Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 32

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State-of-the-Art. Das sind Fachausdrücke, die aber nichts anderes bedeuten, als dass der Arzt dem Patienten eben die beste momentan zur Verfügung stehende Therapie anbietet.

Es gibt gerade in der Zahnheilkunde heute noch einen Vertrag, der aus den fünfziger Jahren stammt, der in keinster Weise die Qualität abdeckt, die anzubieten wäre. Wir laufen da Gefahr, in eine Zweiklassenmedizin abzugleiten: Privat auf der einen Seite und Kassen auf der anderen Seite. Meine Frage: Was werden Sie in die Richtung tun, dass diese Uraltverträge jetzt endlich modernisiert werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Was Alois Stöger im Bereich der Zahnheilkunde zumindest im letzten Jahr begonnen hat, ist die Frage der Zahnspangen. Das ist einer jener Bereiche, wo wir wissen, dass es da auch die größten Ungerechtigkeiten gibt. Soweit mir gestern bekannt wurde, dürfte es da in Bälde auch eine Einigung zwischen den Zahnärzten und der Sozialversicherung in der Frage geben, wie von der Krankenkasse Zahnspangen, Zahnregulierungen für Kinder, die es wirklich brauchen, bezahlt werden können.

Was die Frage der Honorierung von Zahnleistungen betrifft, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies Angelegenheit des Hauptverbandes ist und davon abhängt, wie viel Geld sich in den Kassen befindet. Ich glaube und geben Ihnen recht, dass wir gerade im Bereich der Zahnmedizin bei vielen Dingen Nachholbedarf haben. Da wird es meiner Meinung darauf ankommen, dass sich da auch die beiden Systempartner, nämlich Zahnärzte und Zahnärztinnen und der Hauptverband, einmal zusammen­setzen und versuchen, trotz doch sehr kontroversieller Positionen – die einen bieten an, die anderen bezahlen es – vielleicht doch einen Weg zu finden, dass wir uns da ähnlich wie bei den Zahnspangen langsam und schrittweise einer moderneren Kran­kenversorgung annähern. Das ist, da gebe ich Ihnen recht, durchaus auch heute das Ziel.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 10. Anfrage, zu jener des Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Rahmen der laufenden TTIP-Verhandlungen geht es auch um den Schutz der europäischen, somit auch der österreichischen Landwirt­schaft und der Qualität unserer Lebensmittel. Wie wir wissen, wird das Klonen von Nutztieren in den USA in der Praxis bereits eingesetzt, während es in Europa verboten ist.

Meine Frage daher an Sie:

68/M

„Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der EU-Verordnung über Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial die Kennzeichnungspflicht auch auf Tiere und Zuchtmaterial ausgedehnt wird, das von Klon-Tieren stammt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Abgeord­neter! Das, was Sie ansprechen, fällt nicht in meinen Einflussbereich, sondern das gehört ins Landwirtschaftsministerium.

 


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