Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses wird wie folgt geändert:
In Art. 12 Z 1 lautet § 6 Abs. 3 vorletzter Satz:
„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“
*****
Also: Helfen Sie mit, dass Diesel in Österreich teurer wird! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock. – Zwischenruf der Abg. Mag. Gisela Wurm.)
19.53
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Willi eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Ruf bei der ÖVP: Da wird Ihnen die Wirtschaft !)
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Stabilitätsabgabe", 165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Wirtschaftsschutzpakt", 205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH "Zero"
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (31 d.B.) wird wie folgt geändert:
In Artikel 12 Ziffer 1 lautet §6 Abs. 3 vorletzter Satz:
„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite