Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumentationsassistent“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag zu übermitteln, der die Einrichtung des Berufsbildes ,medizinischer Dokumentationsassistent‘ ermöglicht.“
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Ich ersuche um Annahme. Dieses Ansinnen ist nämlich der Wunsch der Ärzteschaft, endlich von Bürokratie entlastet zu werden. (Beifall beim Team Stronach.)
14.03
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schaffung des Berufsbildes „medizinischer Dokumentationsassistent“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 608/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird und über den Antrag 86/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit für SpitalsärztInnen (285 d.B.)
Im Spitalsalltag wird es als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Informationen und deren Administration verbringen. Damit wird die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben des medizinischen Personals, nämlich eine umfassende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen, schwer beeinträchtigt. Nur durch eine Arbeitsumverteilung im bestehenden System, so etwa durch die Schaffung spezieller Stellen zur administrativen Entlastung, könnte man diesem Problem erfolgreich begegnen.
Ein medizinischer Dokumentationsassistent erfasst medizinisches Datenmaterial und ordnet diese Informationen für den weiteren Gebrauch. Das Aufgabengebiet umfasst die Entwicklung und Anwendung von Verfahren, mit deren Hilfe diese Daten gesammelt, gesichtet und so aufbereitet werden, dass einerseits Ärzte leichter in der Lage sind die zahlreichen Einzelbefunde zu einer Gesamtaussage zusammen zu fassen und andererseits mitbefasstes, medizinisches und pflegerisches Personal seine Arbeitsanweisungen leicht erkennen und ableiten kann.
Dass selbst das beste Qualitätsmanagement in einem Großkrankenhaus nichts nützt, wenn Mitarbeiter keine Zeit übrig haben, sich entsprechend damit auseinanderzusetzen oder danach zu arbeiten, zeigt der jüngste Fall eines „unbekannt Verstorbenen“ im Wiener AKH.
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