Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 26

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Daher braucht es sorgfältige Vorbereitung, diese ist in Arbeit. Wir haben zusätzliche externe Rechtsexperten beauftragt. Daher ist das Ergebnis der Frage, wie wir diese Klage einbringen, wichtiger als die Frage, wann wir diese einbringen. (Abg. Walter Ro­senkranz: Richtig!) Fest steht, dass ich sie vor dem 31. Dezember einbringen muss. Ich muss sie weder heute noch morgen einbringen, aber vor dem 31. Dezember. Da­her wollen wir die Zeit noch nutzen, mit internationalen und nationalen Experten darü­ber zu diskutieren, wie wir die Klage formulieren, damit wir sie dann wirklich gut fun­diert einbringen können.

Der Punkt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist folgender: Worauf kann man klagen? Kann man auf einen Sanierungsbeitrag klagen, oder kann man auf echte Rück­abwicklung klagen? Was sind die Risken, wenn es zu einer Rückabwicklung käme?

Die Klage, die wir jetzt vorbereiten und diskutieren, verfolgt nicht nur das Ziel einer An­passung des Sanierungsbeitrags im Sinne der Bayerischen Landesbank, sondern im Sinne einer geldwerten Rückabwicklung. Es ist sehr entscheidend, eine geldwerte Rückabwicklung ausgehend vom wahren Kapitalbedarf der Hypo von 2009 vorzunehmen.

Warum das wichtig ist, ist ganz einfach erklärt: Sollte es zu einer reinen Rückabwick­lung kommen, liegt es in der Hand derer, die das hinübergeschoben bekommen haben, was sie tun – und das wäre möglicherweise zum Schaden für uns, daher wollen wir ei­ne Rückabwicklung mit geldwerten Faktoren einbringen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn ich zusammenfassen darf: Sie wollen diese Klage auf jeden Fall einbringen und hoffen dann wahrscheinlich auch auf eine bessere Verhandlungsposition für einen Vergleich, denn das bleibt Ihnen ja unbe­nommen; wenn Sie diese Klage einbringen, können Sie ja immer noch einen Vergleich anstreben. Das heißt, Sie bestätigen also, dass Sie auf jeden Fall diese Rückabwick­lungsklage noch bis Ende des Jahres einbringen werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Sofern es bis zum Ab­lauf dieser Frist zu keinem akzeptierbaren Vergleich kommt, habe ich die Absicht, die­se Klage einzubringen. Sie haben völlig recht: Wenn es in der Phase, in der dieses Klagsverfahren läuft, zu einer Einigung kommt, kann man die Klage selbstverständlich zurückziehen. Ich habe daher auch vor, die Bundesregierung nächste Woche mit die­sem Thema zu befassen. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt mir gar nichts an­deres übrig, als diese Klage einzubringen, und das habe ich am Schluss auch vor. Wir sind aber noch in Verhandlungen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Die Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Schieder und Lopatka, haben trotz harscher Kritik durch den Bericht der Griss-Kommission und auch trotz der von Medien veröffentlichten Berichte aus dem Verwaltungsrat der BayernLB gestern im Zuge der Aktuellen Stunde erneut ihre zweifelhafte Haltung vertreten, dass es im Jahr 2009 keine Alternativen zur Notverstaatlichung gegeben hätte. Damit widerspre­chen sie glasklar Ihren Überlegungen hinsichtlich einer Klage zur Rückabwicklung die­ser Verstaatlichung und schwächen damit meiner Meinung nach die Position der Repu­blik Österreich.

Welche Strategie vertritt nun tatsächlich die österreichische Bundesregierung?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Die Strategie ist klar dar­gelegt worden. Man kann natürlich im Nachhinein darüber diskutieren, ob es Alterna-


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