Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 36

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wissen, Frankreich hat 219 geschützte Marken, Italien 266, in Österreich sind es nur 14. Hier brauchen wir eben eine klare und unbürokratische Möglichkeit, diese Antrags­verfahren in Zukunft abzuwickeln.

Meine Frage: Werden Sie uns dabei unterstützen, diese Verfahren zu vereinfachen, um damit auch den Menschen die Chance zu geben, ihre Produkte besser platzieren zu können und die Exportchancen zu erhöhen?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 64/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sind Sie bereit, im Sinne einer Vereinfachung des Antragsverfahrens bei geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen die Anzahl der Zulassungen entsprechend zu forcieren, um neue Exportchancen für österreichische Spezialitäten zu eröffnen?“

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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Danke schön, Herr Abgeordneter! In meinem Ressort lerne ich tagtäglich neue Dinge dazu. Eines dieser Dinge ist natürlich auch die Frage der Vermarktung österreichischer Lebens­mittel. Während wir hier reden, wird, glaube ich, heute am Nachmittag bei mir im Ministerium erneut eine Arbeitsgruppe tagen, die sich genau diesem Thema widmen wird, nämlich der Frage, wie wir es leichter und unbürokratischer schaffen können, dass österreichische regionale Lebensmittel, regional gekennzeichnete Lebensmittel besser vermarktet werden können, wie etwa das steirische Kürbiskernöl oder Produkte, die sich durch besondere Qualitätskriterien hervorheben, wie Bio oder die Heumilch.

Sie haben es gesagt: Für den Antrag ist das Patentamt zuständig, das Gesund­heits­ministerium ist beigezogen. Die Kontrollen und diese ganzen Dinge sind im Prinzip also noch zu regeln. Ich habe mir sagen lassen, das ist ein Verfahren, das zum Teil bis zu zwei Jahren dauern kann.

Mein Ziel ist es, österreichische Qualität durchaus auch anderen Menschen zugute­kommen zu lassen und vor allem den österreichischen Produzenten die Möglichkeit zu geben, das auch gut zu vermarkten. Das heißt, Sie werden in mir sicherlich eine Unterstützerin finden. Wir arbeiten daran und werden auch versuchen, im Rahmen dieser Gesetzwerdung, die die Bereiche biologische Produktion, geschützte Herkunfts­angaben und traditionelle Spezialitäten betreffen soll, zu einem vernünftigen, verwal­tungs­effizienten Gesetz zu kommen, das für die österreichischen Produzenten ein Anreiz, aber kein Hindernis sein soll. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Bundesminister, Sie haben ange­sprochen, es tagt eine Arbeitsgruppe auch heute schon. Haben Sie schon Vorstellun­gen, wie konkrete Maßnahmen oder Abläufe in Zukunft ausschauen können?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Ich will der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Aber wenn man bei den beiden Punkten, die Sie genannt haben und die ich auch genannt habe, nämlich bei den Fragen: Wo ist der Antrag zu stellen und wer ist beizuziehen, um das zu verifizieren?, zu einer Einigung


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