Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 277

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Dabei sind die Berichte sehr aufschlussreich. Ich würde sie mir anschauen, zum Bei­spiel im Bericht 2014 die Seiten 23 bis 32 zur Reform des Wehrdienstes, Attrakti­vierung des Wehrdienstes – sehr aufschlussreich. Leider ergibt es kein gutes Bild, aber das würde jetzt den Zeitrahmen sprengen. Ich hoffe, es kommt noch zur Debatte.

Damit komme ich zum Schlusssatz: Ich versuche, dieser Gesetzesnovelle doch noch eine positive Seite abzugewinnen. Wir werden jetzt die drei Mitglieder des Vorsitzes wählen. Das sind drei Mitglieder des Hauses. Man fragt sich, warum brauchte man hiezu ein Verfassungsgesetz? Es stand den drei Fraktionen jederzeit frei, ein Mitglied des Hauses da hineinzuwählen, aber okay, wahrscheinlich braucht es da ein Verfas­sungsgesetz, um Begehrlichkeiten von Has-Beens abzuwehren.

Ich hoffe, dass jetzt, da drei Mitglieder dieses Hauses Vorsitzende dieser Kommission sind, diese mehr Aufmerksamkeit genießen wird. Vielleicht wird es ein erster kleiner Schritt zur besseren Wahrnehmung der Rolle dieses Hauses, nämlich die Kontrolle der Verwaltung. Das sind wir den Bürgern und Bürgerinnen schuldig; das sind wir den An­gehörigen des Bundesheeres schuldig. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

22.59

22.59.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, schlage ich, meine Damen und Herren, im Sinne des § 87 Abs. 7 GOG vor, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abzustimmen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 449 der Beilagen, wonach die Abgeordneten zum Nationalrat Otto Pendl, Mag. Michael Hammer sowie Dr. Reinhard Eugen Bösch zu Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission für die am 1. Jänner 2015 beginnende sechsjährige Funk­tions­periode gewählt werden, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

23.00.2410. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbe­schäftigungsgesetz – AuslBG), in der Fassung des BGBl. I 72/2013, geändert wird (693/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Frau Abgeordneter Mag. Schwentner das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.00.49

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, worum geht es? – Es geht um ein Thema, das von den Grünen schon mehrmals aufgebracht wurde, auch von meinen Kolleginnen Sigrid Maurer und Alev Korun. Wir wissen alle, wie notwendig es ist, während des Studiums dazuzuverdienen, weil sich Studierende kaum mehr das Studium leisten können, wenn sie nicht nebenbei arbeiten. Dazu gibt es einschlägige Daten, und es geht darum, dass in dem Bereich eine große Ungleichbehandlung besteht, nämlich zwischen jenen, die aus dem EWR-Raum und aus EU-Ländern kommen, die hier ganz normalen Zugang zum Arbeits­markt haben, und jenen Studierenden, die aus Nicht-EWR-Ländern kommen.

 


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