Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 203

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses wird wie folgt geändert:

In Art. 12 Z 1 lautet § 6 Abs. 3 vorletzter Satz:

„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Eu­ro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“

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Also: Helfen Sie mit, dass Diesel in Österreich teurer wird! (Beifall bei den Grünen so­wie des Abg. Pock. – Zwischenruf der Abg. Mag. Gisela Wurm.)

19.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Willi eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Ruf bei der ÖVP: Da wird Ihnen die Wirtschaft !)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versiche­rungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstraf­gesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 auf­gehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die An­träge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend "Stabilitätsabgabe", 165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend "Wirtschaftsschutzpakt", 205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfrei­beitrags im Einkommensteuergesetz und 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH "Zero"

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (31 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 Ziffer 1 lautet §6 Abs. 3 vorletzter Satz:

„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Eu­ro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“

 


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