Nun zum Qualitätssicherungsgesetz: Es ist ja schon mehrmals erwähnt worden, da gibt es einen Antrag, wo es darum gegangen ist, dass die berechtigte Kritik, manche Dinge zu präzisieren, von verschiedenen Stakeholdern berücksichtigt worden ist. Der ehemalige Minister Mitterlehner (Heiterkeit – Zwischenruf des Abg. Neubauer) – Entschuldigung, Mitterlehner ist der aktuelle Minister –, also der ehemalige Minister Töchterle hat sich dafür eingesetzt, die Stakeholder zusammenzusetzen und alle Kritikpunkte einzubinden.
Jetzt gibt es erfreulicherweise einen gemeinsamen Antrag, den ich hiermit gerne einbringen möchte.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden
Aufgrund des Umfangs dieses Antrags werde ich ihn jetzt nicht wortwörtlich vorlesen. Der Antrag wurde den Klubs am Vortag zugestellt und liegt Ihnen allen mittlerweile vor. Die Kernpunkte des Antrags sind:
Das System der Registrierung, welches sich in der Vergangenheit nicht bewährt hat, soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden.
Durch die für grenzüberschreitende Studien, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Einrichtungen angeboten werden sollen, notwendige Bestätigung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wird dem Ziel Rechnung getragen, eine homogene Qualität des tertiären Bildungssektors in Österreich zu gewährleisten.
Weiters soll die AQ Austria Meldestelle für ausländische Bildungseinrichtungen, die Studien in Österreich anbieten, werden, und Bildungseinrichtungen, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten. Ebenso dürfen keine Studien angeboten werden, die im Herkunfts- oder Sitzstaat nicht anerkannt sind.
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Ich glaube, das ist ein sehr sinnvoller Abänderungsantrag, und ich bitte, dem zu entsprechen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)
11.26
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem El Habbassi eingebrachte Abänderungsantrag, den er in seinen Kernpunkten erläutert hat und der inzwischen auch im Saal verteilt wurde, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andreas F. Karlsböck, Sigrid Maurer, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
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