Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 20

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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Ausbildung der Pflegeassistenz ist mit der Stundenanzahl von 1 600 Stunden so gewährleistet, dass sie für die Sozialberufe auch weiterhin als Grundvoraussetzung gelten kann. Dass Menschen, die zu Hause betreut werden, nicht vier, fünf Betreuungspersonen haben wollen, sondern möglichst eine, maximal zwei – diesen Wunsch habe ich ganz vehement von der Landesgesundheitsreferentenkonferenz, aber auch vom Roten Kreuz, das letztens bei mir war, mitgenommen.

Das heißt, wir versuchen, die Ausbildung so zu gestalten, dass es uns gelingt, einen möglichst großen Bereich, der der Ausbildung entspricht, abzudecken, sodass dann mehr oder weniger nicht durch Draufsicht, aber durch Aufsicht von diplomiertem Gesund­heits- und Krankenpflegepersonal zwar gewährleistet wird, dass die Sicherheit gegeben ist, dass aber die Menschen, die zu Hause betreut werden, möglichst wenig fremde Betreuungspersonen in ihre Wohnung hineinlassen müssen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Bösch.

 


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Bundesminister, die demo­graphische Herausforderung in Bezug auf die Pflege und die Notwendigkeit, auch junge Menschen für diese Berufe zu gewinnen, ist unbestritten. Sie wissen vielleicht, dass es in Vorarlberg seit 2011 ein erfolgreiches Modellprojekt „Betriebsdienstleis­tungs­lehre und Pflegehilfe gibt. In welcher Form kann das in Ihrem Gesamtkonzept – ich habe das nicht genau herausgehört – eingebaut werden, und wie sehen Sie die Einführung der dualen Lehrausbildung im Sozial- und Pflegebereich? Planen Sie deren Einführung in Ihrem Gesamtkonzept? Wenn ja, bis wann?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Aufgrund meiner Einstellung, dass ich nicht glaube, dass die Pflege ein Lehrberuf ist, in den man junge Menschen mit 14, 15 Jahren hineinbringt, wird die Einführung einer Pflegelehre von mir sicherlich nicht priorisiert. Was wir versuchen, ist, auch Modelle zuzulassen, bei denen zum Beispiel über berufsbildende mittlere Schulen der Einstieg in die Pflege ermöglicht werden soll – nicht nur allein über Pflegeassistenzschulen, die sich möglicherweise an den früheren Gesundheits- und Krankenpflegeschulen befinden, aber sicherlich nicht über einen Lehrberuf, in dem man im Prinzip 14-jährige Kinder, Jugendliche, ans Krankenbett heranlässt. Das ist nicht geplant.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Mückstein.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Neuordnung der Gesundheits- und Pflegeberufe ist sicher sehr wichtig. Aber es gibt die Befürch­tung, dass die diplomierten Pflegepersonen dadurch zurückgedrängt werden. Deshalb meine Frage:

Wie können Sie garantieren oder wollen Sie garantieren, dass die diplomierten Pflegepersonen dadurch nicht zurückgedrängt werden und die Neuordnung nicht zu einem Sparprogramm verkommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege wird es nach dem neuen Modell nicht mehr geben, weil es nur mehr Bachelors geben wird. Das heißt, das Diplom als solches fällt weg. In diesem Fachbereich, auch in diesem Berufsbild der neu zu schaffenden – wie immer wir sie dann nennen – Krankenpflege-Fachperson ist die Tätigkeit am Krankenbett


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