Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 119

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die sehr engen Bedingungen der Geschäftsordnung zur tatsächlichen Berichtigung. – Bitte.

 


14.01.10

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Ich berichtige tatsächlich:

Das, was der Herr Kollege da jetzt behauptet hat, ist – das kann Kollege Robert Lugar, der mit mir gesprochen hat, sofort bestätigen – völlig aus dem Zusammenhang geris­sen, völlig falsch interpretiert. Und ich erwarte mir insbesondere von dir, der du das Wort „Wahrheit“ in den Mund nimmst, dass du auch die Wahrheit sprichst. – Danke. (Abg. Weninger:  war keine Entschuldigung! – Abg. Obernosterer: Was hat er jetzt gesagt? – Ruf bei der ÖVP: Nichts hat er gesagt! – Weitere Zwischenrufe.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Das war wieder einmal keine tatsächliche Berichtigung.

Wir müssen wirklich mehr darauf achten, dass jeder Mandatar sich die Geschäfts­ordnung ordentlich anschaut, was tatsächliche Berichtigungen betrifft. Es kann sich ohnedies jeder, der etwas zu sagen hat, als Redner zu Wort melden – dann geht die Redezeit eben auf das Konto der Fraktion.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.02.19

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zusammenfassend festhalten: Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbul-Konvention unter­schrieben, und vieles ist im Regierungsprogramm verankert. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll bis 2016 erfolgen. Im Jahr darauf, 2017, wird ein Umsetzungsbericht an die Bundesregierung ergehen, und da wird man dann sehen, was tatsächlich umge­setzt werden konnte.

Nicht überall ist Gewaltschutz so stark thematisiert wie bei uns. Vielerorts ist Gewalt gegen Frauen an der Tagesordnung, und sie wird nicht einmal als solche erkannt.

Was kann man tun, um Gewalt generell vorzubeugen? – Es gilt, grundlegend stärker zu sensibilisieren, im Sinne von Erkennen von Gewalt und im Sinne von Prävention. Wir haben es heute schon gehört: Gewalt zu Hause, in den eigenen vier Wänden, pas­siert zwar im Privatraum, aber diese Gewalt geht die Öffentlichkeit sehr wohl etwas an. Es geht auch darum, bereits im Kindesalter zu sensibilisieren, denn genau da werden die Grundsteine für ein selbstbestimmtes Leben gelegt.

Es geht darum, PädagogInnen zu sensibilisieren, zu schulen, jenen Unterstützung zu bieten, die in Hilfsorganisationen tätig sind, und es geht darum, bewusst zu machen, welche Hilfsorganisationen wo existieren. Warum? – Nur jede zehnte Frau nimmt nach Gewalterlebnissen medizinische Hilfe in Anspruch, und nur jede fünfte eine Beratung oder Therapie.

Was kann man international tun? – Österreichs Initiativen und Gewaltschutzregelungen sind heute Vorbild für viele andere Länder. Wir können internationale Zusammenarbeit stärken, das heißt Unterstützung der in diesem Bereich tätigen internationalen Organi­sationen, das heißt Umsetzung von Projekten im Rahmen bi- und multinationaler Kontakte und das bedeutet Stärkung von Projekten im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

 


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