Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 35

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Fortpflanzungsmedizin zu sogenannten Auswahlverfahren kommen könnte. Das muss man natürlich ernst nehmen.

Meine Frage dahin gehend ist: Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um den Menschen diese Ängste, die da sind, zu nehmen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Im vorliegenden Rechtstext ist die Präimplantationsdiagnostik weiterhin allgemein verboten. Das heißt, dieses Verbot bleibt. Aufgemacht wird sie im Falle von Erkrankungen, wo völlig klar ist, dass das Kind, das geboren wird, entweder nicht lebensfähig ist, wenn lebensfähig, nur unter großem medizinischem Aufwand, nicht alleine und mit großen Schmerzen, das heißt, das wird auf einen sehr engen Bereich eingegrenzt.

Es ist so, dass die Institutionen, wo das gemacht wird, sehr klare Qualitätsvorgaben und sehr klare Richtlinien haben und dass ein wissenschaftlicher Rat auch immer wieder entscheidet, ob das bei dieser oder jener Erkrankung, bei diesem oder jenem Bild zugelassen wird. Auf keinen Fall soll oder darf es das Wunschbaby geben – eine Vorstellung, die immer so durch den Raum geistert. Das schließt dieses Gesetz eindeutig aus.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben gerade selbst gesagt, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das jetzt in Begutachtung ist, weckt ja durchaus Befürchtungen und Ängste. Wir bekommen auch viele Mails zu diesem Thema.

Daher auch meine Frage in diesem Zusammenhang: Wie ist in diesem Gesetz sicher­gestellt, dass bei der In-Vitro-Fertilisation nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie dann auch gebraucht werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Das ist auch jetzt schon festgeschrieben, dass es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft so gehand­let werden muss, dass nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie für eine zu erwartende Schwangerschaft notwendig sind.

Wir alle wissen, dass die Zahl der Mehrlingsgeburten in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, auch aufgrund sicherlich vermehrter Zahlen von In-Vitro-Fertilisation. Das heißt, es sind sehr klare Richtlinien notwendig, und zwar nicht auf gesetzlicher Basis, sondern die wissenschaftliche Gesellschaft soll sagen, was unbedingt notwendig ist und auch wie viel man implantieren muss, um eben auszuschließen, dass es zu Mehrlingsschwangerschaften kommt, die dann wieder eine Belastung für Mutter und Kind darstellen. Das heißt, das ist klar geregelt, das muss mit klarer wissenschaftlicher Begleitung stattfinden.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 12. Anfrage, jener des Herrn Abge­ord­neten Höfinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Will jemand in Österreich seine Spezialität mit dem EU-weiten Herkunftsvermerk der Kennzeichnung entweder der geschützten geographischen Angabe oder der geschütz­ten Ursprungsbezeichnung versehen, steht er vor einem enormen bürokratischen Hürdenlauf. Der Antrag ist beim Patentamt zu stellen, es wird durch das Gesundheits­ministerium überprüft, und die Kontrollstelle ist wieder beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Dieses aufwendige Verfahren schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Wir


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