Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 79

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Nun zum Qualitätssicherungsgesetz: Es ist ja schon mehrmals erwähnt worden, da gibt es einen Antrag, wo es darum gegangen ist, dass die berechtigte Kritik, manche Dinge zu präzisieren, von verschiedenen Stakeholdern berücksichtigt worden ist. Der ehema­lige Minister Mitterlehner (Heiterkeit – Zwischenruf des Abg. Neubauer) – Entschuldi­gung, Mitterlehner ist der aktuelle Minister –, also der ehemalige Minister Töchterle hat sich dafür eingesetzt, die Stakeholder zusammenzusetzen und alle Kritikpunkte einzu­binden.

Jetzt gibt es erfreulicherweise einen gemeinsamen Antrag, den ich hiermit gerne ein­bringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitäts­sicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden

Aufgrund des Umfangs dieses Antrags werde ich ihn jetzt nicht wortwörtlich vorlesen. Der Antrag wurde den Klubs am Vortag zugestellt und liegt Ihnen allen mittlerweile vor. Die Kernpunkte des Antrags sind:

Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.

Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichi­schen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wird dem Ziel Rechnung ge­tragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewähr­leisten.

Weiters soll die AQ Austria Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden, und Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten. Eben­so dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht aner­kannt sind.

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Ich glaube, das ist ein sehr sinnvoller Abänderungsantrag, und ich bitte, dem zu ent­sprechen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem El Habbassi einge­brachte Abänderungsantrag, den er in seinen Kernpunkten erläutert hat und der in­zwischen auch im Saal verteilt wurde, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karls­böck, Sigrid Maurer, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 


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