Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 223

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20.06.36

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir Freiheitliche begrüßen diesen Antrag der Abgeord­neten Heinzl und Ottenschläger betreffend Abänderung des Kraftfahrgesetzes 1967. Man handelt hier im Sinne der Menschen. Man handelt hier auch im Sinne des Büro­kratieabbaus und des Abbaus von Doppelgleisigkeiten.

Für uns ist das ein positives Signal im Verkehrsbereich, und wir werden diesem Antrag auch unsere Zustimmung geben.

Wir bedanken uns diesbezüglich auch bei der Parlamentsdirektion für ihre Unter­stützung, nicht nur bei den Referenten.

Ein weiterer Punkt ist der Antrag des Kollegen Hagen. Dem werden wir auch unsere Unterstützung geben. Da geht es um einen Redaktionsfehler – „Schweinwerfer“ statt „Scheinwerfer“ –, der durch die Abänderung beseitigt wird.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, dennoch gibt es wirklich wichtige Punkte im Ver­kehrs­bereich, etwa den Weiterbau des Semmering-Basistunnels und auch die Fertig­stellung des Koralmtunnels. Das sind auch für die Steiermark wirklich wichtige Bereiche und Themen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vor allem diese Verkehrsprojekte sind ein wirklich wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Steiermark und auch wesentlich für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Steier­mark. Wir erwarten uns von Ihnen, Herr Bundesminister, dass Sie mit Nachdruck an der Umsetzung dieser Projekte weiterarbeiten. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


20.08.32

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie heißt es so schön: Heinzl gegen Rädler, das ist Brutalität. – So hätte es der Qualtinger gesagt. (Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Aber, meine Damen und Herren, jetzt zum Ernst der Sache. Wir werden allen vorlie­genden Gesetzesvorlagen unsere Zustimmung geben. Es wurde von meinem Vorred­ner schon angesprochen: Bei meinem Antrag geht es um einen Redaktionsfehler, der durch die Medien gegeistert ist. Im Gesetz stand „Schweinwerfer“ statt „Scheinwerfer“. Das wurde jetzt richtiggestellt. Das ist eine Sache, der wir natürlich alle unsere Zustim­mung geben werden.

Es sind in der Novelle auch einige Änderungen betreffend Kontrollgeräte enthalten. Es ist nicht einsehbar, dass für einen bäuerlichen Tiertransport zu einem Markt im engeren Umkreis ein Messgerät, also ein Fahrtenschreiber sozusagen, installiert werden muss. Das ist auch in Ordnung, dem werden wir natürlich auch zustimmen.

Betreffend Nachtfahrverbote: Diese Ausnahmen waren wirklich ein Bürokratieaufwand und ein Durcheinander, weil man überall ansuchen musste. Das ist hier lockerer gelöst. Ich muss sagen, das ist natürlich ein Fortschritt, ist weniger Bürokratieaufwand und ist auch ein Fortschritt für die Wirtschaft.

Meine Damen und Herren, wenn wir beim Nachtfahrverbot oder bei den sogenannten Problemen, die es da gibt, sind: Ein gewaltiger Dorn im Auge sind mir die Lkw-Fahrten in der Nacht mit 60 km/h, nämlich dass man nur 60 km/h fahren darf.

Ich bin selber viel mit dem Auto auf diversen Straßen unterwegs, viel auf der Autobahn. Wenn ich in der Nacht fahre, fällt mir einfach auf, das geht viel besser mit dem Verkehr. Die Lkws können da flotter fahren. Es wäre mir lieber, wenn sich der Lkw-


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