Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 238

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(3) Die Schienen-Control GmbH hat die Beiträge der Unternehmer den von Schlich­tungsverfahren betroffenen Unternehmern pro Geschäftsjahr mit Bescheid vorzu­schreiben und einzuheben.

(4) Nach der Abrechnung eines Geschäftsjahres hat die Schienen-Control GmbH die Entwicklung des zur Erfüllung ihrer Aufgabe als Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte angefallenen Aufwandes und die vorgeschriebenen Beiträge der Unternehmer zu evaluieren. Diese Evaluierung hat in den ersten drei Geschäftsjahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes jährlich und danach alle drei Jahre zu erfolgen. Die Ergebnisse sind dem Bundesminister/der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu berichten. Der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf der Grundlage der von der Schienen-Control GmbH vorgelegten Ergebnisse der Evaluierung gemäß dem ersten Satz die Höhe der Beiträge der Unternehmer gemäß Abs. 2 erforderlichenfalls anzupassen.“

Begründung

Die bei der neuen Agentur für Beförderungs- und Fahrgastrechte zu bewältigenden Schlichtungsverfahren werden durch Verstöße der betreffenden Verkehrsunternehmen gegen die gesetzlich geregelten Beförderungs- und Fahrgastrechte ihrer Passagiere verursacht. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, wieso Fahrgäste, die sich gegen diesen Eingriff der Unternehmen in ihre Rechte über eine Schlichtung wehren müssen, sich dies zu 60 % als SteuerzahlerInnen selbst zahlen sollen wie in der Regierungs­vorlage in der Fassung des Ausschussberichts vorgesehen.

Ebenso ist nicht einzusehen, dass Unternehmen zusätzlich von einer Pauschalierung der Beiträge je Schlichtungsverfahren profitieren sollen: Denn mit dieser in der Regie­rungsvorlage enthaltenen zweiten Unternehmensbegünstigung würde das von lösungs-unwilligen Unternehmen durch das Provozieren längerer und/oder aufwändigerer Schlich­tungen massiv beeinflussbare Kostenrisiko zur Gänze auf die Allgemeinheit überwälzt.

Schlüssig ist demgegenüber, wenn die Unternehmen, die die Fahrgäste in ihren Rechten verletzt haben, die dadurch nötig werdenden Schlichtungsverfahren zur Gänze zu bezahlen haben. Deshalb sieht dieser Abänderungsantrag einen Kosten­schlüssel Unternehmen: SteuerzahlerInnen von 100:0 (anstelle von 60:40 wie in der Regierungsvorlage), keine Pauschalierungen je Schlichtungsfall und keine Zahlungen, Vorschüsse u.dgl. des Bundes – also: der SteuerzahlerInnen – vor.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


19.12.15

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Kollege Walser, auf kur­zem Weg sollten sich vielleicht die beiden Landesverkehrsreferenten von Tirol und Vorarlberg über diese Thematik unterhalten. (Abg. Walser: Sie tun es!) Wenn sie es tun, ist es gut. Ich habe aber auch schon im Ausschuss dazu gesagt, ich denke, es gilt, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen die Neuordnung auch solcher The­men zu diskutieren. Dort gehört es hin.

Ich möchte kurz zur Passagier- und Fahrgastrechteagentur Stellung nehmen. Die Vorteile sind vom Kollegen Anton Heinzl bereits ausgeführt worden. Vielleicht zu Kolle-


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