftungen, die über das Jahresbudget unserer Gemeinde hinausgehen. Jetzt muss man nur immer dagegensetzen: Was ist der Wert, für den ich die Haftung übernehme? Welches Risiko habe ich, wenn ich diese Haftung übernehme? Wie hoch soll diese Haftung maximal sein?
Länder übernehmen Haftungen, alle Länder in Österreich haben Haftungen. Der Bund hat aktuell Haftungen in der Höhe von 94 Milliarden € übernommen. Das liegt auch weit über dem Budget des Bundes. Was passiert, wenn diese Haftungen schlagend werden? Wie groß ist das Risiko, wenn diese Haftungen schlagend werden? (Abg. Fekter: Zwei Jahre Budget, nicht 20 Jahre Budget!) Und das einfach so darzustellen, da wäre ein Schaden von 27 Milliarden € eingetreten, und dem keinen Wert gegenüberzustellen, ist einfach falsch. Das hat auch Kollege Hable vorher schon gesagt.
Und ich bringe Ihnen jetzt auch ein Beispiel zur Übernahme von Haftungen – und das werden Politiker immer entscheiden müssen, und Herr Finanzminister Schelling hat es letztes Jahr entschieden: Er hat die Südosteuropa-Netzwerke der Hypo verkauft. Dabei muss man wissen, die Südosteuropa-Netzwerke der Hypo sind zum Zeitpunkt der Verstaatlichung mit circa 1,8 Milliarden € Buchwert in den Büchern gestanden, sagt die Nationalbank, im Jahr 2015 waren es noch 513 Millionen €, und verkauft wurden die Südosteuropa-Netzwerke der Hypo durch Herrn Finanzminister Schelling letztes Jahr um 50 Millionen €. Zusätzlich hat er eine Haftung in Höhe von 1,7 Milliarden € für die Südosteuropa-Netzwerke übernommen. Das ist das 34-Fache des offensichtlichen Wertes dieser Bank.
Jetzt muss man fragen: Auf welcher Basis hat er das entschieden? – Er musste es offensichtlich entscheiden, aber wir wissen es nicht – was Kollege Lugar auch schon gesagt hat –, weil es ja die Absurdität gibt, dass wir in diese Bank, in diese Gesellschaft keine Einsichtsrechte haben. Er hat es aber entschieden. Ob es gescheit war, ob es nicht gescheit war, ob diese Haftungen schlagend werden oder nicht schlagend werden, werden wir erst erfahren. Und es steht ja sogar im Bericht des Herrn Krainer so drinnen, dass er diese Gefahr ja auch noch sieht.
Jetzt gehen wir vielleicht zum nächsten Thema (eine Tafel mit der Überschrift „Milliarden-Schaden“ und einer Grafik auf das Rednerpult stellend), das die Leute auch interessiert: Wie ist der Schaden entstanden? Jetzt berufe ich mich auf Aussagen von Auskunftspersonen im Hypo-Untersuchungsausschuss. Da hat es zwei Personen gegeben, die eine Zahl genannt haben. Die eine Person war das aus dem Raiffeisen-Konzern kommende Mastermind, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Kulterer. Er hat gesagt, für seine Zeit – bis 2007 – kann er sich vorstellen, dass 1 Milliarde € an Schaden entstanden sind. Jetzt gehe ich einmal von diesem Zeitraum aus. Jetzt liegen wir heute, wie wir alle wissen oder annehmen – wir wissen es nicht genau –, bei vielleicht 7 Milliarden, 8 Milliarden, 10 Milliarden €, die am Ende als Schaden herauskommen. Wo ist dann der Rest dieses Schadens entstanden? (Abg. Tamandl: Das darf doch nicht wahr sein! – Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) – Und auch das ist heute schon erwähnt worden, und deshalb brauche ich mich da nicht in Details zu verstricken, aber zumindest habe das auch nicht ich beziffert, sondern der ehemalige ÖVP-Wirtschaftsminister Dr. Johannes Ditz.
Ich schätze Herrn Ditz so ein – ich habe ihn zwar erst im Untersuchungsausschuss kennengelernt –, dass er von Wirtschaft etwas versteht. Ich weiß, dass Sie das anders sehen und dass er das mittlerweile auch anders sieht, was die ÖVP von Wirtschaft versteht. Aber ich glaube, er kann das einschätzen, und er hat gesagt, dass ein Schaden von bis zu 5 Milliarden € entstanden ist. Und wer ist in diesem Zeitraum Finanzminister gewesen? – Das war Herr Pröll. Wir wissen noch immer nicht, warum er diese Bank verstaatlicht hat, warum er den Bayern diese Bank abgenommen hat. Diese Frage bleibt unbeantwortet, weil es einfach keinen Grund dafür gibt. Die Insolvenzdrohung, die im Raum gestanden ist, gibt es nicht, die hat es nie gegeben. Es hat keinen Grund dafür gegeben, diese Bank zu übernehmen. Er hat es aber trotzdem getan. Und das war der Beginn eines Schadens, den Herr Ditz mit 5 Milliarden € beziffert hat.
Warum hat Frau Fekter, die hier bei uns sitzt, dann die Bad Bank verhindert? – Da wissen wir zwar schon, warum, wahrscheinlich war es das Wahljahr 2013. Zugegeben hat
sie es natürlich auch nicht, aber es ist wahrscheinlich so. Am Ende hat man dann die Assets unter hohem Druck verkaufen müssen, weil man das alles unterschätzt hat, unter anderem auch das Beihilfeverfahren.
Wenn Sie heute zum Nachbarn gehen, ihm einen Kühlschrank abkaufen, den Stecker aus der Steckdose ziehen, dann den Kühlschrank zu sich nach Hause tragen, dann vier, fünf Jahre lang warten und dann den Kühlschrank aufmachen und sagen: Jetzt verkaufe ich einmal das, was drinnen ist!, dann werden Sie für den Inhalt, der in diesem Kühlschrank ist, halt nicht sehr viel bekommen. Und genau das haben Sie mit der Hypo getan. (Beifall bei der FPÖ.)
Man kann das natürlich auf Berater, Beamte und sonstige Personen abschieben. Die Frage ist nur: Tun wir uns als Politiker etwas Gutes? – Und da bin ich schon bei Herrn Lugar: Eine gewisse Verantwortung sollte ein Politiker schon übernehmen, und er sollte dazu stehen, was er tut, was er sagt und welche Entscheidungen er trifft, denn sonst sollten wir uns eigentlich aus der Politik zurückziehen. Ich als Bürgermeister – und es sitzen auch andere Bürgermeister hier herinnen – übernehme diese Verantwortung, denn die Bürgermeister sind die Einzigen, die mit einem Fuß immer in der Haftung stehen, wenn sie eine Entscheidung treffen. Wir alle hier herinnen können unter Immunität vieles sagen und brauchen uns dafür nicht zu verantworten. Die Frage ist nur, ob wir uns alle als Politiker etwas Gutes tun, wenn wir uns laufend vor der Verantwortung drücken und auch nicht bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass wir in Kärnten die Landeshaftungen mitbeschlossen haben. Wenn ich mir da den Bericht von der SPÖ durchlese, dann muss ich ehrlich sagen, dass mir dazu einfach nichts mehr einfällt, wenn in den FAQs auf die Frage, ob die SPÖ die Landeshaftungen mitbeschlossen hat, als Antwort Nein steht. Das ist Realitätsverweigerung, weil der heutige Landeshauptmann damals selbst im Landtag gesessen ist und das mitbeschlossen hat, so wie unsere Abgeordneten das mitbeschlossen haben. Und die ÖVP schreibt in ihrem Bericht etwa so: Ja, sie haben das mitbeschlossen, das war der Ursprung, der Fehler, der Grüne, Holub, hat es damals mitbeschlossen und der verweigert sich jetzt der Tatsache, dass er es mitbeschlossen hat, der ist eigentlich daran mehr schuld als sie. – Alle haben das im Kärntner Landtag mitbeschlossen, und dazu sollten sie stehen. Wir stehen dazu. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Schluss noch (eine Tafel mit der Überschrift „Anteil Abbaubanken am Maastricht-Schuldenstand in Milliarden“ und einer Grafik auf das Rednerpult stellend): Welcher Schaden wird daraus entstehen? Welcher Schaden wird am Ende übrig bleiben? – Da vergisst man immer die anderen beiden Banken, die ja noch in diesem Paket mit drinnen sind. – Ich komme schon zum Schluss. Mein Kollege zeigt mir schon, dass ich aufhören muss, aber das muss ich noch anbringen.
Die Quelle dieser Grafik, die ich hier vor mir stehen habe, ist der Rechnungshof – und ich glaube, den Rechnungshof stellen wir nicht infrage. Sie besagt, dass für das Maastricht-Defizit relevant insgesamt 29,4 Milliarden € für Banken aufgebracht wurden, unter anderem für die Volksbanken-AG mit 2,3 Milliarden € und die Kommunalkredit mit 11,9 Milliarden €, also fast 12 Milliarden €. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Und wenn ich mir jetzt die Hypo/HETA anschaue mit der Lösung Kärnten, dann bleibt am Ende ein Defizit in der Größenordnung zwischen 6 Milliarden und 10 Milliarden, vielleicht 11 Milliarden € übrig – wir wissen es noch nicht, weil ja noch Haftungen übernommen worden sind –, und die Kärntner zahlen davon 1,2 Milliarden €. Da muss man sich schon fragen, warum man als Kärntner mit einem Anteil von 12 Prozent an einer Bank in Summe – 1,2 Milliarden € plus 200 Millionen € bei der Verstaatlichung – 1,4 Milliarden € bezahlt und warum die Bayern in den letzten Jahren 5 Milliarden € zurückbekommen haben. Da muss ich ehrlich sagen, diese Frage stelle ich als Kärntner mir schon.
Ich glaube, es ist unsere, egal, ob als Regierung oder Opposition, Verantwortung, daraus zu lernen. Vieles ist schon gesagt worden, und in vielem stimmen wir überein, auch mit den Forderungen der Grünen – die brauche ich auch nicht zu wiederholen. Es sind die Schlüsse daraus zu ziehen, denn den Letzten beißen die Hunde. Und der Steuerzahler hat es eigentlich satt, immer gebissen zu werden.
In diesem Sinne hoffe ich, wir lernen alle daraus und ziehen die richtigen Konsequenzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.19
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. – Bitte.
12.20
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident Kopf! Sehr geehrte Frau Präsidentin Bures! Werte Damen und Herren! Nach 20 Monaten intensiver Arbeit ist es auch an der Zeit, dem Team Danke zu sagen. Deshalb möchten wir, Kollege Werner Kogler und ich, ganz herzlich unserem Team – Edgar Blocher, Hermann Dummer, Roland Spitzlinger, Inge Hausbichler, Marc Schimpel, Heinz Hattinger, Wolfgang Niklfeld, Josef Meichenitsch – für die intensive und kompetente Arbeit danken. (Beifall bei den Grünen.)
Nach 20 Monaten Arbeit und den Fakten, die wir auf dem Tisch haben, und den Lehren, die wir daraus gezogen haben, ist es jetzt auch an der Zeit, zu fragen: Was muss jetzt tatsächlich an Konsequenzen folgen? Was muss in Gesetze gegossen werden? Welche Handlungsstränge stehen uns jetzt offen, um zu verhindern, dass solch ein Finanzdebakel wieder passieren kann?
Ich möchte mit dem Bereich der Haftungen beginnen: 2006 hat das Land Kärnten für sage und schreibe 24,7 Milliarden € gehaftet, bei Einnahmen von gerade einmal 1,9 Milliarden €. Und es wurden, ganz ungeniert, weiter Haftungen angeboten. Dazu möchte ich aus dem Hypo-Bericht der Grünen – den Sie auf unserer Homepage natürlich abrufen können, genauso wie auf der Parlamentshomepage –, Seite 31, zitieren. Der damalige Landeshauptmann und jetzige Bundesrat der FPÖ Dörfler hat in Kombination mit Herrn Dobernig an Staatsminister Fahrenschon in Bayern Folgendes geschrieben – ich zitiere –:
„Wie wir bereits bei diesem Anlass deponiert haben, ist das Land Kärnten gerne bereit, bei der Neuausrichtung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zur weiteren positiven Entwicklung der Bank unterstützend mitzuwirken und auch für die geplante Anleihe – bei Einhaltung der dargelegten Bedingungen – eine Landeshaftung zu gewähren.“ – Im März 2009, gerade einmal neun Monate vor der Verstaatlichung, ein weiteres Angebot, die Haftungen zu übernehmen.
Eines muss man klar sagen, Herr Kollege Angerer: 2004 wurde mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen das Auslaufen der Haftungen beschlossen – das Auslaufen! Das war ein ganz wichtiger Schritt, wenn auch mit viel zu langen Übergangsfristen. Das hat man den Interventionen zu verdanken, dass es derartige Übergangsfristen gegeben hat. (Abg. Kogler: Bravo!)
Was ist die Lehre daraus? – Die Lehre ist, wir brauchen Haftungsobergrenzen, nicht nur für die Bundesländer, sondern selbstverständlich für alle Gebietskörperschaften und vor allem für die Kommunen. Das ist ein erster wichtiger Schritt.
Selbstverständlich brauchen wir eine klare, transparente Darstellung, was in diese Haftungen hineingerechnet wird. Wir wissen, dass wir da quer durch Österreich überall unterschiedliche Systeme haben. Das ist längst überfällig!
Eines muss man sich nach diesem Debakel auch fragen: Ist es die Aufgabe von Bundesländern, Haftungen für Banken zu übernehmen? – Ich sage: Nein, das ist es nicht! Auch hier muss ein Umdenken stattfinden.
Der zweite große Bereich betrifft das Insolvenzrecht. Es hat schon einen entsprechenden Antrag gegeben, dieser hat hier herinnen nicht die Mehrheit gefunden. Die Bundesländer dürfen sich nicht erpressbar machen, wir brauchen ein Insolvenzrecht für Bundesländer und Gemeinden! Ein längst überfälliger Schritt, den wir in dieser Form gemeinsam umsetzen sollten, denn dieses Insolvenzrecht stellt ein ganz klares Signal dar, und das ist jetzt auch dringend notwendig.
Ein nächster, ganz zentraler Bereich war die Aufsicht. Ein wichtiges Glied in der Aufsicht sind die Wirtschaftsprüfer. Die Wirtschaftsprüfer haben in diesem Fall Hypo eine ganz spezielle Rolle gehabt, und zwar keine besonders rühmliche. Die Confida hat die Bank über viele Jahre, nämlich von 1993 bis 2005, geprüft, eine unendlich lange Zeit. Natürlich gibt es über eine solch lange Zeit ganz klare Abhängigkeiten. Interessanterweise ist dieses Netzwerk der Confida gleichzeitig in Südosteuropa mitgewachsen, wo die Hypo expandiert hat. Genau hier gilt es anzusetzen: Es braucht die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer, und wir müssen uns alle auf die Bilanzen verlassen können. Auf die Zuverlässigkeit dieser Bilanzen baut nämlich die Kontroll- und Warnfunktion.
Meine Damen und Herren, es wurde im Mai/Juni verabsäumt, als wir die erste Chance gehabt haben, in diesem Bereich die Regeln zu verbessern, zu stärken. Daher braucht es erstens eine Rotation mit einem kürzeren Rhythmus bei den Wirtschaftsprüfern. Wir schlagen vor, die Prüfzeit auf sechs Jahre zu beschränken. Jetzt sind es zehn Jahre, und das ist viel zu lang. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)
Das Zweite ist, wir brauchen einen Pool von Wirtschaftsprüfern, der von der Aufsichtsbehörde zusammengestellt wird, und hier soll die Zuteilung erfolgen. Auch das sichert die Unabhängigkeit.
Und wir brauchen wesentlich strengere Haftungsbestimmungen für die Wirtschaftsprüfer, denn es stellt sich immer die Frage: Wenn keine Haftungen da sind, wo ist dann die Verantwortung? – Genau das fordern wir in dieser Form ein.
Ein ganz spezielles Thema bei der Hypo war die staatliche Bankenaufsicht. Das ist ein Dreieck aus Oesterreichischer Nationalbank, Finanzmarktaufsicht und Finanzministerium. Und, was ganz klar wird: Hier hat es de facto ein Verantwortungskarussell der Sonderklasse gegeben. Sie erinnern sich, im Ausschuss haben die FMA und die OeNB ihre Ausführungen gemacht, und vice versa hat der eine auf den anderen verwiesen und gesagt: Na ja, eigentlich hätten die machen sollen!
Bei den Aussagen ist ganz klar herausgekommen, es ist auch immer um Macht gegangen. Es ist um Machtkämpfe gegangen, und damit wurde auch sehr viel versäumt.
Die Hypo war die meistgeprüfte Bank! Wir haben die Berichte aus den Jahren 2002, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009. Was wurde festgestellt? – Es wurde festgestellt, es hat Falschmeldungen bezüglich der Eigenmittel gegeben, es hat Mängel im Berichtswesen gegeben, Mängel im Kreditrisikomanagement, mangelhafte Kreditprüfungen. Und so hat beinahe jeder Prüfbericht ausgeschaut!
Jetzt stellt sich die Frage: Warum sind keine Konsequenzen gezogen worden? – Da ist ein zentrales Problem, wie die Aufsicht gestaltet war. Ja, es hat seither Verbesserungen gegeben, die teilweise auch auf EU-Regelungen zurückzuführen sind, aber nichtsdestotrotz gilt es auch jetzt, noch einmal genau draufzuschauen, zu evaluieren, wo Probleme sind und wo man nachschärfen muss.
Und zu den Staatskommissären, die ein kleines Rädchen waren, stellt sich die Frage: Wie stellen wir das insgesamt auf? – Entweder man stärkt die Position oder man schafft sie ab.
Selbstverständlich – und das betrifft die Frau Präsidentin – sind wir davon überzeugt, dass es notwendig ist, dass, wenn die öffentliche Hand haftet, der Rechnungshof das Recht hat, zu prüfen, beziehungsweise wenn es 25 Prozent Beteiligung der öffentlichen Hand gibt, dann muss auch der Rechnungshof das Recht haben, zu prüfen.
Ich komme zum nächsten Bereich, zur Verstaatlichung. Da waren es zwei wesentliche Kriterien, die vorher schon dazu geführt haben, ob es Partizipationskapital gibt oder nicht. Das eine Kriterium war, ob die Bank gesund oder krank ist, und das andere war die Systemrelevanz. Dieses Thema der Systemrelevanz spielte eine ganz wichtige Rolle bei der Verstaatlichung, und da verließ man sich auf die Expertise der OeNB. Dazu sei jetzt einmal angemerkt, es gibt verschiedene Kennzahlen, an denen man sich orientiert. Hat die Hypo in Österreich 1 200 Mitarbeiter gehabt, waren es in Europa 7 500. War der Marktanteil in Österreich bei 4 Prozent, waren es beispielsweise in Bosnien-Herzegowina 20,9 Prozent, in Montenegro 13,9 Prozent, in Kroatien 10,7 Prozent, also wesentlich mehr.
Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum bei der Verstaatlichung nicht der Schritt gesetzt wurde, mit den Ländern, in denen die Bank tatsächlich systemrelevant war, in Kontakt zu treten und zu sagen: Liebe Leute, da gibt es ein Problem, da gibt es eine Baustelle, schauen wir, dass wir eine gemeinsame Lösung finden, machen wir ein Burden Sharing, beteiligt euch daran! – Auch das wurde verabsäumt!
Daher glauben wir, dass es auch beim Thema Systemrelevanz eine Evaluierung braucht und man genauer darauf schauen muss, wann und wie klassifiziert wird und was das in der Folge auch für die Aufsicht heißt.
Man darf jetzt nicht vergessen – das möchte ich der Vollständigkeit halber heute im Ablauf auch erwähnen –, auch nach der Verstaatlichung sind eine Menge an Fehlern passiert. Eine Restrukturierung, eine Bad Bank wurde hinausgezögert, es wurden nicht die so notwendigen Schritte gesetzt. Die Aufklärung wurde behindert, und das Neugeschäft war auch mehr als fragwürdig – die Probleme sind also weitergegangen.
Ich möchte mit den Forderungen schließen: Der Schaden ist jetzt da, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben im Moment die Last zu tragen. Wir glauben aber, dass es notwendig ist, dass genau diejenigen, die von der Rettung der Hypo besonders profitiert haben – und das ist selbstverständlich das Bankenwesen in Österreich, das ist das Finanzsystem –, über die Bankenabgabe auch die Last tragen.
Insofern glaube ich, dass man die Bankenabgabe so konstruieren muss, dass tatsächlich in absehbarer Zeit auch dieser Schaden abzutragen ist. So wie jetzt die Bankenabgabe aufgestellt ist, wird das nicht möglich sein.
Wir als grüne Fraktion können Ihnen versichern, wir werden in den nächsten Monaten konsequent daran arbeiten, genau diese Forderungen in dieser Form auf Schiene zu bringen, umzusetzen, um einen solchen Skandal, einen solchen Schaden in Zukunft verhindern zu können. (Beifall bei den Grünen.)
12.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
12.32
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! 20 Monate, Hunderte Stunden Befragung mit dem Ziel, die politische Verant-
wortung zu klären, und die FPÖ erzählt uns heute leider weiter die altbekannten Märchen, tut so, als hätte sie mit den Landeshaftungen gar nichts zu tun. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Wirklich unfassbar ist, was im Abschlussbericht der FPÖ steht, dass nämlich allen Ernstes und ganz stolz darauf hingewiesen wird, dass das Land Kärnten 140 Millionen € an Haftungsprovisionen verdient hat „(…) und somit weitaus wirtschaftlicher agiert als andere Bundesländer“. – Ist das Ihr Ernst? Da werden Milliarden versenkt und Ihnen fällt im Nachhinein zu den Haftungsprovisionen nichts anderes ein als ganz stolz zu sagen: Dabei haben wir etwas verdient! – Was ist das für eine Relation? Das ist unglaublich, dass Sie bis zum heutigen Tag gar nichts gelernt haben! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie brauchen sich nicht so aufzuregen, ich verlange gar nicht, dass Herr Strache jetzt diesen Betrag persönlich zurückzahlt, das verlange ich gar nicht. (Ruf bei der FPÖ: Was? – Ironische Heiterkeit des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich persönlich verlange auch gar nicht, dass Sie jetzt konstruktiv an einer Lösung dieser Hypo-Misere mitarbeiten. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was ich aber von uns allen verlange, ist, dass wir gemeinsam daraus lernen, damit so etwas nie wieder passiert! Und was ich von Ihnen, den Freiheitlichen, erwarten würde, ist, dass Sie endlich einmal herausgehen und sagen: Entschuldigung, es tut uns leid, was die Steuerzahler von uns aufgebrummt bekommen haben, was die Freiheitlichen in Kärnten angestellt haben! – Das haben Sie bis heute leider nicht zustande gebracht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Eine Sache ist nach dem Untersuchungsausschuss nämlich ganz klar – da sprechen die Fakten im Untersuchungsausschuss für sich –: Sie waren in dieser Misere überall ganz prominent mit dabei. Sie waren dabei, wenn es um das Einfärben und um das Wegschauen der Kontrolle gegangen ist, Sie waren beim Verkauf an die Bayern dabei, als man die Haftungen behalten und die Kontrollmöglichkeiten abgegeben hat, Sie waren bei der Notverstaatlichung dabei, da ist Gerhard Dörfler prominent am Tisch gesessen. (Abg. Hafenecker: Im Nebenzimmer waren Sie nicht dabei?) Der FPÖ-Landesparteivorsitzende von Kärnten Darmann hat damals noch von einem Rettungspaket für Kärnten gejubelt und das im Kärntner Landtag abgefeiert – so viel zu den Fakten, auch im Nachhinein –, und Sie waren bei der Freunderlwirtschaft dabei, bei illegaler Parteienfinanzierung und auch wenn es darum gegangen ist, Kritiker mit Klagsandrohungen einzuschüchtern. Das war die Leistung der Freiheitlichen, da waren Sie immer mit dabei! (Abg. Hafenecker: Der Schieder war dabei!)
Zum Schluss waren Sie dann nicht mehr dabei, als es um die Lösung gegangen ist und man versucht hat, diesen Scherbenhaufen aufzuräumen. Da waren Sie einfach nicht dabei. Bei der Lösung, beim Aufräumen, da hat man die Freiheitlichen nicht mehr gesehen.
Was war denn dann die Lösung? – Das kann man gar nicht oft genug sagen. – Strache hat dann hier im Hohen Haus herumgeredet und gesagt: Schicken wir Kärnten in die Pleite, schicken wir die Hypo in die Insolvenz!, völlig egal, was das für die Kärntner Bevölkerung bedeutet. Egal, ob man vielleicht Krankenhäuser zusperren muss, ob man Schulen zusperren muss, ob man Menschen entlassen muss, das war ihm völlig egal. Das war der einzige Beitrag, den Herr Strache gebracht hat, dass man das Bundesland einfach zudrehen sollte. Unglaublich, unverantwortlich, was Sie auch im Bereich der Lösung dann nicht getan haben! Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Was war Ihr Beitrag?)
Wäre man damals nicht so blöd gewesen, beim Verkauf an die Bayern die Haftungen und das Risiko zu behalten, hätte es diese ganze Debatte um die Notverstaatlichung
gar nicht gebraucht. Das können wir im Nachhinein, glaube ich, auch nach dem Untersuchungsausschuss noch einmal ganz klar festhalten.
Kollegin Lichtenecker hat es bereits aufgezeigt und es ist heute bereits mehrmals angesprochen worden: Wenn sieben Bundesländer nahezu gleichlautende Haftungsbeschlüsse haben und in Kärnten explodieren die Haftungen, dann muss man fragen: Wer war für die Kontrolle verantwortlich? – Es war ganz klar geregelt, es hat eine Person gegeben, die der Aufpasser war, die sich jeden Zettel hätte anschauen dürfen, die sich jeden Beleg hätte anschauen dürfen, die die Hypo hätte prüfen dürfen, und nicht nur dürfen, sondern sie hätte es auch tun müssen. Diese Person hätte auch jederzeit die Stopp-Taste drücken können, man hätte nach 10 Milliarden, 11 Milliarden, 12 Milliarden oder 13 Milliarden € sagen können: Stopp, bis hierhin und nicht weiter! – Nein, die Haftungen sind bis zu 25 Milliarden € explodiert. (Abg. Höbart: War das der Landtag?) Und das alles, obwohl die freiheitlichen Finanzlandesräte die Aufgabe und die Pflicht gehabt hätten, sich um das Vermögen zu kümmern. Die Kontrolle lag ganz klar bei den Aufsichtskommissären. (Abg. Höbart: Wer hat das beschlossen, Herr Kollege? – Abg. Krainer – in Richtung des Abg. Höbart –: Sie haben gar nichts verstanden, gar nichts! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich darf daran erinnern, warum man das nicht getan hat. Warum haben die Finanzlandesräte nicht so scharf kontrolliert, wie es gesetzlich vorgegeben war? – Ganz einfach deshalb, weil es in Wirklichkeit um die Brot-und-Spiele-Politik der Freiheitlichen in Kärnten gegangen ist. Ich erinnere nur an ein paar Beispiele – Gabriel Obernosterer kann sicherlich noch einige andere anführen –: der Jugend-Tausender, das Muttergeld, es hat Förderungen für den Trachtenanzug gegeben bis hin zum Schlosshotel Velden, und Haider wollte natürlich auch noch eine eigene Fluglinie haben. Das war der Grund dafür, dass sozusagen die Haftungsprovisionen so wichtig waren und man das Risiko einfach nicht beachtet hat.
Ich glaube, wir müssen ganz offen darüber diskutieren, dass so etwas nie wieder passieren darf, dass wir auch Konsequenzen ableiten, ob es ein Spekulationsverbot in der Finanzverfassung ist, ob es Haftungsobergrenzen und mehr Transparenz sind, all das ist dringend notwendig, bis hin zur Kooperation der Aufsichtsbehörden. Wir alle haben die gemeinsame Aufgabe, bei diesen Aufräumarbeiten mitzuhelfen.
In Kärnten hat es die Zukunftskoalition jetzt getan. Peter Kaiser, Gaby Schaunig, Christian Benger und Rolf Holub haben gemeinsam gearbeitet und versucht, dieses Schlamassel aufzuarbeiten. Was haben die Freiheitlichen in Kärnten getan? – Die haben keinen Finger gerührt und bei der Aufarbeitung und Lösung, dass man Kärnten in Zukunft auch wieder eine Chance gibt, nicht mitgeholfen. Im Gegenteil, man hat sozusagen versucht, mit allen Mitteln diese Lösung zu verhindern, und hat damit auch Investmentbankern und Gläubigern in die Hände gespielt und wirklich versucht, diese Lösung zu torpedieren. Das ist unglaublich, was auch im Nachhinein bei den Aufräumarbeiten passiert ist, welchen Gegenwind nicht nur der Finanzminister, sondern auch die Parteien in Kärnten gehabt haben, wo wir diese schmerzhafte Lösung jetzt zustande gebracht haben. Unglaublich ist auch, was Sie an Lösungsinkompetenz im Nachhinein gezeigt haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Das kann man den jungen Menschen, die jetzt für dreißig Jahre diesen Schuldenrucksack aufgebrummt bekommen haben, gar nicht oft genug sagen: Die Freiheitlichen sind bei den Problemen immer ganz vorne mit dabei, aber dann, wenn es um das Aufräumen und um die Lösungen geht, sind die Freiheitlichen außer Sichtweite. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
12.38
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann Dr. Strolz ist der nächste Redner. – Bitte.
12.38
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir verhandeln heute die Abschlussberichte zum Hypo-Skandal. Circa 15 Milliarden € Schaden für die Bürgerinnen und Bürger, das ist eine astronomische Summe. Zum Vergleich – weil wir heute die Budgetzahlen gehört haben –: Im Bildungsbereich geben wir gut 8 Milliarden € aus. Das heißt, wir müssten für 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler, die wir haben, 6 000 Schulen zwei Jahre lang sperren, wenn wir sagen, wir haben gerade das Geld ausgegeben, das wir für alle Schüler dieses Landes brauchen, für alle Lehrer, für alle Schulen. Das ist der Unfall in einer Regionalbank, der ist uns passiert!
Wie konnte dieser Unfall passieren? Vor allem aber: Warum kann er jederzeit wieder passieren? – Das ist das Problem: Hypo kann jederzeit in diesem Land wieder passieren, weil dieser Skandal System hatte und weil dieses System nach wie vor in Österreich lebt. Das ist das Problem.
Es ist im Resümee ein dreifacher Skandal: Es ist ein Kriminalfall, es haben Kriminelle in der Bank, außerhalb der Bank, im Inland und Ausland fröhliche Urständ gefeiert.
Die haben die Bank abgezockt, das ist moderner Bankraub auf Teufel komm raus. Denen wurde das auch sehr leicht gemacht, und es ist auch zu befürchten, dass viele dieser Kriminellen im In- und Ausland noch nicht gefasst sind.
Zweiter Punkt: Das hat damit zu tun, dass die Hypo natürlich auch – und das ganz wesentlich – ein Aufsichts- und Justizskandal ist. Es wurde politisch bewusst keine Sonderstaatsanwaltschaft eingerichtet. Es wurden bewusst die Ressourcen für die Aufklärung kurzgehalten. Es wurde bewusst interveniert, welche Staatsanwälte in Kärnten ermitteln sollen. All das ist eine unglaubliche Sauerei, eine Zumutung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das zu zahlen haben, die diesen Schaden über Jahrzehnte zu schultern haben.
Es war ein wesentliches Desinteresse an der Aufklärung festzustellen, das sich bis in den Hypo-Untersuchungsausschuss hineingezogen hat. Es war ein Untersuchungsausschuss ohne Zugang zu den Unterlagen der Hypo Alpe-Adria. Also jenem Unternehmen, das im Besitz der Bürgerinnen und Bürger ist, wurde zugestanden, dass es keine Unterlagen liefern musste. Das ist natürlich auch eine Zumutung für die Bürger dieses Landes. (Abg. Krainer: Wer hat das zugemutet?)
Warum ist das alles möglich? Warum war auch juristische Verschleppung im Justizsystem möglich? – Das war möglich, weil es politische Komplizenschaft im alten Machtsystem dieses Landes gab und gibt. Das alte Machtsystem, getragen von FPÖ – in diesem Fall –, ÖVP und SPÖ. Und dieses alte Machtsystem in diesem Land muss weg. Es muss weg! (Beifall bei den NEOS.) Es hat in diesem Fall einen astronomischen Schaden verursacht, und die Hypo ist nur symptomatisch für dieses alte Machtsystem.
Es gab Sorgfaltspflichten, die nicht wahrgenommen wurden, zum Beispiel von Finanzministern. Wir haben ohne eine Due Diligence, also ohne eine sachliche, inhaltlich tiefe Prüfung, rückverstaatlicht. Das würde kein mittelständisches Unternehmen machen, wenn es ein Unternehmen übernimmt. Bei der Hypo hat man gesagt: Machen wir, das brauchen wir irgendwie nicht! Offensichtlich hat das Land das ohne professionelle Prüfung übernommen. (Abg. Krainer: Das ist doch nicht vergleichbar!) – Das ist natürlich vergleichbar. Und bei den Summen, die im Raum standen, liebe SPÖ, wäre eine saubere Prüfung umso wichtiger gewesen. (Abg. Krainer: Geh, bitte! Eine Notverstaatlichung mit einer Übernahme …!)
Ich weiß gar nicht, warum die SPÖ da auch ÖVP-Finanzministerinnen und -Finanzminister in Schutz nimmt. Die haben das natürlich verschleppt, das ist ja zum Greifen! (Abg. Krainer: Äpfel und Birnen!) Es sind Aufsichtsratsvorsitzende der Hypo Alpe-Ad-
ria zurückgetreten, die übrigens der ÖVP entstammten, weil sie gesagt haben: Die Ministerin verschleppt, und der Minister verschleppt! Die haben natürlich gesagt: Wir müssen abwickeln, wenn wir es nicht machen, zahlen die Bürgerinnen und Bürger Milliarden mehr! – Die Ministerin hat nicht abgewickelt. Sie hat gesagt: Ja, das ist nicht mein Geld, dann verschleppen wir es weiter!
Es war im besten aller Fälle Dilettantismus, wenn nicht bewusste Verletzung von Sorgfaltspflichten. Natürlich gehört auch dazu, dass im Justizbereich interveniert wird. All das sind Dinge, die nicht okay, nicht zu dulden sind.
Was kann man für die Zukunft daraus lernen? – Wir brauchen fünf Punkte: Wir brauchen ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, auch für Bundesländer. Das ist seit Beginn unserer Bewegung eine Forderung der NEOS. Bundeskanzler Faymann wollte das nicht, und auch jetzt drücken sich alle. Sie sagen: Ja, das sollte man machen!, aber Sie machen es nicht. Das ist das Problem.
Wir brauchen Rechnungshofprüfungskompetenzen für Unternehmen auch unter 50 Prozent Bundesbeteiligung, Frau Präsidentin. Der Rechnungshof soll also in jene Unternehmen, die mit 25 Prozent aufwärts im Besitz der Bürgerinnen und Bürger sind, hineingehen und schonungslos prüfen können. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.)
Wir brauchen eine entpolitisierte, unabhängige Justiz. Das muss endlich umgesetzt werden, ob das ein Verzicht auf das Weisungsrecht ist oder ob das Finger weg von Interventionen ist. Das brauchen wir dringend.
Wir brauchen in solchen Fällen natürlich eine Sonderstaatsanwaltschaft. Wann, wenn nicht dann, muss die Republik sagen: Es geht um unser Geld, um das Geld der Bürgerinnen und Bürger, und wir unternehmen da eine besondere Kraftanstrengung und schicken eine Sonderstaatsanwaltschaft hinein?
Schlussendlich letzter Punkt: Es ist nicht okay, dass diese Bundesregierung laufend Gewinne privatisiert, aber Verluste sozialisiert, das heißt verstaatlicht und damit den Bürgern aufschultert. Natürlich müssen wir als Politik den Mut haben – so wie es die Amerikaner haben, so wie es manche andere europäische Länder auch schon gezeigt haben –, dass wir Banken sterben lassen können. Dort, wo im großen Stil Mist gebaut wird, muss die Politik sagen: Dafür ist die Verantwortung zu tragen! – Daher muss es auch für Banken die Insolvenz geben, wenn sie keine Lebensberechtigung mehr haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Lichtenecker: Das ist wahr, aber wir …!)
12.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gabi Tamandl hat sich vorhin bei vielen bedankt, vor allem bei Klubmitarbeitern der ÖVP-Fraktion, bei unseren parlamentarischen Mitarbeitern. Ich will unbedingt dir, liebe Gabi, ein herzliches Danke sagen. Du hast die ÖVP-Fraktion großartig geführt. Es waren zwar 20 anstrengende Monate, und dieser U-Ausschuss war für viele Neuland, aber du hast das hervorragend gemacht. Ich war froh und bin stolz, bei dir in diesem Team gewesen zu sein, und möchte einfach noch einmal Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Ich verstehe nicht, dass einige Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben, dass nicht alle in diesem Ausschuss an Aufklärung interessiert waren. Das ist von dem einen oder anderen gesagt worden. Ich kann nur für meine Fraktion sprechen: Wir waren zu 1 000 Prozent an Aufklärung interessiert. Ich denke, jeder, der im Ausschuss gesessen ist – Mitglieder, Journalisten oder sonst irgendwelche Kiebitze –, kann das auch bestätigen oder beweisen. Wir wollten volle Aufklärung und wir haben uns dafür zu 100 Prozent eingesetzt. Ich meine, dass der U-Ausschuss tolle Arbeit geleistet hat.
Auch auf meine Vorredner eingehend: Es war sicher eine Sondersituation, dass dieser Griss-Bericht ein guter Leitfaden für den gesamten 20 Monate dauernden Ausschuss war. Die CSI ist auch etwas kritisiert worden, aber ich denke, dass die Entscheidung von Josef Pröll, diese CSI einzurichten, richtig und wichtig war. Das hat ja auch Rolf Holub, der jetzt Landesrat in Kärnten ist, begrüßt und bestätigt. Sepp Pröll hat gesagt: Jeder Beleg muss umgedreht werden!, und das ist auch geschehen.
Schauen wir uns die Bilanz der CSI an: Es sind über 1 000 Geschäftsfälle bearbeitet worden. Es sind 69 Sachverhaltsdarstellungen mit einer Schadenssumme von 642 Millionen € angezeigt worden. Es hat einige Zivilklagen im Bereich von über 100 Millionen € gegeben.
Jetzt noch einmal kurz zu Erwin Angerer, den ich ja persönlich sehr schätze: Ich finde, es ist für euch irgendwie eine vertane Chance. Man hätte jetzt Glaubwürdigkeit beweisen können, indem man hier gesagt hätte: Okay, wir stehen zu unserer Verantwortung, zur FPÖ-Verantwortung für das, was da in Kärnten passiert ist!
Dieser Ausschuss hat das auch eindeutig gezeigt. Man kann ja alle Berichte lesen, vor allem auch jenen von Dr. Pilgermair. Die politische Verantwortung für diesen Milliardenskandal liegt bei der FPÖ und in Kärnten.
Stattdessen – und da bin ich jetzt ein bisschen enttäuscht von dir – kommst du da mit haltlosen Vorwürfen gegen Josef Pröll oder auch gegen Maria Fekter, und das Ganze aus meiner Sicht dann immer unter dem Deckmantel der Immunität.
Ich denke, zu Maria Fekter muss man wirklich sagen, dass sie durch ihren Einsatz den Schaden für die Steuerzahler minimiert und verringert hat. Da sind nicht, wie du behauptest, irgendwelche Wahlkampfstrategien oder Ähnliches im Hintergrund gestanden. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker. – Abg. Kogler: Der war gut!) Das ist einfach nicht richtig, und es steht auch im Abschlussbericht genau so drinnen. Auch der Verfahrensrichter bestätigt in seinem Bericht, dass dort alles getan wurde und dass die politische Verantwortung eindeutig zuordenbar ist. Dieses Verhalten und die heutige Rede waren aus meiner Sicht deiner nicht würdig, und das leistet auch einen riesigen Beitrag zu Politikverdrossenheit.
Auch auf die Ausführungen von Matthias Strolz möchte ich noch kurz eingehen: Vorwürfe gegen die Justiz oder gegen unseren Justizminister zu erheben, da nicht alles getan zu haben, entspricht, denke ich, nicht dem Stil, mit dem du ins Parlament eingezogen bist. Du wolltest einen positiven Stil, und ich weiß nicht, aber irgendwie hast du das jetzt umgekehrt und bist destruktiv anstatt konstruktiv. Das finde ich schade, weil ihr ja sonst in vielen Ausschüssen hervorragende Arbeit leistet.
Zum Abschluss darf ich dazu, was die Justiz gemacht hat, aus unserem Bericht, aus dem ÖVP-Bericht, zitieren, wo klar steht, was ein Anwalt dazu sagt:
„Ein mit der Aufklärung im Rahmen der CSI Hypo beauftragter Rechtsanwalt meinte zur Arbeit der Justiz, dass es in Österreich wohl kein zweites derart komplexes Wirtschaftsstrafverfahren gegeben habe, bei dem es von der Anzeige bis zur ersten rechtskräftigen Verurteilung so kurz gedauert habe. Zusätzlich zu den Beamten in der SOKO Hypo und den ermittelnden Staatsanwälten, wurde der Justiz zur Aufarbeitung eine erfahrene Bankenexpertin zur Seite gestellt. Auch die Expertin bewertete die Arbeit der Staatsanwaltschaft, insbesondere die Arbeit von mehreren Staatsanwälten in einem Team, als ‚ganz großartig‘.“ – Also so viel auch zu diesen Vorwürfen.
Ich möchte mich bei allen noch einmal recht herzlich bedanken. Lassen wir doch die Kirche im Dorf! Steht ihr zu eurer politischen Verantwortung! Wir haben alle dazu beigetragen, dass diese politische Verantwortung aufgeklärt worden ist. Ich möchte mich noch einmal für das konstruktive Klima im U-Ausschuss recht herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Kogler.)
12.49
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
12.50
Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! – Oh, wo ist sie denn? – Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eigentlich mit dem Bericht des Rechnungshofes zur Hypo beginnen, weil wir unter diesen beiden Tagesordnungspunkten eben auch diesen Bericht behandeln. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Frau Rechnungshofpräsidentin und natürlich beim gesamten Team für diesen Bericht bedanken.
Der Rechnungshofbericht hat wie schon der Griss-Bericht ein Multiorganversagen festgestellt. Man kann es so zusammenfassen, es gab nämlich ein Multiorganversagen beim Finanzministerium, bei der Nationalbank, bei der Finanzmarktaufsicht und bei der FIMBAG. Darin sind sich die beiden Berichte ziemlich einig, und das ist, denke ich, auch eine Grundlage, von der wir auch nach dem Abschlussbericht des Hypo-Untersuchungsausschusses auszugehen haben. Mangelnde Transparenz, fehlende Dokumentation, keine ausreichende Prüfung und unzureichende Maßnahmen – das sind die Hauptkritikpunkte, die sich auch im Rechnungshofbericht wiederfinden.
Wir haben heute schon viele verschiedene, viele divergierende Meinungen gehört. Einigkeit besteht bei dem Faktum, dass dieser Hypo-Skandal die österreichische Bevölkerung finanziell so stark trifft wie kein anderer Skandal, wie kein anderes Debakel. Damit hat es sich, glaube ich, aber auch schon mit der Einigkeit.
Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass dieser Hypo-Skandal, dieses Hypo-Debakel bis zu 16 Milliarden € kosten wird. 8 Milliarden € sind es schon, 8 Milliarden € hat dieser Hypo-Skandal schon gekostet.
Herr Finanzminister Hans „Josef“ Schelling – wir haben heute im Rahmen seiner Budgetrede erfahren, dass er so heißt – meinte in Bezug auf die Hypo: ein Kapitel, das ich von einem Herrn geerbt habe, mit dem ich mir nur meinen zweiten Vornamen teile. – Also so viel zur Aufklärung: Hans Josef Schelling. (Abg. Wöginger: Sehr witzig! – Abg. Lugar: Gar nicht witzig, das ist die Wahrheit!)
Dieser Finanzminister ist in diesen Tagen damit beschäftigt, unter anderem riskant agierende Spekulanten und auf rasche Gewinne orientierte Investmentfonds großzügig mit 10 Milliarden € für Schulden der Kärntner Hypo abzufinden, die Spekulanten und Investmentfonds bereitwillig übernommen haben. Mein Kollege und Vorredner Klubobmann Lugar hat auch schon darauf hingewiesen, und auch einige andere Vorredner haben das schon in ihrer Rede erwähnt.
Ich muss mich auch an die SPÖ wenden: Überhaupt noch nicht verstanden, wie dieser Skandal zustande gekommen ist, hat nämlich die SPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren! Insbesondere in den letzten Tagen und auch heute in den Redebeiträgen wird laut gerufen, lauthals geschrien: Haider ist der Schuldige! – Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Behauptung ist nicht nur billig, sondern auch schlichtweg falsch und auch nicht würdig, wenn man sich die eineinhalb Jahre Untersuchungsausschuss ansieht. Das ist falsch und kann so nicht stehengelassen werden! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Die SPÖ wirft dem damaligen Landeshauptmann Haider vor, Haftungen für die Landesbank Hypo Alpe-Adria übernommen zu haben; Haftungen, wie sie damals – und nicht nur damals, sondern jetzt auch – in allen Bundesländern üblich waren. Die Vorredner haben diese Haftungen in allen Bundesländern für die Banken auch schon angesprochen. (Abg. Wöginger: Aber nicht in dieser Höhe! – Abg. Hanger: Das Zehnfache des Landesbudgets!) In Wien wurden zum Beispiel von der SPÖ auch Haftungen für die gemeindeeigene Zentralsparkasse, die heute ein Teil der Bank Austria ist, übernommen. So, wie die Wiener SPÖ Haftungen übernommen hat, hat auch Kärnten Haftungen für seine Landesbank übernommen. Da muss man schon bei der Wahrheit bleiben!
Apropos Wahrheit: Die SPÖ war nicht nur in alle Beschlüsse, was Haftungen in Kärnten betrifft, miteingebunden, sondern hat auch mitgestimmt. Sich da aus der Verantwortung zu stehlen ist nicht in Ordnung! (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)
Insbesondere möchte ich auf den Landtagsbeschluss 2004 zu sprechen kommen, wo weitere Haftungen beschlossen wurden. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig. Da haben auch die zwei Abgeordneten von den Grünen mitgestimmt, und in der kurzen Debatte hat es nicht einmal eine Wortmeldung, nicht einmal einen Zwischenruf gegeben. (Abg. Kogler: Da ist aber das Auslaufen der Haftungen beschlossen worden!) Diese Fakten sollten wir hier auch einmal besprechen, und das sollen die Zuseherinnen und Zuseher mitbekommen. Es sollte nicht nur eine Seite beleuchtet werden, sondern alles. Die Wahrheit ist auch zumutbar. (Abg. Kogler: Es ist nur nicht richtig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Entstehen des Debakels und die daraus resultierende Belastung der Steuerzahler haben primär die Bankvorstände zu verantworten. Die Bankvorstände haben mit ihrer wahnwitzigen Strategie zweifelhafte Immobilienprojekte in Kroatien, Serbien, Slowenien und anderen Ländern großzügig unterstützt und dafür Kredite vergeben. Das Problem ist erst dann aufgetreten, als die Kreditrückzahlungen von den vielen windigen Immobilienprojekten immer weniger wurden. Da ist das Problem aufgetreten.
Dieses Problem der Hypo war völlig unabhängig von der Finanzkrise, das muss man hier auch einmal sagen. Dann kam Finanzminister Pröll und hat zunächst einmal 900 Millionen € Beteiligungskapital in die Hypo gesteckt, unter dem Deckmantel, dass es eben um eine Bank geht, der geholfen werden muss, Finanzkrise et cetera. Das hat damit aber überhaupt nichts zu tun gehabt, die Verluste der Hypo wären aufgrund dieser Risikogeschäfte und der Kreditvergaben im Immobilienbereich, die ich vorhin erwähnt habe, so und so eingetreten.
In weiterer Folge kam in der Nacht im Dezember 2009 die sogenannte Notverstaatlichung. Der Finanzminister war schlecht vorbereitet – miserabel vorbereitet, kann man auch sagen. Er ist kurz vorher auf Mauritius auf Urlaub gewesen, ist zurückgekommen, hat sich schnell hingesetzt und in einer Ho-ruck-Aktion die Bank übernommen. Er hat die Österreicher mit extrem hohen Belastungen mithineingenommen und hat die ganzen Kreditleichen mitgenommen, die in der BayernLB waren – keine Beratung, keine Absicherung, nichts! Und wer hat das mitbeschlossen, wer hat zugestimmt, wer hat Ja gesagt? – Der ehemalige SPÖ-Kanzler Faymann hat das alles mitbeschlossen und hat sozusagen die Mauer gemacht.
Was haben wir heute? – Faymann ist weg, Pröll ist weg, sie sind nicht mehr im Amt. Wer ist noch im Amt? – Die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Beifall beim Team Stronach), die brav Milliarde für Milliarde für diesen Skandal, für dieses Megadebakel, das Rot und Schwarz verursacht haben, bezahlen müssen. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wöginger: Der Herr Dörfler im Bundesrat!)
12.57
Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort gemeldet.
Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Jarolim: Das kann man nur korrigieren!)
12.57
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Es wurde von der Vorrednerin hier behauptet, 2004 seien im Kärntner Landtag – wortwörtlich, darauf kommt es ja an – die Haftungen beschlossen worden. (Abg. Schenk: „Weitere“! – Abg. Lugar: „Weitere“!)
Der Punkt ist, dass 2004 (Abg. Lugar: „Weitere“, hat sie gesagt!) der einzige Landtagsbeschluss bis heute war, der das Auslaufen der Haftungen beschlossen hat – wenn auch mit Übergangsfristen, auf Druck aller österreichischen Landeshauptleute. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Genau! – Abg. Lichtenecker: Richtig! – Zwischenruf der Abg. Schenk.)
12.58
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte. (Abg. Obernosterer: Soll ich eine Richtigstellung machen? – Zwischenruf des Abg. Kogler. – Ruf: Die Wahrheit ist zumutbar!)
12.58
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Wenn man die Vorredner, vor allem jene der Regierungsparteien, gehört hat, wundert und fragt man sich, ob sie gestern vor dem Fernseher gesessen sind, ob sie vielleicht die „ZIB 2“ gesehen haben und ob sie vor allem den Ausführungen des Herrn Verfahrensrichters Pilgermair zugehört haben. Ich habe es mir angesehen und konnte keine Schuldzuweisungen an die FPÖ hören. Ich weiß nicht, in welchem Universum ÖVP und SPÖ leben. (Beifall bei der FPÖ.)
Trotzdem: Frau Kollegin Tamandl hat es vorhin eingefordert, bevor noch ein einziger Redner von uns am Rednerpult war, und selbstverständlich übernimmt die FPÖ die Verantwortung dafür, bei den Haftungen auch zugestimmt zu haben. Was ich aber noch nicht gehört habe, ist ein Bekenntnis zu den Haftungen von der SPÖ, ein Bekenntnis von der ÖVP und auch von den Grünen. Das habe ich bisher vermisst. Wir stehen dazu, dass wir da einen Fehler gemacht haben und dass diese Haftungen nicht optimal beziehungsweise eigentlich der Krebsschaden dieses ganzen Skandals waren.
Man muss sich die Haftungen aber im Kontext der damaligen Zeit in den 2000er Jahren ansehen. Das ist ein allgemeiner politischer Fehler gewesen, der damals gemacht wurde.
Der „Standard“ hat 2011 darüber berichtet, wie es mit Landeshaftungen aussieht, und Ende 2011 haben die österreichischen Bundesländer mit 71,5 Milliarden € gehaftet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn wir den heutigen Maßstab anlegen, ist das überall zu viel. Herr Kollege Krainer hat gesagt, dass man dann die Stopptaste gedrückt hat. Herr Kollege Krainer – der übrigens jetzt leider nicht im Saal ist –, wo ist denn die Stopptaste seitens der SPÖ bei der Bank Burgenland gedrückt worden? Wo ist sie bei der Kommunalkredit gedrückt worden oder bei der BAWAG? Ich hätte ganz gerne von einem Vertreter der SPÖ gehört, was da gemacht worden ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man sich über die Höhe von Haftungen Gedanken macht, sollte man sich zum Beispiel Vorarlberg anschauen.
2011 hatte Vorarlberg bei einem Landesbudget von 1,5 Milliarden € Haftungen von 6,3 Milliarden €. Also auch da muss man einfach zu dem Schluss kommen, dass der Umgang mit Haftungen in den 2000er Jahren fahrlässig und nicht richtig war, und dafür sollten alle politischen Parteien auch die Verantwortung übernehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber ich möchte mich jetzt noch einmal konkret dem Ausschuss widmen und vor allem dem sozialdemokratischen Paralleluniversum, denn wir haben uns im Ausschuss wirklich sehr, sehr lange mit der Phase I befasst, und es war ja, glaube ich, ein Steckenpferd des Kollegen Krainer, dass er unbedingt Folgendes erreichen wollte: Herrn Landeshauptmann Haider die Alleinschuld am Hypo-Skandal geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ja teilweise wirklich abenteuerlich, was wir da erleben mussten. Wir haben schon beinahe paranormale Phänomene diskutiert,
bei denen der Landeshauptmann dann vielleicht noch 2009 in die Bank eingegriffen und noch aus dem Jenseits die Bank gesteuert hätte. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, so billig kann man es sich es absolut nicht machen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, was von dieser ganzen Haider-Hetzjagd geblieben ist? – Ein Brief, den man heute noch in den Gazetten sehen kann, den man heute noch im Fernsehen irgendwie als Screenshot sieht: ein Brief, in dem ein Landeshauptmann dem Finanzminister sinngemäß schreibt, dass er es satt hat, dass eine Behördenhatz auf die Landesbank stattfindet und dass das dem Geschäftsgebaren der Bank abträglich ist. – Das ist zusammengefasst der Inhalt dieses Briefes, den Sie als großen Skandal verkaufen.
Ich möchte Ihnen ein anderes Beispiel geben, um mich auch ein bisschen mit der ÖVP zu beschäftigen, wenn man nur über Einflussnahme von Landeshauptleuten in Bankgeschäfte oder in Behörden spricht: Da gab es zum Beispiel im Jahr 2014 den Vorfall im Casino Baden, bei dem der Landeshauptmann von Niederösterreich Erwin Pröll den Chef der FMA Pribil mit folgendem Kommentar beworfen hat:
„Die Vorgehensweise der FMA sei eine Sauerei, die er, Pröll, sich nicht gefallen lasse; Pribil habe es allein der ÖVP zu verdanken, dass er in der Notenbank sitze, ohne Partei wäre er nichts. Pribil stand auf, um Pröll zu beruhigen, was diesen allerdings noch mehr aufbrachte.“ – Wir alle kennen Landeshauptmann Pröll. – „Pröll drohte: Er werde dafür sorgen, dass Pribil nicht mehr lange in der Notenbank sitze; und überhaupt werde er dafür sorgen, dass Pribil und Helmut Ettl (FMA-Vorstand seit 2008) in diesem Land keinen Job mehr bekämen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Eingriff in die Behörden, das ist ein Eingriff in die Nationalbank, und in Wirklichkeit ist das der riesengroße Skandal, nämlich wie Landeshauptleute auch mit Banken und den Aufsichtsgremien umgehen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)
Ich möchte noch ganz kurz die Gelegenheit dazu nützen, mich mit Inhalten aus dem Ausschuss zu befassen, bei denen man ganz genau sieht, was passiert ist, was vor allem nach der Verstaatlichung passiert ist – da haben die Roten bis jetzt verhältnismäßig wenig bis gar nichts dazu gesagt.
Es gab rot-schwarze Netzwerke ohne Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man hat 256 Millionen € für Berater ausgegeben. Warum ist das heute von Rot und Schwarz noch nicht erklärt worden? Wollen wir vielleicht ein bisschen ins Detail gehen? – Es hat den Herrn Alon Shklarek gegeben – der SPÖ zuzurechnen; Geschäftskontakte mit dem Herrn Gusenbauer –, der hat 4,8 Millionen € Honorar für das Verscherbeln der Hypo-Consultants-Gruppe bekommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Lausch.)
Dann gibt es zufälligerweise einen Anwalt, der sollte der sozusagen roten Reichshälfte bekannt sein, nämlich den Herr Lansky: Sie haben relativ viel mit dem Herrn Lansky zu tun, er ist ja auch der Parteianwalt. Er hat 1,8 Millionen € für Beratertätigkeiten bekommen. – Obwohl er auf einer Grey List gestanden ist, das heißt vor der Verstaatlichung schon die Bank beraten hat oder mit der Bank in einem Vertragsverhältnis gestanden ist, wurde er dann wieder beschäftigt auf Intervention – dreimal dürfen Sie raten, von wem – von Ihrem Klubobmann, der heute zu Recht nicht da ist, von Staatssekretär Schieder. Auch sehr spannend, welches Geld hier durch die Gegend geschoben worden ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wöginger: … Ettl! – Abg. Lausch: … Haider, Haider, Haider!)
Dann gab es noch ein Beraterunternehmen, die Firma CIN von Thomas Havranek, Sohn der grauen Eminenz in der SPÖ Wien Günther Havranek. Auch da wurde ein sehr, sehr beträchtlicher Betrag, ein sehr, sehr beträchtliches Beraterhonorar bezahlt, und das für eine Firma, die nur elf Mitarbeiter hat. (Abg. Lausch: Das wissen sie nicht mehr!) Sehr interessant, was da gelaufen ist. – Faymann und Schieder: Beide haben ihre Kabinette an-
gewiesen sicherzustellen, dass diese Aufträge erteilt werden. (Abg. Lausch – in Richtung SPÖ –: Das habt ihr vergessen!)
Ein ganz besonders spannender Berater war auch der Ex-Kommunikationschef der SPÖ Heinz Lederer. Auch da ist vergessen worden, dass er 456 000 € Honorar für Tätigkeiten innerhalb der Hypo Alpe-Adria bekommen hat. Also man kann schon sagen, parteinahe Freunde von Rot und Schwarz sind sehr, sehr gut bedient worden – wie auch der ÖVP-Staatssekretär Mahrer, den wir heute noch vorhin bei der Budgetrede gesehen haben: Der hat zum Beispiel einen Lobbying-Auftrag angenommen, bei dem gegen die FMA und gegen Landeshauptmann Haider lobbyiert wurde und gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass die ÖVP einen guten Auftritt in der kommenden Landtagswahl hat. Das hat er, Staatssekretär Mahrer, sich mit seiner Firma mit 72 000 € vergolden lassen.
Und wenn wir schon von Gold sprechen, dann haben wir noch einen Ex-Bundeskanzler Gusenbauer: Der hat einen ganz, ganz tollen Vortragsabend gehalten – ich weiß gar nicht, wie lange er gedauert hat. Angeblich war er nicht so lange, er hat aber dafür jedenfalls 18 300 € für einen Abend in Rechnung gestellt, also sozialdemokratisches Umverteilen. – Insgesamt hat Gusenbauer dann noch 84 000 € für Beratungen bekommen, wo wir bis heute nicht wissen, worum es geht.
Es ist wirklich auffallend, dass in dem ganzen Umfeld der Hypo auch sehr, sehr viele Personen aus der ÖVP an maßgeblichen Stellen eingesetzt worden sind. Ich möchte nur zum Beispiel generell einmal auf das Ersetzen des SPÖ-nahen Aufsichtsrates Bussfeld verweisen, der dann auf Intervention des schwarzen Ederer von der GRAWE gegen Dr. Moser ausgetauscht worden ist. Zur gleichen Zeit war Pribil, von dem wir gerade vorhin gehört haben, wie er von Landeshauptmann Pröll in dessen charmanten Art und Weise entsprechend zur Rede gestellt worden ist, in der FMA. Auch er war ein schwarzer Spieler in diesem Spiel.
Der Vorsitzende des Kreditausschusses Dipl.-Ing. Dr. Penkner – auch das sollte man wissen –, der vor allem die problematischen Kredite am Balkan vergeben hat, ist ebenfalls der ÖVP zuzurechnen.
Im November 2007 ist der ÖVP-Landesrat Martinz Aufsichtsratsvorsitzender der Landes-Beteiligungsholding gewesen. Auch das sollte man wissen und man sollte sich die Wahrheit nicht immer nur so zurechtbiegen, wie man sie gerade braucht.
Dass der Herr ÖVP-Vizekanzler Spindelegger dann im Februar 2014 noch einen deutschen Berater beigezogen hat, der im Monat bis zu 100 000 € kassiert hat und seinen Vertrag erst im Jänner 2015 beendet hat, das ist auch nur mehr eine Randnotiz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in diese Beraterhonorare nicht hineinsehen dürfen – eine Anfrage des Abgeordneten Angerer beweist das – ist der eigentliche Skandal in diesem Untersuchungsausschuss, denn mich würde schon sehr interessieren, in welche Parteikanäle diese 260 Millionen € geflossen sind. Ich denke, wir müssen jetzt einmal einen Schlussstrich unter diesen Hypo-Untersuchungsausschuss ziehen, aber trotzdem sollten wir uns in Zukunft noch damit auseinandersetzen, wo diese 260 Millionen €, die hauptsächlich in die Kassen von roten und schwarzen Beratern geflossen sind, tatsächlich hingekommen sind. Wie sieht es damit aus? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Wir haben einen Schaden von 10 Milliarden €, und er redet von 18 000 € Honorar?! – Abg. Wöginger: … Bundesrat!)
13.07
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.
13.07
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs ver-
suche, den Blick zu schärfen, und zwar vor allem den Blick des Kollegen Hafenecker und der Kollegin Schenk. (Abg. Jarolim: Das ist ein fürchterlicher Blick gewesen von der Kollegin Schenk!) Kollegin Schenk, Landeshauptmann war Jörg Haider. Er hatte die Funktion des Landesfinanzreferenten inne. Damit hatte er …
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Jarolim! Das ist grenzwertig, nämlich sie persönlich anzugreifen. Unterlassen Sie das bitte! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Entschuldigung, Frau Abgeordnete Greiner! – Bitte, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (fortsetzend): Versuchen wir es noch einmal: Kollegin Schenk, Jörg Haider war Landeshauptmann, er war Landesfinanzreferent, und damit hatte er eine eindeutige politische Verantwortlichkeit, nämlich die Kontrollfunktion. Er hat sie nicht wahrgenommen, das ist bewiesen. Die Haftungen … (Zwischenruf der Abg. Schenk.) – Wir haben einen Beschluss mitgetragen, ja, und zwar betreffend das Auslaufen der Haftungen. Es war nie die Rede von einer Haftungshöhe. Wir haben mitgetragen – da stehen wir voll dahinter –, dass die Haftungen ein Ende finden. Das ist die Realität, die Sie negieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Kollege Hafenecker, erlauben Sie mir, dass ich auch, was Ihren Blick betrifft, versuche, eine Schärfung herbeizuführen. (Abg. Hafenecker: Der ist schon scharf, ich habe eine Brille!) Es ist schon etwas kühn, die Bank Burgenland und die BAWAG mit der Hypo zu vergleichen. (Abg. Hafenecker: Und der Vergleich mit der Kommunalkredit …?) – Na, dieser Vergleich ist kühn. Warum ist er kühn? – Bank Burgenland, BAWAG: Dorthin floss kein Bundeseuro. Wir haben Haftungen übernommen, aber keinen Bundeseuro hineingesteckt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Hypo. So viel dazu! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hafenecker: Und die Kommunalkredit?)
Erlauben Sie mir, zur Sache zu kommen, zum Untersuchungsausschuss betreffend die Hypo, der heute sein Ende findet. Was zeichnet diesen Untersuchungsausschuss aus? – Er wurde nach einer neuen Verfahrensordnung eingesetzt, er war jener mit den meisten Sitzungen und Befragungstagen und jener mit dem umfangreichsten Untersuchungsgegenstand.
Wir mussten leider das größte Finanzdebakel der Zweiten Republik untersuchen. Was war das Ziel? – Ziel war die Klärung der politischen Verantwortung; strafrechtliche Aspekte waren und sind nach wie vor Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Erst vor Kurzem wurde ein ehemaliger Finanzlandesreferent des Bundeslandes Kärnten, ich spreche von Herrn Dobernig, verurteilt. (Abg. Krainer: Auch ein Blauer!)
Nicht nur die Abgeordneten, auch die Journalisten haben veritable Ausdauer bewiesen, hohes Interesse bekundet, über das Geschehen im Ausschuss berichtet und die Öffentlichkeit informiert.
Während der Dauer des Untersuchungsausschusses wurde ich oft angesprochen und gefragt: Was kommt heraus? Was sagen die Auskunftspersonen schon? Gelingt es überhaupt, politische Verantwortung zu klären? – Ja, es ist gelungen, diese Verantwortung zu klären.
Die 124 Auskunftspersonen wiesen zwar mitunter beträchtliche Erinnerungslücken auf, aber dank unserer gezielten und konsequenten Fragen hat sich eines ganz klar gezeigt: Die Ursache dieses beispiellosen Desasters liegt eindeutig und unbestritten in den immens hohen Landeshaftungen – 24,7 Milliarden € im Jahr 2006; das war der Höhepunkt, mehr als das Zehnfache des Landesbudgets. Die Befragungen haben bestätigt, dass die Landeshaftungen das Geschäftsmodell der Hypo waren. Nur so war deren rasante Expansion überhaupt möglich.
In die Landeskassen flossen im Gegenzug saftige Provisionen. Was ist damit geschehen? – Die verantwortlichen Finanzreferenten haben das Geld mit vollen Händen aus-
gegeben und Prestigeprojekte finanziert. Gestatten Sie mir, Sie zu erinnern an: die Seebühne, die Fluglinie, das Fußballstadion. Die Finanzreferenten Haider, Pfeifenberger, Dobernig hatten die Kontrollverantwortlichkeit. Sie hätten die Stopptaste drücken können, haben es aber de facto nicht getan und damit ihre Verantwortung in keiner Weise wahrgenommen. Im Gegenteil – Sie haben das Risiko für die Steuerzahler maximiert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Welche Konsequenzen können wir nun aus diesem Untersuchungsausschuss ziehen? – Da nehme ich auch Bezug auf den Bericht des Rechnungshofes zu diesem Thema, in dem sich auch derartige Empfehlungen wiederfinden.
Unbedingt erforderlich ist eine bundesweit einheitliche Haftungsobergrenze. (Abg. Lichtenecker: Ja!) Mit dem österreichischen Stabilitätspakt haben sich Bund, Länder und Gemeinden zwar verpflichtet, ihre Haftungen zu beschränken, was aber nicht gelungen ist, war, die gesamtstaatliche Obergrenze zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinbaren, was dazu führte, dass wir derzeit 17 unterschiedliche Systeme in den Bundesländern haben – 17 unterschiedliche Systeme! Da besteht eindeutig Handlungsbedarf. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)
Außerdem braucht es ein Spekulationsverbot für Gemeinden. Es ist zwar in einer Artikel-15a-Vereinbarung geregelt, dass Länder nicht spekulieren dürfen, aber eine einheitliche Anwendung würde erfordern, dass dieses Verbot auch in der Finanzverfassung verankert ist. So wäre auch gewährleistet, dass Gemeinden tatsächlich umfasst sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Hypo-Skandal haben verantwortungslose FPÖ-Politiker in Kärnten verursacht. Unsere Aufgabe ist es, Steuerzahler vor derartigen Bürden zu schützen und zu verhindern, dass sich ein derartiger Skandal wiederholen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die FPÖ-Politiker …!)
13.13
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Mag. Hanger. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich wird die jetzt besser!)
13.13
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben ja zwei Berichte in Verhandlung, den Bericht des Hypo-Untersuchungsausschusses und auch den Bericht des Rechnungshofes. Als Mitglied des Rechnungshofausschusses möchte ich mich vorwiegend mit dem Bericht des Rechnungshofes beschäftigen.
Da geht es vorwiegend um die Fragestellung: War diese Notverstaatlichung notwendig, oder war sie nicht notwendig? – Von freiheitlicher Seite kommt manchmal irgendwie so salopp: Na, das war ja alles nicht notwendig, das hätte nicht sein müssen! – Wenn wir nun die Frage beurteilen wollen, ob die Notverstaatlichung notwendig war, dann müssen wir die Frage beurteilen: Wie war denn die wirtschaftliche Situation der Bank 2009, zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung? – Und ganz klar ist, die wirtschaftliche Situation war desaströs.
Das heißt, man hat – unabhängig von der Eigentümerfrage – über 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 einen massiven Expansionskurs gefahren, gleichzeitig sind aber auch die Verluste entsprechend gestiegen. (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch.) Man hatte 2008 einen Bilanzverlust von 472 Millionen € und 2009 einen Verlust von 1,4 Milliarden €.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist in der Eigenkapitalsituation so stark, dass sie diese Verluste ausgleichen kann, oder sie ist in der Eigenkapitalsituation nicht stark – so wie es bei unserer Bank der Fall war –, dann müssen natürlich die Eigentümer Kapital nachschießen. Wenn dann die Eigentümer ankündigen:
Nein, wir schießen kein Kapital mehr nach!, dann besteht natürlich Insolvenzgefahr (Zwischenruf des Abg. Lausch) – das sagt einem der ganz klassische wirtschaftliche Hausverstand –, und es war notwendig, die Insolvenz abzuwenden: für den Finanzplatz Österreich, für den europäischen Finanzplatz. (Abg. Lausch: … Insolvenz!)
Wir waren auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise, das wird immer wieder vergessen, und natürlich gab es im Hintergrund ein enorm hohes Risiko für das Bundesland Kärnten. Das Bundesland Kärnten – das hat auch der Vorredner Kucher zum Ausdruck gebracht – einfach in den Konkurs schicken? – So einfach ist die Situation nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Das hätte weitreichende Konsequenzen gehabt, und die finanzpolitische Verantwortung lag bei der Bundesregierung. Man hat richtig gehandelt. Diese Notverstaatlichung war alternativlos.
Im Hypo-Untersuchungsausschuss sind dann viele Aspekte dahin gehend diskutiert worden, wieso es denn so weit gekommen ist. Da gibt es viele, viele Aspekte: die Rolle des Eigentümers, die Rolle des Bankmanagements, die Rolle des Aufsichtsrates, der Internen Revision, der behördlichen Prüforgane, der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, natürlich auch die Rolle der Wirtschaftsprüfer und die Frage, wieso diese so lange testiert haben. Man kann da vieles diskutieren.
Die richtigen Schlüsse wurden gezogen, und man hat vieles auf den richtigen Weg gebracht, aber unbestritten bleibt, dass die Haftungen des Landes Kärnten Ursache und Grund für diese großen Probleme in der Bank waren, und, Herr Kollege Hafenecker, ich habe noch selten ein so deutliches Schuldeingeständnis gehört. Sie haben explizit davon gesprochen, dass das Land Kärnten unter der Führung der Freiheitlichen Partei für diese Landeshaftungen verantwortlich ist. (Abg. Angerer – einen Stapel bedrucktes Papier in die Höhe haltend –: Lesen Sie Ihren Bericht! Den eigenen Bericht lesen!) Und, Herr Kollege Hafenecker, wir müssen schon unterscheiden zwischen Haftungen, die man einem Kreditinstitut gibt, oder Haftungen, die man zum Beispiel für eine Wohnraumfinanzierung gibt. Das sind ganz, ganz große Unterschiede! Und das Zehnfache des Landesbudgets für Haftungen herzugeben, das ist nur in Kärnten passiert, und dafür ist ganz eindeutig die Freiheitliche Partei verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was ich noch dahin gehend erwähnen will, was in den letzten Jahren passiert ist, so waren das für mich drei Meilensteine: Das ist das Sanierungsgesetz für Banken, um überhaupt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Gläubigerbeteiligung möglich ist – ich kann mich da an die Redebeiträge der Oppositionsparteien erinnern, dass das alles nicht funktioniert, dass das nicht geht; mittlerweile ist es Realität (Zwischenruf des Abg. Walter Rauch) –, ganz wichtig war der Generalvergleich mit den Bayern, um da auch quasi Rechtssicherheit zu schaffen, und ganz wichtig war der vor Kurzem geschlossene Vergleich mit den Gläubigern.
Da ist wirklich unserem Bundesfinanzminister Schelling für diese harte Arbeit für Österreich zu danken, und übrig bleibt einfach die Tatsache, dass wir und Bundesfinanzminister Schelling den Schutt wegräumen mussten, den die Freiheitliche Partei verursacht hat. So ist es! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lausch: … glaubt das wirklich! Wo ist der, der im Ausschuss dabei war? Wo ist der?)
13.17
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.
13.17
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Schade, dass unser Kollege, der Herr FPÖ-Abgeordnete Kickl, nicht im Haus ist. Ich würde ihn nämlich gerne fragen,
wie das denn so ist: Es gibt einen FPÖ-Abgeordneten Höbart, der der Unterschriftenfälschung verdächtigt wird und dessen Immunität aufgehoben worden ist. FPÖ-Kickl stellt sich aber vor die Medien und sagt: Selbst bei einer Verurteilung behält er sein Mandat. – Ich frage mich: Ist das das Verständnis der FPÖ von Gewissen und Moral? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Sehen Sie, das ist auch der Grund dafür, warum wir heute hier stehen und den Hypo-Ausschuss behandeln, weil nämlich Sie und Ihre FPÖ eine Landesbank in den Sand gesetzt haben und, wie man sieht, nichts, aber auch wirklich gar nichts, liebe Kollegen von der FPÖ, daraus gelernt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Krainer: Das ist erschreckend!)
Was mich aber noch viel mehr wundert und zugegebenermaßen auch ärgert, ist, dass Sie, nämlich die Mitglieder der FPÖ, bis heute nicht bereit sind anzuerkennen, dass es FPÖ-Minister, FPÖ-Finanzreferenten und ein FPÖ-Landeshauptmann waren, die das Desaster initiiert haben und bis heute die Verantwortung dafür tragen, und dass der von der Regierung eingeschlagene Weg aus dem Debakel kein leichter, aber schlussendlich der einzig richtige war. Wann ziehen Sie als FPÖ eigentlich wirklich einmal die Konsequenzen?
Ich möchte an dieser Stelle nochmals verdeutlichen, wie es denn möglich war, dass dieses blaue Hypo-Debakel überhaupt diese unfassbare Dimension angenommen hat. 1999 wird Haider Landeshauptmann und ernennt den ehemaligen FP-Landtagsabgeordneten Karl Pfeifenberger zum Finanzlandesreferenten. Im Jahr 2000 wird FPÖ-Grasser Finanzminister. Grasser wiederum ernennt 2002 seine Kabinettsmitarbeiterin Kanduth-Kristen zur Staatskommissärin. 2003 wird Josef Christl in das OeNB-Direktorium berufen, wo er für die Bankenaufsicht zuständig war. Zuvor war er als Wirtschaftsprüfer – wer kennt die Antwort? – im Kabinett Grasser tätig.
2004 wird der ehemalige Büroleiter Haiders und FPÖ-Klubdirektor Josef Moser Präsident des Rechnungshofes. Zwei Monate später wechselt Heinrich Traumüller – seines Zeichens Kabinettschef bei Karl-Heinz Grasser – in den FMA-Vorstand. 2005 war dann noch der Wirtschaftsprüfer Karl-Heinz Moser Aufsichtsratsvorsitzender. 2005 intensivierten sich die Verflechtungen zwischen der Bank und der Kärntner Landesholding, der KLH, indem Reinhard Zechner und Hans-Jörg Megymorez, der noch bis 2007 parallel dazu die Rechnungsabteilung der HBInt leitete, in den Vorstand der KLH berufen wurden.
2007 wurde der Vorstand der KLH um Gert Xander ergänzt, später kommt noch der blaue Finanzreferent Dobernig dazu, der bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Am Ende ist faktisch die gesamte Aufsicht der Bank – und das ist der springende Punkt – blau eingefärbt und wird systematisch mundtot gemacht. Erst dadurch konnte die Katastrophe diese gewaltige Form annehmen.
Es geht da nicht um 1, 2, 3 oder 4 Milliarden €, es geht um über 20 Milliarden € Schadensrisiko. Um diese Summe zu verdeutlichen: Reiht man 10-€-Scheine aneinander, ergibt das eine Strecke von 1 340 Kilometern. Liebe Kollegen von der FPÖ, speziell für Sie, damit Sie sich das leichter vorstellen können: Das ist viermal die Strecke Wien–Bärental. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Haben Sie das mit der Kommunalkredit auch schon gemacht?)
Wir sprechen ganz eindeutig – und das ist ganz klar durch den Ausschuss bewiesen – von einem FPÖ-Debakel. Mit einer korrekten Aufsicht hätte das alles nicht passieren können. Das Ganze gipfelt in dem Brief von Haider an Grasser, in dem er schreibt, dass die Vorstände der FMA, die zuvor sehr dienlich waren, ausgetauscht werden sollten, weil sie anfingen, unbequeme Fragen zu stellen.
Die Wahrheit ist, dass die FPÖ den größten Finanzskandal der Zweiten Republik auf dem Gewissen hat. Aber ein Gewissen besitzen Sie ja offensichtlich nicht, denn sonst würden Sie endlich einmal herauskommen und sich bei den Menschen in diesem Land dafür entschuldigen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
13.21
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Rund um die Veröffentlichung des Griss-Berichts wurde in den Medien immer wieder das Bild der griechischen Tragödie rund um den Hypo-Skandal gezeichnet. Ich möchte meine Ausführungen auch in dieser Art aufbauen: drei Akte, die sich im Übrigen mit den Phasen decken, die wir auch im Untersuchungsausschuss abgearbeitet haben, mit zweimal Pause und zweimal Hoffnung.
Der erste Akt: die Zeit bis 2007, die Kärntner Zeit, gekennzeichnet durch kriminelle Machenschaften, zahnlose Aufsicht, Landeshaftungen, überbordendes Risiko und politische Einflussnahme in der Bank; federführend: die FPÖ.
Dann der zweite Akt: die Bayern-Zeit. Ich kann mich an Kulterer erinnern, als er gesagt hat: Als die Bayern sozusagen ins Boot geholt wurden, hatte er die Hoffnung, dass es mit der Bank besser wird und bergauf geht. Aber leider fanden sich im zweiten Akt wieder: kriminelle Machenschaften, zahnlose Aufsicht, steigende Landeshaftungen, überbordendes Risiko, politische Einflussnahme; federführend: die FPÖ.
Dann der dritte Akt: die Verstaatlichung. Ich muss an dieser Stelle wirklich festhalten: Sie war wichtig, und sie war richtig. Im dritten Akt dann als Hauptakteurin: unsere damalige Finanzministerin Maria Fekter. Was waren da die Charakteristika? – Die Bank bleibt leider beratungs- und reformresistent. Es werden neue Geschäfte gemacht, die um keinen Deut besser sind als die alten Geschäfte, und die Kooperation mit der Eigentümerin, der Republik Österreich, und mit der Europäischen Union ist über weite Strecken mangelhaft.
Was bleibt unterm Strich übrig? – Da bin ich für die Aussage des Kollegen Kogler dankbar, dass in den letzten Jahren schon sehr viel passiert ist. Nichtsdestotrotz wird es wichtig sein, in der Bankenaufsicht weitere Reformen auf den Weg zu bringen, auch bei den Staatskommissären und natürlich auch in der Zusammenarbeit der Banken mit den Wirtschaftsprüfern.
In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich für die interessante und konstruktive Zusammenarbeit in diesen vielen Sitzungen und verbleibe mit dem Motto: So ein Skandal wie die Hypo darf nie wieder passieren! – Danke schön. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.23
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
13.23
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte BürgerInnen auf der Galerie! Sehr geehrte KollegInnen! Wir haben vor nicht ganz zwei Jahren gemeinsam ein neues Kapitel der parlamentarischen Kontrolle aufgeschlagen und damit einen großen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Offenheit der Politik, aber auch politischer Entscheidungen gesetzt. Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht einzurichten, samt ergänzender verfahrenstechnischer Änderungen, war zweifelsfrei der richtige Weg, und ich bin froh, dass ich hier beitragen konnte.
Fest steht nach den vergangenen Monaten, dass ein Untersuchungsausschuss nicht zwangsläufig zur parteipolitischen Showbühne verkommen muss oder Persönlichkeitsrechte am Medienaltar geopfert werden. Fest steht auch, dass kommende Untersuchungsausschüsse auf den Erfahrungen der letzten 20 Monate aufbauen können. Als Ersatzmitglied im Ausschuss hatte ich die Möglichkeit, wichtige Einblicke gewinnen zu dürfen und an der Aufklärung mitwirken zu können.
Es wurde aber bereits in den Vorreden deutlich – und da spreche ich konkret die Rede von Herrn Lugar, aber auch Herrn Hafenecker an –, dass der Wille zur Aufklärung oft dem Wettbewerb untereinander gewichen ist. Es wäre zum Teil mehr Sachlichkeit in dieser Debatte heute im Plenum wie auch im Untersuchungsausschuss selbst wünschenswert gewesen.
Was manche Ministerien betrifft, sollte nun klar sein, dass es im Sinne der Aufklärung nicht angebracht ist und auch zukünftig hoffentlich nicht mehr passiert, dass Akten geschwärzt werden, sondern dass man sich dezidiert an festgelegte Klassifizierungsstufen zu halten hat.
Was hat uns die Aufarbeitung der Causa Hypo durch den Untersuchungsausschuss nun eigentlich gebracht? – Ein zentraler Aspekt ist, dass wir nun lückenlos nachzeichnen können, wie es zu einem derartigen Versagen so vieler Aufsichtsorgane kommen konnte. Durch gezielte parteipolitische Besetzungen wurden Teile der Landes- und Bundesaufsicht ausgehebelt. Personenkarusselle mit Wurzeln bei den Kärntner Freiheitlichen überschatteten die wichtigste Eigenschaft einer funktionierenden Kontrolle, nämlich die Gewährleistung von Unabhängigkeit. Wo man hinsah – Finanzlandesreferent, Bundesministerium für Finanzen unter Herrn Grasser, Staatskommissärinnen, Präsident des Rechnungshofes, FMA-Vorstand und, und, und –: Fast die gesamte Aufsicht wurde durch Grasser und Haider und ihre Vertrauten besetzt. Unabhängigkeit sieht meiner Meinung nach dezidiert anders aus. (Abg. Hafenecker: Der Grasser ist ab 2002 bei der ÖVP im Vorstand gesessen!)
Was lernen wir nun daraus? – Es liegt jetzt in unserer politischen Verantwortung, die durch die Causa Hypo klar gewordenen strukturellen, aber auch rechtlichen Defizite anzugehen. Wir dürfen uns, wie auch Frau Präsidentin Bures gesagt hat, von den kriminellen Energien nicht noch einmal überraschen lassen. Wir müssen alles daransetzen, derartige Vorgänge zu verhindern.
Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz dieses Jahres haben wir sichergestellt, dass ein Prüfer zwei Jahre lang, nachdem er ein Unternehmen von öffentlichem Interesse kontrolliert hat, keine leitende Stelle mehr innerhalb dieses Unternehmens einnehmen darf. Und nach zehn Jahren … (Abg. Lichtenecker: Nach zehn Jahren!) – Da gebe ich Kollegin Lichtenecker natürlich recht, eine Straffung wäre selbstverständlich wünschenswert, aber nach zehn Jahren Prüfung eines Unternehmens muss auch gewechselt werden. Das sind die Fakten. Das ist heuer bereits geschehen, und das ist eine positive Richtung. (Abg. Kogler: Aber das ist ja zu lang! – Abg. Lichtenecker: Sechs Jahre!)
Ebenso müssen wir uns aber damit beschäftigen, dass Banken und vor allem jene in mehrheitlichem Staatsbesitz nicht fragwürdigen, höchst spekulativen Geschäften nachgehen dürfen, um ihre Gewinne zu maximieren. Es braucht ein absolutes Spekulationsverbot in diesem Bereich, wie auch Kollegin Greiner bereits betont hat.
Die Aufsicht dieser Banken wiederum gehört sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ausgebaut, und ihre Unabhängigkeit muss von Netzwerkverstrickungen, wie wir sie von Kärnten ausgehend gesehen haben, unbedingt freigehalten werden und sichergestellt sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
13.27
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Wenn man 100 Tage in diesem Untersuchungsausschuss verbracht hat, wird man natürlich zu Hause, im Wahlkreis oder wo man auch immer unterwegs ist, gefragt: Und, was wird denn herauskommen? Das Geld ist eh schon weg!
Die Leute erwarten sich eigentlich, jedenfalls jene, die mit mir immer sprechen, dass die politische Verantwortung wahrgenommen wird. Denn der Untersuchungsausschuss des Parlaments, wir sind ja nicht die Justiz, wir haben zu klären: Wo liegt die politische Verantwortung?
Etwas möchte ich einmal vorneweg sagen, weil man heute weiß, der ist da nicht dabei gewesen, der ist dort nicht dabei gewesen, da war er ein bisschen dabei oder gar nicht dabei: Egal, welche Partei in Kärnten, keine kann zum Thema Hypo ihre Hände in Unschuld waschen! Irgendwann war jede Partei, ob Grün, Rot oder Schwarz, unter freiheitlicher Führung einmal dabei. (Abg. Lichtenecker: So ein Blödsinn, Herr Kollege! – Abg. Kogler: Ja, manche nicht aufseiten der Aufklärer!)
Wenn heute hier jede Fraktion ihre Darstellung bringt, und zwar nach ihrem eigenen Bericht, der angehängt wurde, halte ich mich – nach den neuen Regeln des Untersuchungsausschusses – an den Bericht, den ein unabhängiger Richter erstellt hat. Über den sollten wir eigentlich diskutieren und auch diesen zur Kenntnis nehmen, ob es der einen oder der anderen Fraktion passt oder nicht passt, das sind jedenfalls die neuen Regeln für den Untersuchungsausschuss, die einen unabhängigen Richter als Verfahrensrichter vorsehen. Ich bleibe bei der politischen Verantwortung, ich bleibe bei dem Bericht von Herrn Pilgermair.
Seien wir ganz ehrlich: Was und wann war der Ursprung des Übels? – Das wissen wir alle, das hat schon der Griss-Bericht ganz klar gesagt: Das waren die Haftungsbeschlüsse im Herbst 2003 in der Regierung und im Frühjahr 2004 in der Regierung und im Kärntner Landtag. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt ja nicht, Herr Kollege!)
Und wenn heute hier behauptet wird, alle Bundesländer in Österreich bis auf zwei hätten den gleichen Beschluss gefasst, so ist das einfach nicht richtig, sondern der Kärntner Beschluss ist abgewichen. Ich habe hier den Regierungsakt, wo das auch drinnen steht. Bei uns hat der Beschluss zusätzlich gelautet: unbeschränkt und für alle Rechtsnachfolger, für Spaltungen und deren Rechtsnachfolger. (Abg. Kogler: Logisch!) Die unbeschränkten Haftungen und „für alle Rechtsnachfolger“ waren das große Übel.
In den Jahren 2004 bis 2006 hat es, wie wir wissen, in Kärnten eine FPÖ/SPÖ-Regierung gegeben, die Kenntnisnahme des Beschlusses in der Regierung, den einstimmigen Beschluss im Kärntner Landtag. Wir wissen auch, dass von 2004 bis 2006 die Haftungen auf über 10 Milliarden € in die Höhe gegangen sind. Und etwas muss man auch dazusagen: Die Hauptverantwortung dafür – und davon kann man sich nicht schleichen, sage ich auch dazu, und dazu hat man einmal zu stehen – hat in der Zeit unter einem freiheitlichen Landeshauptmann, unter einem freiheitlichen Finanzreferenten und unter einem freiheitlichen Aufsichtskommissär in der Hypo, der dort alle Einsichtsmöglichkeiten und alle Rechte gehabt hat, stattgefunden. Die Mehrheiten dafür sind einmal mit der SPÖ passiert, einmal mit der ÖVP, und im Kärntner Landtag wurde es mit allen Fraktionen beschlossen, auch mit den Grünen.
Auch die Verstaatlichung, die von den Freiheitlichen so verurteilt wird, die nach ihnen nie notwendig gewesen wäre – das wissen wir hundertprozentig genau, und deshalb ver-
stehe ich die Redebeiträge hier heraußen in diese Richtung nicht –, die wäre nie möglich gewesen, wenn nicht die Kärntner Freiheitlichen diese damals befürwortet hätten, auch mit Stimme und positivsten Wortmeldungen des damaligen Klubobmann-Stellvertreters und jetzigen Landesrates in Kärnten, Herrn Darmann. Ohne die Freiheitlichen in Kärnten wäre diese Verstaatlichung nie und nimmer möglich gewesen. Das wisst ihr alle ganz genau.
Jetzt noch zwei Sätze zur politischen Verantwortung. Wie werden wir in Zukunft, wenn nochmals Untersuchungsausschüsse kommen, damit umgehen und wie werden wir das den Leuten draußen erklären, wenn das jetzt alles war, was wir da heute gemacht haben: Zusammenpacken und heimgehen, Schaden ist entstanden – politische Verantwortung null!?
Es sitzen in Kärnten fünf Personen in der Kärntner Landesregierung, die bei irgendeinem Beschluss die Hand in der Höhe hatten, der den Zuständigen in der Bank die Möglichkeit geschaffen hat, unbegrenzt zu hasardieren und Kärnten im Grunde genommen in die Pleite zu bringen. Wie gehen die politisch Verantwortlichen damit um?
Von der Freiheitlichen Partei sitzt einer noch im Bundesrat, einen habt ihr wieder heimgeschickt nach Kärnten, wahrscheinlich, weil da zu viel herausgekommen ist. Der sitzt jetzt in der Regierung. Die Grünen wissen genau, wer von ihnen in der Regierung sitzt. (Abg. Lichtenecker: Der Holub war immer bei den Aufklärern!) Auch das Team Stronach hat von der politischen Verantwortung geredet. Der heutige Vorsitzende des Teams Stronach, der Herr Köfer, hat damals für die SPÖ die Hand oben gehabt. Ich bin gespannt, wenn ihr hier herinnen noch einmal einen Untersuchungsausschuss einfordert, wie ihr das den Leuten erklären werdet, wenn ihr aus diesem Untersuchungsausschuss nicht die politische Verantwortung zieht. Ihr seid nämlich dann unglaubwürdig. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: So ein Unsinn! – Abg. Krainer: Hanebüchen leider! 20 Monate und nichts gelernt!)
13.34
Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Lipitsch als Nächster. – Bitte.
13.34
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Kärnten ist reich. Diese Worte kennt, glaube ich, hier herinnen jeder. Und wir sind im Untersuchungsausschuss auf die Suche gegangen, wo Kärnten reich ist. Gefunden haben wir eigentlich einen Sumpf aus krimineller Energie, Inkompetenz, aber auch aus Kontrollversagen.
Wenn wir diesen Untersuchungsausschuss heute abschließen, glaube ich, ist es wichtig, dass wir Lehren daraus ziehen. Gewisse Punkte sind ja bereits umgesetzt worden, über bestimmte Punkte diskutieren wir bereits. Der Grund für dieses Desaster, dass es so weit gekommen ist, ist im Untersuchungsausschuss klar definiert worden, und das wurde heute ja schon sehr oft angesprochen. Der Kollege Hafenecker hat das ja selbst gesagt: Der eigentliche Grund lag in den Haftungen.
Wenn du, lieber Kollege Hafenecker, dann angefangen hast, Nebelgranaten zu schmeißen und alles Mögliche zu versuchen: Das hat damals beim Kollegen Haider vielleicht funktioniert, heute nicht mehr. Ich glaube, nicht einmal mehr die eigene Fraktion glaubt noch daran, wenn ich schaue, wer von eurer Fraktion noch dasitzt. Das hat nicht ganz funktioniert, dass man die Verantwortung dafür einfach wegschieben und anderen zuschieben will.
Ich möchte nur anmerken: Es ist immer gesagt worden, die Finanzverantwortlichen waren in dieser Zeit Pfeifenberger, Haider und Dobernig. Zwei davon haben ein Urteil. Und ich glaube, wenn wir in dieser Republik zurückschauen, es gab noch keine Zeit, in
der Politiker, die in Verantwortung waren, so oft verurteilt wurden wie in dieser Zeit, in der die Freiheitlichen im Land und im Bund Verantwortung getragen haben.
Ich möchte hier aber noch eines anmerken, wenn es heißt: Kontrolle. Die Finanzverantwortlichen des Landes, diese drei Genannten hatten die Verantwortung, in die Hypo hineinzuschauen und zu sagen: Jetzt gibt es keine Haftung mehr! Und der Vergleich der vierfachen Haftung mit der zwölffachen Haftung tut mir schon ein bisschen weh, weil irgendwann muss ich sehen, die Türe geht nicht mehr zu, und muss ich das untersagen.
Folgendes möchte ich auch anfügen: Es ist drei Jahre vom Finanzreferenten der Freiheitlichen Partei im Kärntner Landtag kein Rechnungsabschluss vorgelegt worden. Und heute das zu kritisieren, dass dort und da vielleicht keine Kritik gekommen ist, obwohl Kritik gekommen ist, aber auf der anderen Seite nicht das vorzulegen, was gesetzlich vorgesehen ist, finde ich eigentlich nicht richtig.
Ich möchte abschließend noch einen Punkt ansprechen, das war erst vor zwei Tagen; ich nehme es als Eingeständnis der Freiheitlichen Partei: Sie hat sich zwar nicht entschuldigt, aber sie hat sich wenigstens im Kärntner Landtag nicht zu Wort gemeldet. Sie hatte nichts dazu zu sagen, dass es eine Lösung für Kärnten gibt, dass Kärnten wieder eine Zukunft hat. Es waren der Landeshauptmann Kaiser und die Finanzlandesrätin Gabi Schaunig, die diesen Pakt mit dem Bund ausgehandelt haben. Und wenn der Kollege Lausch fragt: Was war Ihre Leistung?, dann sage ich Ihnen: Unsere Leistung war, Kärnten zu retten!, denn dieses Desaster trägt einen Namen, und der lautet: FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
13.37
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Also, bei allem Respekt und aller Wertschätzung, Herr Kollege Obernosterer, aber ich frage mich in Bezug auf den Hypo-Untersuchungsausschuss, wo du denn die letzten 20 Monate warst.
Wahr ist vielmehr, der Ursprung dieser Haftungen liegt im Jahr 1990. Im Jahr 1990 hat der Kärntner Landtag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ genau das beschlossen. (Abg. Krainer: Der Ursprung liegt im Jahr 1892!) Im Jahr 2004 ist das Auslaufen der Haftungen beschlossen worden, das Auslaufen, Herr Kollege! (Abg. Walter Rosenkranz: Einführung der Kronen-Währung!)
Und eines sei hier noch angemerkt: Ja, Holub hat gute Arbeit geleistet, vor allem darin, im Fall der Hypo Licht ins Dunkel zu bringen und entsprechende Aufklärung zu betreiben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Bravo!)
13.38
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger zu Wort. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Ja, liebe Kollegen von den Freiheitlichen, man kann euch klassische Bildung nicht absprechen: De mortuis nil nisi bene – über die Toten nichts außer Gutes. Nur leider ist es halt nicht immer so einfach.
Wenn wir heute zum Abschluss des Hypo-U-Ausschusses die vorliegenden Berichte debattieren, so können wir als Resümee festhalten: Die neue Form des U-Ausschusses
hat sich bewährt. Wir haben 20 Monate sehr viele Auskunftspersonen gehört, sehr viele Unterlagen gesichtet, und wir haben, denke ich, daraus alle die notwendigen Schlüsse gezogen, nämlich dahin gehend, was sich in Zukunft in dieser Hinsicht nicht wiederholen und niemals wieder ereignen darf.
Was ich aber hier als einen Teilaspekt herausgreifen möchte, ist, dass der U-Ausschuss ein politisches Instrument ist. Er ist kein Ersatz für die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte und deren Tätigkeit. Es ist zwar – Kollege Hable hat dieses Thema immer sehr strapaziert – die Frage durchaus berechtigt, wo das Geld geblieben ist, aber das herauszufinden ist Aufgabe der Ermittler, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Und die Causa Hypo ist, wie wir alle wissen, strafrechtlich noch lange nicht abgeschlossen, schon gar nicht in all ihren zahlreichen Facetten – so wie vieles, wo die FPÖ in Verantwortung gewesen ist.
Ich möchte da ein Beispiel exemplarisch herausgreifen – und ich komme damit auf das Eingangszitat zurück –, nämlich die Causa Birnbacher, das Verhandlungsmandat, das Herr Birnbacher damals erhalten hat, der formal dafür völlig unzuständig war, dessen Qualifikationen für uns nicht eruierbar waren und der für ein sechsseitiges Gutachten 12 Millionen € in Rechnung gestellt hat und über Aufforderung dann einen sogenannten Patriotenrabatt von 50 Prozent gewährt, also nur mehr 6 Millionen € für dieses Gutachten verlangt hat. 1 Million € pro Seite! Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das als dreißigfach überhöht angesehen.
Das Ergebnis des Ganzen, das Verhandlungsergebnis, an dem der Herr Birnbacher beteiligt war, hat keine Lösung des Problems der Landeshaftungen gebracht, aber den Verlust jeglicher Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten in der Bank. Und die darauf folgenden Ermittlungen im Hinblick auf Parteispenden und Schuldsprüche können als bekannt vorausgesetzt werden. Wer daran neben dem Herrn Martinz ebenfalls beteiligt war, war Jörg Haider. Und das werden Sie nicht vom Tisch wischen können. (Beifall bei der SPÖ.)
13.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
13.42
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute die Endberichte eines Untersuchungsausschusses, der ein Jahrhundertdesaster zur Grundlage hat. Eine Landesregierung, eine Partei, die eine Bank wie einen Geldautomaten genutzt hat (Abg. Hafenecker: Wie beim Multiversum!), 25 Milliarden Haftungen übernommen hat, das Zehnfache des eigenen Landesbudgets, politische Verantwortungslosigkeit an den Tag gelegt hat und damit ein Land in eine Situation gestürzt hat, die vor allem die Kärntnerinnen und Kärntner in große Gefahr gebracht hat. Und dafür verantwortlich ist die FPÖ! (Ruf bei der FPÖ: Multiversum! Wie hoch sind die Haftungen in Schwechat derzeit?)
Zum Untersuchungsausschuss an sich: Ich halte es politisch, vor allem als Parlamentarierin, für ganz, ganz wichtig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht wurde. Ich sehe das so, dass wir uns damit auch als Parlament sehr ernst nehmen und auch selbstbewusst sind. Ein Untersuchungsausschuss ist ein Instrument, um politische Verantwortlichkeiten zu definieren, herauszufinden – und nicht, um Justiz zu spielen. Ich habe in etlichen Sitzungen auch erlebt, dass manche Kolleginnen und Kollegen das Ausschusslokal mit einem Gerichtssaal verwechselt haben. Ich bin der Meinung, daraus sollte man auch lernen, dass das nicht die Rolle eines solchen Ausschusses ist, sondern dass wir uns auf die politische Verantwortlichkeit fokussieren.
Aber nun zu den inhaltlichen Schwerpunkten. Erstens, die Übernahme von horrenden Landeshaftungen in Kärnten: Wie hat das eigentlich funktioniert, und wie gibt es so etwas, dass ohne Diskussion darüber aufgestockt wird? – Indem einfach nie Berichte oder Abschlüsse gelegt wurden und damit Intransparenz bis ins Unendliche geherrscht hat und auch Aufsichtsfunktionen und die Kontrolle völlig versagt haben. Das war ein Zusammenspiel von verantwortungslosen Politikerinnen und Politikern der/des damaligen FPÖ/BZÖ Kärnten und einer Bank, die von ihren ursprünglichen Aufgaben völlig Abstand genommen hat, expandiert hat und versucht hat, am internationalen Finanzmarkt damit Fuß zu fassen.
Zweitens, Verkauf an Bayern: Kärnten wurde damit, wie Kollege Lipitsch schon angesprochen hat, nicht reich – das hat damals der Landeshauptmann behauptet –, sondern Kärnten behielt das gesamte Risiko von 23,1 Milliarden € an Haftungen. Ja, dann wollten die Bayern die Bank wieder loswerden. Es gab zwei Möglichkeiten: Kärnten in Insolvenz gehen zu lassen und damit in der Sekunde völlig zahlungsunfähig zu sein – Schulen hätten schließen müssen, Krankenhäuser wären zusammengebrochen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So ein Blödsinn, bitte!), und damit wäre auch das tägliche Leben der Menschen gefährdet gewesen – oder eben, zweitens, die Verstaatlichung. Und so war das die Lösung mit den geringsten Schäden. Aber noch einmal: Der Ursprung der gesamten Misere lag in den Jahren davor, nämlich in der Zeit von Landeshauptmann Haider und Co.
Abschließend noch: Was brauchen wir? – Offen gesprochen: Es ist notwendig, in der Politik, in unserer Gesellschaft die Stellung von Banken an sich sowie deren Aufgabenbereiche zu hinterfragen. Landesbanken, die ganz klar mehrheitlich in Staatsbesitz sind, müssen sich wieder auf ihre Kernaufgaben fokussieren, nämlich günstige Kredite für Privatpersonen und Unternehmen zu ermöglichen – und weg von den ganzen Spekulationen. Das heißt, wir brauchen dringend ein Spekulationsverbot, bundesweite Haftungsbeschränkungen und noch bessere Kontrollen auf nationaler und europäischer Ebene. (Beifall bei der SPÖ.)
13.45
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich mit Positivem beginnen, mit zwei Danksagungen: einerseits an unseren Fraktionssprecher Kai Jan Krainer, der einen exzellenten Job erledigt hat (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), und andererseits bei Georg Ortner, stellvertretend für unser gesamtes Team, das im Hintergrund sehr engagiert und hervorragend Unterstützung geleistet hat. Vielen Dank für eure Unterstützung! (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)
Ein zweites großes Danke, meine Damen und Herren, ergeht an die Kärntnerinnen und Kärntner. Sie haben Peter Kaiser zum Landeshauptmann gewählt und damit eine Chance für einen Neustart der Landespolitik ermöglicht. (Beifall bei der SPÖ.) Er leistet gemeinsam mit seinem Team bestmögliche Arbeit, und wir wünschen natürlich weiterhin alles Gute für die Zukunft.
Meine Damen und Herren! Der Hypo-Untersuchungsausschuss war wichtig und richtig. Er war zu keiner Zeit Ersatzgerichtsverhandlung, sondern immer ein Instrument zur Untersuchung der politischen Verantwortung für dieses unvorstellbare Debakel und dieses mehr als deutliche Scheitern freiheitlicher Regierungsverantwortung. Nicht alles in den letzten 20 Monaten ist rundgelaufen, aber es war eine neue Form des Untersuchungsausschusses und ein intensiver Belastungstest für alle Beteiligten. Wir ziehen die Lehren und die richtigen Schlüsse daraus und korrigieren die notwendigen Dinge.
Aber mehr als deutlich hat sich herausgestellt: Die Unfähigkeit wirtschaftlichen Denkens und Handelns und die erwiesene Freunderlwirtschaft innerhalb des Haider-Regimes und seiner politischen Nachfolger suchen in der österreichischen Geschichte ihresgleichen. Dieses unverantwortliche Tun hat Kärnten an den Rand des Ruins gebracht, der Republik großen Schaden zugefügt und alle SteuerzahlerInnen zum Zahlen gezwungen. Und so etwas darf nie mehr wieder passieren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die offensichtlich völlig falsche Interpretation des mittelalterlichen Sprichwortes „Höre, sieh und schweige, wenn du in Frieden leben willst“ – und Sie alle kennen ganz sicher die Visualisierung dieses Sprichwortes – darf nie mehr Leitbild politischen Handelns sein. Die FPÖ hat zum wiederholten Male bewiesen, dass sie mit den Begriffen Verantwortung und Kontrolle auf Kriegsfuß steht und in der Opposition am besten aufgehoben ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
13.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich die Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Präsidentin.
13.48
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Debatte hier zeigt mir, dass Sie sich mit den Vorkommnissen rund um die Hypo Alpe-Adria-Bank ausreichend befasst haben und sich auch der Tragweite sehr bewusst sind. Aber auf der Tagesordnung steht neben dem Bericht des Untersuchungsausschusses des Nationalrates eben auch ein Bericht des Rechnungshofes zur Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank. Dieser Bericht des Rechnungshofes geht auf einen Antrag der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen vom Juni 2013 zurück, und wir haben hier die Ergebnisse vorgelegt, die in der letzten Woche auch im Ausschuss diskutiert wurden. Ich möchte Ihnen allen gegenüber auch vorausschicken: Der Rechnungshof ist zuständig für die Finanzkontrolle. Die politische Kontrolle liegt bei Ihnen hier im Hohen Haus, und dazu habe ich nichts zu sagen und auch nichts hinzuzufügen.
Dem Prüfungsersuchen vom Juni 2013 lagen 17 Fragestellungen zugrunde, und die haben wir im Rahmen dieser Prüfung aufgegriffen. Ziele der Prüfung waren die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Alpe-Adria International, die Beurteilung der Auswirkungen der Verstaatlichung auf den öffentlichen Haushalt, die Beurteilung der Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise und der vertraglichen Ausgestaltung der Rettungsmaßnahme sowie die Beurteilung des Ablaufs des EU-Beihilfeverfahrens. Nicht umfasst war eine Beurteilung des Rechnungshofes von alternativen Maßnahmen zur Notverstaatlichung. Der Betrachtungszeitraum der Prüfung endete mit der Verstaatlichung im Dezember 2009. Darüber hinausgehende weitere Fragestellungen und rechtliche Beurteilungen, insbesondere auch von laufenden Verfahren, waren nicht Gegenstand der Prüfungen.
Nur kurz zwei Hauptaussagen: Die bis Ende März 2007 auslaufenden pauschalen Landeshaftungen für die Verbindlichkeiten der Hypo Alpe-Adria International sowie der Eigentümerwechsel im Jahr 2007 – Kärnten verkauft an die BayernLB – begünstigten die Ausweitung der Bilanzsumme bis Ende 2008 auf 43,3 Milliarden €. Die Haftungen waren die Grundlage für die expansive Geschäftspolitik der Hypo, und sie spielten damit auch bei den Verhandlungen um die Verstaatlichung eine entscheidende Rolle.
Zweitens: Durch die Vielzahl der involvierten Bundesstellen – BMF, FIMBAG, Oesterreichische Nationalbank und Finanzmarktaufsicht – entstanden Informationsasymmetrien. Bei der Verstaatlichung der Hypo International waren die Informationslagen dieser vier Institutionen relevant. So waren die Oesterreichische Nationalbank und damit
auch die Finanzmarktaufsicht im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen besser und früher über bestehende Mängel informiert als die FIMBAG und das BMF. Ein Leitfaden für eine koordinierte Vorgehensweise zur Informationsvernetzung bestand nicht.
Weiter will ich jetzt nicht auf den Prüfbericht eingehen. Ich will nur sagen, dass ich als neue Präsidentin den Blick in die Zukunft richten will. Wir alle hier im Hohen Haus sind uns einig, dass eine derartige Fehlentwicklung auf Kosten der Öffentlichkeit und eine Gefährdung der Tragfähigkeit für die öffentliche Hand nicht mehr passieren dürfen. Deshalb hat auch der Rechnungshof dem Finanzministerium als Konsequenz aus der Haftungsthematik empfohlen, auf rechtliche Bestimmungen hinzuwirken, die den Gebietskörperschaften die Übernahme von Haftungen untersagen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Gebietskörperschaften übersteigen, insbesondere auch solcher, die zur Entstehung von kritischen und systemrelevanten Risken beitragen, die letztlich auch zu einer wirtschaftlichen Zwangslage des Bundes führen können.
Der Rechnungshof hat im Mai 2015 einen Bericht zum Thema Haftungsobergrenzen im Bereich von Ländern und Gemeinden veröffentlicht. Darin hat er eben aufgezeigt, dass eine gesamtstaatliche Haftungsobergrenze trotz der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG nicht festgelegt worden war und auch eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ermittlung der Haftungsobergrenzen und der Zuordnung zu Risikoklassen fehlte. Der Rechnungshof begrüßt, wenn es Bemühungen gibt, hier eine klare Regelung zu finden.
Der Rechnungshof trat in den letzten Jahren immer wieder auch für ein zeitgemäßes Haushaltsrecht bei Ländern und Gemeinden ein. Die VRV aus dem Jahr 2015 ist jetzt eine Grundlage, um für Transparenz in der Haushaltsführung der Länder und Gemeinden zu sorgen.
Sowohl die Thematik der Haftungsobergrenzen als auch die Frage der Umsetzung und der Einhaltung der Stabilitätsziele wird der Rechnungshof, weil er eben ein gesamtstaatliches Organ ist, bei künftigen Prüfungen genau verfolgen. Er wird darauf achten, dass die VRV bei Ländern und Gemeinden vollständig umgesetzt wird.
Was die Prüfkompetenz des Rechnungshofes betrifft, so kann ich darauf verweisen, dass es eine langjährige Forderung des Rechnungshofes ist, bei öffentlichen Unternehmungen die Grenze für die Prüfkompetenz von 50 Prozent auf 25 Prozent herabzusetzen. Das entspricht auch vergleichbaren Zuständigkeitsbestimmungen, wie sie auch Landesrechnungshöfe haben. Im Fall der gegenständlichen Hypo Alpe-Adria International wäre eben der Rechnungshof dann im Jahr 2006 für die Prüfung zuständig gewesen (Abg. Kogler: Bravo! – Beifall bei Abgeordneten der Grünen) und hätte eine Follow-up-Prüfung durchführen können, und dann hätte er den in seinem Vorbericht dargestellten Punkt zu den Haftungsprovisionen auch überprüfen und darauf Bezug nehmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)
13.54
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die wie immer über jeden Ausschussantrag getrennt vorgenommen werden.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Hypo-Untersuchungsausschusses, von seinem Bericht 1291 der Beilagen samt Anlagen Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-157 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist einstimmig angenommen.
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Hübner. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf den Galerien und vor den Fernsehgeräten! Man hätte ja nach unserer vor einem Monat abgehaltenen Enquete fast meinen können, dass die Inhalte der Beiträge Eingang in die Politik gefunden haben und dass die vielen ganz überwiegend kritischen Stellungnahmen zu diesem Abkommen dazu führen, dass sich auch die politische Haltung der politisch Verantwortlichen ändert. Diesen Eindruck hat vor allem Herr Bundeskanzler Kern vermittelt, der in den letzten zwei, zweieinhalb Wochen markige und sehr klare Aussagen getroffen hat, statt nur herumzureden und Nebelworte zu verwenden, Nebelworte wie jene, aus denen auch die Bezeichnung des Abkommens selbst besteht. Das Abkommen – CETA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung dafür – nennt sich ja umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen, was es aber nicht ist – das gibt auch ein jeder zu –, sondern es ist ein umfassendes Regulativ der Kompetenzen der beiden Vertragspartner.
Dazu hat Herr Bundeskanzler Kern ja gute Sachen gesagt. Ich erinnere nur an die Interviews und Gastkommentare, die er in „profil“, „Der Standard“ und „Kurier“ gegeben hat. Da hat er zum Beispiel gesagt, CETA ist „eine massive Machtverschiebung zugunsten global agierender Konzerne und zulasten der demokratischen Mitbestimmung“. – Dagegen kann man eigentlich nichts sagen.
Dann hat er in der letzten Ausgabe des „profil“ vom 8. Oktober, die am Montag erschienen ist, noch etwas Schöneres gesagt. Da hat er gesagt, wieder auf CETA Bezug nehmend: „Genau das ist der Rubikon. Die nationale Souveränität muss gewahrt bleiben, demokratische Legitimation ist zwingend.“
Er hat in diesem Interview noch etwas weiteres Schönes gesagt – ich möchte jetzt nicht überheblich sein und sagen, das könnte fast von mir sein, aber es könnte tatsächlich von mir sein –, nämlich über die EU und die Kommission, die diese ganzen Verhandlungen ja führt und uns das Blaue vom Himmel verspricht, dass sie damit unsere Arbeitsplätze im Export sichert. Dazu hat er gemeint: „Das Wohlstandsversprechen der EU“ – das diese als ihr Grundelement abgegeben hat – „ist zerbrochen“. – Das sind schon starke Worte!
Starken Worten folgt manchmal auch ein starkes Handeln, aber nicht in der österreichischen Regierungskoalition. Und so scheint es bedauerlicherweise zu sein, denn was hat die Kommission gemacht? – Sie hat dieses Papier erwirkt, diese gemeinsame Erklärung, diesen Beipackzettel, zwischen Kanada und der Europäischen Kommission über den Inhalt des Abkommens, also eine Darstellung, in der erklärt wird, was man damit will. Und flugs hat man dieses Papier als die große Chance ergriffen, von den markigen Sprüchen zurückzugehen und zu sagen: Ja, wir haben viel erreicht, jetzt ist ja vieles klargestellt und viel entschärft, und Österreich hat einen großen Erfolg erzielt, und jetzt könnte man vielleicht CETA doch zustimmen!
Ich lade aber alle ein – um die Worte meines Kollegen Pendl, die er nie auslässt, hier zu verwenden, lade ich diesmal auch ein –, diese Erklärung, dieses Briefchen zu lesen
und dann noch einmal zu beurteilen, ob man da die Experten dazu braucht, um zu erklären, was drinnen steht – so wie der Herr Bundeskanzler es gesagt hat. Das glaube ich nicht, denn erstens einmal haben sich schon viele Experten, viele Juristen dazu geäußert, und zweitens ist ganz klar: Es steht das drinnen, was im Abkommen auch Inhalt ist. Es wird natürlich wie immer verniedlichend und verzerrend formuliert, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, ist es ganz klar.
Es steht zum Beispiel auch drinnen, dass CETA die Eintrittspforte für TTIP oder für die USA in den europäischen Markt ist. (Abg. Amon: … kanadische Unternehmen!) Das ist insoweit erklärt, als hier zur Frage – wie ist das übertitelt? – Investment Protection drinnen steht, dass CETA verlangt, dass es einen wirtschaftlichen Link, also eine wirtschaftliche Verbindung der kanadischen Wirtschaft … (Vizekanzler Mitterlehner: Wo steht denn das von TTIP? Lesen Sie mir das vor! TTIP!) – CETA, ich rede von CETA! (Vizekanzler Mitterlehner: Sie haben gesagt, für TTIP ist das die Einstiegstür!) – Warten Sie, Herr Vizekanzler! (Vizekanzler Mitterlehner: Jetzt lesen Sie’s mir vor!) – Warten, warten, warten!
Das Wichtige ist, zwischen den Zeilen zu lesen (Ah-Rufe und Heiterkeit bei der ÖVP) und die Dinge zu entzerren, und das versuche ich. Es steht hier nämlich drinnen … (Abg. Amon: Das ist natürlich schwierig!) – Es ist nicht so schwierig, wenn man darin liest. Wenn man sich nur an Worte und Überschriften hält, ist es sehr schwierig. Es steht also hier drinnen, dass … (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Vizekanzler Mitterlehner: Das Zitat merk’ ich mir auch: „Wenn man sich nur an Worte und Überschriften hält“!) – Wenn man sich nur an einzelne Worte und einzelne Überschriften hält! (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wenn man einmal da hineinschaut: Das kanadische EU-Abkommen verlangt, um angewendet zu werden, eine wirtschaftliche Verbindung zwischen der betroffenen Gesellschaft und Europa, und diese wirtschaftliche Verbindung ist nicht gegeben, wenn es sich bloß um eine Briefkastenfirma handelt. – Das steht im Abkommen auch mehr oder weniger so drinnen, das ist nur klargestellt.
Aber was heißt das im Gegenteil? – Also wenn es für Briefkastenfirmen nicht gilt, dann gilt es wohl für den Rest. Das heißt, jedes Unternehmen, das eine wirtschaftliche Aktivität in Kanada entfaltet, das etwa eine Betriebsstätte hat, von General Motors angefangen über Microsoft, die dort eine erhebliche Zahl von Betriebsstätten haben, kommt als kanadisches Unternehmen über den wirtschaftlichen Link in den Genuss von CETA. Damit erklärt uns auch dieses Schriebchen sehr klar, was viele behaupten: dass CETA die Hintertüre für die Wirtschaft und die Konzerne der USA in die EU ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Oder wenn wir weitergehen … (Vizekanzler Mitterlehner: Es steht extra anders drinnen!) – Es steht so drinnen! (Vizekanzler Mitterlehner: Genau anders! Ein so ein …!) – Es steht genau drinnen, was nicht gilt. Es gilt nicht für Konzerne oder für Unternehmen, die keinen wirtschaftlichen Link haben, und es gilt nicht für „shell“ … (Vizekanzler Mitterlehner: Lesen Sie Seite 5, dritter Absatz vor! Lesen Sie es vor!) – Ich habe es nur in Englisch, ich will es jetzt nicht auf Englisch lesen, aber ich kann es auch übersetzen. Ich lese es auf Deutsch, ich kann es auch übersetzen. Die Sprache im Parlament ist immer noch Deutsch, deswegen werde ich das auch auf Deutsch vorlesen. (Ruf bei der ÖVP: Ich übersetze sinngemäß!)
Es steht hier genau drinnen: CETA verlangt eine wirkliche wirtschaftliche Verbindung mit den Wirtschaftsräumen von Kanada und der Europäischen Union, damit eine Gesellschaft oder eine Firma vom Abkommen Gebrauch machen kann, und es schließt aus (Vizekanzler Mitterlehner: Um zu verhindern!) – es schließt aus, „and prevents“, schließt aus –, dass „shell“, also wir verwenden das nicht, also bloße Hüllen oder Brief-
kastenfirmen, die in Kanada oder der Europäischen Union ihren Sitz haben, von Investoren oder anderen Ländern benützt werden, um gegen Kanada oder die Europäische Union (die Abgeordneten Haubner, Amon und Schittenhelm: Ja! Genau! Genau!) Ansprüche vor dem Schiedsgericht vorzubringen. (Abg. Amon: Das ist ja in Ordnung! – Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.)
Das heißt, das sind Dinge, die eh klar sind: dass man nicht mit Briefkastenfirmen das Abkommen aushebeln oder umgehen kann, indem man einfach in Kanada einen Briefkasten macht, das ist ja klar (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber mit allen anderen! – Rufe bei der FPÖ: Aber alle anderen!), aber alle anderen – argumentum e contrario – können natürlich. Und das ist ja das Wichtige: dass man den Dingen auf den Grund geht und die Dinge so liest, wie sie dahinterstehen, und sich nicht nur an Überschriften hält. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – Ich entschuldige das gar nicht, weil ich es wichtig finde, dass auch der Vizekanzler zwischen den Zeilen liest, und wenn er mir jetzt wieder sagt: Nein, nein, da steht das andere drinnen!, nachdem ich Ihnen vorgelesen habe, dann entschuldige ich das ausnahmsweise nicht. (Vizekanzler Mitterlehner: Eben deswegen!)
Gehen wir noch einmal zu dem Right to regulate, zu dem Recht, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Das wird auch im Abkommen nicht in Zweifel gezogen, denn die Schiedsgerichte sehen ja nicht vor, dass man die Länder zwingen kann, ihre gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Dieses Recht steht nie drinnen. Was da jetzt noch einmal festgehalten wird, ist, dass dieses Recht, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, gewahrt bleibt.
Aber schauen wir einmal in das Abkommen hinein (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner): Es stellt im zweiten Absatz dazu schon klar (Abg. Schultes: Du warst schon besser!) – na, warte einmal! –, dass CETA klarstellt – das ist die authentische Interpretation –, dass die Entschädigung, die ein Investor wegen solcher Änderungen oder Regulierungen bekommt, mit dem Betrag des tatsächlichen Schadens begrenzt ist. Das heißt, der Investor kann – das sieht das Abkommen auch vor – nicht die Änderung der Gesetze verlangen, aber er kann Schadenersatz erlangen. Und jetzt kommt das große Placebo: Es ist beschränkt mit dem tatsächlichen Schaden – na no na, ich kenne in der ganzen Welt keine Schadenersatzjudikatur, die vorsieht, dass man mehr als den tatsächlichen Schaden aus dem Titel des Schadenersatzes bekommt. Und im internationalen Handelsrecht sieht der tatsächliche Schaden auch den entgangenen Gewinn vor.
Wo ist da die Verbesserung? – Es gibt viele andere Dinge, die man aus diesem Briefchen lesen kann. Was muss da noch der Wissenschaftler oder der Experte feststellen? – Es kann da nur eine klare Entscheidung geben: Wenn wir das ernst nehmen, was der Bundeskanzler uns selbst gesagt hat, dann müssen wir alles tun, um dieses Abkommen zu stoppen. Das ist natürlich auch an die SPÖ gerichtet, die ja eigentlich ernst nehmen sollte, was der Bundeskanzler gesagt hat. Dann können wir nicht anders, als endlich eine klare Erklärung zu verabschieden, dass wir dieses Abkommen, soweit es in unserer Macht steht, nicht in Kraft setzen werden. Wenn der österreichische Nationalrat jetzt und heute klarstellt: Wir werden das Abkommen mit den weiterhin enthaltenen Investitionsschutzbestimmungen nicht ratifizieren!, dann haben wir da einen Pflock eingeschlagen und Flagge gezeigt. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Ob es auf andere Länder Auswirkungen hat, ist eine andere Sache, aber wir haben zumindest den Versuch gemacht (Zwischenruf der Abg. Schittenhelm) und haben nicht herumgeredet und haben nicht Placebos verteilt und nicht den Leuten Sand in die Augen gestreut und gesagt: Ah, jetzt haben wir ein Papier, da ist ja alles nicht so schlimm, jetzt können wir zustimmen!
Zum Schluss, weil es so schön ist, muss ich Christian Kern noch einmal zitieren: „Die nationale Souveränität muss gewahrt bleiben, demokratische Legitimation ist zwingend.“ – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.06
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Besonders begrüßen möchte ich im Namen meiner steirischen Kollegen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stainz. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Kollege Hübner, ich bin mir sicher, dass sich der Herr Vizekanzler dann entsprechend auch noch zu Wort melden wird, wie man an seinen Reaktionen schon bemerkt hat. Ich möchte nur sagen: Wir lesen kaum zwischen den Zeilen, sondern wir lesen die Zeilen, und ich glaube, das ist das Wichtigste, das gibt nämlich der Text her. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hübner: Das ist eben der Fehler!)
Ich möchte zu diesem Thema mit einem Zitat des deutschen Wirtschaftsministers und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel beginnen, der gesagt hat: „Wir schaffen erstmals vernünftige Regeln für die Globalisierung.“ (Abg. Themessl: Ja, wir schaffen das! Das kennen wir!) Dem möchte ich mich anschließen und möchte auch grundsätzlich etwas dazu sagen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hauser und Hübner.)
Die Aufgabe der Wirtschaft ist es nämlich, Brücken zu bauen, nicht, Gräben zu ziehen (Abg. Deimek: … Freihandel!), und dieses Kanada-Europa-Handelsabkommen ist so eine Brücke, denn es gibt große Chancen für die österreichische und für die europäische Wirtschaft und damit auch für neue Arbeitsplätze – das müssen wir auch einmal ganz deutlich sagen.
Eigentlich ist es schon erstaunlich: Wir haben mit allen Handelsabkommen, die wir in der Vergangenheit abgeschlossen haben, immer wieder nur gute Erfahrungen gemacht. Sie haben sich ausgezahlt, die Zahlen zeigen das ja ganz deutlich. Meine Damen und Herren, wir haben einen Exportrekord von über 130 Milliarden € Ausfuhrvolumen, wir verdienen 6 von 10 € im Ausland, und fast jeder zweite Arbeitsplatz ist direkt oder indirekt vom Export abhängig. Also eine Million Arbeitsplätze in den Betrieben in Österreich sind von diesem Export abhängig, und diese sollte man, glaube ich, nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Es sollte uns Österreicherinnen und Österreicher eigentlich auch mit Freude erfüllen, dass unsere Produkte in der ganzen Welt so gefragt sind wie noch nie. Das zeigen ja diese Zahlen ganz eindeutig. Ergreifen wir doch die Chance, die Globalisierung zu gestalten, und schauen wir nicht zu, wenn das andere für uns übernehmen! Wir müssen in CETA eine Chance sehen!
Wir haben im Jahr 2015 Exporte im Wert von über einer Milliarde Euro nach Kanada getätigt, im Gegenzug haben die Kanadier im Wert von ungefähr 440 Millionen € nach Österreich exportiert. Das ist eine Riesenchance für unsere Technologie und innovationsgetriebene Unternehmen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, das ist ganz wichtig. (Abg. Steinbichler: Das hört ja nicht auf!) – Das sehen Sie so, ich sehe das komplett anders. Neben einem Abbau von Zöllen kann sehr viel mehr von unseren Gesellschaften in die Gestaltung der Globalisierung eingebracht werden. Was würde geschehen, wenn wir das anderen überlassen?
Meine Damen und Herren, ich bin dafür, dass wir selbst anpacken, und ich kann aus meinem Wahlkreis zum Beispiel von der Firma Geislinger berichten: Marktführer in der
Schwingungstechnik, 650 Mitarbeiter, Familienbetrieb, exportiert 98 Prozent nach Übersee. Herr Geislinger hat auch ganz klar gesagt: Wenn wir es nicht schaffen, unsere Handelsbeziehungen zu Ländern wie Kanada kontinuierlich zu stärken, dann werden sich die Länder Amerikas immer mehr dem pazifischen Handelsraum zuwenden und Europa wird zunehmend Marktanteile und Arbeitsplätze verlieren. – Das wollen wir sicher nicht, meine Damen und Herren, und das dürfen wir auch nicht zulassen.
CETA bietet eine strategische Chance, und wir sollten diese nutzen. Wenn zwei große Binnenmärkte, die EU und Kanada, so hohe Standards setzen wie in diesem Abkommen, dann wird es für die anderen Handelspartner schwierig, hinter diesen Standards zurückzubleiben. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. (Abg. Kogler: Was ist jetzt mit dem Vorsorgeprinzip?) Herr Kollege Pirklbauer! (Abg. Pirklhuber: Pirklhuber!) – Pirklhuber! Entschuldigung! Aber von Beruf Bauer? (Abg. Pirklhuber nickt.) – Ja, passt! Okay, alles klar! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Ihre Glaubwürdigkeit muss man schon auch einmal ein bisschen überprüfen, denn auf der einen Seite warnen Sie immer vor Lebensmitteln mit Mindeststandards wie dem Chlorhuhn, auf der anderen Seite wollen Sie in der Gewerbeordnung den Qualitätsberuf des Fleischermeisters abschaffen. Das passt unserer Ansicht nach nicht ganz zusammen. Also da muss ich ganz ehrlich sagen: Wir bekennen uns zu beidem, auf der einen Seite zu den hohen Standards bei den Abkommen und auf der anderen Seite zu einem klaren Ja zu Qualität und zum Meister. Das möchte ich auch einmal ganz deutlich gesagt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss auch ein bisschen mit den Märchen rund um CETA aufräumen. Das Abkommen greift ja nicht in die Daseinsvorsorge im Bereich Wohnen ein, wie immer wieder behauptet wird. Eines ist klar: Wenn die Stadt Wien Wiener Wohnen verkaufen will, dann dürfen die Kanadier mitbieten. Das ist klar. Aber ob sie das tun werden, ist sehr zweifelhaft, denn beim Mietrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das wir haben, glaube ich, werden sie sich nicht dafür interessieren.
Wer nur Märchen verbreitet, sollte diese auch kennzeichnen müssen, so wie wir in der Wirtschaft jedes Fuzziprodukt kennzeichnen müssen – also bitte auch ein Kennzeichen für Märchen einführen!
Zu guter Letzt kann ich sagen: Meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht vor Kanada fürchten (Abg. Kogler: Wer tut denn das? Das tut ja niemand!), sondern wir sollten zu neuen Chancen und zu neuen Arbeitsplätzen Ja sagen, also in dieser Hinsicht auch ein Ja zu CETA. (Beifall bei der ÖVP.)
14.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.12
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben vor einigen Wochen eine Enquete zum Thema CETA gehabt, die sehr umfassend war, wir haben den ganzen Tag über Experten zugehört. Die Gruppe der Experten war zweigeteilt: Auf der einen Seite waren jene, die uns erklärt haben: Ohne CETA wird die Wirtschaft in Europa, wird die Wirtschaft in Österreich zusammenbrechen!, und auf der anderen Seite haben wir Experten gehört, die gesagt haben: Hände weg! Es ist für unsere heimische Wirtschaft, es ist für unsere Arbeitsplätze brandgefährlich, diesem Abkommen zuzustimmen.
Ich vom Team Stronach sage Ihnen ganz ehrlich: Ich könnte es mir leicht machen, im Wissen, dass ja die Autozulieferindustrie eine der großen Profiteure sein wird. Wir könnten es uns als Gruppe ganz leicht machen und sagen: Ohne Wenn und Aber, wir
stimmen zu. Aber, meine geschätzten Damen und Herren, ich bin auch EU-Sprecherin unserer Fraktion, und als solche sehe ich und nehme ich wahr, wie groß die EU-Skepsis ist und wie groß das Misstrauen in diese Institution mittlerweile geworden ist.
Nehmen wir das Beispiel Brexit: Niemand hier in diesem Raum hat gedacht, dass sich ein Land wie Großbritannien aus der Europäischen Union verabschieden könnte. Aber viele Leute sind Globalisierungsverlierer, und viele Leute haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten an Wohlstand verloren. Das ist der Stoff, aus dem dann die Abneigung gewachsen ist.
Meine geschätzten Damen und Herren, auch die kanadische Handelsministerin hat gesagt: Die Globalisierung ist die Frage der Gesellschaft. – Wir müssen uns die Frage stellen: Wie weit wollen wir Globalisierung vorantreiben, im Bewusstsein, dass es viele, viele Verlierer geben wird? – Kollegen aus allen Fraktionen in Kanada stellen sich diese Frage. Seien wir doch nicht so blind und blauäugig, gehen wir nicht einfach in Abkommen hinein, ohne sie kritisch zu hinterfragen! (Beifall beim Team Stronach.)
Die kanadische Handelsministerin hat auch gesagt: Es wurde sieben Jahre verhandelt, der Pakt steht, und es wird kein Millimeter mehr daran geändert. – Und wenn jetzt der Herr Bundeskanzler einfordert, den Beipacktext ändern zu wollen, sage ich auch ganz klar: Das ist uns zu wenig! (Abg. Amon: Was hätten Sie gern geändert?)
Meine geschätzten Damen und Herren! Sie sagen immer, Frank Stronach würde eine völlig andere Linie fahren. Ich habe mit ihm darüber diskutiert. Und er hat gesagt: Die einzige Frage, die man sich stellen muss, ist diese: Werden Arbeitsplätze geschaffen oder vernichtet? (Vizekanzler Mitterlehner: Ist der Frank Stronach eigentlich … Magna oder nicht?) Und durch das CETA-Abkommen werden Arbeitsplätze vernichtet. Da gibt es die amerikanische Studie der Tufts University, die sagt, dass bis 2023 in Europa 200 000 Arbeitsplätze verloren gehen, in Kanada 30 000. (Abg. Haubner: Durch CETA?!) Das heißt, Arbeitsplätze werden vernichtet.
Er hat auch gesagt: Wir haben aus NAFTA gelernt. Und da, Herr Vizekanzler, hat er vielleicht etwas mehr Ahnung, weil er ja in Amerika und in Kanada lebt, als wir in Europa. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) Er hat gesagt: Allein durch NAFTA wurden in Amerika Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Ich glaube, wir sollten das ernst nehmen. Es geht um Arbeitsplätze. Wir haben 400 000 Arbeitslose, und wir hier müssen Verantwortung übernehmen und Wege finden, wie wir Jobs kreieren können, wie wir die Wirtschaft stärken können und wie wir schauen können, dass diese Menschen eine Zukunftsperspektive haben. (Beifall beim Team Stronach.)
Einige unserer Kernkritikpunkte sind: Es ist ein lebendiges Abkommen, es werden Ausschüsse installiert, dort wird das Abkommen verändert, es wird dynamisch weiterentwickelt – fernab von allen Parlamenten. Und auch da habe ich ganz klar die Sorge, dass es für transnationale Konzerne Parallelstrukturen gibt, die sich einfach über die Länder hinweg die Rahmenbedingungen schaffen, die sie brauchen, um den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, nicht, um Arbeitsplätze in den Ländern zu schaffen – und da liegt der unterschiedliche Zugang zur ÖVP.
Meine geschätzten Damen und Herren! Österreich trägt eine große Verantwortung. Der Herr Bundeskanzler hat erklärt, er will diese Verantwortung wahrnehmen, und wir von der Opposition fordern das auch ein. Wir fordern ein, dass er endlich mutig agiert und dass er im Rat dagegen stimmt. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)
Wenn wir im Rat mitstimmen, mit dieser flauen Ausrede: Na ja, es ist ein gemischtes Abkommen, und die EU-Gerichtsbarkeit wird ja ohnehin in den nationalen Parlamenten entschieden!, dann ist das nicht mehr als eine flaue Ausrede, denn, meine geschätzten
Damen und Herren, 2017 erwarten wir ein EuGH-Urteil zum EU-Singapur-Abkommen, bei dem man heute schon davon ausgeht, dass die Schiedsgerichte in EU-Kompetenz fallen werden.
Das heißt, es könnte sein, dass der Herr Bundeskanzler sagt: Na ja, keine Angst, liebe Leute! Keine Angst, liebe Parteikollegen, die Sie alle große Bedenken gegenüber CETA haben! Das wird eh in den Parlamenten bestimmt! – Und ab 2017 ist es dann so, dass das in EU-Kompetenz ist, dass wir etwas zugestimmt haben, bei dem wir nichts sicher wissen oder kein gutes Gefühl dabei haben.
Meine geschätzten Damen und Herren! Jetzt ist die Stunde der Entscheidung. Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen, auch für den Herrn Bundeskanzler, auch wenn er sagt: Es ist kein Kinderspiel. – Es lastet großer Druck auf Österreich. Das ist uns allen bewusst. Aber das ist jetzt auch die Nagelprobe für seine Glaubwürdigkeit als Bundeskanzler. (Beifall beim Team Stronach.)
Jetzt werden wir sehen, wie ernst er das Votum seiner Parteikollegen nimmt. Wir vom Team Stronach sind auf jeden Fall klar gegen CETA. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Lintl und Gerhard Schmid.)
14.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.19
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Einfach ist das Thema nicht, und ich darf mich an dieser Stelle zuerst bedanken, dass Kollege Hübner von der FPÖ die Positionen von Bundeskanzler Kern hervorgehoben hat. Diese sind nämlich richtig und zielführend.
Wir können nicht dulden, dass durch die Hintertür eines Abkommens wesentliche Teile dessen, was die Lebensqualität in Europa, aber auch in Österreich ausmacht, unterlaufen werden könnten.
Um konkret zu bleiben: Das Parlament tagt hier in Wien. Wien ist nicht deswegen seit Jahren die lebenswerteste Stadt der Welt, weil dort die Dinge wie Manna vom Himmel fallen, sondern deshalb, weil es dort eine hervorragende Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt – von der Kinderbetreuung über den Kanalanschluss bis zur Versorgung mit Wasser und Energie (Zwischenruf des Abg. Haubner) –, die eine hervorragende Lebensqualität sicherstellt. (Vizekanzler Mitterlehner: Das wollen die kanadischen …!) Ein Abkommen, das das gefährdet, ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz: Das alles ist nicht betroffen!) – Ich komme gleich zu diesem Punkt. (Abg. Strolz: Das ist unseriös!)
Jetzt gibt es Kritiker, die sagen, man soll nicht abstimmen, man soll nicht unterschreiben. Es gibt aber jetzt nur einen Mann in Europa, der, obwohl das Verfahren eigentlich abgeschlossen ist, versucht, jenen Teilen, die das gefährden könnten, entgegenzutreten. Und Christian Kern war bisher in dieser Frage sehr erfolgreich. Er ist nämlich der Einzige, der Veränderungen erreicht hat (Abg. Kassegger: Wo?), und er versucht das sozusagen mittels Beipackzettel und mit Verbindlichkeit. Das möchte ich einmal klarstellen.
Dieselben Kritiker, die behaupten, da stünde dasselbe drinnen wie im CETA-Vertrag – was übrigens falsch ist –, und die auch noch sagen, es sei nicht verbindlich und daher brauchen wir es nicht, was auch nicht stimmt (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), widersprechen sich da selbst, denn, Herr Kollege Pirklhuber, wenn nichts drinnen stünde, was anders wäre, wäre es schon verbindlich (Abg. Pirklhuber: Wie denn?), und wenn
etwas anderes drinsteht, dann ist die Forderung der Verbindlichkeit falsch, weil diese Erklärung schon deswegen verbindlich ist (Abg. Kogler: Warum?), weil die Wiener Vertragskonvention genau vorsieht, dass eine solch abgegebene Erklärung unmittelbar heranzuziehen ist. Daher haben wir hier mit der Deklaration eine Verbindlichkeit, und wir haben auch alle wesentlichen Punkte bei der Daseinsvorsorge und bei den Standards mit enthalten, bei denen Christian Kern erreicht hat, dass wesentliche Verbesserungen da sind. (Abg. Pirklhuber: Welcher Artikel …?)
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle sei auch klar gesagt: Wir haben uns noch nicht entschieden. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – 31 ist es, ja! (Ruf bei der ÖVP: Die Mitglieder!) Wir haben noch nicht entschieden, ob das an Bewegung ausreicht, und wir sind jetzt bei einer sehr kritischen Prüfung der bisherigen Punkte.
Aber eines ist auch klar: Ein Bundeskanzler dieser Republik kann nicht, wenn er in Verhandlungen geht und versucht, die wesentlichen Punkte zu erreichen – er redet persönlich mit Premierminister Trudeau, er redet auch mit dem Präsidenten der EU-Kommission Jean-Claude Juncker, wir reden hier mit der kanadischen Ministerin und Frau Kommissarin Malmström –, dann, wenn es ein Einlenken gibt, sagen: Bei der derzeitigen Form geht die Zustimmung nicht! (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Da kann man natürlich hergehen und kann in unqualifizierter Weise, so wie Matthias Strolz in einem Zwischenruf, sagen: Das ist eh wurscht, was die sagen! Das ist Gift und Galle! Wir schauen uns das gar nicht an!
Das ist unsachlich, Herr Klubobmann! (Abg. Strolz: Schmierenkomödie!) Man setzt sich auseinander! Ein bisschen deutlicher und besser war Kollege Hübner, der kritisiert hat, dass Unternehmen, die möglicherweise einen anderen Eigentümer haben, aber keine Briefkastenfirma sind, umfasst sind.
Also: Warum, wenn es das Abkommen gibt, dann die Firma Red Bull in Salzburg nur deshalb, weil der mittelbare und endgültige Eigentümer mehrheitlich Thailänder ist, nicht den Anspruch auf das Abkommen haben sollte, das müssen Sie jemand anderem erklären! Wenn das Abkommen kommt, wird ein Unternehmen in Kanada oder ein solches in den 28 EU-Mitgliedstaaten wohl das Recht haben, alle Rechtstitel daraus geltend zu machen. Was kritisieren Sie daran herum? Das verstehe ich nicht.
Es gibt da viel ernstere Fragen, wie etwa: Werden die ILO-Standards eingehalten? – Und da haben sich die Kanadier wirklich bewegt. Es war einer der Hauptkritikpunkte von uns, dass die ILO-Kernarbeitsnormen nicht umgesetzt sind. Die Kanadier haben die siebente offene bereits beschlossen und sind auf dem Weg, die achte zu machen. Das ist ein Fortschritt, den wir in diesem Bereich erreicht haben, meine Damen und Herren. Wir werden uns das ganz genau anschauen. Ob das zu einem Ja führen wird, kann ich heute noch nicht sagen. Es kann sehr leicht sein, dass es nicht reicht, aber eines muss klar sein: Man soll dabei sachlich sein, und wenn wir etwas erreicht haben, dann sollten wir uns darüber freuen!
Eine Anmerkung noch, die ich für den Dritten Präsidenten Hofer machen muss: Im „Zentrum“ hat Kollege Vilimsky behauptet, dass Präsident Hofer, würde er Bundespräsident werden, nach der Ratifizierung durch dieses Parlament nicht unterschreiben würde. Ich bitte da wirklich: Stellen Sie das öffentlich klar, Herr Präsident! Das wäre ein Verfassungsbruch gigantischen Ausmaßes. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Der Bundespräsident hat das verfassungsmäßige Zustandekommen zu prüfen und dann zu unterschreiben, aber nicht die Unterschrift zu verweigern, wenn die Mehrheit der gewählten Volksvertreter etwas beschließt, was ihm nicht passt. Stellen Sie das klar, Herr Präsident Hofer! Vielleicht hat Herr Vilimsky das nicht verstanden, vielleicht haben Sie den Ausspruch, man werde noch staunen, was alles möglich ist, anders gemeint. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Viel heiße Luft!)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMMag. Dr. Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.25
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Kollege Hübner hat es vorhin schon in seiner Rede angedeutet: Man hört jetzt vom Herrn Bundeskanzler Sätze, die von den Freiheitlichen kommen könnten beziehungsweise seit Jahren von den Freiheitlichen kommen. Da geht es um nationale Souveränität, da geht es um so etwas wie „Das Recht geht vom Volk aus“, da geht es um derartige Dinge.
Wir haben am Vormittag vom Herrn Finanzminister im Rahmen seiner Budgetrede gehört, dass das Vertrauen etwas ganz Essenzielles darstellt – das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Ich glaube, dass der ganze Prozess, das ganze Prozedere um CETA und TTIP alles andere als geeignet ist, dieses Vertrauen in die handelnden Akteure der Bundesregierung zu stärken.
Es war von Beginn an geprägt von Geheimnistuerei. In Wirklichkeit ist CETA seit 2009 völlig an den Parlamenten und an der Öffentlichkeit vorbei de facto ausverhandelt worden. Bei TTIP schaut es anders aus: Wir erinnern uns alle daran, dass erst auf großen Druck – unter anderem auch von bestimmten österreichischen Zeitungen, aber auch von NGOs, aber auch seitens der Freiheitlichen Partei – da geringfügige Transparenz geschaffen wurde. Wir erinnern uns an das Theater mit der möglichen Einsichtnahme in den Text des Abkommens: kann nur im Ministerium erfolgen, alle Sachen sind abzugeben et cetera. Erst ab der elften Verhandlungsrunde war es dann so weit, dass sich jemand von der EU bequemt hat, dem Parlament zu berichten. Und im Rahmen der Debriefing Meetings erfährt man dann – und die Crux liegt ja oft im Detail – interessante Dinge, etwa, dass sich die Amerikaner betreffend TTIP ganz, ganz stark im Rahmen des sogenannten Buy American Act wehren. Nämlich: Wenn es darum geht, bei kommunalen Institutionen sozusagen Aufträge zu bekommen, sagen die Amerikaner glasklar: Wir haben den Buy American Act, das machen wir nicht!
Wir erfahren dann im Rahmen der Debriefing Meetings, dass die Amerikaner sehr wohl großes Interesse daran haben, den Finanzsektor zu liberalisieren, um ihre Finanzdienstleistungsprodukte noch besser in Europa platzieren zu können. Ich sage nur als Stichwort: Immobilienblase im Jahr 2008. Und wir erfahren so Kleinigkeiten wie den Umstand, dass es im Rahmen von TTIP einen sogenannten Regulierungsrat innerhalb dieses ganzen Vertragssystems gibt, der ganz weitreichende Bestimmungen beschließen kann, die de facto, was ihre Verbindlichkeit betrifft, Gesetzescharakter haben und von den nationalstaatlichen Parlamenten ganz, ganz schwer wegzubekommen sind.
Warum erzähle ich das des Langen und Breiten? – Da geht es um Vertrauen, und es geht darum, dass in der Bevölkerung das Gefühl herrscht – und dazu haben Sie als Regierungsparteien doch deutlich beigetragen –, dass hier Dinge in Hinterzimmern beschlossen werden, dass Dinge von ganz essenzieller und wesentlicher Bedeutung im Hinterkammerl beschlossen werden, und zwar von ein paar wenigen Leuten, und dass es das Bestreben der Regierung ist, das Ganze unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu bewahren.
So kann es nicht gehen! Das Recht geht vom Volk aus. (Beifall bei der FPÖ.) Das Volk hat ein Recht darauf, darüber umfassend informiert zu werden, und das Volk ist nicht so dumm, wie manche glauben, sondern das Volk ist durchaus in der Lage, auf Grundlage einer ordnungsgemäß aufbereiteten Information im Rahmen der entsprechenden demokratischen Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen. Aber das ist offensichtlich genau das, was Sie nicht wollen. Sie wollen den TTIP-Regulierungsrat, Sie wollen das Ganze unter Ausschluss der Öffentlichkeit abwickeln. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Es ist auch nicht vertrauensstärkend, wenn Sie diese ganzen Gesetzeswerke oder Vertragswerke als Freihandelsabkommen bezeichnen, wenn Sie sagen, das seien nur Freihandelsabkommen und Freihandel sei doch etwas Gutes, er erhöhe den Wohlstand et cetera, da könne man doch nicht dagegen sein.
Das sind mitnichten nur Freihandelsabkommen, sondern da sind – und wenn man im Detail schaut, wird einem das klar – auch Dinge drinnen, die mit einem Freihandelsabkommen nichts zu tun haben. Diese Dinge sind schon angesprochen worden: potenzielle Gefahr für europäische Sozialstandards, potenzielle Gefahr für europäische Umweltstandards, Gefahren für die europäischen Lebensmittelstandards. Liberalisierung bedeutet, wie schon erwähnt, natürlich auch, dass die US-Finanzprodukte auf dem europäischen Markt wesentlich einfacher platzierbar sind.
Die Daseinsvorsorge – Wasser, Gesundheitswesen – ist schon erwähnt worden, und auch, dass hier Druck entstehen kann, zu privatisieren.
Und was das Märchen mit dem Wohlstandsgewinn durch diese Abkommen betrifft: Ich habe da insbesondere unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen im Auge, und wenn man sich die Zahlen und die Quantitäten anschaut, dann wird man feststellen, dass 1 Prozent der österreichischen kleinen und mittelständischen Unternehmen derzeit in die Vereinigten Staaten beziehungsweise in die Staaten auf dem nordamerikanischen Kontinent exportieren. Die mögen unter Umständen einen Vorteil haben, aber der Preis ist uns zu hoch, wenn die übrigen 99 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Österreich einem großen Risiko, einer zusätzlichen starken Konkurrenz, die noch dazu unter Umständen unter anderen Standards und damit kostengünstiger produzieren kann, ausgesetzt sind. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Doppler und Schmid.)
Das Abwägen von Vor- und Nachteilen findet insbesondere bei der ÖVP überhaupt nicht statt, die vorbehaltlos für diese beiden Abkommen ist.
Nun zum letzten Punkt, der ganz besonders aufstößt, zu den Schiedsgerichten: Wir waren von Anfang an ausdrücklich gegen diese Schiedsgerichte. Das brauchen wir nicht. Das verursacht enorme Kosten beziehungsweise nur derjenige, der in der Lage ist, enorme Kosten zu tragen, kommt überhaupt in den Genuss beziehungsweise hat die Möglichkeit, vor diesen Schiedsgerichten sozusagen Streitfälle schlichten zu lassen. Es gibt ja bereits Fonds – da kann man Wertpapiere oder Fondsanteile kaufen –, die sozusagen auf entsprechend große Anwaltsfirmen, die da ein tolles Geschäft wittern, setzen. Das Ganze geht dann in Richtung Spekulation. Das lehnen wir ab. Wir haben ein ausgeprägtes und gut funktionierendes Rechtssystem. Die Rule of Law ist bei uns Gott sei Dank noch eine, die sehr, sehr stark eingehalten wird. Wir lehnen diese Schiedsgerichte vorbehaltlos ab.
In Wirklichkeit ist das hier ein Etikettenschwindel, und das Etikett heißt Freihandelsabkommen. Ich habe jetzt sechs, sieben Punkte angeführt, die mit einem Freihandel im eigentlichen Sinn des Wortes nichts zu tun haben, die aber auch da mit enthalten sind. Also ein Etikettenschwindel! Und da können Sie mir jetzt nicht erzählen, dass das eine unbedingt gute Maßnahme ist, um das Vertrauen in der Bevölkerung zu erhöhen.
Aus diesem Grunde stellen wir Freiheitliche folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert, auf europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen und des Schutzes der österreichischen Bevölkerung Position gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beziehen und beiden eine klare Absage zu erteilen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind schon sehr gespannt, ob der Herr Bundeskanzler, der offensichtlich jetzt dieses Thema für sich entdeckt hat, seinen blumigen Worten, die bis zu einem gewissen Grad durchaus sympathisch sind, Taten folgen lässt. Es gibt dazu genügend Möglichkeiten: Am 18. Oktober beschließt der EU-Rat das Abkommen. Am 27. Oktober liegt das Abkommen zur Unterzeichnung auf. Und in weiterer Folge haben wir natürlich selbstverständlich die Möglichkeit, im österreichischen Nationalrat, wenn es um die Ratifizierung geht, darüber zu entscheiden. Und da ersparen wir uns das Ganze, was Kollege Matznetter vorhin unter Hinweis auf die Verfassung zur Rolle des Bundespräsidenten gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wir sind schon sehr gespannt, wie sich dann, wenn es um die Ratifizierung geht, die SPÖ in diesem Zusammenhang verhalten wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Schimanek – in Richtung SPÖ –: Genau! Im Liegen umfallen!)
Ein Wort noch zu unserem Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl: Eines ist klar, unser Kandidat hat sich immer klar und unmissverständlich geäußert. Über das Prozedere kann man jetzt diskutieren oder auch nicht und Juristen beiziehen, die inhaltliche Botschaft unseres freiheitlichen Kandidaten war immer klar: TTIP und CETA in dieser Form stoppen, dem Volk Informationen vorlegen, und dann im Rahmen einer Volksabstimmung das Volk über solche wesentlichen Dinge entscheiden lassen. Leider hört man vom anderen Kandidaten nicht so klare Worte. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, MMMag. Dr. Axel Kassegger und weiterer Abgeordneter betreffend NEIN ZU TTIP UND CETA
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ (III-305/1275 d.B.) in der 146. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2016
Über das fertig verhandelte und vorliegende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens „CETA“, das als Blaupause für das noch weit umstrittenere Vertragswerk mit den USA „TTIP“ dient, stehen in diesen Wochen die entscheidenden Beschlüsse zunächst auf Europäischer Ebene bevor. Bereits für den 18. Oktober 2016 sind die entsprechenden Ratsbeschlüsse über Unterzeichnung und Abschluss aber auch über die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA geplant, und das ohne die Einbindung der nationalen Parlamente.
Die für die Verhandlungen zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sowie alle anderen verantwortlichen Mitglieder der Kommission haben klargestellt, dass
sie für den Abschluss des Freihandelsvertrags TTIP - praktisch ohne "wenn und aber" - sind, da dieser hunderttausende - manchmal hört man sogar "Millionen" - Arbeitsplätze schaffen und sichern würde.
Kritische Stimmen über die Unhaltbarkeit dieser Behauptungen, die Nachteile dieses Abkommens für die europäische Wirtschaft, die Ökologie, insbesondere die Regionalität und die Kleinstrukturierung der Landwirtschaft, werden ebenso wie die drohenden schweren Schäden für Demokratie und Selbstbestimmung der Europäischen Völker (Schiedsgerichte und dergleichen) beiseitegeschoben.
Nunmehr wurde - trotz zunehmenden Widerstands - bereits die 15. Verhandlungsrunde eröffnet.
Nachverhandlungen hinsichtlich des für die österreichischen und europäischen Interessen ebenso schädlichen CETA - Freihandelsabkommens mit Kanada lehnt Kommissarin Malmström überhaupt kategorisch ab.
Die seitens der Europäischen Kommission nunmehr Österreich zugestandenen „interpretativen Erklärungen“ zum Abkommen sind nicht mehr als ein Placebo und ändern nichts am Vertragstext.
Dass die auf diesem „CETA-Beipackzettel“ festgeschriebenen Formulierungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, unterstreicht indirekt auch der Europarechtler Obwexer, der im Ö1-Morgenjournal vom 7. Oktober 2016 unmissverständlich feststellte, dass „die nun vorliegende Erklärung lediglich zur Interpretation des Abkommens diene, aber nicht rechtlich bindend sei.“
„Um das zu erreichen müsste der Vertrag aufgeschnürt und die Erklärung hinein genommen werden,“ so Obwexer weiter.
(APA063 / 07.10.2016)
Genau das fordert unter anderem auch beispielsweise AK-Präsident Rudi Kaske:
„Interpretative Deklarationen werden sicher nicht ausreichen. Geändert werden müssen die kritischen Bereiche im Vertragstext. Die EU Kommission muss sich bewegen“, fordert Kaske.
„An den problematischen Vertragsinhalten – Stichwort Schiedsgerichte – muss sich in der Substanz etwas ändern“, verlangt AK Präsident Kaske. Und weiter: „Solange sich die EU Kommission nicht bewegt, sprich Änderungen am ursprünglichen Vertragstext untersagt, so lange werden wir weiterhin Druck machen.“
Dass Ceta in der österreichischen Bevölkerung mehr als umstritten ist, zeigen auch die jüngsten Umfrage-Ergebnisse, wonach drei Viertel der befragten Personen das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ablehnen. „Angesichts dieser Zahlen ist es umso mehr an der Zeit, mehr auf begründete Einwände zu hören“, sagt Kaske in Richtung EU Kommission.
OTS0190, 23. Sep. 2016
Beide Abkommen bedeuten unter anderem ein Absacken der heimischen Lebensmittelqualität sowie einen Todesstoß für die österreichischen Bauern. Österreich wird nicht mehr der „Feinkostladen“ Europas sein.
Weiters drohen durch diese Abkommen Gefahren in vielen Bereichen, wie für den heimischen Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.
Das Ende des Vorsorgeprinzips sowie die indiskutable Einrichtung von Schiedsgerichten, die es amerikanischen und kanadischen Konzernen ermöglichen würden, gegen vitale Interessen unseres Landes und unserer heimischen Bevölkerung vorzugehen, sind weitere, klar abzulehnende Punkte.
Abgesehen von faktisch belegten Risiken und Gefahren in den beiden Abkommen ist auch der Willensbildungsprozess rund um diese Abkommen aus demokratiepolitischer Sicht inakzeptabel und der Widerstand in der österreichischen Bevölkerung – verständlicherweise - inzwischen groß.
Das Gebot der Stunde muss es daher sein, dem vorliegenden fertigen CETA-Vertragstext eine klare Absage zu erteilen und die weiteren Verhandlungen zu TTIP endlich zu stoppen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, werden aufgefordert, auf Europäischer Ebene im Sinne der Wahrung der Interessen und des Schutzes der österreichischen Bevölkerung Position gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beziehen und beiden eine klare Absage zu erteilen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.35
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminister! Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen: zunächst etwas Allgemeines sagen und dann zum eigentlichen Gegenstand der Enquete kommen und schließlich zu den aktuellen Fragen und dazu, wie es weitergehen könnte, etwas sagen. Immerhin können wir über aktuelle Entwicklungen diskutieren, und da muss man dem Bundeskanzler zugestehen, dass er – in mir zumindest – die Hoffnung geweckt hat, dass da noch etwas gehen könnte, und wir Grünen nehmen ihn beim Wort und machen ein paar realpolitische Vorschläge.
Zuerst einmal zum Allgemeinen – das kann man gar nicht oft genug sagen; es ist mir ja auch nicht gelungen, den Titel der Enquete abzuändern –: Wenn da jetzt, wie es im Übrigen auch mein Vorredner gesagt hat, immer von Freihandelsabkommen geredet wird, dann wird ein völlig falscher Eindruck vermittelt. Ich habe nichts gegen Handel, was da frei ist oder nicht, sei dahingestellt, okay, wir von den Grünen sind vor allem für einen vernünftigen Handel, für fairen Handel, wenn er im Rahmen von wirtschaftlich vernünftigen Grenzen und unter ökologischen Bedingungen stattfindet.
Da ist im Übrigen CETA vielleicht gar nicht die größte Baustelle, die Welt geht wegen CETA nicht unter, das sage ich schon dazu, allerdings ist vieles sozusagen auf eine schiefe Ebene gesetzt worden, was in dieser Form nicht notwendig ist. Es ist nämlich vor allem deshalb nicht bloß ein Handelsabkommen, weil es sich zu 80, 90 Prozent – man braucht sich ja die Materie nur genau durchzulesen, um das festzustellen, aber manchmal frage ich mich, wer das wirklich macht –, also, weil es sich zu 80, 90 Prozent um ein Regulierungsabkommen – in Klammern: oder möglicherweise um ein Deregulierungsabkommen – handelt. Oder es handelt sich dabei auch um ein Standardsetzungsabkommen – rauf oder runter, das ist die Frage. Viele befürchten, es ist – in der Tendenz – ein Standardherabsetzungsabkommen. Wir werden gleich auf die Wirkungsweisen eingehen.
Es ist nicht so, dass dort drinsteht, es wird alles schlechter, das behauptet ja kein vernünftiger Mensch, aber es sind Mechanismen eingebaut, die einen bestimmten Trend
erzeugen, und um diese sollte es uns gehen. Aber, ehrlich gesagt, Handelsabkommen sind das schon lange nicht mehr, und dazu sollte man sich einfach auch bekennen, da darf man ruhig unterschiedlicher Meinung sein.
An dieser Stelle kommt im Übrigen das, was ich ständig sage, selbst in Ihrer Abwesenheit, Herr Vizekanzler: dass ich den Eindruck habe, dass man mit Ihnen wirklich offen und ehrlich darüber diskutieren kann und wir die Gesprächsbasis und auch den entsprechenden gegenseitigen Respekt nicht verloren haben, und ich hoffe, dass es auch umgekehrt so ist.
Das ist so. Nur: Trotzdem muss man schauen, was hier die kritischen Punkte sind, finde ich, und es hilft nichts, da allgemeine Loblieder anzustimmen über irgendwelche statistisch belegten Beziehungen mit Kanada, die übrigens ja offenkundig schon ohne diese sogenannten Handelsabkommen existieren, sonst könnten Sie sie ja nicht dauernd zum Vortrag bringen.
Ob das jetzt zukünftig das verdichtet, verbessert, bewertet, sei dahingestellt. Ja, da oder dort wird das wahrscheinlich eh der Fall sein. Wir haben übrigens gar nichts dagegen, dass sich die Autobauer und die Anlagenbauer und was weiß ich wer besser vernetzen, da gehörten tatsächlich mehr Standardangleichungen zum Vorteil der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen her, da hat man nicht viel dagegen. Aber bei Produkten des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bei Lebensmitteln, ist das anders, die muss man nicht hin und her schippern und das noch beschleunigen und begünstigen in der Form, dass man noch einen Anreiz schafft.
Das ist aber auch nicht so sehr mein Thema. Heikel wird es, meine ich, wenn es um grundsätzliche Fragen geht, denn da sind ja Metaentscheidungsmechanismen in den Text eingebaut. Da wird es kritisch. – Das werden wir uns dann gleich anschauen.
Zunächst zu den behaupteten wirtschaftlichen Effekten. – Hier im Sitzungssaal hat die Enquete zu CETA und TTIP stattgefunden. Ja selbst diejenigen, die von der Befürworterseite eingeladen wurden, haben dankenswerterweise offen und ehrlich hier berichtet – auch die Vertreter des Wifo –, dass die ökonomischen Effekte auf das Wachstum minimal sind, nämlich was Bruttoinlandsprodukt und Arbeitsplätze betrifft. Man kann da von homöopathischen Dosen sprechen. Und diejenigen, die auf der anderen Seite stehen, errechnen halt Effekte im Minusbereich. Also wenn man das als Konjunkturprogramm verkauft – auch das ist schon dagewesen –, dann muss ich sagen: Das ist völlig absurd, jeder vernünftige Mensch muss das zurückweisen! Also: Die Effekte sind minimal. Und die Frage ist: Was nehmen wir dafür in Kauf?
Jetzt kommen wir halt einmal zu ein paar dieser Probleme. Da gibt es diese mehr oder weniger berüchtigten Investitionsschutzdinger beziehungsweise Schiedsverfahren. Die Gerichte sind im Übrigen keine Gerichte, wie immer behauptet wird, denn die dortigen Zugänge für die Richter erzeugen immer noch keine Unabhängigkeit. Ich zitiere da wirklich regelmäßig, weil am unverdächtigsten, den Deutschen Richterbund. Ich habe noch nie jemanden gehört, der das widerlegt hätte. Die sagen, das sei keine unabhängige Konstruktion, aus mehreren Gründen; aber darauf gehe ich aus Zeitgründen jetzt nicht ein.
Das hat in der Enquete weniger eine Rolle gespielt, aber was eine Rolle gespielt hat, ist, dass sich bei diesen Schiedsgerichtssystemen die Privilegierung aus mehreren Gründen ergibt. Der Zugang – da kann in diesem Beipackzettel drinstehen, was will, abgesehen davon wird es dort auch nicht ausgeräumt, nebenbei bemerkt – ist schon ein privilegierter. Es ist ja auch so gedacht, es macht in solch einem Abkommen ja nur Sinn, wenn Firmen mit Sitz in Kanada hier, dann blöderweise aber auch gegen Staaten, vorgehen können, denn sonst kann man sich ja gleich – was wir im Übrigen vorschlagen – auf die jeweiligen Rechtssysteme konzentrieren, die schon existieren.
Der Unterschied zwischen beiden ist aber folgender: Es ist nicht so, dass in CETA – bei TTIP wissen wir es noch nicht – drinnen stehen würde, dass man irgendetwas als Staat nicht machen darf. Deshalb ist es auch relativ herzig, putzig, dass da immer das Right to regulate so hoch gehalten wird. Sie haben davon jetzt ohnehin ein bisschen Abstand genommen, weil Sie die Selbstverständlichkeit erkannt haben.
Der Unterschied liegt aber ganz woanders. Alle wissen – Sie hier, andere Parlamente haben das schon erlebt oder auch Gemeinderäte, die trifft es vor allem auch, Landtage oder Exekutiven –, dass sie, wenn sie irgendwelche Verordnungen erlassen, die öffentliche Hand ihrerseits einer Klage aussetzen und die Schadenersatzansprüche aus diesen Verfahren um ein Vielfaches höher sind als in normalen Justizverfahren, zum Beispiel nach dem österreichischen Recht. Das ist ein Problem. Wenn die bei uns zum Verfassungsgerichtshof gehen würden, hätten die wesentlich weniger Chancen, als wenn sie zu diesen Schiedsgerichten gehen. Das ist die implementierte Schieflage, die Sie nicht wegbekommen, und das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen.)
Da muss man halt zwei Schritte vorausdenken, und deshalb lasse ich es aber auch nicht mehr zu – deshalb habe ich das jetzt so eingeleitet –, dass wir uns dauernd vorhalten lassen müssen, dass jene, die diese Aspekte auch sehen und das ein bisschen differenzierter betrachten, auf einmal die Deppen sind, die nichts von Handel und Wirtschaft verstehen. Damit könnt ihr jetzt wirklich aufhören, das ist echt ärgerlich. Schluss damit!
Jetzt kommen wir einmal zu dieser Geschichte, was jetzt mit CETA in concreto ist und was der Herr Kanzler will, was man ja – das Wollen – loben kann. Öffentliche Ausschreibungen, Dienstleistungen lasse ich jetzt weg, da ist in CETA die Gefahr nicht so groß wie bei den Schiedsgerichten und beim Durchbrechen des Vorsorgeprinzips, es ist aber auch in Schieflage. Ich habe nur nicht die Zeit dazu. Ob da der Beipacktext so viel bringt, wie der Vorvorredner behauptet hat, wage ich nach wie vor zu bezweifeln, so wie viele Experten.
Kommen wir zum Vorsorgeprinzip, das wird nirgends erwähnt. Ich habe jetzt schon ein paarmal vorgehalten, dass in Artikel 25 Abs. 2 Z 2 lit. b – ich kann es ja schon auswendig – ausdrücklich das Vorsorgeprinzip durchbrochen wird. Da wird nichts eingewandt, es wird immer nur behauptet, das Vorsorgeprinzip steht im EU-Primärrecht ohnehin drin. Es hilft nur nichts, wenn die Detailbestimmungen das Sekundärrecht betreffen. Das steht aber im Vertrag, dort steht nämlich ausdrücklich der wissenschaftsbasierte Ansatz. Das klingt alles so harmlos, schon wieder, aber Kenner wissen, das ist die aufgelegte Beweislastumkehr.
Kollege Pirklhuber wird das vielleicht noch erläutern, ebenso wie er einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringt, der unsere Vorhaben hier auch noch auf den Punkt bringt. Es sei nur so viel gesagt: Ich höre da nie eine Erwiderung, also frage ich mich wirklich schön langsam, wer da die Nicht-Experten sind. (Beifall bei den Grünen.)
Diesen Punkt richte ich auch an die Journalisten, weil neuerdings der Spin hineingeht, die, die gegen CETA sind, haben ökonomisch nicht alles beieinander. Ich bezweifle das, und ich weise das mittlerweile auch entschieden zurück. Ich habe eher das Gefühl, dass die, die das wiederum behaupten, den Vertrag auch nicht gelesen haben – wir schon, im Übrigen schon vor zwei Jahren.
Bei den Schiedsgerichten ist etwas verbessert worden, das bleibt ja noch. Mir ist jetzt wichtig, was Kanzler Kern erreichen will und wie er das kann. Mit dem Beipacktext geht es nicht, denn das ist im Vertrag alles eindeutig geregelt, picobello, völlig klar. Da kann man nichts uminterpretieren. Wenn diese Schiedssysteme existieren, werden sie sich an den Vertrag halten, da gibt es auch nicht viel zu interpretieren. Überall dort, wo Interpretationsspielraum wäre, könnte es ja noch etwas bringen, aber das ist das Wenigste. Das müssen wir hier diagnostizieren.
Jetzt kommt es aber: Die Kanadier – selbst damals unter konservativer Regierung – wollten das ja ursprünglich gar nicht. Die europäischen Regierungen, leider auch unsere, haben mitten in der Verhandlung der Unionskommission noch mitmandatiert, diese Schiedssysteme hineinzubringen. Das wollte zuerst gar keiner, als aber die TTIP-Geschichte aufgekommen ist, hat man das noch gemacht.
Das wollen mehrere Länder nicht. Im aktuellen Entwurf zur heutigen Sitzung auf Unionsebene sind noch die Vorbehalte von Belgien, Polen, Slowenien und einigen anderen angemerkt. Die haben die noch nicht weggeräumt, also geht es darum – an Sie appelliere ich gar nicht, ich diskutiere jetzt quasi fiktiv mit Kanzler Kern –, dass man diese Allianzen sucht. Er muss sich gar nicht so hinstellen lassen, aber das gehört ja offensichtlich zur Inszenierung, dass er – wir haben es ja gehört – der einzige Kämpfer ist. Das bringt doch nichts. Man muss Allianzen in der Union suchen und nicht mit der Vetokeule drohen. Das wäre doch ein viel vernünftigerer Vorgang! Und die Verbündeten gibt es, zumindest in dieser Frage. (Beifall bei den Grünen.)
Es reicht ja vorläufig einmal, nicht zu unterzeichnen, denn die Unterzeichnung steht jetzt an, und dazu ist ein Bundesregierungsbeschluss notwendig. Jetzt ist das alles einmal zu bewerten, ob dieses Mandat von der Bundesregierung dann über den Präsidenten, jetzt über das hiesige Präsidium, kommt oder nicht. Da bin ich schon gespannt. Wir würden empfehlen, nicht zu unterzeichnen. Warum? – Weil man mit diesem Stopp CETA nicht auf ewig „kübeln“ muss. Man kann entweder eine Neumandatierung machen oder zumindest die zwei, drei, vier wichtigsten Giftzähne ziehen. Dann sagen wir, das sind genau die von der Kern-Agenda, aber dann gehört dort das Werkzeug angesetzt, wo zu hobeln ist.
Wir können nicht hier das Holz haben und drüben ein Freilufthobelwettrennen veranstalten, das zum Schluss kein Schwein interessiert, weil dort nichts zu hobeln ist. Da ist zu hobeln, aber dann muss man wirklich hingehen und das tun, und die Möglichkeit gibt es. Jetzt sage ich, das ist mit diesen Allianzen realpolitisch drinnen, wir sind ja selbst nicht naiv.
Ein Allerletztes – wir werden ja am Freitag im Unterausschuss noch Gelegenheit haben, aber richten Sie das bitte aus –: Diese Regierung ist dabei, einen Verfassungsbruch zu begehen. Die Bundesländer haben in einer einheitlichen Stellungnahme nach Artikel 23d eine bindende Stellungnahme abgegeben, nämlich an die Bundesregierung. Da steht wortwörtlich drinnen: Schiedsgerichte sind nicht vorzusehen, ansonsten ist nicht zuzustimmen. Das ist zwar etwas anderes als unterzeichnen, aber: ist nicht zuzustimmen. – Im Übrigen gibt es immer mehr Gutachten, dass auch im Rat Einstimmigkeit verlangt wird.
Also: Dem ist nicht zuzustimmen, keine vorläufige Anwendung, all das. Und der Nationalrat, Sie hier – also im entsprechenden EU-Ausschuss –, hat dieses zur Beschlussgrundlage genommen, auf Antrag der Sozialdemokraten und der ÖVP, dass wir das noch bestärken. Es gibt also eine Bindung für die Bundesregierung. Und jetzt möchte ich einmal wissen, wie Sie das auflösen. Wir werden uns schon verfassungsrechtliche Schritte überlegen, wenn Sie den Willen des Nationalrates brechen. Wir binden die Bundesregierung, nicht zu unterzeichnen, Kern soll die Chance nutzen und die wichtigsten Teile hinausbringen, und dann kann man über den Rest von CETA ja vielleicht noch verhandeln, denn wir sind ja nicht naiv. (Beifall bei den Grünen.)
14.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.
14.47
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prinzipiell
ist es aufgrund der Diskussion meines Erachtens notwendig, einmal darüber zu reden, was wir hier eigentlich machen und was die Intention ist. Der Intention muss man vorausstellen, dass die meisten wohl nachvollzogen haben, dass Österreich ein Land mit 8,5 Millionen Einwohnern ist, aber eine Industriequote von rund 20 Prozent hat, erfreulicherweise (Abg. Hübner: Das hat ja nichts mit dem Investitionsschutz zu tun!), aber auch eine Landwirtschaft hat, die wesentlich mehr produziert, als für die Inlandsversorgung notwendig ist.
Ein Teil der Anwesenden und auch andere haben vielleicht schon verstanden, dass unser Wohlstand auch davon abhängig ist, wie wir im Export leben, wie wir das, was wir produzieren, auch verkaufen können. Davon, Frau Dietrich, hängen beispielsweise die Arbeitsplätze ab. Zufälligerweise brauche ich für das Gesamte, was wir Handel nennen, auch entsprechende Spielregeln. Die Spielregeln sind üblicherweise in Freihandelsabkommen oder ähnlichen Verträgen festgehalten.
Erstaunlicherweise hat Österreich rund 97 derartige Abkommen, davon sind ein Teil auch Investitionsschutzabkommen, denn für jede Materie brauchen Sie im Streit auch irgendeinen Regelungsmechanismus. Das ist halt im Rechtssystem leider so, und wir haben eigentlich über all die Jahrzehnte noch nie ein Problem gehabt (Abg. Hübner: Das schaffen wir jetzt!), auf der anderen Seite aber einen Riesenerfolg, weil unser Wohlstand, weil unsere Arbeitsplätze auch davon abhängen.
Das, was wir jetzt mit Kanada machen, ist nichts anderes als ein weiterer Vertrag, der nach Expertenmeinung sogar einer der besten ist, die jemals ausgehandelt worden sind.
Frau Dietrich, sagen Sie bitte nichts. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es ist ganz, ganz erstaunlich, aus meiner Sicht sogar peinlich, wenn Sie hier ans Rednerpult treten als Sprecherin einer Fraktion, die noch dazu den Namen „Stronach“ in der Bezeichnung führt, und nicht dazusagen, was Herr Stronach ist. Er ist zwar Österreicher, aber er hat lange eine kanadische Firma geleitet, die Magna heißt. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Was ist Magna? – Ein österreichisch-kanadischer, überhaupt ein Weltkonzern, erfreulicherweise. (Abg. Kogler: Alles ohne …!) Was bringt denn der in Österreich? Da waren gerade erst Gäste aus der Steiermark da: Arbeitsplätze. Was braucht der? – Er braucht Spielregeln. Wenn Sie das noch nicht begriffen haben, dann haben Sie irgendwo auch den Zusammenhang nicht gesehen. Das tut mir wirklich für Sie leid, aber das ist Ihre Sache. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
Als zweiten Punkt in diesem Zusammenhang, weil immer beides verbunden wird: TTIP ist ja die Verschwörung der Großkonzerne – Magna ist ein Großkonzern –, muss ich auf der anderen Seite fragen: Was ist CETA? – CETA ist ein Handelsvertrag mit 37 Millionen Kanadiern auf der einen Seite und mehr als 520 Millionen Europäern auf der anderen Seite.
Herr Kollege Kogler! Es geht nicht darum – da haben Sie vollkommen recht, ich habe Herrn Breuss und anderen auch zugehört –, dass wir da Wahnsinnsgewinne in der Volkswirtschaft oder im Export machen. Das wäre bei 37 Millionen Kanadiern auch komisch. Das Argument ist richtig. Wie kann das Argument aber richtig sein, wenn auf der anderen Seite befürchtet wird, jetzt werden die Wasserversorgung, die Bildung, die Sozialsysteme in Wien, die Kindergärten und alles von den Kanadiern „aufgeräumt“? – Das ist doch dann nicht stimmig, nicht schlüssig.
Es geht in dieser Zeit um etwas ganz anderes. Worum geht es denn? – Es geht darum, ob man in einer Zeit der Globalisierung noch verbindliche Spielregeln entwickeln kann, die beiden Seiten Gewinne bringen. Beiden Seiten!
Herr Kogler, Sie fragen, was wir dadurch gewinnen. Wir gewinnen handelspolitisch relativ wenig. Was verlieren wir aber? – Wir verlieren unsere gesamte Reputation, wenn wir das nicht verstehen und wenn wir nicht das tun, was die meisten, ich bin mir sicher,
sogar alle europäischen Staaten letzten Endes machen werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Das sehen wir noch!)
Da muss ich auch sagen, seien Sie vorsichtig, wenn Sie irgendjemandem Verfassungsbruch unterstellen, denn unter anderem ist die Anwendbarkeit der Schiedsgerichte dem Parlament vorbehalten. Das hat die Kommission herausgenommen. Es ist falsch, dass das jetzt irgendwie durch die Hintertür eingeführt wird. (Abg. Kogler: Aber es steht im Vertrag!)
Apropos Hintertür: Herr Kollege Kassegger, Sie gehen hier heraus und sprechen vom Volk und davon, dass das Recht vom Volk ausgeht. Das ist unbestritten. Dann fordern Sie auch ein, dass das Volk auch ein Recht hat, informiert zu werden. Das ist auch gut. Dann würde ich aber wirklich empfehlen, gerade weil Sie TTIP immer als Musterbeispiel nehmen, gehen Sie hin und lesen Sie es wenigstens. Wir haben die Lesemöglichkeit geöffnet. 24 Abgeordnete waren dort, haben sich das angeschaut, vier von der FPÖ. (Abg. Kassegger: Ich auch! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, aber ihr redet immer darüber und kennt jeden Beistrich. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich komme aber auch zu dem Vorwurf, den Sie ausgesprochen haben … (Abg. Kassegger: Kontrollieren Sie Ihre Aufzeichnungen, dann sehen Sie …!) – Melden Sie sich bitte dann zu Wort, melden Sie sich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kassegger.)
Ich habe Ihnen gerade gesagt – weil Sie das so gerne verwechseln –, es geht da um TTIP, und ich komme jetzt gerade zu CETA. Vielleicht können Sie das einmal gehörsmäßig erfassen und dann unterscheiden. (Abg. Kassegger: Ich verwechsle es nicht, keine Sorge!) Damit zu dem, was CETA anlangt: CETA liegt, was die Handelskompetenz betrifft, nach dem gesamten Vertragskontext im Aufgabenbereich, wenn die Mitgliedstaaten Verhandlungsauftrag erteilen, der Kommission. Handelsrecht ist Kommissionsrecht. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)
Das Abkommen ist sieben Jahre immer mit Zwischenberichten verhandelt worden, transparent, liegt allen vor. Da hat es gar nicht die Probleme wie bei dem anderen Abkommen gegeben, TTIP, das noch nicht einmal fertig ist. Trennen wir daher die Dinge. Der kanadische Botschafter hat ja bei der Enquete eindeutig – sogar zum Missfallen der Amerikaner, der Vereinigten Staaten – dargestellt, ich bin Kanadier, wir haben andere Regeln, wir haben eine andere Kultur. Das ist ein Unterschied, das ist ein eigenes, selbständiges Land. Wir wissen es. Es ist auch für die Bewertung anscheinend notwendig, darauf hinzuweisen.
CETA ist ein gutes Abkommen, wenn ich mir anschaue, was die Behauptungen betrifft, die drinstehen. Das eine ist beispielsweise die Frage, was jetzt diese sogenannte Daseinsvorsorge betrifft – da geht es um Bildung, da geht es um Wasser, da geht es um Kindergärten, alles Mögliche –, und damit auch die Frage, ob nicht eine Art Privatisierungsdruck entstehen könnte. Da steht im Vertrag drinnen, gar nicht in der Erklärung, es ist den einzelnen Gemeinden selbst vorbehalten, Leistungen, die schon privatisiert sind, noch einmal zu rekommunalisieren. Also wenn jemandem einfällt, dass das die eigene Gemeinde besser kann als der Private, kann er sogar das tun. Das braucht nicht einmal die Klarstellung, aber auch die Klarstellung ist da.
Das Nachhaltigkeitskapitel ist im Vertrag und in den Erläuterungen entsprechend erklärt und dargestellt. Die Arbeits-, die Sozial-, die Umwelt-, die Gesundheits- und die Konsumentenschutzstandards, das ist geklärt. Lieber Kollege Katzian, ich habe einmal das Argument gehört, man würde vielleicht die Kollektivverträge nicht anerkennen oder anderes. Das ist meines Erachtens mehr als ausgeräumt. Die Kanadier haben die ILO-Bestimmungen in diesem Zusammenhang schon alle ratifiziert. Da gibt es keinen Hinterweg oder sonst etwas. (Abg. Kogler: Um das geht es ja gar nicht!)
Und ich komme noch einmal auf Folgendes zurück: Glauben Sie wirklich, dass 37 Millionen Kanadier die schlechte Absicht haben, unser System aufzurollen? Ängste und Emotionen sind in der Form immer gefährlich, und man sollte ihnen mit Sachinformation begegnen, aber das, was heute hier geliefert wird, sind nicht wirklich Sachinformationen.
Herr Kollege Hübner, haben Sie vielleicht die Muße, mir jetzt zuzuhören? Auf Sie komme ich nämlich jetzt zu sprechen. Sie kommen hier ans Rednerpult, nehmen den englischen Text und sagen, das ist TTIP durch die Hintertür, und erklären, dass genau da die Vorgangsweise mit Briefkastenfirmen möglich ist und so weiter und nicht ausgeschlossen ist. (Abg. Hübner: Das ist nicht das, was ich gesagt habe! Wer Ohren hat zu hören, der höre!) – Dann hören Sie mir zu, ich bin gerade dabei, Ihnen das darzustellen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hübner und Lausch.)
Schauen Sie, ich finde es bemerkenswert – ich habe die Erklärung mit, und Sie haben sie auch –, es kommt das Wort TTIP kein einziges Mal in der ganzen Darstellung vor. Wie können Sie daraus ableiten, dass irgendwo intendiert ist, amerikanischen Firmen, TTIP da jetzt die Möglichkeit zu verschaffen, in Geltung zu treten? Die Möglichkeit mit den Briefkastenfirmen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie müssen dort wirtschaftlich aktiv sein. Sie haben den Absatz ja selbst zitiert, wenn auch nicht ganz richtig, aber im Prinzip vorgelesen.
Jetzt sage ich Ihnen, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Dr. Hübner. Meines Wissens sind Sie Rechtsanwalt. (Abg. Hübner: So ist es!) – Okay. Wenn man sich an Worte und an Überschriften hält, wird es sehr schwierig. Es ist besser, sich an das zu halten, was nicht drinnen oder zwischen den Zeilen steht. – Wissen Sie, wer so redet? – Ein Winkeladvokat redet so, aber nicht ein guter Rechtsanwalt! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)
Ein guter Rechtsanwalt interpretiert die Texte oder hält sich an die Texte. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Hübner, das, was Sie da gesagt haben und was Sie abgeleitet haben, war ganz einfach nicht seriös. Es ist aus dem Text nicht ableitbar. (Abg. Hübner: Ich habe Ihnen, glaube ich, klargelegt …!) – Na ja, ich glaube, Sie haben es mir nicht klargelegt, auf jeden Fall habe ich es nicht so verstanden.
So, und jetzt komme ich zum Schluss. Meine Damen und Herren, es gibt immer die Frage, ob Herr Professor Obwexer, was die Rechtsverbindlichkeit anlangt, über dem steht, was die Kommission selbst interpretiert und entscheidet. In dem Punkt möchte ich dem Kollegen Matznetter vollkommen recht geben. Es ist angesprochen, und das hat die Kommission gerade heute klargestellt: Die Europäische Kommission stimmt zu, dass der rechtliche Status der gemeinsamen Auslegungserklärung mit dem Satz ergänzt wird: Mit dieser Auslegungserklärung wird eine nach Artikel 31 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens von 1969 verbindliche Auslegung der Bestimmungen des CETA getroffen. – Also was wollen Sie in diesem Zusammenhang mehr haben? (Abg. Kogler: Wenn es nicht drinnen steht, hilft es ja nichts! … keine Rechtsverbindlichkeit!)
Schauen Sie, Herr Kollege Kogler, das, was Ihr Problem ist, ist, Sie halten sich eigentlich nicht an das, was da drinnen steht, sondern Sie reden immer im Konjunktiv – es könnte, es würde, wenn … ist. (Abg. Kogler: Das war Indikativ!) Sie regen sich aber im gleichen Atemzug darüber auf, dass da sehr viele Regulierungen und sonst was enthalten sind. Ich sage Ihnen, warum das teilweise so genau geregelt ist: weil wir im gesamten Prozess schon alle diese Vorhaltungen gehabt haben, da würden Standards und sonst was unterminiert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.)
Die kanadische Ministerin hat zu mir gesagt – informell, aber ich sage es trotzdem –, es ist eine Beleidigung der kanadischen Bevölkerung, ihr beziehungsweise dem kanadischen Volk zu unterstellen, dort würden Lebensmittel- oder andere Standards nicht eingehalten werden. Die sind höher als bei uns in Österreich. Das ist eine Intention, die kann ich nur nachvollziehen.
Ich würde Sie letztendlich einfach wirklich eines bitten: Überlegen Sie, was wir da beschließen.
Das beste Beispiel ist: Herr Kogler, ich habe Sie beim Singapur-Abkommen, bei anderen Abkommen gehört, die wir im Wirtschaftsausschuss immer intensivst diskutiert haben. Ich bin jetzt schon über 20 Jahre in der Politik tätig. Ich habe nach der Anwendung eines Abkommens noch nie das geringste Problem in der Praxis gesehen. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Daher: Die Anwendung dieses Abkommens, wahrscheinlich oder vielleicht die vorläufige, wird Ihnen allen zeigen, dass Sie da Vorhaltungen, Befürchtungen, Emotionen schüren, die in der Praxis nicht berechtigt sind. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)
14.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.00
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Die Diskussion über CETA und TTIP zieht sich ja durch alle Länder, Parlamente und die Wirtschaftskammer, der wir beide auch sehr lange Zeit angehört haben.
Dabei ist festzustellen, dass es sehr, sehr unterschiedliche Zugänge und Ansätze gibt, wie man mit diesem Konvolut an Rechtsmaterie umgehen soll. Ich möchte als Erstes auf diese Enquete betreffend TTIP und CETA eingehen, die übrigens sehr, sehr gut gewesen ist, weil man endlich einmal Informationen aus erster Hand bekommen hat. Ich hatte nicht die Gelegenheit, mich einzulesen, sage es aber auch ganz ehrlich: In Englisch hätte ich es wahrscheinlich nicht gepackt. Des Weiteren war die Enquete insofern wertvoll, weil wirklich einmal die unterschiedlichen Meinungen hier im Parlament zusammengetragen wurden.
Aber jetzt muss ich darauf zurückkommen, was Malmström gesagt hat. Malmström hat nämlich am Anfang ihrer Rede gesagt: CETA und TTIP können „Nutzen bringen, wenn man es richtig macht“. „Die Verhandlungen haben aus engen Kontakten zur Zivilgesellschaft“ – Fragezeichen – „und aus der Kontrolle durch das Europäische Parlament Nutzen gezogen.“
Also zurzeit haben wir das noch nicht. Und ich sehe es auch nicht, was der Nutzen sein soll. Und dann wurde zum ersten Mal das gemischte Abkommen ins Spiel gebracht. Ich komme darauf noch später zurück, weil es in der Rechtsmaterie, in der Rechtssicherheit ganz, ganz entscheidend wird, wie dieses gemischte Abkommen zu bewerten ist.
Kern hat gesagt: Österreich profitiert vom Freihandel, offene Grenzen bringen Wohlstand für Österreich, CETA und TTIP sind wahrscheinlich die besten Abkommen, die die EU je abgeschlossen hat.
Ein Wermutstropfen ist, dass die Schiedsgerichte eine eigene zweite Ebene eingezogen haben. Das wurde nachverhandelt, aber diese zweite Ebene, wenn nicht ausjudiziert, endet wieder bei den Schiedsgerichten. Na, was war das meines Erachtens für ein Erfolg? (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Ich glaube, das kann nicht als Erfolg verkauft werden. Mitterlehner hat gesagt, auf Seite 12 des Protokolls, Absatz 8: TTIP „war nicht transparent genug aufgesetzt“. Er erläutert ebenfalls die Schiedsgerichte und sagt dann: „Ich stehe aber (…) auch betreffend TTIP für ein gut verhandeltes, faires Handelsabkommen.“ – Also da war ich ein bisschen perplex: Es war nicht transparent und nicht gut ausverhandelt, war aber dann anscheinend ein gutes und faires Abkommen.
Und jetzt zu den ganzen wirtschaftlichen Auswirkungen, die mir persönlich nicht wirklich in ihrem gesamten Konvolut klar sind: Wir führen zurzeit, seit fünf Jahren, im Euro-
päischen Parlament eine Gerichtsstreitsache, in deren Rahmen ein kleiner Unternehmer gegen den Judo-Weltverband ankämpft. Herr Haubner weiß, wovon ich spreche. Und wir haben leider Gottes das Problem gehabt, dass wir die Kosten des Verfahrens nicht zurückbekommen hätten, auch wenn wir obsiegt hätten.
Und da meine Frage dazu: Wie schaut das mit den Schiedsgerichten aus? Ist das die gleiche Prämisse, dass wir dann, wenn wir in Schiedsgerichte gehen, dort womöglich obsiegen – was ja auch möglich ist –, die Kosten dafür nicht zurückerstattet bekommen? – Na, gute Nacht, klein- und mittelständische Wirtschaft, wenn sie in diese Fänge gerät!
Ein weiterer Punkt ist: Wann hat Österreich während dieser Verhandlungen noch das Heft in der Hand gehabt? Wann haben wir das Heft in der Hand gehabt? Ich glaube, das kann hier keiner beantworten, weil wir durch die Einstimmigkeit – Faymann hat mitgestimmt – des Beschlusses des Rates an die Europäische Kommission, TTIP und CETA auszuverhandeln, bereits zugestimmt haben, dass die außerordentlichen Verfahren oder die Verfahren, die die Europäische Union betreffen, auf alle Fälle durchkommen. Und jetzt bleibt uns – und das wurde auch später erst gesagt –, in den gemischten Abkommen noch gewisse Regulative einzuführen oder einzufordern.
Ich frage mich: Welche Regulative sind das? Sind das die Regulative, die nur noch die Einzelstaaten betreffen? Und wenn wir uns dann … (Vizekanzler Mitterlehner: … die nicht den Handel betreffen! Das ist gemischter Teil!) – Okay, aber die Einzelstaaten betreffend.
Und ich stelle mir eine weitere Frage: Da jetzt im Singapur-Abkommen der EuGH am Zug ist, wäre klar festzustellen, wie die Rechtsverbindlichkeiten tatsächlich ausschauen. Das heißt, wir wissen es ja noch gar nicht. Ich stelle mir weiters die Frage: Was wird sein, wenn wir dann nur noch über unsere eigene Rechtmäßigkeit in unseren Staaten abstimmen können? Wir stimmen dem nicht zu, was uns die Europäische Union mit diesem Abkommen aufoktroyiert, aber wir haben wahrscheinlich gar keine Möglichkeit, hintanzuhalten, dass die EU auch in unsere eigene Rechtmäßigkeit eintritt, wenn es nicht eine Mehrheit der Einzelstaaten gibt. Und das will ich auf alle Fälle verhindert haben.
Zum Schluss noch eines: Es kann nicht sein, dass man ein so großes Vertragskonvolut mit solchen Auswirkungen ohne Rechtssicherheit verhandelt. (Beifall bei der FPÖ.)
15.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
15.05
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Ich glaube, Sie haben heute so wie ich zeitweise auch ein bisschen mit der Fassung gerungen. Letztes Jahr hatten wir bei der Budgetrede das Thema Fußball als Begleiterscheinung, also Champions League und Regionalliga. Dieses Jahr haben wir Shakespeare, also Schauspiel und Lyrik. Shakespeare hat auch gemeint: „Hohle Töpfe haben den lautesten Klang.“ (Beifall bei den NEOS.)
Ich glaube, in dem CETA-Thema ist nicht mehr viel drinnen. In dem Topf ist nicht mehr viel drinnen, weil es auch keine Argumente mehr dagegen gibt. Und ich denke, insofern hat die Enquete schon etwas aufgezeigt: Die Enquete hat aufgezeigt, wie weit wir in einer Medienabhängigkeit mit Mutlosigkeit und Ängstlichkeit kommen, wohin wir treten und wo wir einfach keinen Mut mehr haben. Es geht eigentlich heute darum, wie wir alle den Bundeskanzler an der Hand nehmen können und ihn wieder aus der Sackgasse herausführen. Das ist die Hilfestellung, die wir heute geben müssen, und das ist der Grund dafür, dass wir uns heute des Themas annehmen, und das ist auch besonders wichtig.
Konzentrieren wir uns einmal auf CETA! Der Vertrag dafür liegt ja schon zwei Jahre vor, allerdings nur auf Englisch. Jetzt weiß ich schon, dass das manchen in der SPÖ ein bisschen irritiert hat, dass es ihn erst ab Juli auf Deutsch gegeben hat. Aber seit zwei Jahren liegt der Vertrag auf, und seit zwei Jahren wissen wir, worum es geht: Und das ist auch im Grunde genommen die Verteufelung des Investitionsschutzes – ich bitte Sie, Investorenschutz! Kollege Haubner hat ja zuerst auch etwas mit dem Mietrecht erwähnt. Investorenschutz in Freihandelsabkommen schützt ja vor Diskriminierung. Und darum geht es, und um nichts anderes!
Ein besonders ärgerliches Thema, das Sie immer wieder ins Spiel bringen, sind die Sonderklagsrechte für Konzerne. Die gibt es da drinnen gar nicht. Offensichtlich haben den Vertrag wirklich nicht viele gelesen. Oder die anderen können nicht Deutsch oder nicht Englisch oder sonst etwas. Irgendwie muss man darauf drängen, klarzustellen, dass das einfach nicht stimmt, was Sie behaupten; es steht ja gar nicht drinnen!
Nun, der Kollege Kogler hat zuerst etwas über Landeshauptleute gesagt. Also ich glaube, er meint die Landeshauptleutekonferenz, die dagegengestimmt hat. Ich wusste auch noch nicht, dass die Landeshauptleutekonferenz in der Verfassung steht. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Darum ist es kein Verfassungsbruch. Und darum sollte man auch nicht behaupten, dass man da die Verfassung bricht. Die bricht man nicht! Kollege Matznetter hat völlig richtig gesagt – was die FPÖ immer wieder ins Spiel bringt, die Macht oder die Stimme geht vom Volk aus –, laut unserer Verfassung, laut unserer Bestimmung ist die Kompetenz hier im Nationalrat zu sehen. Das ist der springende Punkt. Man braucht das nicht populistisch zu verwenden.
Zum Vorwurf, den auch Kollege Kogler noch einmal gemacht hat: Man darf ja auch nicht den Grünen sozusagen die wirtschaftliche Kompetenz absprechen. Da komme ich wieder zum Schauspiel: Ihr Darth Vader der Angstmacherei, Michel Reimon, wurde so etwas von entzaubert von der Kollegin Kriebaum, und er hat sich sogar erdreistet zu sagen, alle 63 bestehenden Investitionsschutzverträge sollten aufgekündigt werden, beziehungsweise überhaupt alle 3 600. Das ist dokumentiert.
Und genauso dokumentiert ist der wirtschaftliche Wahnsinn der Aussage: Die Zölle zahlen eh die Unternehmer. – Nein, die Zölle zahlen die Konsumenten. Wenn die Zölle wegfallen, ist das Produkt viel billiger und viel günstiger und auch entsprechend auskalkuliert.
Ganz zum Schluss, bevor der Palmölbaron herunterschreitet und uns wieder die Misere vom Fleisch und so erzählt, darf ich auch daran erinnern: Wissen Sie überhaupt, woher das Hühnerfleisch kommt? (Abg. Lichtenecker: Meins kommt aus dem Mühlviertel!) – Das Hühnerfleisch importieren wir jetzt schon aus Brasilien und Thailand. Und jetzt sagen Sie mir nicht, dass dort die Standards höher sind als in Kanada. Erzählen Sie uns nicht auch noch das Problem des Chlorhuhns (Abg. Kogler: Das hab’ ich nie gebracht!), weil, wie Trittin schon gesagt hat, es ist in der Tat so, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, ob es gesünder ist, vorher die Antibiotika im Huhn zu haben, oder danach das Chlor. (Abg. Kogler: Das Chlor ist mir wurscht!)
Insofern glaube ich, dass man mit dem ganzen Thema einmal aufhören muss, man muss zur Sachlichkeit übergehen. Nehmen wir alle den Bundeskanzler an der Hand, führen wir ihn aus der Sackgasse heraus! Das, was hier die Gewerkschaft aufführt, ist mehr als beschämend.
Nämlich – zum Schluss ein Zitat – Kommissarin Malmström hat gesagt: Falls die EU den Deal mit Kanada nicht genehmigen kann, mit wem kann sie dann überhaupt noch Handelsabkommen abschließen? – Das sollte uns bewusst sein, darüber müssen wir nachdenken. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Pirklhuber: So viel Schaumschlägerei!)
15.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.11
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Wirtschaftsminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! CETA- und TTIP: Zusatzerklärungen ändern nichts. Wer sagte das? – Staatssekretär Mahrer.
Heute steht auf der ORF-Homepage: „CETA: Sieben EU-Staaten zögern bisher mit Zustimmung.“ Warum? – Schiedsgerichte hin oder her: Meine sehr geehrten Damen und Herren, CETA ist nicht bloß ein Freihandelsabkommen, das den Abbau von Zöllen betrifft, sondern geht weit darüber hinaus. Eigentlich ist CETA – wir haben es heute schon gehört – ein Regulierungsabkommen. Das heißt, dass ein Staat Einfluss auf die Gesetzgebung eines anderen Staates nehmen kann. In Wirklichkeit geht es dabei nicht um den Freihandel, sondern darum, wie man den Rechtsstaat am besten ausschalten und umgehen kann. Es stehen nur die Interessen der Großkonzerne im Vordergrund und nicht die der Bürgerinnen und Bürger, was eigentlich eine sehr bedenkliche Entwicklung ist. Und die lehne ich, wie viele Bürger in unserem Land, ganz entschieden ab.
Wie wir jetzt wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die EU schon seit 2009 mit Kanada im Geheimen verhandelt. (Heiterkeit bei der ÖVP, des Abg. Matznetter sowie bei Vizekanzler Mitterlehner. – Vizekanzler Mitterlehner: Das muss ich wissen!) – Da können Sie ruhig lachen, das macht nichts. Man versucht mit allen Mitteln, diese Verträge durchzudrücken, obwohl man weiß, wer bei den 1994 abgeschlossenen Verträgen zwischen USA und Mexiko auf der Strecke blieb. – Das wissen Sie anscheinend nicht.
Die Riesenkonzerne profitierten massiv, die kleinen und mittleren Betriebe litten massiv darunter, und vor allem auch die Landwirtschaft. Und deshalb lehne ich diese Verträge von CETA und TTIP ganz entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
15.13
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.13
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Kogler: Sagen Sie, was im Vertrag steht! Schaffen Sie Klarheit!) Die parlamentarische Enquete hat für mich drei wesentliche Punkte aufgezeigt. Erstens war es total unglücklich, dass man TTIP und CETA gemeinsam in einer Debatte abgehandelt hat. (Abg. Kogler: Wir wollten das eh nicht!) Es handelt sich, wie die kanadische Handelsministerin schon gesagt hat, um zwei völlig unabhängige und völlig unterschiedliche Staaten und auch um zwei völlig unterschiedliche Abkommen.
Also wenn Kollege Doppler sagt, er kann TTIP, dem Vertrag, nicht zustimmen – den gibt es noch überhaupt nicht. Im Unterschied dazu ist CETA ein gut ausverhandeltes Abkommen, das uns vorliegt. Und diese Vermischung hat leider auch das sachliche Niveau der Debatte nach unten gedrückt.
Der zweite Punkt, der mir die Augen geöffnet hat – Peter Haubner hat das in seinem Eingangsstatement bei der Enquete bereits gesagt –, ist der Blickwinkel jener aus dem geschützten Bereich, nämlich wie wenig Wissen und Verständnis für die Unternehmen und für die Unternehmerinnen und Unternehmer vorhanden ist. (Abg. Doppler: Für die Wirtschaftskammer! – Abg. Kitzmüller: Da spricht die Wirtschaftskammer!)
Offensichtlich ist vielen nicht bewusst, was ein Unternehmer im Export leisten muss, dass er seine Produkte am Markt platziert, dass er die Kredite bei den Banken bedienen kann und dass er die Arbeitsplätze absichert, indem er auch die Löhne zahlen kann.
Und diese Einschätzung durfte ja Kollege Schellhorn auch im Wirtschaftsausschuss mit der Arbeitszeitflexibilisierungsdebatte erfahren.
In diesem Zusammenhang war für mich die entscheidende Aussage jene von Herrn Mag. Tencl, Unternehmer im Bereich Traktionssysteme mit einem Exportanteil von 95 Prozent, 300 Mitarbeitern im Werk Wiener Neudorf und 400 Mitarbeitern in Weiz in der Steiermark sowie vielen kleinen regionalen Zulieferbetrieben. Er liefert in die USA und hat im Jahr 2015 650 000 € an Zöllen und nichttarifären Zusatzkosten gezahlt. Sein Mitbewerber sitzt in Japan, den hat er bis jetzt im Griff. Nur, der hat in nächster Zukunft durch das abgeschlossene transpazifische Abkommen einen Vorteil von 650 000 €.
Und wen wird es treffen? – Die Mitarbeiter in Weiz, die Mitarbeiter in Wiener Neudorf und die kleinen regionalen Zulieferer in Niederösterreich und in der Steiermark. Und da glaubt Herr Kogler allen Ernstes noch, was er ja mit einem Zwischenruf bei der Enquete hinausposaunt hat, wir können die 60-prozentige Exportquote ohne Handelsabkommen aufrechterhalten?! (Abg. Kogler: Na, bis jetzt ist es jedenfalls gegangen!)
Somit bin ich schon bei meinem dritten und letzten Punkt, der mir in der Debatte bei der Enquete vollkommen gefehlt hat, nämlich: Wie sichern wir künftig unsere Sozialsysteme, unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze ab, bei einer sinkenden Exportquote? – Ich glaube, darauf gibt es keine zufriedenstellende Antwort.
Darum bitte ich Sie alle, Ihre Vorbehalte noch einmal zu überdenken, denn wir, 500 Millionen Europäer, haben mit 51 Millionen Südkoreanern ein funktionierendes Handelsabkommen, wieso sollte das mit 35 Millionen Kanadiern, die uns in Werten, in Standards und in unserer Kultur wesentlich ähnlicher sind, nicht funktionieren? (Beifall bei der ÖVP.)
15.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
15.17
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Zahlreiche bereits von Österreich unterzeichnete Freihandelsabkommen sollten sich positiv für unser Land entwickelt haben. Anzunehmen ist jedoch, dass die Bevölkerung sehr wenig – um nicht zu sagen: nicht – über Erfolg oder Misserfolg informiert wird oder wurde.
Bezüglich CETA wird ein nahezu siebenjähriger Verhandlungsmarathon als positiv für die Verhandlungsergebnisse dargestellt, und kurz vor der Ratifizierung dieses Abkommens werden über diverse Medien mögliche, nicht akzeptable Positionen dargestellt. Sogar unsere Regierung stellt uneinig differente Einschätzungen dar.
Österreich ist für seine hohen Standards bekannt und soll diese nun einem Konzerndenken opfern. Anzusprechen ist hier unter anderem die Landwirtschaft, welche durch Entscheidungen der EU, wie zum Beispiel die Russland-Sanktionen, besonders betroffen ist, was zu weiterem Bauernsterben führen wird. Zu erwarten sind weitere Preissteigerungen heimischer hochwertiger Produkte im Gegensatz zu teils gentechnisch veränderten Billigprodukten, welche unseren Markt überfluten werden.
Besondere Probleme sind durch die Sonderklagsrechte ausländischer Konzerne gegeben, welche eine klare Paralleljustiz herstellen und somit uneingeschränkt abzulehnen sind. Bei hoher Qualität ist Österreichs Wirtschaft in vielen Bereichen als autark zu bezeichnen. Die Masseneinfuhr von Billigprodukten ist jedoch abzulehnen. Unsere österreichische Qualität hat bereits einen hohen Exportanteil, und wir können diesen auch über Einzelverträge weiterhin bedienen. Entscheiden wir uns für Österreich und gegen dieses Freihandelsabkommen! – Danke. (Beifall des Abg. Hagen.)
15.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.19
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Bevor ich in die inhaltliche Debatte zu CETA einsteige, möchte ich einige Worte zur Enquete sagen. Ich finde, dass es eine sehr gute, hervorragende Veranstaltung war. Wir hatten ganz ausgezeichnete Experten und Expertinnen hier, eine hochrangige Besetzung und einen wirklich intensiven Austausch für und gegen CETA.
Ich würde mir mehr solcher Veranstaltungen wünschen. Im Sinne der Transparenz und der besseren Partizipation sollten sie auch vollständig öffentlich sein. Es würde mich freuen, wenn man die veralteten Regeln in der Geschäftsordnung diesbezüglich anpassen könnte. (Abg. Pirklhuber: Sehr richtig!)
Nun, zum Inhalt sei zuerst gesagt: Wir wollen ein Handelsabkommen mit Kanada. Für ein Land wie Österreich, das so erfolgreich und intensiv in den internationalen Handel eingebunden ist, wäre eine fundamentale Ablehnung von Handel auch unsinnig. Soweit ich das verstehe, ist ja ohnehin niemand wirklich für eine Ablehnung. Die Frage aber ist: Wie sind diese Abkommen ausgestattet?
Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit: Handel muss fair und nachhaltig sein. Was wir brauchen, sind also Abkommen, die als Vorlage für weitere Abkommen dienen, weil sie fortschrittliche soziale, arbeits- und umweltpolitische Standards vorschreiben, Abkommen, von denen alle profitieren können und nicht nur einige wenige.
CETA in seiner ursprünglichen Fassung hatte einige gravierende Mängel. So drohte CETA, den Staat in seinen Möglichkeiten, sozial und gemeinnützig handeln zu können, einzuschränken, die Demokratie zu unterlaufen und den Rechtsstaat zu schädigen. Die Debatten der Enquete haben deutlich gezeigt: Viele der ExpertInnen teilten unsere Bedenken und bestätigten unsere wichtigsten Kritikpunkte zum Investorenschutz, zum Liberalisierungsdruck für öffentliche Dienstleistungen, zur Gefahr für unsere hohen Standards.
Gleichzeitig haben wir aber gemeinsam mit zahlreichen weiteren CETA-Kritikern in den letzten Wochen viele Verbesserungen durchsetzen können. CETA wird nun definitiv als gemischtes Abkommen behandelt, auch die Sonderklagsrechte dürfen vorläufig nicht angewendet werden.
Denken Sie an die ersten Diskussionen mit der Kommissarin Malmström, die nichts verändern wollte! Es hat also Veränderungen gegeben und es wird in den nächsten Tagen noch einmal darum gehen, dass wir gegenüber den Kanadiern und der Kommission auf weitergehende Nachbesserungen beim Zusatzprotokoll drängen. Wir müssen dann auch darauf achten, dass das Zusatzprotokoll ausreichend rechtliches Gewicht besitzt. Abhängig von diesem Ergebnis werden wir dann hier im Parlament entscheiden, ob der Vertrag für uns annehmbar ist oder nicht.
Nach monatelanger Starre ist also Bewegung in das Projekt CETA gekommen. Vielleicht entwickelt es sich doch noch zu einem auch für uns positiven Abschluss, denn es wäre schade, wenn wir uns mit Kanada nicht auf ein wahrlich fortschrittliches Abkommen einigen könnten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
15.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.23
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne) : Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollegin Muttonen hat zu Recht auf die guten
Expertisen hingewiesen, die wir bei der Enquete hatten. Tatsächlich war es letztlich ein Riesenerfolg der österreichischen Zivilgesellschaft, die – beginnend mit einer Petition, einer Bürgerinitiative – in den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen gekommen ist und dort bereits eine Enquete gefordert hat. (Abg. Kogler: Bravo!)
Einige Abgeordnete dieses Hauses haben das immer unterstützt, in allen möglichen Ausschüssen vorangetrieben und schlussendlich haben wir diese Enquete am 14. September abgehalten. Herr Bundesminister, Sie waren ja auch anwesend. (Vizekanzler Mitterlehner: Nicht nur anwesend!) – Ja, Sie waren anwesend, haben auch ein Statement abgegeben, keine Frage.
Ich möchte schon noch einmal hervorheben, was die Wirtschaftsexperten gesagt haben. Professor Breuss vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung hat völlig klar festgehalten – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Kanada öffnet sich für einen größeren Markt als umgekehrt! Und so, wie es immer ist, gewinnt ein Land, das sich für einen größeren Markt öffnet – in diesem Fall Kanada – mehr.“ – Punkt eins.
Punkt zwei: „Auch bei den nichttarifarischen Handelshemmnissen, also Normen et cetera, ist die EU stärker geschützt. Wenn man das jetzt abbaut, ist klar, dass natürlich das Land, das bisher stärker geschützt ist, weniger gewinnen wird – das heißt also, dass es höhere Importe haben wird – als umgekehrt.“
Meine Damen und Herren, das sagt ein Vertreter des WIFO bei der Enquete, kein grüner Experte, kein Umweltschützer, sondern ein Wirtschaftsexperte. Er hat auch klipp und klar gesagt: Das Wirtschaftswachstum, das hier generiert werden soll, ist mit der Lupe zu suchen, die Effekte sind gering. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Kolleginnen und Kollegen haben schon angemerkt, Kollege Kogler hat das auch herausgearbeitet: Es geht primär um Regulierung, und daher – wenn es um Regulierung geht – geht es um die Frage: Wer wird wie und zu welchem Ziel, zu welchem Zweck reguliert? Das ist die Aufregung der Zivilgesellschaft, das ist die Aufregung in Europa. Das ist auch im Interesse der Demokratie und der Bürgerinnen und Bürger, dass wir da sehr, sehr genau hinschauen.
Herr Bundesminister! Eines verstehe ich wirklich nicht: Wenn Sie zum Abschluss Ihrer Stellungnahme, Ihres Redebeitrags heute sagen, dass die Befürchtungen, die da alle geschürt werden, in der Praxis nicht gerechtfertigt sein werden, dann weiß ich nicht, wo Sie die letzten drei, vier Jahre waren! Die Bürgerinnen und Bürger haben ganz explizit Belege für diese Sorgen. Stichwort eins: die enorme Zunahme der Zahl von Klagen von Konzernen gegenüber Staaten. Wir haben das auf und ab diskutiert. (Zwischenruf des Abg. Haubner. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.) – Das ist wahr, da gibt es Zahlen dazu. Es gibt inzwischen eigene Berufsgruppen im Finanzdienstleistungssektor, im juristischen Bereich, die sich auf den Streit, auf die Klagen gegenüber Staaten spezialisieren, um ihre Interessen durchzusetzen, denn das ist gewinnträchtig, Herr Minister. Da möchten die Bürgerinnen und Bürger nicht mitmachen, und wir als Abgeordnete in diesem Haus auch nicht. (Beifall bei den Grünen.)
Würden Sie jetzt behaupten: Das steht ja doch nicht in CETA!, dann sage ich schon, es haben ExpertInnen auch bei der Enquete klar davon gesprochen, dass eine Art Nebenverfassung, ein Nebenverfassungsgericht entsteht. (Abg. Kogler: Richtig!) Ja, tatsächlich haben sie davon gesprochen, weil es völlig klar ist – und das hat Frau Professor Dr. Madner von der Wirtschaftsuniversität Wien gesagt –: „Ausländische Investoren bekommen zwei Rechtswege, sie können sofort Schadenersatz fordern, sie müssen nicht erst die Rechtswidrigkeit feststellen lassen, wie das üblicherweise im nationalen, auch in unserem Rechtsschutzsystem der Fall ist.“ – Das ist eine klare Aussage einer Expertin in dieser Enquete (Abg. Kogler: Bravo!) und eindeutig ein Hinweis darauf, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht, was die Schiedsgerichte betrifft.
Schauen wir uns die Details an, Herr Minister, auch die Zusatzvereinbarung, werte Kolleginnen und Kollegen: Da geht es nur darum, dass es eine Interpretation ist, kein Zusatz zum Vertrag. Es spricht ja diese Erklärung selbst davon und die kanadische Handelsministerin hat das in der Aussprache bestätigt: Die Regulierung in Artikel 8.9 sagt klar, es geht nur um legitime politische Ziele.
Da haben wir ja schon die erste große Herausforderung in Rechtsstreitigkeiten, wenn dann Schiedsgerichte entscheiden müssen, was ein legitimes politisches Ziel ist. Für die Konzerne muss sozusagen eine gerechte und billige Behandlung gewährleistet sein und sie müssen vor allem Schutz und volle Sicherheit genießen. Meine Damen und Herren, wie wird denn das gewährleistet? Wer interpretiert denn das? – Das ist ganz klar geregelt, in Artikel 26.2: Der Sonderausschuss für Dienstleistungen und Investitionen erarbeitet diesbezügliche Empfehlungen, die der gemischte CETA-Ausschuss dann beschließen muss.
Das heißt, die Empfehlung, was recht und billig ist, welche Behandlung ordnungsgemäß ist und welche nicht, entscheidet wieder ein Gremium, in das die Konzerne eingebunden und die Parlamente ausgeschlossen sind. Meine Damen und Herren, dieses Konstrukt ist abzulehnen.
Ich möchte daher an dieser Stelle selbstverständlich klarlegen: Es bleibt uns gar nichts anderes übrig – und ich würde mir erwarten, dass die Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkennt –, hier muss mit einer Stimme gesprochen werden. Bundesregierung und Parlament müssen hier verhindern – das ist unsere Aufgabe –, dass dieser Vertrag jetzt unterschrieben wird, denn es gibt berechtigte Verbesserungsnotwendigkeiten.
Verbesserungsnotwendigkeiten heißen nicht, dass wir grundsätzlich jeden Vertrag ablehnen, dass wir die Zusammenarbeit mit Kanada in sozialen, in umweltpolitischen Bereichen, in ökonomischen Bereichen ausschließen. Aber diese Art von Giftzähnen gilt es zu ziehen, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, keinen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen und in den nächsten Monaten Nachbesserungen durchzusetzen, wie die Streichung der Schiedsgerichte, die Verankerung des Vorsorgeprinzips (nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und der Ausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem Wirkungsbereich von CETA. Dafür gilt es, Allianzen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu bilden.
*****
Meine Damen und Herren, dieser Antrag wird hoffentlich von vielen Abgeordneten hier unterstützt.
Wenn Sie – von SPÖ und ÖVP – heute noch nicht bereit sind, zuzustimmen: Sie haben am Freitag im EU-Unterausschuss noch eine Chance, um zu einer bindenden Stellungnahme zu kommen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit schon noch einmal auf die Stellungnahme der Bundesländer zurückkommen. Meine Damen und Herren, es ist doch bemerkenswert, dass es eine gemeinsame Stellungnahme aller Bundesländer gibt. (Abg. Kogler: Bravo!) Ich zitiere, der Kollege Kogler hat darauf schon hingewiesen: „Die
Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (…) ist nicht vorzusehen.“ – Das besagt diese gemeinsame Stellungnahme aller Bundesländer.
Weiters heißt es unter Punkt e): „dem Abschluss von CETA und TTIP im Rat nicht zuzustimmen“ – also CETA wird explizit erwähnt –, „solange nicht die Forderungen dieses Beschlusses, der gleichzeitig als einheitliche Stellungnahme gemäß Art 23d Abs 2 B VG gilt, erfüllt sind.“
Meine Damen und Herren, das ist ein klarer Auftrag vonseiten der Länder an die Bundesregierung. Wir hier im Parlament wären gut beraten, uns an die Seite der Länder zu stellen und diese notwendigen Verbesserungen und Veränderungen zu erzwingen. Ich sage „zu erzwingen“, denn das, was die Kommission versucht hat, ist auch klar: Sie hat versucht, dieses Abkommen als EU-only durchzuboxen, damit sie die alleinige Kompetenz hat, alle Entscheidungen zu treffen.
Das haben wir bisher schon verhindert, aber wir hatten noch nicht die Gelegenheit, diese Giftzähne zu ziehen; das müssen wir mit einer gemeinsamen Anstrengung in Europa versuchen. Da ist der Appell an den Bundeskanzler und auch an Sie zu richten: Schließen Sie sich zusammen, auch mit dem belgische Parlament, auch mit anderen Parlamenten! Auch die Diskussionen, die heute zu diesem Vertrag in Deutschland geführt werden, sind eminent, wesentlich zu führen. Jetzt sind Bündnisse zu schließen, um zu verhindern, dass vorab ein Vertrag unterschrieben wird, der zum Beispiel – und das ist mein konkretes Argument in der Sache selbst – zu folgenden Ergebnissen führt:
Im Bereich der Landwirtschaft: Sie haben erwähnt, dass die Kanadier so tolle Lebensmittel produzieren. Meine Damen und Herren, Hormonfleischproduktion, Gentechnik in der Landwirtschaft, Einsatz von Hormonen wie Ractopamin et cetera bei Schweinezucht sind Standard in Kanada. Wo lebt der Herr Minister?
Die Preissituation bei Schweinen in den letzten acht bis neun Jahren: Die Produzenten in Kanada bekommen 60 Prozent weniger, bei Rindfleisch bekommen sie 25 Prozent weniger. Also ich sage Ihnen, wenn wirklich die Zollkontingente für Rindfleisch um 46 000 Tonnen erhöht werden, die Zollkontingente für Schweinefleisch auf 75 000 Tonnen, für Weizen auf 100 000 Tonnen erhöht werden, macht das bisschen, was wir bekommen haben (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner) – die 16 000 Tonnen Käse, Herr Minister –, das Kraut in dem Fall nicht fett.
Also es ist ganz einfach kein guter Deal, selbst auf dieser Ebene. Wenn dann der Herr Landwirtschaftsminister oder vielleicht der Kollege Schultes, wenn er dann drankommt, behaupten: Ja, aber wir haben doch die geografischen Ursprungsbezeichnungen durchgesetzt! (Heiterkeit des Abg. Steinbichler.) – Ha, da kann ich nur lachen! Wissen Sie, was wir durchgesetzt haben? – Drei Begriffe: Das waren: Steirischer Kren (Abg. Lichtenecker: „Steirischer Kren“?) – Steirischer Kren, gibt’s, ja –, Tiroler Speck – okay, dahinter steht ein großes Unternehmen – und das Steirische Kürbiskernöl. Aber wissen Sie, was wir zum Beispiel nicht durchgesetzt haben? – Eine Erfolgsgeschichte im Milchbereich: Heumilch, als traditionelle Spezialität in Österreich, in Europa. (Ruf bei der ÖVP: Die hat es noch gar nicht gegeben!)
Heumilchprodukte sind nicht geschützt, von 1 300 geschützten EU-Bezeichnungen (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner) sind gerade einmal 148 geschützt worden. – Herr Bundesminister, das ist wirklich kein Erfolgsprojekt (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist ganz einfach schade, dass man da wirklich sagen muss, zurück an den Start oder zumindest: Giftzähne ziehen, jetzt gemeinsam Bündnisse schließen und diesem Pakt keine Zustimmung geben! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
15.34
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident!
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, bevor Sie Ihre Rede beginnen, darf ich noch anführen, dass der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber verlesene Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht wurde und damit mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend CETA nicht unterzeichnen
Eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über das Stenograph. Protokoll der Parl. Enquete zum Thema "CETA und TTIP - Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA (III-305 d.B.) (1275 d.B.) – TOP 4
Begründung
CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada, soll am 27. Oktober 2016 auf einem Gipfeltreffen der beiden Vertragspartner unterzeichnet werden. Da es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, müssen auch alle EU-Mitgliedstaaten grünes Licht für den Vertrag geben. CETA, das als Blaupause für TTIP gilt, enthält nicht nur Sonderklagsechte für ausländische Konzerne, sondern gefährdet hohe Standards in sensiblen Bereichen wie Gentechnikgesetzgebung, Lebensmittelsicherheit oder KonsumentInnenschutz und ist geeignet demokratische Entscheidungsspielräume von der europäischen Ebene bis hin zu den Ländern und Gemeinden. So ist das in der EU geltende Vorsorgeprinzip in CETA nicht verankert. Das bringt KonsumentInnenschutz, Gesundheitsvorsorge und Gentechnikfreiheit in Europa in Bedrängnis.
Um den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen, hat die europäische Kommission mit der kanadischen Regierung eine Zusatzvereinbarung ausgehandelt. Das Ziel besteht darin, Klarstellungen über die Schieflagen des Vertrags zu erzielen. In der nun vorliegenden Zusatzvereinbarung gibt es aber keine wirklichen Klarstellungen oder Verbesserungen.
Zu den Schiedsgerichten und Konzernklagsrechten kann die Erklärung keine Verbesserung bringen, da Schiedsgerichte per se ausländische Investoren gegenüber inländischen und allen anderen gesellschaftlichen Akteuren privilegieren. Es werden schwammige Rechtsbegriffe wie „legitime Politikziele“ aus dem Vertragstext übernommen. Das heißt, dass dort, wo vielleicht wirklich noch Klärungsbedarf bestünde, die bestehenden Unklarheiten nacherzählt werden. Gerade diese Formulierungen sind ein Einfallstor für Klagemöglichkeiten von Konzernen. Letztlich wird es den privaten Schiedsgerichten überantwortet, ob eine staatliche Maßnahme, die demokratisch zustande gekommen ist, als legitim anerkannt wird.
Das Vorsorgeprinzip ist in CETA nach wie vor nicht verankert. Es wird weder in der Zusatzerklärung noch im Vertragstext berücksichtigt. Damit wird die drohende Aushebelung des Vorsorgeprinzips in Artikel 25 Abs. 2 Z 2 lit b CETA-Vertrag für den Marktzugang in der Biotechnologie weiter bestätigt.
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Kanada ist nun vereinbart, die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte erst dann anzuwenden, wenn alle EU-Mitgliedstaaten den Ver-
trag ratifiziert haben. Damit wird der Eindruck erweckt, dass die Schiedsgerichte in CETA vom Nationalrat noch gekippt werden könnten, ohne den gesamten Vertrag abzulehnen. Unterschreibt die Bundesregierung aber jetzt den CETA-Vertragstext, so ist der Weg für das Inkrafttreten des gesamten Abkommens auch in Österreich geebnet. Wenn der Nationalrat in ein bis drei Jahren über CETA entscheidet, dann nur über den gesamten Vertrag inklusive Schiedsgerichte und Sonderklagsrechte.
Die Bundesregierung ist aber sowohl durch die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gemäß Art. 23 d Abs. 2 B-VG vom 11. Mai 2016 und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme gemäß Art. 23 e B-VG des EU-Unterausschusses vom 22. Juni 2016 daran gebunden, „dem Abschluss von CETA im Rat nicht zuzustimmen, solange die Forderungen dieser Beschlüsse nicht erfüllt sind“. Darin heißt es u.a.: die Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten (sog. ISDS-Klauseln) ist nicht vorzusehen; sich dafür einzusetzen, dass Harmonisierungen und wechselseitige Anerkennungen auf Basis des Vorsorgeprinzips erfolgen oder dass im Rat keine vorläufige Anwendung von CETA beschlossen wird.
Vor dem Hintergrund der zwar angestrebten aber nicht erreichten Verbesserungen von CETA ist die Alternative klar: Jetzt CETA nicht zu unterzeichnen eröffnet die Möglichkeit, in den nächsten Monaten wirkliche Klarstellungen und echte Verbesserungen zu erreichen. So sollten die Sonderklagsrechte und Schiedsgerichte, die auch laut deutschem Richterbund weit weg von wirklicher Unabhängigkeit sind, ersatzlos gestrichen werden. Außerdem soll u.a. das Vorsorgeprinzip in CETA verankert und öffentliche Dienstleistungen vom Abkommen ausgenommen werden. Die Bundesregierung soll mit anderen Ländern, wie z. B. Belgien, Slowenien und Polen, die wie Österreich CETA kritisch gegenüber stehen (lt. Vorbereitung für den AStV für den 12.10.2016), eine Allianz zur Verbesserung des Abkommens bilden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, keinen Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu fassen und in den nächsten Monaten Nachbesserungen durchzusetzen, wie die Streichung der Schiedsgerichte, die Verankerung des Vorsorgeprinzips (nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und der Ausnahme der öffentlichen Dienstleistungen aus dem Wirkungsbereich von CETA. Dafür gilt es, Allianzen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu bilden.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Bitte, Frau Abgeordnete Gamon.
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (fortsetzend): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (Zwischenruf bei den Grünen.) Es sind ja nicht nur die Giftzähne, die Sie ziehen wollen! Ich habe mir das Greenpeace-Video zu CETA und TTIP angeschaut: ein Plan, uns alle zu knechten, man kämpft gegen den Dark Trade; das ist ja einzigartig gut gemachte Propaganda und Negative Campaigning. Karl Rove wäre stolz darauf. (Abg. Lichtenecker: Propaganda?!) Die moralisch überlegene Seite, die sich hier als die Guten inszeniert, und jeder, der eine andere Meinung hat, gehört zur bösen Seite der Macht und will die Menschheit knechten – das hat schon ein Level der Absurdität erreicht!
Ich will wirklich sachlich bleiben – wir haben bei der Enquete eine sachliche Diskussion geführt –, aber mir reicht es! Ich habe es wirklich satt, dass die Zukunftsfeinde und For-
schungsverweigerer aufseiten von Grünen und FPÖ eine gemeinsame Allianz schließen, sich ausnahmsweise einmal einig sind, gemeinsam mit der moralischen Keule drohen und immer fröhlich weitermachen.
Die Ironie dabei: Dass die Propaganda, die unter anderem auch Ihre Abgeordneten in den letzten drei Jahren veranstaltet haben, vielleicht dem Kandidaten da oben bei seinem Wahlkampf helfen wird – wenn er sagt, dass er CETA nicht unterschreiben wird –, ist an mir zumindest nicht vorbeigegangen. Ich hoffe, es wird Ihnen in nächster Zeit auch noch auffallen. (Abg. Kogler: Deswegen haben wir ja die Enquete gemacht, dass man das beurteilen kann!)
Was mich dabei besonders ärgert, ist, dass das ja letztendlich dazu führt, dass Sie den nächsten Generationen den Wohlstand verweigern, den Sie im Moment genießen, denn unser Wohlstand kommt vom Freihandel, unser Wohlstand kommt von internationaler Kooperation. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Wir sind im europäischen Vergleich wirklich alleine, wir stehen alleine da, als Insel der Unvernunft. Wir machen uns international lächerlich, das ist doch einfach absurd.
Die Ökonomen sind sich einig, dass CETA ein gelungenes Abkommen ist. (Abg. Kogler: Stimmt nicht!) – Offensichtlich kann man ja jede Expertenmeinung anders interpretieren: Fritz Breuss hat bei der Enquete gesagt hat, dass das Wachstum, die Effekte ja nicht so groß sind. (Abg. Pirklhuber: … mit Lupe zu suchen!) – Okay, na gut, es sind irgendwas zwischen 0,02 bis 0,3 Prozent, je nach Studie. Wenn man betrachtet, dass Kanada im Vergleich zur Europäischen Union ein sehr kleiner Wirtschaftsraum ist, muss ich schon fragen: Was ist das eigentlich für eine dekadente Einstellung? – Das ist so typisch österreichisch: Wegen Wohlstand machen wir jetzt zu, wir haben schon zu viel, uns geht es schon zu gut. Das aber bei einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent des BIP zu sagen, ist wirklich gewagt. (Abg. Lichtenecker: Jetzt werden Sie dann bei der ÖVP adoptiert!)
Wenn wir den Wohlstand für die nächsten Generationen sichern wollen, werden wir etwas dafür tun müssen. Wir werden uns auch die Frage stellen müssen, wohin wir eigentlich wollen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Wollen wir Handel aktiv gestalten oder wollen wir warten, bis das andere Teile der Welt übernehmen? Wollen wir vielleicht tatsächlich in Kauf nehmen, dass unsere Standards gesenkt werden?
Wollen wir wirklich versuchen, uns mit Kanada zu matchen, die eine linksliberale Regierung und kein Interesse daran haben, dass ihr staatliches Gesundheitssystem privatisiert wird? Wir hatten ja eine schöne Aussprache mit der kanadischen Handelsministerin, die das sehr toll erklärt hat. (Abg. Kogler: Haben Sie schon irgendwas zum Vertrag gesagt?) Ich glaube, sie stand dann irgendwann auch kurz vor der Verzweiflung und wollte fragen: Warum glauben Sie, hätten wir ein Interesse daran, dass die Konzerne kommen und unsere Daseinsvorsorge privatisieren? – Das ist ja vollkommen absurd! (Zwischenruf bei den Grünen.)
Und jetzt kommen wir dazu: Wir alle profitieren täglich vom Freihandel. Alles, was wir hier haben, hat etwas mit Freihandel zu tun. Die Fahrzeuge in Österreich, Autos oder vielleicht auch Züge, die wir von irgendwo anders importieren, Kleidung: alles hat mit Freihandel zu tun. Deshalb wiederhole ich mich zum Abschluss gerne mit dem Satz, den ich schon in der Enquete gesagt habe: „Wenn einer hier im Saal ohne Freihandel ist, werfe er sein iPhone.“ (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Kogler: Dass man so einen sinnfreien Spruch wiederholt!)
15.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
15.39
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Gamon hat jetzt eine Rede gehalten, die hat mir wirklich gefallen. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und NEOS.) Ich will das einfach so sagen. (Abg. Kogler: Das traust du dich nur zu sagen, weil du den Vertrag auch nicht gelesen hast!) – Werner! Wir sind im privaten Leben so gut miteinander. Lieber Kollege Kogler, trauen Sie mir zu, dass ich weiß, wovon ich spreche! Ich beleidige dich auch nicht!
Meine Damen und Herren, wir haben hier herinnen eine wunderbare Enquete gehabt, und in dieser Enquete sind tolle Themen aufgebracht worden. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Auf der einen Seite hat es Ökonomen gegeben, die ganz klar erklärt haben, worum es geht. Dann hat man erlebt, wie von der ganz, ganz linken Uferseite und von der ganz, ganz rechten Uferseite die Nebelschwaden hereingekommen sind. Die Frage war dann: Warum tun die das?
Ich habe mich wirklich gefragt, warum die das tun, denn CETA ist ein Abkommen zwischen Europa, einem kultivierten Kontinent mit einer hohen Kulturtradition, und Kanada, mit Einwanderern aus Europa – witzigerweise mit einem europäischen Staatsoberhaupt, nämlich Elisabeth II., die ja in Kanada theoretisch noch immer das Staatsoberhaupt ist. (Abg. Neubauer: Ureinwohner gibt’s dort schon noch! Oder gibt’s dort nur Europäer?) Das Spannende: Wir trauen uns zu, den Kanadiern zu unterstellen, dass sie uns über den Tisch ziehen. Das wird doch nicht sein!
Und wir haben es auch nicht vor, weil wir ja kultivierte Europäer sind. Also wo kann das Problem sein? (Abg. Pirklhuber: Sie haben es nicht kapiert!) Es ist ein Abkommen unter Freunden, gut. Frage: Wieso gibt es dann tatsächlich diese Nebelschwaden? (Abg. Pirklhuber: Weil es Schiedsgerichte und Konzernklagsrechte gibt! Das ist ja ganz einfach!) – Ganz einfach: Es geht nicht um das Abkommen, es werden ganz, ganz andere Ziele verfolgt. Kollege Pirklhuber kommt mit seinen Späßchen daher und sagt: Die Heumilch ist nicht drinnen. (Abg. Pirklhuber: Ja, aber die Schiedsgerichte schon!)
Also Kollege Pirklhuber, ich habe dich bis jetzt in einer anderen Liga gesehen. Du weißt ganz genau, dass die Heumilch erst vor ganz kurzer Zeit überhaupt als Produkt europäischer Herkunft eingetragen wurde. Sie ist der Beweis dafür, dass es funktionieren wird, denn CETA ist ein lebendes Abkommen. Du kannst davon ausgehen, wenn Heumilch Exportrelevanz hat, dass sie dann drinnen stehen wird. (Abg. Pirklhuber: Du setzt das durch? Das schau’ ich mir an! – Abg. Lugar: Der Schultes packt alles!) Das Tolle ist, dass es wahr ist und dass der Kollege Pirklhuber immer nur mit seinen Schmähs kommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
Die Kollegen von ganz links wollen schlichtweg nicht haben, dass es einen Rahmen für das Wirtschaften und Regeln für Leute gibt, die privates, persönliches Risiko nehmen wollen. Die wollen, dass der Staat wirtschaftet. Die wollen die Menschen bevormunden, und ihr Konsumentenschutz ist in Wirklichkeit nichts anderes als die Bevormundung der Menschen. Derartige Abkommen sichern das Recht, dass erwachsene Menschen selbst Risiken nehmen dürfen und in ein selbstbestimmtes Leben Innovation und wirtschaftliche Kraft hineinlegen. (Abg. Lugar: Das kommt alles erst mit CETA, das hat es vorher nicht gegeben?)
Die Brüder von der rechten Seite – warum kommt es von dort? –, die wollen ganz einfach die Führungskräfte in Europa schlechtmachen, Europa schlechtreden, halten nicht aus, dass Europa ein sehr gutes Abkommen verhandelt hat, wie das Herr Bundeskanzler Kern so gesagt hat – was ich ausnahmsweise auch wirklich wörtlich so unterstütze. Er hat recht, es ist das beste Abkommen, das die EU je verhandelt hat. Ich wünsche ihm viel Glück in der eigenen Partei. Wir unterstützen ihn auf jeden Fall, wenn er CETA zustimmt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
15.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.
15.42
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Matznetter: Wo ist die Palmölbutter?) Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen auf der Galerie und Zuseher vor den Fernsehgeräten! Kollegin Winzig (eine Tafel vor sich auf das Rednerpult stellend, auf der ein Bauernhof, darüber der Schriftzug „Wegen US-Konkurrenz geschlossen“, sowie „TTIP“ in einem roten durchgestrichenen Kreis abgebildet sind – Abg. Obernosterer: Falsche Seite! – Vizekanzler Mitterlehner: Du hast das falsche Land erwischt!), das ist einer deiner Mitgliedsbetriebe aus dem Vöcklabrucker Bezirk, er beschäftigt circa 56 Mitarbeiter und hat sogar auf der eigenen Homepage „Stopp TTIP und CETA“ stehen. Ich denke, die heutige Diskussion ist so aussagekräftig, so interessant. Mit jeder Minute verstehe ich die Bürger mehr, die ich den ganzen Sommer bei jeder Festivität – egal, ob Seniorenbund- oder Landjugendveranstaltung, Industriellen- oder Wirtschaftstreffen, Arbeitnehmertreffen oder Bauernfest – getroffen habe, die in großer Sorge sind, weil sie nicht wissen, was da wirklich beschlossen wird.
Ich bin seit 32 Jahren im Außendienst tätig. Einer meiner Grundschulungsausbildner hat gesagt: Burschen, verkauft es so, dass es am Abend bei den Kunden keine Kaufreue gibt! – Heute hat mich Vizekanzler Mitterlehner richtig gelehrt, was Kaufreue heißt. Mit dem Druck, mit dem du verkaufen willst, willst du uns etwas verkaufen, das wir nicht brauchen. Das ist das Hauptproblem, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn man etwas zu penetrant predigt, gebetsmühlenartig – immer wieder und immer wieder –, dann muss irgendetwas faul sein. Da muss irgendetwas faul sein. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner. – Zwischenruf der Abg. Winzig.) Genau das kommt noch, Herr Kollege. Lass dir Zeit, lass dir Zeit! (Vizekanzler Mitterlehner: „Gebetsmühle“ war nicht gut!)
Herr Vizekanzler, wir haben in diesem Haus – ich war öfter anwesend als du – das Hearing gehabt. Also ich war überrascht, wie skeptisch die Experten waren. Ich war echt überrascht, weil ich mir gedacht habe: Na ja, da werden Proredner eingeladen, da wird versucht, uns das schmackhaft zu machen. Die waren äußerst reserviert. Wenn man optimistisch ist, hat man bei manchen gehört: Da ist ein bisschen etwas zu holen, aber im marginalen Kommastellenbereich. Dann haben wir die Experten dagehabt, angefangen von Kommissar Hogan, der uns dann sofort erklärt hat, ja, wir brauchen mehr g.g.A.-Zeichen. Na wunderbar: Eine holländische Sau, in Tirol mit polnischem Holz geselcht. Wenn man das als unsere österreichische Spezialität bezeichnet, Herr Vizekanzler, dann bin ich wirklich betroffen.
Experte Trick, der für die Spartenverhandlungen zuständig ist, hat im Palais Epstein dreimal die Frage nicht beantworten können, welche Sparte Probleme bekommt, wenn wir nicht unterzeichnen, wenn wir noch weiterverhandeln. Ich denke, alle Sorgen sind berechtigt, das hat sich heute bei dieser Diskussion wesentlich bestätigt. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit dieser Thematik. Wer das „Morgenjournal“ gehört hat – wir haben es beim Herfahren gehört –, weiß, dass sie Angst haben, dass eine Paralleljustiz eingeführt wird, dass die nationalen Rechte ausgehebelt werden. (Abg. Pirklhuber: Natürlich! So ist es!) Na ich glaube, diese Sorgen sind berechtigt. Man hat bei manchen Redebeiträgen ja gehört, dass es so ist.
Die Drohung, dass es, wenn wir das nicht unterschreiben, morgen keinen Handel mehr gibt und alles zusammenbricht, ist sensationell! Herr Vizekanzler, eine Frage, nachdem du so großmütig über meine Kollegin Dietrich drübergefahren bist: Das hat auch Frank Stronach nicht verdient. Jetzt habe ich noch mehr Respekt vor Frank Stronach, der hat
Magna ohne CETA und ohne TTIP entwickelt. Der ist ja ein Weltmeister. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner. – Abg. Winzig: Magna ist aber international!) Der ist ja sensationell. Jetzt suchen sie schon wieder Arbeitsplätze. Wenn der auch in die richtige Richtung – billige Produktionsstätten – flüchten würde, würden wir jetzt nicht 1 400 Arbeitsplätze in den Magna-Werken suchen.
Also bleiben wir ein bisschen am Boden, bleiben wir ein wenig daheim und tun wir nicht ganz so groß und international, wie ich es befürchtet habe. (Abg. Winzig: Wir haben wenigstens Auslandsinvestitionen!) Es ist schade, Frau Kollegin Winzig, dass ein solcher Magnat wie Frank Stronach aus Österreich hinausgeekelt wird. Na investiert er halt in Kanada, mir ist es leid darum. – Nein, nicht lachen, bitte, Frau Kollegin! Das ist der Unterschied.
So, und dann darf ich noch Folgendes sagen: Ich appelliere an Bundeskanzler Kern – ich habe das auch per Handschlag von Werner Faymann versichert bekommen –, dass er die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, dass das Ganze tatsächlich noch einmal durchverhandelt beziehungsweise geprüft wird und nicht durchgedrückt wird. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche, weil auch die Sorgen der Belgier, auch die Sorgen anderer Staaten – jetzt gibt es gerade in Deutschland die Verhandlung – bestätigen, dass irgendetwas zum Teil nicht koscher ist.
Herr Vizekanzler, abschließend darf ich dich beruhigen und darf den Kollegen Hammer erwähnen, der auch geglaubt hat, dass dann das Palmöl kommt. Jawohl, Herr Kollege, daher wird wahrscheinlich die Meinung des Vizekanzlers und Wirtschaftsministers kommen, dass wir in Österreich tatsächlich so viele Produkte in der Landwirtschaft erzeugen, damit wir exportieren müssen. Gott sei Dank bin ich bei der „Im Zentrum“-Diskussion dabeigesessen, als der Landwirtschafts- und Umweltminister Rupprechter gesagt hat: Wir brauchen das Abkommen, damit unsere Biobauern nach Amerika exportieren können. – Wunderbar!
Anscheinend hat er vor lauter Handel vergessen, dass im Großhandel 80 Prozent der Bioprodukte importiert werden. Also diesen sinnlosen Verkehr brauchen wir nicht. Das beweist uns gerade der Wirbelsturm in Haiti, das beweist uns die Palmöldiskussion, weil Europa der zweitgrößte Palmölimporteur ist. Wer es nicht gesehen hat, möge sich bitte in der ORF-TVthek diesen traurigen Beitrag über die Kleidung anschauen, der vorgestern auf ORF III gelaufen ist. Schaut euch die armen Kinder in Bangladesch und in Indien an! Wir geben hier herüben stolz an, wie gute Wirtschafter wir sind.
Wann sind wir einmal so weit, dass wir sagen: Globalisierung dient den Konzernen, Globalisierung dient der Anonymität, Regionalisierung den Menschen? Den Menschen in den Mittelpunkt, das ist unser Auftrag, dafür haben uns die Bürger gewählt. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann.
15.49
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Zu CETA: Diese unheilige Allianz von Links- und Rechtspopulisten quer über den Planeten ist für mich schwer auszuhalten. Die Hauptstraße ist mit Schwachsinn in großem Ausmaß verstopft. Es ist unglaublich. Die Allianz geht von Trump über Le Pen, vom Front National über die AfD bis hin zu den Linken in Deutschland und den Grünen in Österreich. Ich frage mich: Wo, in welcher Allianz fühlen Sie sich wohl? Da hängen Sie gemeinsam auf Anti-CETA-Demos herum, in einem Che-Guevara-Leiberl aus Bangladesch, Nike-Sneakers aus Italien und mit einem iPhone aus China. Das Hirn haben Sie
dabei meines Erachtens nicht eingeschalten, weil es einfach unseriös ist, dass Sie mit Halbwahrheiten und mit Lügen operieren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Bleib ein bisschen am Boden! – Abg. Lichtenecker: Hallo?!)
Ich bin hier wirklich auch ein Stück weit auf die Grünen angefressen, deshalb (ein Buch in die Höhe haltend): Van der Bellen, „Die Kunst der Freiheit“. (Abg. Lichtenecker: Ein gutes Buch, ein gescheites Buch!) Leider bringt er jetzt den Mund nicht mehr auf. Vor einem Jahr hat er in „Die Kunst der Freiheit“ noch vollmundig geschrieben: „Sicher braucht das alles Regeln, aber die Vorteile großer Entscheidungsfreiheit für Produzenten wie Konsumenten liegen doch auf der Hand. Vor lauter Alarmschlagen wird man allzu leicht taub und blind für die langfristige Perspektive.“ – So ist es doch! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Peter Michael Lingens, liebe Grüne, ist eher ein Linksdrifter unter den Journalisten. Er schreibt ins Stammbuch von Van der Bellen, aber auch von Kern: „Zumindest von Van der Bellen hatte ich mir – wie von Kern – die Verteidigung rationalen Denkens erhofft (…) Populistisch gesehen zeugt auch das von taktischem Geschick – sachlich gesehen ist es wirtschaftliche Volksverdummung durch einen Professor der Volkswirtschaftslehre.“
Ich werde ihn trotzdem wählen, weil es in dem Fall eine Frage der Alternativen ist: Ich will jemanden, der zu Europa steht, aber ich halte diese Art von Halbwahrheiten, die Sie hier verbreiten, für intellektuell nicht redlich. (Abg. Pirklhuber: Nennen Sie ein konkretes Beispiel! – Abg. Kogler: Die legen alle los und sagen nichts zum Vertrag!) Dass der Herr Bundeskanzler freiwillig und eigenverantwortlich in eine Sackgasse eingefahren ist und jetzt durch einen Flip-Flopper wieder heraus will, darüber kann ich nur den Kopf schütteln. – Von staatsmännischer Verantwortung ist nichts zu sehen. (Beifall bei den NEOS.)
15.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
15.51
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine dreiminütige Redezeit dazu nutzen, mit einigen mir mehr als absurd erscheinenden Mythen rund um CETA aufzuräumen. Zum einen geht es mir dabei um die propagierten negativen Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienstleistungen. Eines dazu gleich vorweg: Diese Auswirkungen gibt es nicht, weil CETA – wie alle anderen Handelsabkommen der EU – nicht auf öffentliche Dienstleistungen erstreckt wird.
Vielmehr gilt Folgendes: Die EU-Länder können staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten. CETA verpflichtet auch nicht zu Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Gesundheitsfürsorge oder Bildung. Das heißt, die vielfach heraufbeschworene Privatisierung unserer Wasserversorgung wird es schlicht und einfach nicht geben. Sie eignet sich aber natürlich ganz großartig für Angstmache. (Ruf bei der ÖVP: Genau!) Schließlich können die EU-Länder auch in Zukunft selbst entscheiden, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst, gegebenenfalls auch mit staatlicher Förderung, wollen.
Zum anderen ist es mir ein Anliegen, Klarstellungen hinsichtlich des Investitionsschutzes vorzunehmen: Österreich hat, darauf wurde heute schon hingewiesen, bereits 63 Investitionsschutzabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen. (Abg. Kogler: Die sollen ja eh verschwinden! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Von den Kritikern wird an diesem Punkt immer wieder eingewendet, dass es ja legitim ist, mit Ländern, die kein starkes Rechtssystem haben, derartige Abkommen abzuschließen, aber doch nicht mit Kanada als einem entwickelten Rechtsstaat.
Wissen Sie aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir solche Investitionsschutzabkommen auch mit zwölf Ländern, die Mitglied der Europäischen Union sind, abgeschlossen haben? – Zum Beispiel mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Malta, Slowenien, Tschechien oder der Slowakei. Sind das etwa keine entwickelten Rechtsstaaten? (Abg. Kogler: Das ist ja ein Relikt, das soll ja verschwinden! Das ist ja unglaublich!)
Lassen Sie mich mit einem weiteren Mythos im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen aufräumen: Es wird immer damit argumentiert, dass es ein Wahnsinn sei, dass sich nur ausländische, nicht aber inländische Unternehmen an die Schiedsgerichte wenden dürfen. Sehen Sie sich doch bitte einmal die EU-Regelungen an! Wenn sich zum Beispiel ein italienisches Unternehmen in Kärnten niederlässt oder grenzüberschreitend Waren oder Dienstleistungen anbietet und dabei in Kärnten von einer Behörde diskriminiert wird, dann kann sich der italienische Unternehmer wegen Verstoßes gegen die Niederlassungs-, Waren- oder Dienstleistungsfreiheit an den EuGH wenden.
Handelt es sich aber um ein nicht im EU-Ausland, sondern etwa in der Steiermark ansässiges Unternehmen, dem in Kärnten Gleiches widerfährt, dann liegt eine bloße Inländerdiskriminierung vor, auf die das EU-Recht nicht anwendbar ist. Das heißt, der steirische Unternehmer kann sich nicht an den Europäischen Gerichtshof wenden. Wo bleibt denn hier der Aufschrei der CETA-Gegner? Zählt hier der österreichische Unternehmer plötzlich nicht mehr so viel wie in einer Anti-CETA-Kampagne?
Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, angesagte Katastrophen finden nicht statt und lassen sich oftmals schon durch eine seriöse Herangehensweise ausräumen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.
15.55
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht bei CETA in Wirklichkeit weder um Heumilch, noch um iPhone-Weitwurfbewerbe. Ich glaube auch nicht, dass die Welt untergeht, wenn CETA, so wie es vorliegt, in Kraft tritt – sicher nicht –, sie geht aber auch nicht unter, wenn es nicht in Kraft tritt. Man kann bei dem, worum es hier geht, schon ein bisschen auf dem Boden bleiben.
Die Kritik im Kern, die richtet sich gegen die Schiedsgerichte, gegen private Klagemöglichkeiten. – Die existieren. (Ruf bei der ÖVP: Kritik an Kern?!) Es hat keiner Angst vor der kanadischen Regierung, es glaubt keiner, dass das kanadische Volk den Österreichern etwas Böses will, auch umgekehrt nicht. Das, worum es geht, ist, ob Konzerne – egal, ob es kanadische oder österreichische Konzerne sind – über Staaten, über die Demokratie, über die Verfassung, über Rechtsgrundsätze, über Rechtssysteme gestellt werden, und das ist das, was passiert.
Kann ein Staat einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Kann ein Arbeitnehmer einen Konzern vor einem Schiedsgericht klagen? – Nein. Es kann nur einer klagen, der Konzern, und er kann nur einen klagen, nämlich den Staat. Das hier ist eine Sondermöglichkeit, bei der Konzernen Rechte außerhalb von etablierten Rechtssystemen eingeräumt werden.
Jetzt kann man der Meinung sein, ja, für mich sind Konzerne das Wichtigste, das Beste, das Größte, das Höchste, und deswegen will ich denen eine besonders große Stellung geben (Abg. Brosz: Das ist die Strolz-Position!), oder man kann das kritisch sehen. Das kann man ganz einfach ausdiskutieren, aber hier wird so getan, als ob jeder,
der CETA kritisiert, ein Irrer ist, irgendein Linksextremer ist oder irgendetwas gegen freien Handel hat. Es wird wohl keiner etwas gegen freien Handel haben, und wahrscheinlich werden hier 90 Prozent des CETA-Abkommens einstimmig für vernünftig erklärt, aber natürlich gibt es zu Recht auch Kritik daran.
Natürlich sind diese Sonderklagerechte, ist diese Sonderstellung für Konzerne zu Recht kritisierenswert. Ja, es stimmt: Über 60 Abkommen hat Österreich mit solchen Schiedsgerichten und jahrzehntelang ist nichts passiert, aber wir wurden ja in der Zwischenzeit geklagt. Seit zwei Jahren ist es nicht mehr so, dass Österreich nicht geklagt wird. Wir wurden vor zwei Jahren von der Meinl-Bank geklagt. Da denkt man sich, wie kann die Meinl-Bank, die doch in Österreich ist, Österreich klagen? – Weil der Eigentümer der Meinl-Bank früher in irgend so einer holländischen Steueroase war, das ist dann nach Malta verlegt worden, und über Briefkastenfirmen auf Malta hat man uns geklagt. (Abg. Fekter: Und gewonnen!) Und das, obwohl wir im Abkommen mit Malta stehen haben, dass Briefkastenfirmen nicht klagen dürfen. (Vizekanzler Mitterlehner: Jeder kann klagen, wenn er will!) – Theoretisch haben wir es, wie bei Kanada, hineingeschrieben. Da haben wir auch hineingeschrieben, dass Briefkastenfirmen nicht klagen dürfen.
Die Praxis zeigt, dass es oft nicht so einfach ist, wie wir uns das vorstellen. Man muss sachlich darüber reden: Wollen wir Unternehmen, wollen wir Konzernen eine Sonderstellung in der Gesellschaft geben, die sie über Staaten stellt? Ja oder nein? Diskutieren wir das in aller Ruhe aus! Weder so noch so ist die Welt untergegangen. Sie ist nicht untergegangen, obwohl wir 60 solcher Verträge haben, und sie geht auch nicht unter, wenn wir einen mehr nicht haben. Aber die Frage, welche Stellung Konzerne in der Gesellschaft haben, ist eine wichtige Frage, und die muss man diskutieren. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bis Freitag!)
15.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich sehe keinen Wunsch nach einem Schlusswort der Berichterstatterin.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, das Stenographische Protokoll der Parlamentarischen Enquete zum Thema „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“, III-305 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu TTIP und CETA.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend: CETA nicht unterzeichnen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1261 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1276 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (1277 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING geändert wird (1278 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Zu Tagesordnungspunkt 5: Versorgungssicherungsgesetz. Ich möchte mich kurz halten: Dieses Gesetz besteht, läuft aber mit Ende des Jahres aus.
Was beinhaltet dieses Versorgungssicherungsgesetz? – Es ist eigentlich die Handhabe der öffentlichen Hand, in außerordentlichen Krisenfällen die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies soll für zehn Jahre verlängert werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Zu Tagesordnungspunkt 7: Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz. Auch dazu kurz Stellung genommen: Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eben hier im Nationalrat vorzunehmen ist. Es geht um die Qualitätssicherung, hauptsächlich die Maschinen-Inverkehrbringung für Aufzüge, Sportboote oder Geräte, generell ganz genau persönliche Schutzausrüstung beziehungsweise Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe. Wie gesagt, es ist notwendig, dass wir das hier gesetzlich absegnen und beschließen.
Es werden von unseren Behörden auch Stichproben genommen und diese Produkte zumindest angeschaut, ob sie den Voraussetzungen entsprechend alle Sicherheitsmaßnahmen haben. Hier muss ich aber auch feststellen, dass für diese zusätzlichen Kontrollen, die jetzt dadurch anfallen, keine zusätzlichen Kontrollstellen eingerichtet werden, sondern dass dies von bestehenden Kontrollorganen stichprobenweise, wie gesagt, ausgeführt wird, damit keine zusätzlichen Kosten und keine zusätzlichen Kontrollen in den Betrieben entstehen, sondern diese einfach nur ausgeweitet werden.
Aus meinen Unterlagen geht hervor, dass das Plenum diesen Gesetzen, glaube ich, sogar einstimmig zustimmen wird. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
16.03
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
16.03
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einige Anmerkungen zum Mineralrohstoffgesetz machen, das wir im Zuge dieser Beschlussfassungen
heute auch beschließen werden. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass manchmal nicht nur ganz große Themen, wie wir sie vorhin diskutiert haben, sondern auch sehr kleine Themen behandelt werden sollen und behandelt werden müssen.
Zum einen erteilen wir dem Herrn Vizekanzler die Verordnungsermächtigung bei der Erleichterung der Zulassungsvoraussetzungen für Betriebsleiter und Betriebsaufseher im Bergbau in all jenen Fällen, wo es nicht um gefährliche Anlagen geht. Zum anderen setzen wir eine EU-Richtlinie um, wo es zwar in Österreich zurzeit keine Anlagen gibt, die betroffen sind, wobei ich auch der Auffassung bin, dass sich Österreich aus guten Gründen bisher gegen die CO2-Speicherung entschieden hat. Davon rücken wir mit dieser Novelle auch keinesfalls ab.
Ich habe im Übrigen die Wahrnehmung dazu, dass in mehreren europäischen Staaten die anfängliche Euphorie für dieses Carbon Capture and Storage abgenommen hat und wir uns in Kürze wahrscheinlich auch die Frage stellen werden, wie dann die verschiedenen Zielszenarien und Roadmaps der EU aussehen, wenn sich diese Optionen, die hier gewählt wurden, als Trugschluss herausstellen.
Ich hätte dem Herrn Wirtschaftsminister gerne auch noch gesagt, dass ich ihn ersuche, klarzustellen, was gemeint ist, wenn der Umweltminister dieser Tage verkündet hat, dass er jetzt gemeinsam mit den Visegrád-Staaten gegen die deutsche Energiewende kämpfen wird. Ich habe es nicht verstanden, ehrlich gesagt. Ich verstehe, dass man einiges an der deutschen Energiewende kritisch beleuchten kann, aber ich bin mir auf der anderen Seite nicht sicher, ob Atomstrom- und Kohlestromländer die richtigen Verbündeten in diesem Zusammenhang sind. Da würde ich mir schon auch eine entsprechende Klarstellung erwarten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zur Bemerkung des Herrn Vizekanzlers, was bei CETA den Kollektivvertrag betrifft: Das ist überhaupt nicht das Thema. Es geht um das Arbeitsrecht und um die Frage, ob es dann, wenn festgeschrieben ist, dass eh alles in Ordnung ist, dass sich eh nichts ändert und dass eh alles leiwand ist, nicht auch eine Sanktionsmöglichkeit geben sollte, damit die Dinge, die eh super und so leiwand sind, dann auch sozusagen sanktioniert werden können, wenn sie nicht Platz greifen. Darum geht es. Bei den Kollektivverträgen setzen wir uns schon selbst zur Wehr.
Wenn sich erst vor Kurzem der Verband Druck & Medientechnik vom ältesten Kollektivvertrag, den diese Republik hat, mit der fadenscheinigen Bemerkung verabschiedet hat, na ja, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das wir in diesem Haus beschlossen haben, ist so kompliziert, darum müssen sie die Kollektivvertragsfähigkeit zurücklegen, dann ist das mehr als fadenscheinig. Da geht es darum, einen guten Kollektivvertrag in die Luft zu schießen. (Abg. Schopf: Genau!)
Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben heute bei einer großen Konferenz deutlich gemacht, dass sie sich das nicht nur nicht gefallen lassen, sondern dass sich die Damen und Herren, die sich diesen Winkelzug ausgedacht haben, warm anziehen sollen, denn da wird es in der nächsten Zeit ordentliche Auseinandersetzungen geben. Ich finde das einfach gut! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.07
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
16.07
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir werden die Änderung, die Novelle beim Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz und auch beim Mineralrohstoffgesetz in dieser Form unterstützen.
Damit komme ich zum Versorgungssicherungsgesetz, wo wir eine Novelle vorliegen haben, die wir im Wesentlichen unterstützen. Dennoch möchte ich in der Debatte auch anmerken, dass durchaus die Fragen, die auch die Wirtschaftskammer Österreich aufgeworfen hat, hier debattiert werden sollen.
Einerseits geht es um die Relevanz und die Zeitgemäßheit der Warengruppen, die im Anhang aufgelistet sind. Die Zeiten ändern sich und damit natürlich auch die Konsumbedürfnisse und anderweitige Bereiche, die einer stetigen Änderung unterliegen. Insofern sollte man bei solchen Änderungen genau auch das adaptieren. Gleichzeitig ist es natürlich ein Thema, ob nicht auch die Transportdienstleistungen im Personen- und Güterverkehr mit Berücksichtigung finden.
Ein wesentlicher Punkt, der angesprochen worden ist, ist das Thema der Verwaltungsvereinfachungen. Herr Staatssekretär, das ist ein immerwährendes Thema, das, wie wir glauben, sehr konsequent angegangen werden muss. Auch da hätte durchaus eine Möglichkeit bestanden. Gleichzeitig glauben wir, dass es in vielen anderen Bereichen – in der Gewerbeordnung, bei den Betriebsanlagengenehmigungen – verschiedene Möglichkeiten der Vereinfachungen gibt. Auch das sollte konsequent angegangen werden.
Aber wir werden jetzt auch diese Materie unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)
16.09
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.
16.09
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Katzian, Sie haben hier Kritik an der Allianz des Umweltministers ausgesprochen, dass er sich gegen die deutsche Strompolitik ausspricht, wie sie momentan gehandhabt wird. Ich glaube, nicht alles, was der Empfänger nicht versteht, ist auch wirklich die Schuld des Senders. Aber wenn Sie nicht verstehen, dass man sich dagegen aussprechen muss, dass mit billigstem deutschen Kohlestrom die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbarer Energie in Österreich schlechter gestellt wird, dann ist das schon sehr interessant.
Denn genau das ist der Fall: Wir kommen mit der Ökostromproduktion und mit der Wasserkraft in Österreich in Bedrängnis, wenn der europäische Strommarkt mit derart billigem Strom überschwemmt wird, wo sich die Deutschen letztendlich in ihrer eigenen Leistungsbilanz zwar ein positives Plus schreiben können, wir aber in den Strukturen gefährdet werden.
Damit sind wir auch beim Versorgungssicherungsgesetz. Denn Verantwortung der Politik heißt, hier Vertrauen aufzubauen, dass die Bevölkerung auch in Zukunft die Versorgung gesichert hat, was sowohl bei der Energie als auch bei der Ernährung ein wichtiger Punkt ist. Wenn wir es nicht schaffen, eigene Produktionssouveränität in Österreich zu halten, sei es in der Energie, vor allem im biogenen Sektor, oder auch bei der Ernährung, dann werden wir noch viel, viel größere Probleme haben.
Da brauchen wir nicht über TTIP, CETA oder sonstige Freihandelsabkommen zu klagen, denn die Probleme, die wir in der österreichischen Landwirtschaft haben, können wir morgen beim Grünen Bericht diskutieren, und die haben jetzt schon enorme Auswirkungen. (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Da haben wir noch kein einziges dieser Abkommen ausverhandelt. Das ist vielmehr der Druck, den wir über das Oligopol im Lebensmitteleinzelhandel in Österreich bekommen, da wir hier nur eine geringe Anbieterzahl haben, die der Nachfrage letztendlich nachkommen muss, und wir einen enormen Druck auf die Landwirtschaft haben, dass die Ernährungssouveränität in Österreich wahrscheinlich nachhaltig gefährdet ist. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)
Nur eine solide Arbeit in der Steuerpolitik wird uns auch hier weiterhelfen, diese Ernährungssicherheit zu halten und somit auch die Versorgung langfristig zu sichern. Dafür sind diese Vorsorgegesetze wichtig und gut, aber nur die langfristige Gesamtpolitik kann auch helfen, die Produktion in Österreich zu halten. (Beifall bei der ÖVP.)
16.11
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
16.11
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Zuschauer auf der Galerie! Das Versorgungssicherheitsgesetz, also jenes Gesetz, das Vorsichtsmaßnahmen für Krisenfälle vorsieht, ist ein äußerst wichtiger Schritt. Nun ist bald Nationalfeiertag, an dem wir die Unabhängigkeit, die Freiheit Österreichs feiern, und wir befinden uns hier im Nationalratssitzungssaal, also in einem Saal, der in den fünfziger Jahren errichtet wurde, nach einer schwierigen Zeit, da vieles im Zweiten Weltkrieg zerbombt worden war.
Auch wenn es uns in diesem Moment sehr gut geht, ist es eine Tatsache, dass es immer wieder Zeiten gibt, wo nicht alles gut geht und wo nicht alles glattläuft. Die lange österreichische Geschichte ist voll von Momenten der Krise, der Unstetigkeit. Ich erinnere beispielsweise an die Weihnachtsansprache von Leopold Figl, der damals nicht einmal Kohle und ein Stück Brot zu Weihnachten versprechen konnte.
Wer es aktueller möchte: Auch die terroristischen Anschläge der letzten Zeit brauchen eine klare Antwort, aber keine Angstmache, sondern klare Richtlinien und Maßnahmen. Politik, sofern sie ernst genommen wird, muss für schwere Zeiten Sorge tragen. Wir wissen, Verantwortung ist besser als Sorge, und Verantwortung ist teurer als Populismus.
Ist es nötig, sich auf einen Krisenfall vorzubereiten? – Ich sage ganz klar: Ja, ist es! Nicht, weil wir einer Krise entgegenwanken, sondern deshalb, weil wir unsere Verantwortung ernst nehmen, beschließen wir heute dieses Gesetz. Auch wenn ich mir wünsche, dass dieses hoffentlich niemals benötigt werden möge, ist es ein wichtiges Gesetz für außerordentliche Krisenfälle. Es findet meine vollste Zustimmung als Sozialdemokratin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
16.13
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Versorgungssicherungsgesetz 1992: Dieses Gesetz ist eine rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen für die öffentliche Hand – das haben wir heute schon gehört – zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen. Dieses Gesetz würde mit Jahresende außer Kraft treten. Mit dem neuen Beschluss wird es bis zum Jahr 2026 verlängert.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Aufrechterhaltung einer hohen und überlebensnotwendigen Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Krisenfällen zu gewährleisten. Krisen treten oft schneller ein – das haben wir gerade von meiner Vorrednerin gehört –, als man glaubt. Denken wir nur an Tschernobyl und dergleichen mehr, wie schnell es gehen kann, und alles ist von heute auf morgen anders!
Deshalb ist es richtig, gut und notwendig, dass die öffentliche Hand Lenkungsmöglichkeiten hat, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. – Herzlichen Dank.
16.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.
16.15
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unsere Fraktion wird allen drei Novellierungen die Zustimmung geben. Mit diesen Novellen verlängern wir das Versorgungssicherungsgesetz und setzen wir EU-Richtlinien in Bezug auf das Mineralrohstoffgesetz sowie auf das sogenannte MING um.
Das MING ist nichts anderes als eine Aktualisierung jener Sicherheitsbestimmungen, die aktuell in der Sicherheitsverordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und in der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung verankert sind. Wir garantieren damit weiterhin die hohen Standards für Aufzüge, Sportboote und vieles mehr und erhöhen außerdem die Sicherheit bei der Verwendung von Geräten in explosionsgefährdeten Zonen. Zugleich harmonisieren wir damit Standards mit jenen in der Europäischen Union.
Meine Damen und Herren! Leider können – und das ist nicht uninteressant – Versorgungsengpässe und vor allem Verknappungserscheinungen aus politischen und wirtschaftlichen, aber auch anderen Gründen nie ganz ausgeschlossen werden. Auch in Österreich kann man derartige Fälle niemals zur Gänze ausschließen. Es gibt leider immer wieder Naturgewalten und Naturkatastrophen, es gibt auch große technische Ausfälle, Boykottmaßnahmen. Aber auch das Thema Terrorismus ist leider immer wieder auf der Tagesordnung.
Bei derartigen Dingen muss rasch und schnell reagiert werden. Das ist der Grund, warum diese Novellierung auch für unsere Republik sehr wichtig ist. Ziel ist es, dass bei derartigen Krisen die Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.16
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
16.16
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das zeitlich befristete Versorgungssicherungsgesetz läuft mit Jahresende 2016 aus und muss verlängert werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich ja um die rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen. Konkret bedeutet das, dass die Regierung in außergewöhnlichen Krisensituationen befähigt sein muss, die Warenströme so lenken zu können, dass eine hohe Versorgungssicherheit der Bevölkerung, der Unternehmen sowie der staatlichen Einrichtungen gewährleistet ist.
Was sind nun solch außergewöhnliche Krisenfälle? – Das sind Naturgewalten, flächendeckende technische Ausfälle oder Boykottmaßnahmen, aber auch Terrorangriffe. Meine Damen und Herren, viele dieser Ereignisse treten ja ohne Vorankündigung ein, wie zum Beispiel enorme Hochwässer, wie wir sie schon hatten, aber auch die Reaktorunfälle von Tschernobyl und Fukushima sind solche Krisenfälle.
Die Lenkungsmaßnahmen setzen die Erlassung entsprechender Verordnungen voraus. Es muss ein gesetzliches Instrumentarium vorhanden sein, um von staatlicher Seite schnell und effizient handeln zu können und auf Krisen- und Verknappungserscheinungen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behebbar sind, reagieren zu können.
Bisher war es immer so, dass dieses Gesetz mit einer zeitlichen Befristung vorgesehen war. Die vorliegende Novelle, die auch redaktionelle Änderungen enthält, sieht nun eine abermalige Verlängerung der Geltungsdauer vor, und zwar mit einer Frist bis 31. Dezember 2026. (Beifall bei der SPÖ.)
16.18
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1261 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1249 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG geändert wird, samt Titel und Eingang in 1259 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch in dritter Lesung ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.
16.21
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Mahrer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer und Zu-
schauerinnen! Als erste Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich kurz erklären, worum es bei dieser Regierungsvorlage geht. Der Ingenieurstitel soll auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens gehoben werden. Er soll dann vergeben werden, wenn man eine HTL-Matura gemacht, danach drei Jahre gearbeitet und danach auch noch ein Fachgespräch mit zwei Experten oder Expertinnen geführt hat. Dieses Fachgespräch dauert 45 Minuten, es ist keine Prüfung, und es gibt auch keine Benotung für dieses Gespräch.
Zur allgemeinen Erklärung: Was ist der Nationale Qualifikationsrahmen, was bedeutet Stufe 6 im Qualifikationsrahmen? – Stufe 4 ist die AHS-Matura, Stufe 5 ist die BHS-Matura und Stufe 6 ist eigentlich Bachelor-Niveau, also ein Uni-Abschluss. Diese Stufe 6 soll künftig an HTL-AbsolventInnen vergeben werden.
Die zwei von der Regierung angeführten Gründe, warum sie das will, sind:
Erstens: dass es offensichtlich Probleme bei internationalen Ausschreibungen gibt, wenn die guten Qualifikationen von HTL-AbsolventInnen zu niedrig bewertet werden.
Zweitens: Nächstes Jahr gibt es das hundertjährige Jubiläum der Kaiserlichen Verordnung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“. – Aus diesem Grund wollte man offensichtlich dieses Gesetz hier verabschieden; das steht in den Erläuterungen.
Wir haben die Frage dieser Einstufung im Klub sehr ausführlich und auch sehr differenziert diskutiert. Wir verstehen ganz grundsätzlich die angeführten arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Gründe, warum man gerne hätte, dass dieser Titel jetzt so hoch eingestuft wird. Wir sind in dieser Diskussion aber auch zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme – eine Matura plus drei Jahre arbeiten plus irgendein Gespräch – nicht ausreicht, das Qualifikationslevel eines Bachelor-Studiums zu erreichen.
Es steht völlig außer Frage, dass die Ausbildung an einer HTL die Möglichkeit des Erwerbs einer guten Qualifikation bietet. Das erfreut sich großen Interesses, denn es gibt viel mehr InteressentInnen als Plätze an den HTLs, das gilt generell für die MINT-Fächer. Wir müssen sicher darüber nachdenken, wie wir da das Angebot noch verbessern können, aber nichtsdestotrotz ist eine HTL-Matura plus drei Jahre arbeiten gehen nicht vergleichbar mit einem Studium. Ein Studium bedeutet: drei Jahre lang Vollzeit studieren, regelmäßige Prüfungen und Leistungsnachweise, das Schreiben von Arbeiten und so weiter, wobei es einen Lehrplan gibt, welcher ganz klar abklärt, welche Lernziele erreicht werden müssen und so weiter. Ein solches Studium mit einer entsprechenden Abschlussarbeit ist nicht zu vergleichen mit einem Gespräch, das mit zwei ExpertInnen geführt wird.
Man muss auch noch dazusagen, dass die HTL-Matura bereits auf akademisches Niveau gestuft worden ist und damit die AkademikerInnen-Quote geschönt wird. Sie ist letztes Jahr von 20 auf 30 Prozent gestiegen, und Ähnliches droht jetzt auch mit dieser Änderung. Die Argumentation war damals übrigens dieselbe, es hat auch geheißen: Es gibt Probleme in der Wirtschaft, deswegen muss das höher eingestuft werden.
Abgesehen von der Problematik, dass das einfach nicht vergleichbar ist, wird mit diesem Gesetzesvorschlag auch das gültige Gesetz des Nationalen Qualifikationsrahmens umgangen. Der sieht nämlich ganz andere Gremien vor, nämlich die Koordinierungsstelle, die die Vergabe von solch einem Qualifikationsniveau prüfen soll. Warum das hier so geschieht, ist nicht ganz klar. Klar ist, dass es nicht sein kann, dass jemand mit einer HTL-Matura plus drei Jahre arbeiten gehen durch ein Gespräch dann zu einem Master-Studium zugelassen werden kann. Da gibt es großen Protest, auch von den Universitäten, die auch entsprechende Stellungnahmen abgegeben haben.
Insgesamt ist das ein sehr unausgegorenes Gesetz, und wir werden diesem aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Vielleicht hätte man sich bei der Ausarbeitung et-
was mehr Zeit nehmen sollen und nicht – schielend auf das hundertjährige Jubiläum – eine unausgegorene Vorlage bringen sollen. Man hätte sich überlegen sollen, wie man informell Gelerntes und Qualifikationen, die man in der Berufspraxis erwirbt, tatsächlich so abprüfen kann, dass diese auch nachweisbar ist. Das geht sicher nicht mit einem einfachen Gespräch, das keine Prüfung ist und wo es nicht einmal eine Benotung gibt. Das bekommt nicht unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Deimek: Das ist ja schon die Praxis!)
16.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.
16.26
Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Die Standesbezeichnung „Ingenieur“ wird jährlich rund 5 000 Mal verliehen. Allerdings ist sie nur bei uns – also in der heimischen Wirtschaft – anerkannt. Bei internationalen Ausschreibungen oder Bewerbungen ist es daher mit deren Anerkennung oft etwas schwierig. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit einer sehr breiten Mehrheit im Parlament mit dem Ingenieurgesetz eine deutliche Besserstellung erreichen. Es ist schade, dass die Grünen da nicht mitgehen, aber die sind sich – wie wir jetzt gehört haben – in ihren Kritikpunkten selbst nicht ganz einig. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Die Wirtschaft beklagt den Facharbeitermangel schon sehr lange, und wir sind zu Recht stolz auf unsere duale Ausbildung und die vielen tüchtigen Ingenieure. Aber, wie gesagt, es sind leider nicht genug, jeder spricht vom Facharbeitermangel. Auf der anderen Seite platzen die Universitäten schon aus allen Nähten. Im letzten Wintersemester inskribierten fast 400 000 junge Leute, um 1,4 Prozent mehr als im Jahr davor, die Zahl der Lehrlinge ist aber um 4,4 Prozent auf knapp 110 000 Lehrlinge gesunken. Es ist jedoch tatsächlich leider so, dass Akademikern – insbesondere jenen, die die sogenannten Orchideenfächer, sage ich jetzt einmal, belegen – oft die Arbeitslosigkeit blüht, während HTL-Schüler oft noch während der Schulzeit von Firmen angesprochen werden und möglicherweise ein attraktives Angebot bekommen.
Deutschland steht vor ähnlichen Herausforderungen. Die Ökonomen vom Economic Research Center der Commerzbank sehen in der undifferenzierten Akademisierung eines der Hauptprobleme für die Wirtschaft, und so viele tolle Facharbeiter waren jetzt doch nicht unter den Migranten, wie uns da so mancher Anhänger der fatalen Willkommenskultur weismachen wollte.
Es muss also Aufgabe des Staates sein, junge Leute positiv in Richtung einer sinnvollen Ausbildung zu lenken. Es liegt ja auch im allergrößten Interesse der jungen Menschen selbst, denn arbeitslose Orchideenfach-Akademiker haben wir schon genug. Es gibt ja wohl kein demütigenderes Gefühl für junge Leute, als nicht gebraucht zu werden.
Wir sind dank unserer erfolgreichen dualen Ausbildung noch in einer besseren Position als die meisten anderen EU-Länder, bei denen die Jugendarbeitslosigkeit im Schnitt 20 Prozent beträgt – in Österreich sind es 10 Prozent –, aber auch wir stehen vor großen Herausforderungen auf unserem Arbeitsmarkt. Wir haben fast eine halbe Million oder – je nach Berechnungsmethode – 400 000 Arbeitslose und zurzeit 42 000 offene Stellen. Trotz des gewaltigen Budgets im Arbeits- und Sozialressort gelingt es nicht, diese offenen Stellen zu besetzen.
Da offenbar keine wirksamen Maßnahmen gesetzt wurden, sind allein die Arbeitsmarktkosten in den letzten fünf Jahren um rund 40 Prozent gestiegen, und die damit zusammenhängenden Sozialausgaben sind in den letzten zehn Jahren um 45 Prozent gestiegen. Also da muss dringend etwas getan werden!
Die Ursachen für die hohe Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit sind natürlich nicht ausschließlich darin zu suchen, dass so viele junge Leute anstreben, Soziologie, Politologie oder Kommunikationswissenschaften zu studieren – was mitunter für eine politische Karriere hilfreich sein mag –, sondern liegen vor allem in der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und der Starrheit der Arbeitsmarktregulierungen. Deshalb müssen wir für unseren Wirtschaftsstandort kämpfen: runter mit der Steuer- und Abgabenquote, runter mit den Schulden, weg mit der Überregulierung!
Wir als Politiker müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das größte Ziel junger Leute nicht mehr jenes ist, möglichst rasch bei Land, Bund oder sonst wo unterzukommen und früh in Pension gehen zu können, sondern jenes, kreativ zu sein, Firmen zu gründen, unternehmerisches Risiko einzugehen. – Das Start-up-Paket des Wirtschaftsministers ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Eine Freundin von mir ist Volksschullehrerin, und sie erzählte mir, dass, wenn sie ihre Viertklassler fragte, was sie einmal werden wollen, die Antwort leider oft lautete: I geh AMS! – Das zeigt, dass es da völlig falsche Anreize in unserem Sozialsystem gibt.
Ganz entscheidend dafür, wie hoch oder wie niedrig die Arbeitslosigkeit ist, ist die sogenannte Employability, also: Kann man beschäftigt werden? – Diese Fähigkeit wird durch die Ausbildung vermittelt.
Ich möchte hier Frankreich als besonders abschreckendes Beispiel nennen: Fast die gesamte französische Führungselite kommt aus einer Grande École, Sciences Po, einer Polit-Uni mit großem Renommee. Die dort ausgebildete sogenannte Elite, die zwar bestens in Medienwissenschaften und Politikwissenschaften geschult sein mag, fährt nun dieses Land wirtschaftlich komplett an die Wand, weil sie einfach zu wenig von Industrie, Wirtschaft, Technik und Finanzen versteht.
Das gilt aber nicht nur für Frankreich, sondern für ganz Europa und natürlich auch für Österreich. Die Führungselite muss wissen, dass wir eine industriell und wirtschaftlich starke Volkswirtschaft zur Erhaltung unseres Wohlstandes brauchen.
Höchste Anerkennung also unseren Ingenieuren, die helfen, unser Land voranzubringen, und ich hoffe, es werden künftig auch mehr Frauen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.32
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
16.32
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zu Recht sind wir Österreicherinnen und Österreicher stolz auf die sprichwörtliche Ingenieurskunst! Alois Negrelli, Erbauer des Suezkanals, und Carl Ritter von Ghega, der Erbauer der Semmeringbahn, sind uns allen bekannt, aber auch jetzt, in der heutigen Zeit, sind die Ingenieure und Ingenieurinnen in der heimischen Wirtschaft sehr geschätzt und anerkannt.
Die Bezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ wird in Österreich jährlich 5 000 Mal vergeben, das heißt, es geht da um eine große Berufsgruppe. Der heutige Beschluss bringt eine Aufwertung für diese Berufsgruppe, indem ihre Einstufung einem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt wird.
Diese Gleichstellung bringt auf europäischer Ebene eine höhere Einstufung. Die Voraussetzung dafür sind Standards für die Beurteilung der erforderlichen Praxis, und diese werden mit dem vorliegenden Gesetz geschaffen. Das entspricht dem Europäischen Qualifikationsrahmen, und damit bringt dieses Zertifizierungsverfahren diese Möglich-
keit, die auch den bisherigen Ingenieurinnen und Ingenieuren – eine Forderung, die im Entschließungsantrag der Freiheitlichen vorliegt – offen steht.
Meine Damen und Herren, diese neue Regelung, dieses neue Gesetz kommt vielen zugute, natürlich den Betroffenen, aber auch der österreichischen Wirtschaft, den österreichischen Betrieben. Sie können bei Ausschreibungen diese hohe Qualifikation, das hohe Qualifikationsniveau darstellen und damit auch besser eingestuft werden – also ein Beschluss, der für den österreichischen Arbeitsmarkt positiv ist.
Es ist schon erwähnt worden, und ich möchte es unterstreichen: Die HTL-Abgänger werden von der Wirtschaft gebraucht und sind sehr gefragt. Was mich persönlich sehr freut, ist, dass die praktische Umsetzung des in der Schule erlernten Wissens im Betrieb mit dem neuen Gesetz entsprechend stärker gewürdigt wird und dadurch mehr Wert hat.
Es ist sehr wichtig für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes, dass wir unsere Stärken auch entsprechend darstellen, dass wir unsere Berufsgruppen, die diese Wirtschaftsstärke ausmachen, auch entsprechend in den Mittelpunkt rücken. – Das geschieht mit diesem Gesetz.
Ich glaube, es ist ein guter Schritt, ein gutes Gesetz, und die Bedenken, die es immer geben wird, sind nicht von jener Qualität, dass man sie wirklich mit den Kriterien in diesem Gesetz gleichsetzen könnte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.35
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wir diskutieren heute das Ingenieurgesetz Neu, und wir werden diesem Gesetz zustimmen. Ich sage bewusst, mit schwerem Herzen, weil die Zielrichtung zwar die richtige ist, aber die Umsetzung leidvoll ÖVP-SPÖ-mäßig halt sehr, sehr holprig ist. Ich werde versuchen, das zu erklären. Es ist vielleicht ganz gut, dass Sie, Herr Staatssekretär Mahrer, in Vertretung von Vizekanzler Mitterlehner hier sind, weil wir uns auch im Unterrichtsausschuss immer wieder treffen, da sie für den tertiären Bereich zuständig sind.
Ich muss ein wenig ausholen, bevor wir über das Ingenieurgesetz sprechen – Kollegin Maurer hat es bereits versucht –: Prinzipiell geht es um den NQR, den Nationalen Qualifikationsrahmen, der dann auch in den EQR, den Europäischen Qualifikationsrahmen, einfließt. Wir haben seit dem Jahr 2012 mit diversen Anträgen versucht, Folgendes in diesen NQR hineinzuschreiben: dass HTL-Ingenieure nach Prüfung und so weiter in die Stufe 6 eingeordnet werden.
Es wäre sehr, sehr einfach gewesen, das bei dem NQR-Gesetz, das wir in diesem Frühjahr beschlossen haben (Zwischenruf des Abg. Walser), zu § 3 Absatz 2 hinzuzuschreiben. Das haben aber Rot und Schwarz nicht geschafft, genauso wie sie es nicht geschafft haben, diesen NQR, wo seit dem Jahr 2009 die Arbeiten laufen, fertigzustellen; Ziel wäre 2020. Also wie man für eine solch simple Geschichte ein Jahrzehnt brauchen kann, ist mir ein Rätsel. Das ist eine Bankrotterklärung von Rot und Schwarz. Und das erleben wir schon bei den einfachsten Dingen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Conclusio: Es wäre ganz einfach gewesen, den HTL-Ingenieur beim NQR auf Stufe 6 einzuordnen.
Was machen jetzt Rot und Schwarz? – Sie versuchen, ein Parallelgesetz, eben Ingenieurgesetz Neu, hier durchzubringen – wir werden trotzdem zustimmen –, wobei sie in einem eigenen Gesetz ganz kompliziert den „Ingenieur“ ein bisschen neu aufsetzen, damit er dann möglicherweise in den NQR auf Stufe 6 hineinpasst. Dazusagen muss man,
dass in diesem Ingenieurgesetz nicht drinsteht, dass HTL-Ingenieure jetzt in Stufe 6 eingeordnet werden, sondern das findet dann wieder im NQR statt.
Ich sage es noch einmal: NQR ist ein Bürokratiemonster, das im Frühjahr 2016 geschaffen wurde. Wir haben da drei Gremien mit unterschiedlichen Beschickungen, die bisher immer noch nicht aktiv geworden sind. Das heißt, es wurde im Frühjahr 2016 beschlossen, und es ist im Herbst 2016 immer noch eine inaktive Geschichte.
Kommen wir zum Ingenieurgesetz Neu: Frau Maurer, Sie haben es nicht ganz korrekt wiedergegeben, es gibt eben sehr wohl eine Prüfung (Abg. Maurer schüttelt verneinend den Kopf), das heißt, wenn ich meine HTL-Matura habe und wenn ich meine Praxis nachweisen kann, dann ist jetzt im neuen HTL-Gesetz vorgesehen, dass ich zu einem Gespräch, zu einer Prüfung mit zwei Prüfern gehen muss. (Zwischenruf des Abg. Walser.) – Dann müssen Sie es genau lesen! Man muss zu einer Prüfung mit zwei Prüfern gehen, einem aus dem entsprechenden Fach, beispielsweise Elektrotechnik oder was auch immer, und einem von der Uni, und nur dann, wenn beide den Daumen nach oben halten, dann hat man seinen Ingenieurstitel, hält einer der beiden den Daumen nach unten, dann bekommt man keinen Ingenieurstitel.
Das müssen Sie einmal jemandem erklären, denn das heißt, man ist noch einmal – nach den ganzen Prozessen, Matura, Arbeit und so weiter – quasi gezwungen, um den Ingenieurstitel zu bekommen, sich vor ein Gremium zu setzen und dort noch einmal alles zu erzählen, sich Fragen gefallen zu lassen, und dann sagt vielleicht einer: Nein, das gefällt mir nicht! Also das ist eine Sache, die können Sie normalerweise draußen in der Praxis niemandem erklären.
Was ist noch neu? – Es kostet ungefähr 300 €. Das heißt, es wird eine eigene Zertifizierungsstelle eingerichtet, wo man diese Prüfung dann ablegen kann; das kostet dann noch einmal 300 €, das heißt, es gibt wieder einen extrem bürokratischen Aufwand.
Es bleiben summa summarum einfach einige Fragen übrig. Ich möchte sie noch einmal hier stellen, Herr Staatssekretär, und zwar: Warum muss das so bürokratisch in Österreich sein, auch jetzt, 2016? Es war einmal die Ansage der ÖVP, für jedes neue Gesetz zwei zu streichen – dabei schaffen Sie es, mit einem Gesetz drei neue zu schaffen. Ein Kunststück!
Dann wäre da noch die Frage zu stellen: Was machen Sie mit den alten HTL-Ingenieuren? Gibt es jetzt dann bei den Ingenieuren eine Zweiklassengesellschaft? Müssen die den Ingenieurtitel abgeben oder müssen die auch eine Prüfung nachholen? Wie ist das geregelt? Das steht nicht explizit im Gesetz drinnen.
Weiters würde mich folgende Geschichte interessieren: Finanzminister Schelling hat in seiner Stellungnahme gesagt, er würde die Ingenieure überhaupt abschaffen. Also das sollte man einmal den 150 000 aktiv Beschäftigten in Österreich erklären, die von einer HTL kommen und vor allem für die Privatwirtschaft eine tolle Arbeit leisten. Erklären Sie denen einmal, dass sie den Ingenieurtitel umsonst führen! (Beifall bei der FPÖ.)
Für mich bleiben bei diesem Ingenieurgesetz noch so viele Fragen offen, dass wir uns in der Fraktion überlegt haben, ob wir dem inhaltlich zustimmen können. Wir machen es, weil es zumindest zeigt, dass die HTL-Schule beziehungsweise die Ausbildung zum HTL-Ingenieur eine gewisse Wertigkeit hat, nur wäre es wesentlich einfacher gewesen, den Ingenieur auf Stufe 6 im NQR abzuwickeln, als ein eigenes Gesetz zu machen.
Frau Kollegin Maurer! Ich weiß, die Grünen haben da immer einen Standesdünkel mit der Uni, aber ich darf Ihnen eines als Information mitgeben – das hätte ich übrigens auch Herrn Mitterlehner heute gerne gefragt –: Deutschland ist wesentlich weiter, da sind die Handwerksmeister, Malermeister, Tischlermeister und so weiter, in der Stufe 6 eingeordnet, sprich auf Bachelor-Niveau. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) In Österreich diskutieren wir aber immer noch über die Handwerksmeister in Verbindung mit Stufe 5.
Da sage ich ganz deutlich: Wenn Deutschland die Handwerksmeister auf Stufe 6 einordnet, dann werden wir in Österreich wohl hoffentlich erstens HTL-Ingenieure auf 6 einstufen, aber auch Handwerksmeister. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Jarolim und dem das Rednerpult verlassenden Abg. Peter Wurm.)
16.42
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Titelhörigkeit, nämlich die Art, wie wir mit Titeln umgehen und welche Bedeutung wir ihnen beimessen, ist eine österreichische Eigenheit. Damit der Herr Breitfuss auch „Ingenieur“ Breitfuss heißen kann, wird jetzt dieses Gesetz novelliert. Das sollte dazu führen, dass eine gewisse Wertigkeit entsteht.
Kollegin Maurer hat vollkommen richtig gesagt: Bei den Studierendenzahlen haben wir mit 380 000 ein Plus von 1,4 Prozent zu verzeichnen, während die Zahl der Lehrlinge auf 110 000 gesunken ist, was einen Rückgang von 4,4 Prozent bedeutet. Gleichzeitig haben wir auch einen Rückgang von 6 Prozent bei den HTL-Absolventen.
Also mich als Unternehmer betrifft es schon, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Ob es um Ingenieure oder Hotelkaufleute geht, ist egal. Der Fachkräftemangel, die Ausbildung, die Lehrlingsausbildung, aber auch die entsprechende Weiterbildung sind etwas ganz Wichtiges. Das ist sehr wichtig, damit wir in Zukunft Fachkräfte haben. Auch darum geht es, und nicht darum, nur mehr Titelhamsterer zu züchten.
Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz zwar ein Symptom bekämpfen oder beheben, aber nicht der Sache auf den Grund gehen. Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass es in diesem Land immer noch Menschen braucht, die handwerklich arbeiten und auch eine entsprechende Fachausbildung haben. Und die Fachausbildung ist vor allem in den HTLs besonders hoch und wird besonders wertgeschätzt. Die Facharbeiter beziehungsweise die Absolventen der HTLs werden aus der Schule faktisch schon herausgerissen, weil wir zu wenige in diesem Land haben. Das sollten wir fördern, weil die Unternehmer in diesem Land diese Fachkräfte brauchen.
Daher befürworten wir das. Wir befürworten auch den Ansatz des Kollegen Wurm – obwohl ich mir da schwer tue, denn es geht daraus nicht hervor, was da genau der Antrag ist, was dabei herauskommen und wie das geschehen soll. Das Wort „automatisch“ ist im FPÖ-Antrag generell schon ein Problem.
Also im Grunde genommen ist das ganz gut, das sollte angehoben werden, aber ich bitte den Nationalrat, sich noch einmal Gedanken darüber zu machen: Wie schaffen wir die Arbeitsplätze der Zukunft? Wie schaffen wir auch im Bereich der Freizeitgestaltung die Arbeitsplätze der Zukunft? Welche neuen Arbeitswelten braucht es, damit die Unternehmer in diesem Land genügend Mitarbeiter finden können? – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
16.45
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
16.45
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur ein paar kurze Ausführungen und Klarstellungen (Abg. Jarolim: Ja, das ist wichtig!): Wir sind uns in diesem Haus vermutlich alle darüber einig, dass wir gerade vor dem Hintergrund
der Publikation des letzten Evaluierungsberichtes der OECD „Education at a Glance 2016“ gemeinsam daran arbeiten müssen, für Höherqualifizierung und Weiterqualifizierung auf allen Ebenen zu sorgen.
Gerade die duale Qualifikation und in diesem Sinne die Qualifikation einer theoretischen Ausbildung in Verbindung mit einer praktischen spielt vor dem Hintergrund der sich verändernden Wirtschaft, glaube ich, eine entscheidende Rolle. (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Wenn wir jetzt sagen, wir machen auf Basis eines Gesetzes, das dieses Hohe Haus erst im Frühjahr beschlossen hat, einen nächsten Entwicklungsschritt und schaffen für eine Vielzahl von Menschen in diesem Land, die sich noch in diesem Bereich in Zukunft ausbilden werden, und im Übrigen auch für jene – um die Frage gleich zu beantworten –, die schon eine derartige Ausbildung genossen haben, die Möglichkeit, aus der Stufe 5 des Nationalen Qualifikationsrahmens in die Stufe 6 zu kommen, dann ist das eine gute Geschichte.
Es ist eine zweifach gute Geschichte, eine Win-win-Situation: nämlich zum einen für die einzelnen Personen selbst, aber zum anderen auch für die jeweiligen Unternehmen, in denen diese Personen beschäftigt sind. Es ist der Vorteil hinsichtlich der internationalen Vergleichbarkeit angesprochen worden, wenn es nämlich darum geht, bei Ausschreibungen mithalten zu können, weil man auf Basis der Berufserfahrung im Sinne der dualen Qualifikation das nachweisen kann.
Nun geht es um die Praktikabilität, und da gibt es hier sichtlich einen Unterschied zwischen dem Ansatz der freiheitlichen Fraktion und jenem der grünen Fraktion, wie man das nun handhaben sollte. Ich glaube, in der Regierungsvorlage ist ein sehr vernünftiger Weg gewählt, nämlich zu sagen, man macht zusätzliche – im Sinne des im Frühjahr beschlossenen Gesetzes, denn sonst ist der Qualifikationssprung, der berühmte Sprung von Stufe 5 auf Stufe 6 gar nicht möglich – Gespräche im Sinne der Validierung. (Abg. Maurer: … in anderen Gremien!)
Auch hier sind ganz klare Kriterien vorgesehen, und die Kriterien sind ja auch noch im Detail vom Wirtschaftsminister zu erlassen. Da setzen sich ja nicht zwei Personen hin und führen aus Jux und Tollerei irgendein Gespräch, sondern es findet anhand klarer und transparent nachvollziehbarer Kriterien ein Validierungsgespräch statt – und das ist das Entscheidende: die Qualitätskriterien! –, um dann diesen Sprung in die Stufe 6 machen zu können.
Von unserer Seite aus ist das eine extrem sinnvolle Sache, die vermutlich eine ganz, ganz große Anzahl von Absolventinnen und Absolventen all der Fachrichtungen, die es da gibt, in Zukunft in Anspruch nehmen wird.
All diejenigen, die bislang den Standestitel haben – der wird ihnen ja nicht aberkannt, ganz im Gegenteil –, haben, wenn sie die Qualifikation haben, und die werden sie ja alle aufgrund der Berufserfahrung haben, die Möglichkeit, mit diesem Validierungsgespräch zusätzlich zum Standestitel, den sie ja haben, die Einstufung in diese Gruppe 6 vorzunehmen, und damit haben sie auch wieder die Möglichkeit, für ihre Unternehmen an all diesen internationalen Ausschreibungen teilzunehmen. (Abg. Peter Wurm: Aber die alten müssen es auch nachholen?) – Ja, natürlich. (Abg. Peter Wurm: Das ist eine klare Aussage!) – Genau.
Warum soll ein Unterschied sein zwischen denen, die es neu machen, und denen, die bislang diese Standesbezeichnung haben? Das ist nur recht, billig und fair, und das ist in diesem Sinne ein sehr begrüßenswertes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.48
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort. – Bitte.
16.49
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich vorab einmal auch bei Ihnen, den Vertretern der Oppositionsparteien, die heute diesem Gesetz zustimmen, herzlich bedanken. Umso unverständlicher ist es mir, dass die Grünen hier auf ihrer Kontrahaltung beharren.
Frau Kollegin Maurer, die Argumente, die Sie gebracht haben, würden heißen ein Errichten von neuen Hürden, weitere Prüfungen, alles komplizierter machen. Das ist für mich kein Weg, der praktikabel ist! – Sie sind in Ihrer kleinen Welt, richten sich diese Welt so, wie Sie sie haben wollen, nur ist das Universum draußen ein anderes. (Abg. Öllinger: Ihre Welt ist aber auch schon ziemlich klein!)
Sie haben gesagt, dass die Nachfrage immer noch größer ist als das Angebot bei den HTLs. Diese Zeiten sind längst vorbei, das hat auch schon Kollege Schellhorn gesagt. Wir hatten in diesem Schuljahr, das vor etwa einem Monat begonnen hat, noch nie so wenige HTL-Anfänger; in Tirol sind es erstmals weniger als 1 000.
Sie haben auch gesagt, ein möglicher Zugang zum Masterstudium ist mit diesem Upgrade nicht vorgesehen, und gerade im HTL-Segment und auch im allgemeinen MINT-Bereich, wo wir uns hier befinden – Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik –, gibt es eine enorme Nachfrage und auch ein großes Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesem Bereich.
Da ist laut Prognosen internationaler und nationaler Institute ein überdurchschnittliches Wachstum zu erwarten, nämlich 4 Prozent. Etwa 40 000 neue Jobs könnten allein bis 2020 im MINT-Bereich geschaffen werden, aber wir finden die Mitarbeiter nicht. Anstatt hier neue Hürden hineinzuinterpretieren und aufzubauen, sollten wir doch froh sein, dass wir Leute haben, die diese Bürde auf sich nehmen und sagen: Das ist es mir wert, sodass ich zu unserem Standestitel „Ingenieur“ auch dieses Prüfungsgespräch dazumachen will!
In der Industrie kommen etwa zwei Drittel aller höher qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Bereich aus der HTL und aus angeschlossenen Fachschulen. Es gibt hier keinen Verlierer, es gibt eigentlich nur Gewinner: den Absolventen selbst nach einem dreijährigen Berufspraktikum und diesem Gespräch, aber auch den Arbeitgeber.
In einem Punkt gebe ich dem Kollegen Schellhorn recht: Wir brauchen Facharbeiter auf allen Ebenen, sei es im Lehrlingsbereich, sei es im schulischen Bereich, aber auch im akademischen Bereich.
Ein Punkt, der mir im MINT-Bereich sehr wichtig ist, betrifft die Frage: Wie können wir es schaffen, mehr Frauen in diesen Bereich zu bekommen? Immer noch entscheiden sich etwa 60 Prozent aller weiblichen Lehrlinge für die Lehre zur Verkäuferin, Bürokauffrau oder Friseurin. Das sind – Sie wissen es ja auch – nicht gerade die bestbezahlten Jobs. Dabei gäbe es im technischen und im naturwissenschaftlichen Bereich große Chancen. Da kann man mehr verdienen, da hat man ganzjährig gute Arbeitsplätze, da gibt es auch gute Zeitmodelle, da gibt es Chancen für Frauen.
Wir sollten daher darüber nachdenken, wie wir Frauen in den technischen Bereich führen können. Es gibt tolle Projekte in jedem Bundesland, glaube ich. Wir in Tirol haben vonseiten der Sozialpartner gemeinsam mit der Landesregierung und dem Landesschulrat www.berufsreise.at gegründet, wo sich Eltern, PädagogInnen und Kinder informieren und Betriebe ihr Angebot darstellen können.
Ich hoffe, das wird gut angenommen, und darf noch einmal an die Grünen appellieren, sich doch einen Ruck zu geben und so wie alle anderen Parteien bei diesem Gesetz mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.
16.52
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Ergänzend zu meinen Ausführungen von vorhin und auch deshalb, weil Staatssekretär Mahrer nicht wirklich erschöpfend Auskunft geben konnte, erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
16.53
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Wurm, Ing. Christian Höbart und weiterer Abgeordneter betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1254 d.B.): Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) (1279 d.B.) in der 146. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2016
Der Ingenieur hat für die heimische Wirtschaft seit Jahrzehnten große Bedeutung. Die fünfjährige Schulausbildung ist sehr anspruchsvoll und die Standesbezeichnung Ingenieur wird zudem erst nach einer dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis verliehen. Es ist daher mehr als angebracht, dieser österreichspezifischen Ausbildung im internationalen Vergleich endlich die zustehende Anerkennung zukommen zu lassen.
Die österreichische Ingenieurausbildung ist nicht vergleichbar und einmalig im europäischen Bildungssystem. Durch die fundierte praktische Ausbildung, die durch entsprechende fachtheoretische Kenntnisse erweitert wird, genießen HTL/HLFL-Absolventen völlig zu Recht einen hervorragenden Ruf in der österreichischen Wirtschaft.
Aus diesem Grund setzen wir Freiheitliche uns seit Jahren für eine entsprechende Aufwertung der Standesbezeichnung Ingenieur ein und haben dazu bereits Anträge mit der Zielsetzung einer Einstufung der HTL/HLFL-Ingenieure mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen eingebracht.
Mit der nunmehr zur Beschlussfassung anstehenden Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG) wird dieser Freiheitlichen Forderung zum Teil Rechnung getragen, wenn gleich aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten die Form der Umsetzung einen massiven zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet.
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 erhalten künftig HTL-Absolventen nach Erbringung des Nachweises über die erforderliche Fachpraxis und dem positiven Absolvieren eines Fachgesprächs die sogenannte Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“, die auf Ebene des Bachelor-Niveaus im Nationalen Qualifikationsrahmen, sprich: Stufe 6, einzuordnen sein wird.
Unberücksichtigt von dieser Aufwertung bleiben jedoch in diesem Gesetz all jene Ingenieure, die die Standesbezeichnung „Ingenieur“ gemäß den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten haben.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher dringend erforderlich, auch für diese große Gruppe an Ingenieuren im Sinne der Vermeidung einer „Zweiklasseneinstufung“ der Ingenieure eine entsprechende Lösung zu finden und damit rechtliche Klarheit zu schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine automatische Aufwertung der bisherigen Standesbezeichnung ‚Ingenieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ auf die künftige Qualifikationsbezeichnung ‚Ingenieurin‘ bzw. ‚Ingenieur‘ und damit eine Einstufung in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen sichergestellt wird.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1254 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Aufwertung der bisherigen HTL/HLFL-Ingenieure auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
9. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 1228/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird (1282 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort. – Bitte.
16.55
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es geht hier vorwiegend um eine Anpassung der letzten ÖH-Wahlordnung, nämlich jener aus 2014. Aufgrund von Mängeln bei der letzten ÖH-Wahl, vor allem bei der berühmten Briefwahl beziehungsweise aufgrund der Defizite bei den Kuverts, die dann ja auch bei der letzten Bundespräsidentenwahl aufgetreten sind, wie auch aufgrund anderer Dinge müssen wir hier nachadaptieren.
Die nun zum Beschluss anstehende Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes lehnen wir Freiheitliche aus vielen Gründen, die ich jetzt noch näher erläutern werde, ab. Die Novelle ist insofern bemerkenswert, als sie zeigt, wie politisch in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen wird, etwa bei der vorgesehenen Novellierung der Briefwahl.
Man hat uns Freiheitlichen im Zusammenhang mit der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl immer vorgeworfen, wir würden die Briefwahl einschränken oder gar abschaffen wollen, um damit weite Bevölkerungskreise von der Stimmabgabe auszuschließen. Abgesehen davon, dass dies eine polemisch verkürzte Darstellung ist, geht der vorliegende Entwurf zum Hochschülerschaftsgesetz noch viel weiter, aber, siehe da, keiner sieht darin offensichtlich ein Problem. Für den Fall einer Wiederholung der ÖH-Wahl ist nämlich überhaupt keine Briefwahl mehr vorgesehen. Mit anderen Worten: All jene Studierenden, die sich zum Zeitpunkt der Wahl – aus welchen Gründen auch immer – im Ausland aufhalten, haben so keine Möglichkeit mehr, ihre Stimme abzugeben.
Auch vorzeitige Wahltage sollen bei der ÖH-Wahl möglich sein, bei der Bundespräsidenten- und Bundeswahl aber nicht – völlig unverständlich, zumal sich Vorwahltage etwa in der Steiermark bestens bewährt haben.
Massiv zu kritisieren ist auch, dass bei der Beschlussfassung des jetzt zu novellierenden ÖH-Gesetzes aus 2014 Studierende von Privatuniversitäten zu Zwangsmitgliedern der Studierendenvertretung gemacht wurden, obwohl sie mit der parteipolitischen Agitation der vorgeblichen Studierendenvertretung noch weniger einverstanden waren und sind als die Zwangsgebührenzahler an den öffentlichen Unis. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass weniger als ein Viertel der Studierenden sich an der Wahl beteiligt haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass mehr als drei von vier Studierenden das Vertrauen in ihre Standesvertretung verloren haben.
An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, ist die Beteiligung 2015 gar auf 21,7 Prozent heruntergefallen und ist somit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt gelegen.
An den Privatuniversitäten haben 2015 weit unter 10 Prozent der Studierenden zu den Wahlurnen gefunden, was zu teilweise absurden Ergebnissen geführt hat. Bei der Beteiligung von 5 Prozent haben Fraktionen mit fünf Stimmen die Mandatsmehrheit erlangt! Die Wahlbeteiligung an der Donau-Uni Krems von 0,54 Prozent bei der ÖH-Wahl 2015 hat endgültig die Grenze zum Makaberen überschritten: Nur jeder 200. Studierende hat dort die Wahl für sinnvoll erachtet! (Beifall bei der FPÖ.)
Damit erweist sich die von uns Freiheitlichen stets geforderte Abschaffung der anachronistischen Zwangsmitgliedschaften – übrigens nicht nur bei der ÖH Wien, dort aber besonders – als überfällig und die nunmehr vollzogene und vorgesehene Einbeziehung der Privatunis in das System der Zwangsbeglückung als Schritt in die völlig falsche Richtung. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur die freiwillige Zugehörigkeit zu einem Studentenparlament wird mittelfristig zur Berücksichtigung der wahren hochpolitischen Anliegen aller ernsthaft Studierenden führen. Auch die beiden konkurrierenden Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC finden im rauen Wettbewerb weiterhin Akzeptanz und Anhänger, ohne dass Letztere zu Zwangskunden degradiert würden.
Mit dem Ende der Zwangsmitgliedschaft wäre auch endlich Schluss mit der Verschwendung von Zwangsmitgliedsbeiträgen für linke Agitation und fragwürdige Projekte. Der Wählerschwund beweist deutlich, dass eine satte Mehrheit der Studierenden keinerlei Verständnis für das verstörende Minderheitenprogramm der real existierenden und teilweise auch sehr pubertären ÖH aufbringt und sich eine Rückbesinnung auf wirklich seriöse hochpolitische Kernanliegen und eine serviceorientierte Vertretung wünscht. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Österreichische Hochschülerschaft hat heute in einer Aussendung die Abschaffung der ÖH-Zwangsbeiträge mit der Selbstabschaffung der ÖH gleichgesetzt. Also dazu würde ich meinen: Die Damen und Herren sollten doch ein bisschen mehr Selbstbewusstsein an den Tag legen. Diesem Argument können wir Freiheitliche naturgemäß nichts abgewinnen, denn, wenn dem so wäre, dann müssten alle kommerziellen Anbieter von Servicedienstleistungen, wie gesagt, längst Konkurs angemeldet haben. Wir wissen aber, dass das Gegenteil der Fall ist.
Es schwingt immer die Angst der linken Nehmer mit, dass ihnen das Geld der anderen ausgeht. Das gilt auch für die Vertretung der Studierenden an den Universitäten. Und anstatt ständig zu jammern, sollte sich die ÖH einmal fragen, ob es nicht sinnvoller wäre, mehr Service anzubieten, als ideologische Agitation auf tiefstem Niveau zu betreiben. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die Abschaffung dieser Zwangsbeglückung schon keine Mehrheit in diesem Haus findet, hätte ich mir zumindest erwartet, dass man unserem freiheitlichen Antrag auf eine Senkung der Studienbeiträge zustimmt, da diese die in der geringen Beteiligung an der ÖH-Wahl zum Ausdruck kommende mangelnde Akzeptanz der Studentenvertretung abgebildet hätte. Auch hierzu wurde uns Ablehnung signalisiert.
Wir Freiheitlichen werden dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgrund der angeführten Gründe nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
17.01
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.
17.02
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die sogenannte Zwangsmitgliedschaft bei der ÖH steht heute eigentlich nicht zur Debatte, sondern die Novelle eines Gesetzes, welches die ÖH-Wahlen regelt.
Gleichwohl nehme ich ganz kurz zu dem aufgerufenen Thema Stellung: Ich bin durchaus mit Ihnen d’accord, Herr Dr. Karlsböck, dass man solche Dinge nicht tabuisieren, sondern thematisieren soll und darf, obwohl ich weiß, dass wir in Österreich sehr viele derartige Mitgliedschaften haben und sich deswegen natürlich viele wünschen, dass man an diesem Thema nicht rührt. Zu denjenigen gehöre ich jedoch nicht.
Ich sage aber dennoch, dass man die ÖH wertschätzen muss. Auch wenn hier und da manchmal Dinge passieren, die einen nicht sonderlich freuen, habe ich in meiner langjährigen Erfahrung sowohl als Universitätsmensch als auch in der Wissenschaftspolitik immer wieder die sehr konstruktiven Beiträge von ÖH-Mitgliedern geschätzt und sehe ihre Mitwirkung an den universitären Entscheidungsprozessen als etwas sehr Wertvolles. Das kann man vielleicht auch anders organisieren, aber generell ist es schwierig, es anders zu organisieren, aber man kann natürlich darüber debattieren.
Jetzt aber zum Thema, das wir heute hier zu beschließen haben, nämlich zur Novelle des Gesetzes zur Hochschülerschaftswahl. Wahlen sind seit Jüngerem ein ganz besonderes und heikles Geschäft, darauf reagieren wir in dieser Novelle, indem wir Dinge, die wir bei der Bundespräsidentenwahl gelernt haben und lernen mussten, zu berücksichtigen versuchen – das finde ich gut.
Ein zweiter Handlungsbedarf hat sich vor allem daraus ergeben, dass wir im Zuge der PädagogInnenbildung NEU sogenannte Cluster gebildet haben, in denen die Studierenden an mehreren Institutionen studieren, daher muss man auch hierfür neue Regelungen finden. Unsere Regelung sieht so aus, dass wir sie nicht an allen Institutionen, an denen sie studieren, wählen lassen, aber zumindest an zweien.
Das sind die zwei wichtigsten Bereiche. Es gibt daneben eine größere Fülle an Details, auf die ich jetzt nicht eingehe. Ich glaube, diese beiden Dinge sind zu regeln, und es ist wichtig, dass sie geregelt werden.
Ich möchte aber zum Schluss noch ein Bedenken anbringen, das ich auch im Ausschuss genannt habe: Wir erzeugen durch diese Novelle natürlich erneut eine höhere Regelungsdichte. Diese Gesetze werden immer dichter, immer genauer, immer detaillierter, und damit besteht natürlich auch die Gefahr – und sie wächst –, dass wir irgendeine Regelung an irgendeiner Stelle wieder verletzen. Unser generelles Ziel müsste sein, Dinge nicht zu verkomplizieren, nicht zu detaillieren, sondern zu vereinfachen. Nur geht es im derzeitigen Status leider nicht anders, und daher bitte ich natürlich um Zustimmung zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP.)
17.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.
17.05
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes sowie des Fachhochschul-Studiengesetzes ist aus zwei Gründen notwendig geworden: zum einen, weil es natürlich auch an das PädagogInnenausbildungsgesetz angepasst werden muss, und zum anderen, weil in dieser Novelle die Fragen zur Wahlberechtigung einfach detaillierter geklärt werden.
Die Neuorganisation in dieser Novelle, vor allem, wenn es um das Wählerregister geht, ist an und für sich eine durchdachte, sicher sehr gut übersetzbare und aktive Ge-
schichte. Demnach sollen zum Beispiel anhand der SV-Nummern die doppelten Registrierungen beziehungsweise eine doppelte Stimmabgabe für jene Studierenden geklärt werden, die ein gemeinsam eingerichtetes Studium an zwei Bildungseinrichtungen belegen. Das ist durchaus eine sehr gute und begrüßenswerte Sache.
Die Neuorganisation des Wählerregisters beinhaltet auch die Regelung dazu, wie eine Wahlkommission bei den allerersten Wahlen festzulegen ist, weiters die Möglichkeit der Wahlunterbrechung bei technischen Problemen, et cetera et cetera. Fakt ist, dass diese Bestimmung eine einfachere Organisation inkludieren soll und damit sämtliche Beteiligte durchaus Vorteile daraus ziehen werden.
Ich möchte besonders zwei Punkte hervorheben, die wir als sehr positiv beurteilen: Zum einen haben die berufstätigen Studierenden nun die Möglichkeit bekommen, leichter an der Wahl teilnehmen zu können. Das heißt, im Hinblick auf die geringe Wahlbeteiligung ist das durchaus ein positiver Punkt.
Was uns ebenfalls sehr gut gefällt, ist die damit einhergehende Transparenz, werden mit dieser Novelle doch auch Festlegungen über die Einhebung von ÖH-Beiträgen getroffen; die erhöhte Transparenz bei deren Verwendung ist für uns nun durchaus gegeben. Der Jahresvoranschlag und der Jahresabschluss samt den schriftlichen Ergebnissen einer Wirtschaftsprüfung müssen in Zukunft auf der Homepage der ÖH veröffentlicht werden. Für uns ist das ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz.
Vielleicht noch kurz ein Wort zum TOP 10, dem Antrag des Abgeordneten Karlsböck: Das wäre für uns ein durchaus interessanter Schritt in die richtige Richtung gewesen, nämlich die ÖH langsam auf eine andere Finanzierungsform beziehungsweise auf freiwillige Beiträge umsteigen zu lassen. Ich weiß, dass dieser Antrag abgelehnt wird, aber letztendlich sollte das Ziel – auch unserer Meinung nach – dorthin gehend sein, keine Zwangsgebühren einzuheben, sondern auf freiwillige Beiträge abzustellen. Darum hätte ich diesen Antrag durchaus interessant gefunden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
17.08
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.
17.08
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetz geht es darum, die Wahlen der Studentenvertretung zu regeln, Anpassungen durchzuführen, hinsichtlich der Notwendigkeit, die dadurch entstanden ist, dass es in der neuen PädagogInnenausbildung zu Kooperationen kommt, die vorsehen, dass Studierende an mehreren Bildungseinrichtungen studieren. Man möchte nun die Möglichkeit schaffen, dass diese ihre Stimme bei der Wahl ihrer Vertretung an zwei Bildungseinrichtungen abgeben können.
Für berufstätige Studierende soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei berufsbegleitenden Angeboten eine Vorziehung auf das Wochenende zu schaffen, damit die Berufstätigen ihre Stimme bei der Wahl schon am Wochenende abgeben können. Auch bei der Briefwahl wird es die entsprechenden Anpassungen geben, die wir bei der Bundespräsidentenwahl vorgenommen haben, damit es zu keinen unerfreulichen Vorkommnissen kommen wird.
Ich finde es sehr schade und politisch bedenklich, dass in diesem Zusammenhang immer wieder eine Schwächung der Studierendenvertretung zur Diskussion steht, denn nichts anderes ist die Intention dieses Antrags der Freiheitlichen Partei.
Wenn es darum geht, zu überlegen, warum die Wahlbeteiligung so niedrig ist und wie man die Wahlbeteiligung anheben könnte, nicht nur bei der ÖH-Wahl, aber auch bei der ÖH-Wahl, dann bin ich sofort dabei. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Diskussion.
Ich finde es jedoch nicht richtig, zu überlegen, wie die Studierendenvertretung geschwächt werden kann. Natürlich ist es wichtig, dass auch die Studierenden eine starke, entsprechend unterstützte und ausgestattete politische Interessenvertretung haben – das ist die ÖH. Die ÖH ist eine wichtige politische Vertretung und eine wichtige Interessenvertretung. (Abg. Kickl: Das ist eine Sekte an der Universität!) Und das muss man akzeptieren, auch wenn die Mehrheitsverhältnisse, die bei den Wahlen zum Studentenparlament als Ergebnis vorliegen, nicht Ihren politischen und weltanschaulichen Interessen entsprechen.
Wenn Sie mit den Vertretern der Hochschülerschaft reden, werden auch Sie zugeben müssen, dass Sie dort immer eine ausgezeichnete auf Expertise basierende Auskunft zu den entsprechenden Materien bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das stimmt leider nicht! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Genauso wie das Café Rosa?!)
Ich habe die Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft – und es hat unterschiedliche Wahlergebnisse gegeben – immer als sehr konstruktive und kompetente politische Vertreter wahrgenommen. Obgleich die politische Interessenvertretung der Studierenden sehr wichtig ist, deckt die Hochschülerschaft nicht nur diese Aufgabe ab, sondern bietet auch ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot an, auf welches meine Kollegen und Kolleginnen noch eingehen werden.
Das vorliegende Gesetz wurde auch im Vorfeld vom Ministerium mit der Österreichischen Hochschülerschaft, der Interessenvertretung der Studierenden, verhandelt. Ich finde, das zeugt von Respekt und Wertschätzung des Stellenwerts, der dieser Interessenvertretung auch zukommt. (Beifall bei der SPÖ.)
17.12
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.
17.12
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich gehe gleich direkt auf das vorliegende Gesetz ein. Es ist aus einer Evaluierung entstanden und wurde gemeinsam mit der ÖH erarbeitet. Grundsätzlich ist diesem in allen Punkten zuzustimmen, oder in fast allen.
Es gibt einen kleinen kritischen Punkt, auf den wir ein Auge werfen müssen, um zu sehen, wie sich dieser entwickelt. Es wird künftig so sein, dass, wenn Studierende Veranstaltungen an den Hochschulen abhalten – das dürfen sie ja laut HSG –, zusätzliche Kosten von der Universität verrechnet werden können. Und es können auch Kautionen eingehoben werden. Wir müssen aufpassen, dass das nicht zu Missbrauch führt. Ich erinnere mich an meine Zeit in der ÖH, als der damalige Rektor Gantner uns das Verteilen von Informationsmaterial verboten hat, da es Papier ist und Papier brennt, und das sei mit der Brandschutzordnung der Universität nicht vereinbar. Das war so eine Schikane gegen uns.
Und bei diesem Paragraphen im Gesetz, also Kautionen vorab einzubehalten oder Zusatzkosten für irgendwelche Dinge zu verrechnen, die an der Universität entstehen, muss man aufpassen, dass er nicht missbraucht wird. Aber wir werden das genau beobachten. (Abg. Kickl: Selbstzweck!)
Ansonsten herrscht Zustimmung zu dieser Novelle.
Ich möchte aber natürlich zu dem auch heute wieder erfolgten Versuch der Schwächung der ÖH seitens der FPÖ Stellung nehmen, natürlich auch seitens der NEOS, die einen Antrag zu einem Opting-out aus der ÖH einbringen werden. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle etwas ganz Allgemeines, das Ihnen vielleicht nicht ganz bewusst ist, nämlich insbesondere zur Finanzierung der ÖH, näherbringen.
Was passiert mit diesen 18,70 €, die die ÖH einnimmt? – 70 Cent … (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Hafenecker. – Abg. Kickl: Allerhand Blödheiten!) – Hören Sie einmal zu, Herr Kickl! Da können Sie noch etwas lernen. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt eine Unfallversicherung für die Studierenden. Falls das Chemielabor abbrennt, sind sie versichert. Wenn sie auf dem Weg zur Uni einen Unfall haben, sind sie versichert. Das ist eine der Serviceleistungen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Von den restlichen 18 € … (Abg. Kickl: Und das lässt sich nicht anders lösen? Wenn die Studenten wüssten, was alles damit finanziert wird!) – Herr Kickl! Hören Sie zu, bemühen Sie sich doch ein bisschen! Regen Sie sich doch nicht so auf, Herr Kickl!
Von dem Geld, das die ÖH einnimmt, bekommt die Bundesvertretung nur 12,5 Prozent, die Bundesvertretung, die Ihnen ja aufgrund Ihres unglaublich schlechten Wahlergebnisses in diesem Gremium so ein Dorn im Auge ist. Diese bekommt nur 12 Prozent dieses Geldes. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: 12 Prozent ist zu viel!) Das restliche Geld geht an die Universitätsvertretungen, die Studienvertretungen, welche die ganze Arbeit in den Senaten, Curricula-Kommissionen und Studienvertretungen machen. Diese machen die tägliche Beratungsarbeit, diese reden jeden Tag mit den Studierenden. Sie helfen ihnen bei den Prüfungen und so weiter. (Abg. Hafenecker: Und Demonstrationen!)
Diese Arbeit ist nicht so sichtbar wie die anderen Arbeiten, die mindestens auch so wichtig sind, nämlich die politische Arbeit der Vertretung der Studierenden auf Bundesebene, in der Öffentlichkeit, in den Medien und gegenüber dem Ministerium. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kitzmüller.)
Die Versuche, die ÖH zu schwächen, sind alt, die kennen wir schon. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Die ÖH ist kritisch und die ÖH ist unangenehm. Das ist ihre Aufgabe. Studierende waren immer die Gruppe oder eine gesellschaftliche Gruppe, die gesellschaftliche Weiterentwicklung vorangetrieben hat. Und das wird die ÖH auch weiterhin tun, auch wenn Sie damit nicht einverstanden sind. (Abg. Kickl: Wie ist die Wahlbeteiligung? Warum gehen die nicht zur Wahl?)
Es ist nicht mit der Demokratie vereinbar, Herr Kickl, dass man jene Institutionen, bei denen nicht das Wahlergebnis herauskommt, das man sich selber wünscht, einfach abschafft! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.
17.16
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Novelle beinhaltet viele wichtige kleinere Änderungen, bei denen es auch darum geht, den Zugang zur ÖH-Wahl zu erleichtern. Das ist etwas, was wir explizit begrüßen.
Es gibt ein paar Punkte, die ich gerne noch en détail behandeln würde. Das ist einerseits, dass wir mehr Sensibilität im Bereich Datensicherheit zeigen, was den § 6 Abs. 3 betrifft: „die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Daten und Datenträgern zur zweckwidrigen Verwendung an Dritte“. Dabei geht es um Studentendaten, wo jetzt der Strafrahmen erhöht worden ist, falls diese weitergegeben werden.
Wer jemals an einer ÖH-Wahl teilgenommen hat, weiß, dass das Thema Studentendaten beziehungsweise das Wählerverzeichnis immer so ein Thema war, das immer wieder zu Problemen geführt hat, und dass es teilweise in der Vergangenheit auch sehr unsauberes Vorgehen mit Studentendaten gegeben hat.
Andererseits haben wir auch wieder einen legereren Umgang mit Daten, nämlich insofern, als die Sozialversicherungsnummer der Studenten weiter zur Identifizierung verwendet wird. Wir hätten vorgeschlagen, dass man hier explizit noch eine Frist einzieht, wann die Verwendung der Sozialversicherungsnummer ein Ende hat. Das ist leider nicht passiert, kann aber noch kommen.
Positiv hervorzuheben sind auch noch die Änderungen im Bereich des Jahresvoranschlags, wo es zu mehr Transparenz kommt, da dieser verpflichtend veröffentlicht werden sollte. Das begrüßen wir auch ausdrücklich.
Ich finde es auch gut, dass die FPÖ den Willen zeigt, einmal über das Thema ÖH generell zu reden, obgleich ich einen ein bisschen anderen Zugang dazu habe. Ich halte es für unnötig, da auf diese Polemik zurückzugreifen: Das sind ja die lästigen Linken, und deshalb schaffen wir die Zwangsmitgliedschaft ab! – Das ist nicht der Punkt.
Es geht mir nicht darum, eine Vertretung zu schwächen, weil man schlechte Wahlergebnisse hat – was natürlich daran liegt, dass die JUNOS-Studierenden sehr gute Ergebnisse bei der ÖH-Wahl haben, aber das ist auch nicht der Punkt –, sondern es geht um eine recht philosophische Frage, nämlich eine ganz grundsätzliche: Soll man Pflichtmitglied, Zwangsmitglied in einer Vereinigung sein? Und das hat auch mit allen anderen Kammern in Österreich zu tun. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sollte man nicht!) Das ist ein Anachronismus, der den Menschenrechten widerspricht, weil ganz klar im Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten ist: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“ Das hat aber trotzdem nichts damit zu tun, dass es lästige Linke sind, die Sie nicht mögen. Das ist eine grundsätzliche Frage. (Abg. Kitzmüller: Das hat keiner von uns gesagt!) – Ja, aber die Diskussion wäre sehr viel einfacher, wenn Sie dazu einen sachlichen Zugang hätten, dann würde ich mir auch einfacher tun, Sie auf meiner Seite zu sehen. Ansonsten fühle ich mich damit wirklich ein bisschen unwohl.
Und deshalb schlagen wir bei dem Ganzen auch ein Opt-out-Modell vor. Es geht darum, dass die ÖH weiterhin die Gelegenheit hat, sich zu beweisen und zu zeigen, dass die Serviceleistungen gut sind. Ich finde das sehr gut, dass Sigrid Maurer auch darauf hinweist, dass die ÖH sehr wohl auch Serviceleistungen anbietet und nicht nur Dinge, die mit dem allgemeinen politischen Mandat zu tun haben. Ich finde es sehr schön, wenn sich die ÖH auf Service konzentriert. Unsere Meinung ist, dass sich generell Interessenvertretungen vor allem dann auf Service konzentrieren, wenn sie sich auch um ihre Mitglieder bemühen müssen. Und genau deshalb ist eine freiwillige Mitgliedschaft auch so etwas Wichtiges.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, Msc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt.“
*****
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
17.19
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen
betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1258 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhoch-schul-Studiengesetz geändert werden (1281 d.B.) – TOP 9
Die Frage des Verbleibs bei einem Modell der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an heimischen Universitäten sowie Fachhochschulen stellt sich regelmäßig angesichts der ernüchternd niedrigen Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen. Es liegt der Schluss nahe, dass sich die Studierenden nur in einem geringen Maß vertreten fühlen und entsprechend ablehnend ihr Wahlrecht gar nicht wahrnehmen.
NEOS ist der Meinung, dass freiwillige Mitgliedschaften bei Interessensvertretungen der bessere Weg sind, um tatsächlich akzeptierte und anerkannte Vertretungen aufzubauen. Eine gute Vertretung sollte ihre Mitglieder nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch ihre Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, auch weil Geld in Projekte fließt, die nicht immer im Interesse der Studierenden scheinen. Darüber hinaus sind die Beiträge nach wie vor nicht für gewisse Projekte zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft wenig Einfluss und Einsicht in die Mittelverwendung.
Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014) definiert unter Finanzierung in §38 (2): "Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist verpflichtet, von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Studierendenbeitrag einzuheben. Der Studierendenbeitrag beträgt pro Semester 18,00 Euro." Hier sollte stattdessen eine Opt-Out-Regelung vorgesehen werden, die eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits zu Wort. – Bitte.
17.20
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu-
seher! Die Änderungen im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, die wir heute beschließen, sind notwendig, um die ÖH-Wahlen im Jahr 2017 auch wirklich gut durchführen zu können. Etliche RednerInnen sind schon darauf eingegangen, worum es geht. Es geht zum Beispiel auch um die PädagogInnenbildung neu, wonach Studierende an Pädagogischen Hochschulen und an Unis in Verbünden studieren, darum, wo diese Studierenden wirklich wählen dürfen. Verständigt hat man sich jetzt darauf: an zwei Standorten oder auch Wahltage vorzuziehen, weil es sonst für berufstätige Studierende nicht unbedingt passt.
Aber reden wir über die Österreichische HochschülerInnenschaft. Kollege Karlsböck hat eben den Antrag auf Herabsetzung des ÖH-Beitrags eingebracht. Kollegin Maurer ist auch schon ein bisschen darauf eingegangen, wie sich dieser Beitrag eigentlich zusammensetzt: 70 Cent – schon erwähnt – für die Unfall- und Haftpflichtversicherung, damit sind Studierende in diversen Bereichen versichert, das ist ein Schutz für Studierende. Vom restlichen Betrag geht ein Zehntel an die Bundes-ÖH und der Rest an die einzelnen Hochschulvertretungen.
Was passiert dann dort mit den Geldern? – Zum einen wird davon der Sozialfonds finanziert. Das heißt, wenn Studierende in Not geraten, zum Beispiel in einer problematischen Wohnsituation sind oder auch die Kosten für die Versorgung von eigenen Kindern nicht mehr tragen können, werden sie unterstützt. Es gibt klare Richtlinien, wonach unterstützt wird. Als Studierende oder Studierender kann man einmal im Jahr ansuchen und wird dann entsprechend unterstützt.
Zweitens: Die ÖH bietet umfassende Infos. Denken wir an die Studienrichtungsvertretungen, die Studierende ganz klar servicieren und begleiten!
Und drittens ist es einfach eine unabhängige Arbeit, die dort geleistet wird, von qualifizierten Personen, von qualifizierten Expertinnen und Experten, die den Studierenden zur Verfügung stehen und durch Prüfungen und Co begleiten.
Kurz gefasst drei Fragen an Sie, Herr Kollege Karlsböck: Wo genau wollen Sie kürzen? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Beim Service für Studierende, bei der Unabhängigkeit oder dem Sozialfonds? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: … und die Honorare für die Demonstranten!) Ich wäre auf Ihre Antwort gespannt.
Wir in der SPÖ sind für eine starke und eine unabhängige ÖH, für eine stärkere HochschülerInnenvertretung und -politik, und deshalb sind wir ganz klar gegen die Kürzungen des ÖH-Beitrags. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch konkret auf den Antrag des Abgeordneten Karlsböck eingehen, da dieser sehr ungewöhnlich ist, zumindest von mir so empfunden wird. Wie wir bereits hörten, dürfte eine niedrige Wahlbeteiligung bei den letzten ÖH-Wahlen die Ursache dafür sein, in dem Antrag zu verlangen, den ÖH-Beitrag um 75 Prozent zu senken.
Mit dem ÖH-Beitrag von zurzeit 19,20 € pro Semester werden wichtige Aufgaben abgedeckt: Unfall- und Haftpflichtversicherung für Studenten, wie wir schon gehört haben, Finanzierung der Bundesvertretung und der einzelnen Hochschulvertretungen. Für jeden demokratisch denkenden Menschen ist es enorm wichtig, dass Studenten versichert sind beziehungsweise die Möglichkeit einer starken und unabhängigen Vertretung der Studenten gegenüber den zuständigen Ministerien gegeben ist. Das nennt man demokratisch legitimierte Mitbestimmung. Das umfassende Serviceangebot wie die Help-
line und die Sozialberatung unterstützen Studierende in vielen Lebenslagen und Notsituationen. Auch der Anteil für die Bundesvertretung und die einzelnen Hochschulvertretungen ist gerechtfertigt. Durch diesen Beitrag ist die ÖH unabhängig, und das gewährleistet, dass sie eine starke und unabhängige Vertretung der Studenten gegenüber den zuständigen Ministerien ist.
Jetzt stellt sich die Frage, wieso die FPÖ die ÖH mehr oder minder abschaffen will. Wieso spricht man der ÖH zumindest zu 75 Prozent die Legitimation ab? Ist das wirklich nur wegen der schlechten Wahlbeteiligung? Hat man einfach nur Probleme damit, die Mitbestimmung junger Menschen zuzulassen, oder kommen bei den Wahlen gar die falschen Ergebnisse heraus?
Zum Thema Interessenvertretungen möchte ich noch anmerken: Grundsätzlich müsste sich eigentlich jeder die Frage stellen, warum er Kassenbeiträge zahlt, wenn er doch gesund ist. Das ist genau das Gleiche. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Nichts verstanden!)
17.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
17.24
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der Studentenvertretungen und der Hochschülerschaft ist jetzt einiges Wichtiges gesagt worden. Ich möchte das nicht wiederholen, sondern möchte meine 2 Minuten Redezeit dafür verwenden, auf die Ursachen, warum wir das Gesetz jetzt ändern müssen, einzugehen. Das beruht auf der Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten. Es ist von einigen Vorrednern schon kurz angedeutet worden, und wir wissen es: Die PädagogInnenausbildung steht vor einem entscheidenden Durchbruch, und wir alle wissen, wir können über Schule, Bildung, Ausstattung diskutieren und reden, wie wir wollen, die entscheidenden Player sind die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.
Ich möchte ganz ausdrücklich noch einmal festhalten, weil es immer wieder untergeht, wie wichtig die Maßnahmen sind, die wir im Nationalrat beschlossen haben, die der frühere Wissenschaftsminister und jetzige Kollege Karlheinz Töchterle zusammen mit der früheren Bildungsministerin Claudia Schmied für diese neue PädagogInnenausbildung auf Schiene gebracht hat. Man hat zuerst gesagt, wenn das nicht alles entweder bei der PH oder bei der Uni ist, dann ist das unmöglich. Man hat aber die Stärken der Pädagogischen Hochschulen und auch die Schwächen und umgekehrt auch jene in der Lehramtsausbildung der Universitäten gekannt. Was sich bisher abzeichnet, ist, dass dadurch, dass die Universitäten tatsächlich bereit sind, mehr Praxisbezug, mehr Pädagogik sozusagen in ihren Ausbildungskatalog aufzunehmen, auch gleichzeitig garantiert ist, dass in der Ausbildung an der PH auf mehr Wissenschaftlichkeit Bedacht genommen wird.
Ich glaube, genau diese Kombination ist das Entscheidende. Daher freut es mich, dass durch diese Bildung der Verbünde, durch die Cluster der Zusammenarbeit jener Weg beschritten werden kann, der uns garantiert, dass wir eine tatsächlich moderne, neue und beste PädagogInnenausbildung haben. Das wird auch der entscheidende Schritt für die Zukunft sein. Wir wissen, der Bildungstanker bewegt sich langsam, aber das ist ein entscheidender Schritt, um für die kommenden Generationen auch die besten Ausbildungsmöglichkeiten und die besten Pädagoginnen und Pädagogen für unsere Kinder zu haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.26
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Staatssekretär Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.
17.27
Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Einige Abgeordnete haben schon recht eindeutig darauf hingewiesen, warum eine Änderung der gesetzlichen Lage notwendig ist, um die Hochschülerschaftswahlen 2017 vernünftig durchführen zu können. Ich möchte aber noch auf die anderen Punkte eingehen, die aufgrund der Anträge zur Debatte gestanden sind oder vielleicht noch im Nachgang debattiert werden.
Es sei Frau Abgeordneter Gamon zugestanden, dass es natürlich eine Frage der grundsätzlichen Philosophie und Herangehensweise ist und man trefflich und lange darüber debattieren und Vor- und Nachteile abwägen kann, ob man für oder gegen gesetzliche Interessenvertretungen ist. Wenn man aber die notwendige Erfahrung in dem Bereich hat – und es gibt eine Vielzahl, x-Tausende junger Menschen, die sich während ihres Studiums, der Großteil ehrenamtlich, im Rahmen der Interessenvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft in den letzten 71 Jahren engagiert haben –, weiß man, dass das eine Einrichtung ist, die eigentlich aus der Hochschule nicht wegzudenken ist, die mit dem Universitäts-Organisationsgesetz 1975 im Rahmen der Mitbestimmung viele weitere Möglichkeiten bekommen hat, und dass die Modernisierung und Öffnung der Hochschulen ab Mitte der siebziger Jahre ohne die studentische und auch die Mitbestimmung des Mittelbaus – das muss man gleich dazusagen – in dieser Form nicht möglich gewesen wären. Das war sehr zu begrüßen.
Ich habe, kann ich aus meiner eigenen persönlichen Erfahrung sagen – ich mache kein Hehl daraus, ich war zwei Jahre lang Vorsitzender der Hochschülerschaft an der Wirtschaftsuniversität –, immer ausgezeichnet mit der Professorenschaft und der Assistentinnen- und Assistentenvertretung zusammenarbeiten können, und in sehr vielen Fragen wurde im Rahmen der Mitbestimmung sehr viel für eine Verbesserung der Studienbedingungen erreicht. Würde man jetzt hergehen und diesen kleinen Beitrag – und es ist ein sehr kleiner Beitrag, über den wir hier sprechen – einschränken, dann würde man natürlich die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretung, unabhängig davon, ob das jetzt gesetzlich oder nicht gesetzlich ist, dramatisch einschränken, und das wäre sicher nicht im Sinne der österreichischen Studierenden.
Ich kann jetzt auch aus einer ganz anderen Rolle heraus über die letzten zwei Jahre berichten. Wie gesagt, wir haben dort eine Exekutive, die sozusagen anderer politischer Herkunft als meine eigene Fraktion ist, und wir arbeiten mit ihr auf der sachlichen Ebene sehr, sehr gut zusammen. Es gibt ausgezeichnete Gespräche, man begegnet sich auf Augenhöhe. Die VertreterInnen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sitzen in der Hochschulkonferenz, es wird sehr gute Arbeit gemacht, der Dialog findet im demokratiepolitischen Sinne eigentlich auf sehr hohem Niveau statt. Dass – und das ist zuzugestehen – nicht alles Gold ist, was glänzt, und im Rahmen der Hochschülerschaft auch eine Reihe von Projekten durchgeführt worden ist, die durchaus hinterfragenswert sind, gab es schon zu meiner Zeit, aber so ist das halt im Leben, es ist nicht immer alles zu 100 Prozent perfekt. Man muss die Gremien in der Hochschülerschaft meiner Meinung nach eben darauf hinweisen, dass man sich gut überlegt, ob das, was dort passiert, wirklich mit dem eigentlichen Auftrag zu tun hat. Es gibt immer einen gewissen Interpretationsspielraum.
Im Grunde genommen ist zu sagen: ein breites Bekenntnis zu einer studentischen Interessenvertretung, die sich gemeinsam mit der Politik und den anderen Vertretern vor Ort auch wirklich für eine Verbesserung der Lage der Studierenden einsetzt. Das ist in einem Rechtsstaat, in einer Demokratie liberaler Prägung wie in Österreich eine sehr sinnvolle Geschichte, und das sollten wir auch beibehalten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.29
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
17.30
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zur Debatte stehende Regierungsvorlage trägt vor allem der neuen PädagogInnenausbildung Rechnung, die ja nicht nur die Ausbildungsinhalte, sondern vor allem auch die studentische Realität von Grund auf ändert.
Konkret geht es darum, dass die Stärken zweier Ausbildungsstätten gebündelt werden, nämlich die pädagogisch-didaktische Kompetenz der Pädagogischen Hochschule einerseits und die wissenschaftlich-fachliche Kompetenz der Universitäten andererseits. Das heißt, die Studierenden absolvieren ihre Ausbildung an zwei Ausbildungsstätten. Sie organisieren gemeinsam auch den gesamten Ausbildungsverlauf, Curricula werden gemeinsam erstellt. Man muss aber natürlich auch darauf achten, dass bei der demokratischen Vertretung keine Demokratiedefizite entstehen, und durch diese Regierungsvorlage wird Vorsorge getroffen, dass eben auch die Mitbestimmung an beiden Institutionen stattfinden kann.
Wenn ich von Demokratie, Demokratiedefizit spreche, so möchte ich jene massiven Angriffe auch auf die Österreichische Hochschülerschaft zurückweisen, die da getätigt wurden. Massive Demokratiedefizite und eine Schwächung der Interessenvertretung würden drohen, würde man dem Ansinnen der FPÖ oder zum Teil auch der NEOS nach einer Aushöhlung der Interessenvertretung der Studierenden nachkommen, indem nämlich die Mitgliedsbeiträge existenzbedrohend gekürzt würden und somit auch die wichtige Serviceleistung nicht mehr stattfinden könnte.
Generell sind solche Angriffe auf Interessenvertretungen, sei es jetzt von Studierenden, sei es aber auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Konsumentinnen und Konsumenten, wirklich aufs Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.32
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
17.32
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wahlen, vor allem die korrekte Abhaltung von Wahlen, waren ja in den letzten Monaten eines der bestimmenden innenpolitischen Themen. Auch in der nun in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage geht es insbesondere um die korrekte Abhaltung von Wahlen, nämlich der ÖH-Wahlen.
Nun ist es leider tatsächlich so, dass bei den ÖH-Wahlen die Wahlbeteiligung eine sehr geringe ist. Nichtsdestotrotz ist es unsere Pflicht, für einen korrekten Ablauf dieser Wahlen zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, hat man nicht nur aus den nach erfolgreicher Durchführung der letzten bundesweiten ÖH-Wahl erfolgten umfangreichen Evaluierungs- und Erfahrungsberichten, sondern auch aus der Briefwahl im Zuge der Bundespräsidentenwahl die richtigen Schlüsse gezogen. So werden etwa die Bestimmungen betreffend die Zusammensetzung von Wahlkommissionen adaptiert, der Briefwahlprozess wird vereinfacht, und an Bildungseinrichtungen mit berufsbegleitenden Studien wird ein vorgezogener Wahltag ermöglicht.
Betreffend die Briefwahl wird auch vorgesehen, dass zur Vereinfachung des Produktionsprozesses, der Handhabung durch die Wählerinnen und Wähler und des Auszählungsprozesses der Wahlkarten die derzeit verpflichtend vorgesehenen Laschen bei den Wahlkarten entfallen können. Das heißt, es obliegt der Hochschülerinnen- und Hoch-
schülerschaftswahlordnung 2014, die Gestaltung der Wahlkarten mit oder ohne Laschen nach dem jeweiligen Stand der Herstellungstechnik zu regeln.
Mit dieser Regierungsvorlage gelingt es somit, im Vorfeld der ÖH-Wahlen 2017 Rechtsklarheit zu schaffen sowie eine Rechtsbereinigung vorzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.34
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter, die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und das Fachhochschul-Studiengesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1281 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gamon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 1282 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen, zur Kenntnis genommen.
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1828/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020 (1286 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (1287 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 549/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breitbandausbaus (1288 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1770/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf (1289 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.37
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich beziehe mich auf den bereits erwähnten Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend leistungsfähiges Internet für Hasendorf. Dieses Thema ist schon einmal im Plenum behandelt worden, nämlich vor dem Sommer; leider konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst dazu sprechen. Ich habe aber die Debatte dazu sehr wohl im Fernsehen verfolgt, und ich muss ganz ehrlich sagen, es war sehr unwürdig, was ich da gesehen habe: Gelächter in den Reihen der Abgeordneten, man hat über den Antrag nur den Kopf geschüttelt, man hat die Anliegen der Bürger aus dieser Gemeinde absolut nicht ernst genommen, man hat eigentlich ein sehr, sehr kindliches Verhalten an den Tag gelegt.
Es hat mir, ganz ehrlich gesagt, sehr wehgetan, zu sehen, wie das Hohe Haus mit ernsthaften Anträgen umgeht. Ich habe das dann natürlich den Gemeindebürgern dort mitgeteilt, damit die sich auch ein Bild machen können, wie ernst ihre Anliegen hier genommen werden, und Sie können sich natürlich vorstellen, welche Antworten ich erhalten habe. Aus diesen Gründen bin ich heute eigentlich sehr froh, selbst noch einmal zu diesem Antrag von mir und meinen Kollegen Stellung nehmen und vielleicht auch erklären zu können, warum ich diesen Antrag gestellt habe.
Hasendorf ist eines von vielen Beispielen in Österreich … (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Herr Kollege Brosz, wenn Sie jetzt dazwischenrufen, müssen Sie wissen: Wenn es in Hasendorf kein Internet gibt, dann kann man auch die App von Herrn Van der Bellen nicht abrufen, weil man sie eben nicht empfängt. Darüber sollten Sie vielleicht nachdenken, das sind immerhin auch 160 Stimmen.
Warum haben wir Hasendorf als Beispiel genommen? – Weil Hasendorf ein Beispiel für viele Gemeinden in Österreich ist, die im Breitbandausbau absolut vernachlässigt werden, und das aus rein wirtschaftlichen Gründen, weil man sagt: Gut, da sind so wenige Leute, da braucht gar nichts zu sein. Hasendorf – Kollege Höfinger aus Tulln wird es wissen – liegt im Zentralraum, nicht weit von seinem Wohnort entfernt, und ist eigentlich topografisch nicht schwer zu erschließen. Das heißt, man hat einfach nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht wollen; übrigens eine Katastralgemeinde von Sitzenberg-Reidling. (Abg. Hanger: Wer hat nicht wollen?) – Die Telekom wollte dort nicht ausbauen, und auch alle anderen Mobilfunkbetreiber wollten das nicht machen. Man hat das eben hintangestellt, wie in vielen anderen Gemeinden auch. Es gibt dort kein adäquates Internet. Die Bürger dort sind Bürger zweiter Klasse, offenbar weil sie Landbevölkerung sind. Bestimmt hätte die ÖVP mit ihrem starken Landeshauptmann Pröll dort einiges in die Wege leiten können, was aber bis dato ganz offensichtlich nicht passiert ist.
Wenn ich sage, die Bürger auf dem Land scheinen Bürger zweiter Klasse zu sein, möchte ich schon in Erinnerung rufen, dass genau diese Bürger gleich viele Steuern bezahlen wie der U-Bahn-Fahrer in Wien, somit haben auch sie ein Anrecht auf eine gewisse Grundinfrastruktur (Abg. Hanger: Sie müssen ein Projekt machen!); vom öffentli-
chen Verkehr, den Sie von der ÖVP in Niederösterreich schon ruiniert haben, möchte ich gar nicht reden, sondern einfach nur über das Internet. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)
Wir haben es schon mehrmals gesagt: In Rumänien ist die Versorgung mit Breitbandinternet wesentlich besser als derzeit in Österreich. Ich glaube, es ist unwürdig, wenn wir darüber diskutieren müssen, ob dort oder da eine Ortschaft an das Breitbandnetz angeschlossen wird, sondern wir sollten wirklich darauf achten, dass wir gegenüber Osteuropa, wo das alles mit EU-Geldern neu gemacht wird, nicht ins Hintertreffen geraten (Abg. Hanger: Ich werde es Ihnen dann erklären!); das ist auch mein Appell an Sie.
Breitband bedeutet Jobs, Bildung und Fortschritt, das sollten Sie wissen, und gerade für Gemeinden wie Hasendorf, Sitzenberg-Reidling et cetera – Gemeinden im Waldviertel – wird es immer wichtiger, das Pendeln zu reduzieren, die Leute von der Straße wegzubekommen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihrem Job von zu Hause aus nachzugehen. Das ist dort definitiv nicht der Fall, und das ist – noch einmal – einer der Gründe dafür, dass wir dieses Beispiel angesprochen haben. (Abg. Brosz: Das haben Sie im Antrag aber nicht geschrieben! Schreiben Sie es rein! – Zwischenruf des Abg. Hanger.)
Ich möchte daher an Sie appellieren – heute hat es ja Gott sei Dank geklappt –, nicht über Hasendorf zu lachen, sondern einen parlamentarischen Willen zu zeigen, die Breitbandinfrastruktur in den entsprechenden Ortschaften auszubauen und den Menschen eine adäquate Internetanbindung zur Verfügung zu stellen, einfach zu handeln und die Dinge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Abschließend möchte ich Ihnen noch etwas zum Nachdenken mitgeben: Auch die Bürger auf dem Land zahlen Steuern, und in Österreich ist es mittlerweile so, dass man bis zum 21. August, das ist der sogenannte Tax Freedom Day, arbeitet, um die Steuern zu zahlen, und erst dann Geld verdient, das einem privat bleibt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Leute, die bis zum 21. August arbeiten müssen, um die Steuern für die SPÖ zu bezahlen, haben auch eine entsprechende Internetanbindung verdient. (Beifall bei der FPÖ.)
17.42
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.
17.42
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist ein Thema, das uns nun schon seit einiger Zeit begleitet, und das auch zu Recht, denn wenn wir uns den aktuellen Wandel in vielen unserer Lebensbereiche ansehen, so zeigt sich, dass dieser zum großen Teil auf dem Internet basiert. Unsere Wirtschaft verändert sich, unser Zusammenleben verändert sich, Wissen ist aufgrund des Internets allgegenwärtig, aber nicht nur das, wir sind nicht nur Konsumenten, wir sind auch Produzenten, und viele weitere neue Möglichkeiten entstehen durch Big Data, Smart Data, Internet der Dinge und vieles mehr.
Dabei ist das Internet sicherlich kein Neuland, über 26 Jahre ist es schon her, dass an der Uni Wien der Grundstein für das Internet in Österreich gelegt worden ist; dennoch stehen wir erst am Beginn eines Wandels, und ich verkenne nicht, dass es dadurch schon jetzt Herausforderungen gibt und auch in Zukunft geben wird. Nichtdestotrotz ist die Digitalisierung meiner Meinung nach immer noch eine große Chance, die es zu nutzen gilt.
Die Basis dafür, dass man diese Chance nutzen oder ergreifen kann, ist eine entsprechende Breitbandinfrastruktur, und das nicht nur im städtischen Bereich, sondern vor allem auch in den ländlichen Regionen. Ich sage auch, ich finde den Antrag der FPÖ
keineswegs lustig oder aufgrund des Ortsnamens irgendwie komisch, sondern ich finde ihn eher symptomatisch dafür, dass viele kleine Orte – und da kann man sicherlich auch meinen Heimatort Leodagger nennen – und Gemeinden immer noch keine leistungsfähige Internetanbindung haben.
Mit der Breitbandstrategie 2020 hat sich die Bundesregierung auch gerade deswegen das Ziel gesetzt, bis 2020 flächendeckend ein leistungsfähiges Netz zu fördern. Ich sehe aber auch, dass wir viel Zeit verlieren, dass wir nur schleppend vorankommen, dass wir im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht schnell genug vorankommen.
Der Antrag von Kollegen Philip Kucher und mir sieht vor, das bestehende Fördersystem überprüfen zu lassen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, da die ersten Ausschreibungen, die ersten Calls aller Bereiche – Access, Backhaul, Leerverrohrung, aber auch die AT:net-Förderung – abgeschlossen sind und es schon viele Rückmeldungen betreffend dieses Fördersystem gibt – sei es aus den Bundesländern, die durchaus auch sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedliche Voraussetzungen gibt; sei es von den Kommunen im Hinblick auf die Planungssicherheit, weil viele Straßenbauprojekte, Kanalbauprojekte ja längerfristig in die Zukunft gerichtet sind und nicht jetzt durchgeführt werden; sei es von Branchenvertretern, die natürlich auch Bedacht darauf nehmen, dass das wettbewerbsneutral und auch technologieneutral vonstattengehen soll.
Ich bin durchaus der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir den Ausbau beschleunigen können – speziell in Bereichen der Daseinsvorsorge, in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Krankenhäusern, FHs, Universitäten und dort, wo dringender Bedarf besteht, beispielsweise aufgrund der Unternehmerstruktur, weil es Gewerbeparks gibt et cetera –, und dass wir auch im Privatbereich durch einen intelligenten Technologiemix schneller in die Breite kommen müssen, beispielsweise durch mobiles Breitbandinternet. LTE ist durchaus flächendeckend verfügbar, aber es braucht auch die entsprechende Anbindung, um das volle Potenzial nutzen zu können. Es braucht aber auch den Blick auf die zukünftigen Möglichkeiten, 5G beispielsweise, die nächste Generation des mobilen Internets. Ich denke, dass wir da durchaus vieles machen können.
Auch die öffentliche Hand kann meiner Meinung nach noch stärker einen Beitrag leisten. Wir haben im Ausschuss mit der TKG-Novelle ja schon eine Änderung umgesetzt, um Infrastrukturprojekte besser zu koordinieren, aber wir haben auch eine Ausschussfeststellung beschlossen, damit bei Gebäuden, bei Gründen, die in öffentlicher Hand sind, eine bessere Koordinierung mit der Telekombranche stattfindet, damit man da den Zugang erleichtert, aber auch Kosten reduziert.
Die Evaluierung ist ein wesentlicher Schritt für eine Debatte, die wir noch zu führen haben, damit Österreich die Chancen der Digitalisierung ergreifen kann. Ich hoffe auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.46
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
17.46
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegen heute zum Thema Breitbandausbau vier Anträge zur Diskussion und zur Abstimmung hier im Plenum vor. Generell ist festzuhalten, dass Breitband selbstverständlich ein Teil der modernen Infrastruktur ist. Breitband ist eine Infrastruktur, die für einen modernen Wissens- und Wirtschaftsstandort ganz zentral ist, und die IKT-Branche, die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche, ist darauf angewiesen, aber nicht
nur diese, sondern selbstverständlich auch alle anderen Branchen, genauso wie die Konsumentinnen und Konsumenten. Das muss insofern in Bezug auf Infrastrukturinvestitionen eine unserer wichtigsten Prioritäten sein, und das zählt natürlich zu den Zukunftsinvestitionen.
Wenn wir uns die Indikatoren ansehen, dann zeigt sich, dass wir in Österreich in die-sem Bereich nicht an der Spitze sind, sondern durchaus Aufholbedarf haben, und genau das soll in dieser Form auch vorangetrieben werden. Fakt ist auch, dass es einen Gap gibt, eine Lücke zwischen dem Ausbau in den städtischen Räumen, in den Ballungsräumen und in den ländlichen Regionen. Genau darauf muss geachtet werden, denn die Regionen und der ländliche Raum brauchen diese Infrastruktur. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Doppler.)
Wir haben das Thema der Abwanderung, kleine und mittelständische Unternehmungen und auch Einpersonenunternehmungen tun sich immer schwerer, und genau diese brauchen diese Infrastruktur vor Ort, daher bin ich überzeugt, dass wir den Fokus darauf legen müssen.
Zu den Anträgen im Konkreten möchte ich vorweg noch sagen, dass es vonseiten des WIFO erst im Juni, also vor wenigen Monaten, hieß – ich zitiere –: „Der Breitbandausbau gehöre am ländlichen Land endlich vorangetrieben, das blockiere Investitionen. Generell fällt Österreich zurück, was Innovationen betrifft.“ (Zwischenruf des Abg. Rädler) – Insofern unterstützen wir selbstverständlich Ihren Antrag auf Evaluierung, Kollege Kucher, Kollegin Himmelbauer.
Ich möchte diesbezüglich auch sagen, dass die Evaluierung eigentlich ein beständiger Teil der Breitbandstrategie ist. Wenn es jetzt notwendig ist, einen Antrag zu stellen, unterstützen wir das, insbesondere dann, wenn das tatsächlich den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in einem ordentlichen Tempo vorantreibt und die Ergebnisse auch dazu beitragen, die Zielerreichung bis 2020 zu sichern.
Ich komme zu den beiden Anträgen, die von mir, Kollegin Moser, Freundinnen und Freunden eingebracht worden sind:
Der Antrag zum Thema Breitbandausbau ist aus dem Jahr 2014; er erblickt heute das Licht des Plenums – gut so. Sie sehen daran, dass uns das ein zentrales Anliegen ist, und zwar seit Jahren; wir werden das weiterhin mit Verve vorantreiben und finden es insofern auch gut, dass das heute zur Abstimmung kommt.
Beim zweiten Antrag geht es um die Finanzen. In diesem Antrag ist klar festgehalten, dass wir fordern, dass es zusätzliche Ressourcen gibt, nämlich durchaus 1 Milliarde €.
Wir befürchten, dass die Breitbandstrategie, wie sie jetzt vorliegt, hinausgezögert wird; beispielsweise sind für das Jahr 2021 220 Millionen € vorgesehen. Wir fragen uns, ob das Mittel sind, die eigentlich bis 2020 investiert werden sollten. Gibt es eine Verzögerung, oder was ist das? Diesbezüglich können aber mit Sicherheit die beiden Herren auf der Regierungsbank Licht ins Dunkel bringen.
Ich komme noch auf den Antrag von Kollegen Hafenecker zum Thema Hasendorf zu sprechen: Wir nehmen Hasendorf genauso ernst wie alle anderen 2 099 Gemeinden in dieser Republik. Ich denke, wenn wir von Breitbandausbau sprechen, dann gilt das für alle Regionen und für jede Gemeinde in dieser Republik, und selbstverständlich wird das in dieser Form ernst genommen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
17.51
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
17.51
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bis 2020 wollen wir das Ziel flächendeckende Breitbandversorgung in Österreich – egal, ob man in der Stadt lebt oder auf dem Land – erreichen.
Ich finde es grundsätzlich positiv – das ist ja auch nicht jeden Tag der Fall –, dass es einen Schulterschluss aller Fraktionen hier im Hohen Haus gibt, nämlich dahin gehend, gemeinsam darüber nachzudenken, wie der Breitbandausbau in Österreich möglichst effektiv und effizient umgesetzt wird, wie wir noch besser werden können, wo es Verbesserungspotenzial gibt. Ich glaube, es macht auch Sinn, das Ganze nach der ersten Phase zu evaluieren.
Einiges ist ja bereits geschehen und auch hier im Hohen Haus beschlossen worden: die Breitbandstrategie mit dem dazugehörigen Masterplan, wir haben die Kostensenkungsrichtlinie umgesetzt, und ganz wichtig ist auch die Infrastrukturdatenbank, damit man zum Beispiel die Mitnutzung von bestehender Infrastruktur andenken kann. Natürlich macht es mehr Sinn, dass man, wenn zum Beispiel eine Straße aufgegraben wird, um ein Kanalrohr zu verlegen, das zusätzlich auch für Leerverrohrung nutzt. Das alles sind Dinge, die wir bereits beschlossen haben, und jetzt geht es darum, die Förderprogramme zu evaluieren.
Im Ausschuss – nur ganz kurz – gab es jede Menge Vorschläge. Kollege Hafenecker, ich finde es wichtig, dass Sie auf Hasendorf hinweisen. Neben Ihnen sitzt Kollege Angerer, der – auch ganz wichtig – auf Mühldorf hingewiesen hat. Kollege Köchl aus Kärnten hat auf Krumpendorf hingewiesen, was mich auch gefreut hat. Es wurde auf einen Ort in Niederösterreich, Amaliendorf-Aalfang – ich hoffe, ich spreche es richtig aus – hingewiesen; all das ist, wie ich glaube, ganz wichtig. (Abg. Lichtenecker: … in Oberösterreich auch noch gehabt!) – Ja, es sind jede Menge Orte genannt worden, und die Botschaft ist angekommen: Es geht um Gerechtigkeit, egal, ob man in der Stadt lebt oder auf dem Land, vom Neusiedler See bis zum Bodensee; wir müssen einfach dafür sorgen, dass diese Chancengerechtigkeit auch hergestellt wird. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Lichtenecker.)
Es macht aber wenig Sinn, dass für jede einzelne der 2 100 Gemeinden in Österreich ein Antrag eingebracht wird. Sammeln wir alle Vorschläge! Wie ich Minister Leichtfried kenne, ist er gerne bereit, alle Vorschläge aufzunehmen, wo wir besser und schneller werden können. Nehmen wir das bitte auf, deswegen ist diese Evaluation so wichtig, und ich darf Sie alle bitten, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
17.53
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
17.53
Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Wir werden diesem Antrag natürlich auch zustimmen. Es ist unumstritten, dass der Breitbandausbau möglichst rasch fortschreiten und vor allem umgesetzt werden muss, denn nur so können wir es schaffen, die notwendigen Weichenstellungen zur Digitalisierung vorzunehmen.
Die Digitalisierung ist, gerade wenn man an den Bereich Wirtschaft, an den Bereich Kunst, an den Bereich Bildung denkt, sehr wichtig und vor allem auch wesentlich – ich möchte da gerne in dieselbe Kerbe wie Kollegin Lichtenecker schlagen –, wenn es um den ländlichen Bereich geht. Genau dort ist es sehr wichtig, mit dem Breitbandausbau möglichst rasch voranzukommen. (Beifall der Abgeordneten Lugar, Hafenecker, Lichtenecker, Pirklhuber und Doppler.)
Wir wissen, es gibt dort starke Abwanderungen, und ich denke, das ist eine sehr wichtige Möglichkeit, um da gegenzusteuern. Was können wir denn tun, wenn die Internetverbindung zu schwach ist? Wir im urbanen Raum sind verwöhnt, da geht alles rasch; aber es ist nicht möglich, auf dem neuesten Stand zu bleiben, wenn man gehandicapt ist, weil man mit der Außenwelt via Internet, via Breitband zu wenig kommunizieren kann.
Es ist ein sehr wichtiger Punkt, dass man den ländlichen Raum insofern unterstützt, als man diesen Ausbau möglichst rasch vorantreibt, um eben die gegebene Abwanderung ein bisschen abzufangen, deswegen stimmen wir dem natürlich zu. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
17.55
Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
17.55
Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, die Umsetzung der Breitbandförderung ist vielleicht auf gutem Wege, aber es gibt schon noch ein bisschen Verbesserungspotenzial, und das betrifft sicher auch die Geschwindigkeit, in der das vorangeht.
Das Thema ist ein Dauerbrenner, und da kann ich jetzt aus einer APA-Meldung vom 14. Mai 2007 vorlesen, in der sich die Telekom Austria sehr über den Breitbandausbau auf dem Land freut und gleichzeitig auch vor dem Digital Gap warnt, der zwischen Stadt und Land sowie unterschiedlichen Einkommens-, Alters- und Berufsgruppen entstehen kann. Da haben Telekom Austria, eine Agentur und die Gemeinde Engerwitzdorf das Projekt Buntes Fernsehen Engerwitzdorf gemeinschaftlich zum Best European Broadband Project for 2007 Award der Kommission eingereicht – und das war sogar relativ erfolgreich.
Damals hat sich die Kommission dafür eingesetzt, dass es in allen ländlichen Gebieten Europas zu einem sehr massiven Breitbandausbau kommt. Wir hinken aber immer noch hinten nach, die Entwicklung ist da sehr schleppend. Einerseits sind kabellose Technologien in abgelegenen Gebieten eventuell besser, weil das schneller umsetzbare, unkompliziertere Lösungen sind, andererseits kämpfen wir natürlich wie in vielen anderen Bereichen mit einer Kompetenzzersplitterung, was die Zuständigkeit betrifft, weil auch das Lebensministerium teilweise zuständig ist.
Betreffend den Antrag auf schnelleres Internet in Hasendorf: Es geht mir ganz grundsätzlich darum, wie ernst wir es nehmen, dass wir hier im Nationalrat sind und uns um bundespolitische Themen kümmern wollen, denn ich könnte sonst genauso gut für jede einzelne Gemeinde, in der die Anbindung noch nicht optimal funktioniert, einen eigenen Antrag einbringen. Das liegt mir persönlich auch am Herzen.
Ich hätte gerne schnelleres Internet fürs Gamperdonatal in Vorarlberg, denn dort bin ich jedes Jahr auf Urlaub, und das langsame Internet ist auch immer lästig. Das sollte aber noch kein Grund dafür sein, einen Antrag betreffend schnelleres Internet fürs Gamperdonatal einzubringen – aber das ist vielleicht eine grundsätzliche Einstellungsfrage. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
17.57
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
17.57
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt in Österreich, so-
weit ich das in Erfahrung bringen konnte, fünf Ortschaften oder Ortsteile mit dem Namen Hasendorf: Das ist zum einen das im Antrag genannte Hasendorf, dann gibt es witzigerweise drei Hasendorf in der Steiermark – Hasendorf bei Köflach (Zwischenruf des Abg. Brosz), Hasendorf an der Mur und Hasendorf bei Wagna –, und dann gibt es noch ein Hasendorf im Bezirk Güssing. (Ruf bei der FPÖ: Haben die alle Internet?) – Hasendorf an der Mur hat als einziges einen Wikipedia-Eintrag, dort hat man vielleicht schon Internet; bei den anderen kann ich das jetzt nicht mit letzter Gewissheit sagen. (Abg. Hafenecker: Die können es nicht reinschreiben, weil sie kein Internet haben! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das zeigt natürlich auch ein Stück weit die Problemlage: Es gibt in Österreich derzeit noch mehrere Ortschaften, die nicht mit ausreichend schnellem Internetzugang versorgt sind, und die Antwort auf diese Situation war ja, die Breitbandmilliarde ins Leben zu rufen, genau mit dem Ziel, diese Situation zu beseitigen.
Von der Herangehensweise her gab es zwei Möglichkeiten: Die erste Möglichkeit wäre gewesen, zu sagen, die Republik nimmt dieses Geld in die Hand und baut Breitband dort, wo es notwendig ist. Da hätte dieser Betrag aber bei Weitem nicht ausgereicht. Man hat sich dann dafür entschieden, zu sagen: Wir unterstützen und fördern dort, wo die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch ist, dass sofort private Unternehmen hingehen, die Breitband zu markttauglichen Bedingungen zur Verfügung stellen. Das war die Idee der Breitbandmilliarde.
Geschätzte Damen und Herren! Es wird gelingen, bis 2020 mit diesem System eine beinahe flächendeckende Versorgung herzustellen. Wir haben bereits jetzt mit dieser Methode einiges erreicht, und es ist die Methode, die unter Berücksichtigung der notwendigen Finanzmittel wahrscheinlich auch am besten funktionieren kann.
Der Masterplan zur Breitbandförderung sieht vor, dass vorhandene Infrastruktur mitbenutzt wird, dass eine eigene Infrastruktur- und Baumaßnahmendatenbank errichtet wird und dass ein Breitbandbüro eingerichtet wird, das das koordiniert. – Das ist bereits alles erfolgt, und die Programme laufen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Es hat im Bereich Leerrohr einen ersten Call mit einem Volumen von 40 Millionen € gegeben. Der zweite Call ist jetzt fertig, und die Bewertung findet in den nächsten Tagen statt. Im Bereich Access gibt es einen Call mit einem Volumen von 96 Millionen €, wobei diese 96 Millionen € voll ausgeschöpft sind. Im Bereich Backhaul gibt es ebenfalls einen Call mit einem Volumen von 96 Millionen €, hiervon sind 68 Millionen € ausgeschöpft. Im Bereich BBA 2020 beziehungsweise AT:net waren es 4,7 Millionen €, und beim zweiten Call gibt es jetzt wieder ein Volumen von 4,7 Millionen €.
Geschätzte Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen ist es gelungen, bereits in 600 Gemeinden in Österreich deutliche Verbesserungen zu erreichen. – 600 Gemeinden, geschätzte Damen und Herren, ist nicht wenig, das ist etwas, das sich schon sehen lassen kann!
Es geht da nicht nur um Hasendorf, sondern auch um andere Gemeinden. Um einige Beispiele zu nennen, damit das ein bisschen konkreter wird: Wir erreichen in Feistritz an der Gail 100 Prozent Abdeckung, in Kindberg 100 Prozent Abdeckung, in Rohrau 99,5 Prozent Abdeckung, in Weissenbach an der Triesting 99,1 Prozent, in Waidmannsfeld 98,3 Prozent, und so weiter. – Da ist also schon einiges erreicht worden.