Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 261

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politisch zu diskutieren, und man hat null Interesse daran, mit überschaubaren Mitteln etwas für die Verkehrssicherheit in Österreich zu tun.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, jedes potenzielle Unfallopfer, das man mit derartigen Maßnahmen verhindern kann, jedes gerettete Opfer rechtfertigt eine Diskussion darüber.

Ich bitte Sie noch einmal eindringlich, über diesen Antrag, der wirklich nichts kosten würde, nachzudenken. (Beifall bei der FPÖ.)

20.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


20.26.42

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag des Abgeordneten Christian Hafenecker betreffend Einführung einer gelben Mittellinie möchte ich in aller Kürze Folgendes festhalten: Da alle unsere Nachbarstaaten die Bodenmarkierungsfarbe weiß verwen­den, wurde auch bei uns in Österreich, wie bereits angeführt, in der 19. StVO-Novelle auf Weiß umgestellt. Damit wurde einerseits einer internationalen Verpflichtung ent­sprochen; andererseits wurde auch der Unterschied gegenüber dem Ausland besei­tigt – und das mit Sicherheit auch im Zusammenhang mit und im Sinne der Verkehrs­sicherheit, was zu begrüßen ist. Die Durchführung einer Studie im Sinne des Antrages betrachten wir als nicht zielführend.

Etwas genauer möchte ich in meiner kurzen Redezeit jetzt noch auf den zweiten Antrag eingehen, den Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Benützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge. Der beantragte Gesetzesänderungstext zielt darauf ab, einspurigen Fahrzeugen auf Busspuren grundsätzlich das Befahren zu erlauben.

Im Moment ist die Situation so, dass es der zuständigen Behörde freigestellt ist, ob sie es gestatten will oder nicht. In jedem Fall wird jetzt aus Sicht der Verkehrssicherheit geprüft, ob eine Busspur freizugeben ist. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Bedacht genommen wird natürlich auch auf den Zweck der Busspur. Der Zweck der Busspur liegt ganz klar in der Beschleunigung und in der Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs. Wenn es also die verkehrsmäßige Gegebenheit erlaubt, dann kann die zu­ständige Behörde auch jetzt bereits das Befahren der Busspur freigeben. – Wenn die Rahmenbedingungen es nicht zulassen, dann bleibt die Busspur für die Busse reser­viert.

Aus verkehrspolitischer Sicht möchte ich noch anmerken, dass der Vorschlag, sprich die Benützung durch einspurige Kraftfahrzeuge, nicht nur verkennt, dass Busspuren nicht generell zur Beschleunigung des Verkehrs dienen, sondern seine Umsetzung würde auch die angesprochene Prüfung der Verkehrssicherheit und die Erforderlichkeit im Einzelfall ausschließen. Weiters möchte ich anmerken, dass eine generelle Erlaub­nis, mit Motorrädern auf der Busspur zu fahren, zu größeren Verkehrsproblemen führen würde.

Abschließend möchte ich noch Folgendes zu bedenken geben: Je mehr Fahrzeuge auf der Busspur unterwegs sind, desto negativer wird der Effekt, nämlich die Beschleuni­gung des öffentlichen Verkehrs.

Wir sind für die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.29

 


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