Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 34

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die Abwägung zwischen Tierschutz und Menschenschutz – beides muss man, glaube ich, in dieser Frage mit hineinbringen – für mich eine sehr, sehr wichtige Sache ist.

Tierschutz hat in Österreich einen sehr hohen Standard, und die Tierschutzgesetze in Österreich sind sehr gut. Das heißt, meine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass wir diesen hohen Standard halten. Die Frage, ob wir es schaffen, in der Europäischen Union Vorreiter zu sein, wage ich anhand der langen Vergangenheit, die den Tier­schutz betrifft, eher hintanzustellen, aber für Österreich ist es so, dass wir sehr stark daran arbeiten, den Tierschutzstandard, den wir hier haben, nicht untergraben zu lassen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen somit zur 11. Anfrage, jener der Abge­ord­neten Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Österreich hat eines der strengsten Fortpflanzungsgesetze, was man klar sieht, wenn man sich dies im Europavergleich anschaut. Jetzt ist eine Novelle in Begutachtung geschickt worden, nicht zuletzt auch aufgrund eines Verfas­sungsgerichtshoferkenntnisses.

Meine Frage geht jetzt dahin, Frau Ministerin:

71/M

„Welche Änderungen planen Sie – zum Teil gemeinsam mit Bundesminister Brand­stetter – im Bereich der Fortpflanzungsmedizin?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zuerst möchte ich die wirklich gute Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ressorts, dem Justizressort und meinem Ressort, sehr loben, was sonst oft nicht gemacht wird, die es ermöglicht hat, in der Frage eines sehr, sehr heiklen Gesetzes, würde ich sagen, einen nicht unkritisierten, aber einen der heutigen Zeit doch sehr entsprechenden Entwurf vorzulegen. Sie wissen, der Anlass war ein Er­kennt­nis des Verfassungsgerichtshofes, das dem Anliegen von gleichgeschlecht­lichen Paaren, von lesbischen Frauen betreffend Zugang zur In-Vitro-Fertilisation Rechnung getragen hat. Das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samen­spende für lesbische Lebensgemeinschaften wurde somit in Form dieses Gesetzes aufgehoben, das heißt, homosexuelle, gleichgeschlechtliche Frauen sind unter den gleichen Rah­men­bedingungen wie heterosexuelle Paare zur In-Vitro-Fertilisation zuge­lassen. Künftig soll die Samenspende an lesbische Paare und auch eines Dritten, das heißt, nicht nur vom eigenen Partner, möglich sein.

Ich freue mich deswegen besonders, dass dieses Gesetz jetzt auch hier ist, weil wir in Österreich nicht nur im Tierschutz, sondern auch in der Medizin sehr hohe Standards haben und ich es für fahrlässig halte, dass wir aufgrund einer, sage ich einmal, nicht ganz zeitgemäßen Gesetzeslage Frauen dazu zwingen, ins Ausland zu gehen, um sich dort sehr schwierigen Untersuchungen und Behandlungen zu unterziehen, die in Österreich vielleicht oder ganz sicher zu besseren Bedingungen stattfinden können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Jetzt gibt es natürlich Befürch­tungen mancher Menschen, vielleicht berechtigte Befürchtungen, dass es durch die


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