Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 32

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„Warum werden gut integrierte und teilweise seit Jahren hier lebende Familienange­hörige von ÖsterreicherInnen gesetzlich schikaniert, nur weil diese (ÖsterreicherInnen) noch nicht im EU-Ausland gearbeitet haben?“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehr­te Frau Abgeordnete, es wird hier niemand „gesetzlich schikaniert“. Sie haben aber recht, es bestehen derzeit, je nachdem, ob die Freizügigkeit innerhalb der Europäi­schen Union bereits ausgeübt wurde oder nicht, unterschiedliche Bestimmungen. Es greift jeweils das EU- oder das nationale österreichische Recht, und da gibt es Unter­schiede. Für den Fall, dass ein Freizügigkeitstatbestand zur Anwendung kommt, gelten die Personen als begünstigte Drittstaatsangehörige, und Angehörige von Österreichern kommen im Normalfall nicht in den Genuss der durch die Richtlinie eingeräumten Rechte. Für diese nicht begünstigten Familienangehörigen kommen die nationalen Vorschriften des Fremdenpolizeigesetzes zur Anwendung.

Wir sind da bereits tätig geworden. In Österreich wurden für nationale Visa durch die Gleichstellung im Konsulargebührengesetz bereits Maßnahmen ergriffen. Wir haben im nationalen Recht Angehörige von Österreichern von der Visagebühr befreit. Das war eine erste Handlung. Derzeit wird in Brüssel an der Gleichstellung auch für Schengen-Visa gearbeitet. Die Arbeiten befinden sich da erst in einem Anfangsstadium, das BMEIA tut aber sein Möglichstes, um eine gemeinsame europäische Lösung zur Ver­besserung der Situation zu finden und bis dahin die betroffenen Personen in den kon­kreten Einzelfällen bestmöglich zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Bundesminister, danke für die Zusatz­info. Sie haben im Prinzip die Rechtslage dargestellt und geben auch zu beziehungs­weise konstatieren auch, dass es bei dieser Materie eine Ungleichbehandlung und eine Schlechterstellung von österreichischen Staatsangehörigen gibt.

Erleichterungen bei der Visagebühr lösen das Problem allerdings nicht, wie Sie selber wissen. Die Familienangehörigen dürfen weiterhin nicht im Inland den Antrag stellen, auch wenn sie seit Jahren hier leben.

Wir haben leider Hunderte Fälle von österreichischen Kindern, die jahrelang auf einen Elternteil verzichten müssen, weil die Gesetzeslage so ist, wie ich und auch Sie das dargestellt haben.

Was wollen Sie konkret tun, um diesen Hunderten Kindern den anderen Elternteil wie­der zurückzugeben, sodass sie mit beiden Elternteilen aufwachsen können?

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Frau Abge­ordnete, wie vorhin schon gesagt, wird in Brüssel derzeit an der Gleichstellung auch für Schengen-Visa gearbeitet. Insofern gibt es hier Arbeiten auf europäischer Ebene, und wie auch schon angesprochen stehen wir als Ministerium selbstverständlich für jeden Einzelfall zur Verfügung, der an uns herangetragen wird.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur 11. Anfrage, gestellt von Frau Ab­geordneter Mag. Wurm. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! „König Fußball“ regiert momentan die Welt. Südamerika steht im Fokus sehr vieler Zuschauer und anderer Interessierter.

 


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