Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 324

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23.16.3928. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG), zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 32/2014, sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 2/2015, geändert wird (1008/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


23.17.03

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es geht um den Spitalkostenbeitrag für Mitversicherte. Wir haben es im Ausschuss kurz einmal diskutiert.

Es ist eigentlich ein Anachronismus, der seit 1997 besteht, nämlich dass Mitver­sicherte – und da geht es vor allem um Kinder –, die ins Spital müssen, einen höheren Beitrag zahlen müssen als Normalversicherte. Wir wissen alle, wie es Familien geht, wenn ihre Kinder im Spital sind, und es ist nicht einzusehen, warum man gerade in so einer Situation, in der es seelisch schon sehr, sehr schwierig ist, dann auch finanziell noch draufzahlen muss. Noch dazu wurde das Ganze 1997 mit einem Begriff betitelt, der sich „Hotelkomponente“ nennt, nämlich mit dem Ansinnen, dass es ja gewisse Vorteile hat, dass das Kind im Spital ist und nicht zu Hause, weil man sich da ein bisschen etwas erspart. Also zynischer geht es wirklich nicht.

Diese Regelung besteht seit 1997, sie ist in den unterschiedlichsten Formationen – die Grünen waren immer dagegen, aber sonst in den unterschiedlichsten Formationen, nicht nur in der Formation ÖVP-SPÖ, es hat auch die Formation ÖVP-FPÖ gegeben, alles Mögliche – immer in irgendeiner Form von Finanzausgleich zu Finanzausgleich weitergetragen worden. Und ich würde Sie bitten: Können wir bitte jetzt die Verhand­lungen zu diesem Finanzausgleich nutzen, um endlich diese Geschichte zu beenden, die tatsächlich Familien belastet in einer Situation, in der sie ohnehin schon belastet sind? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


23.18.48

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Abgeordnete Judith Schwentner! Zu Ihrem Antrag: Angestrebt wird eine Änderung dahin gehend, dass die Kinder und Jugendlichen von den Kostenbeiträgen, die durch diese Bestimmungen für sie im Fall eines Spitalsaufenthalts vorgesehen sind, ausgenommen werden.

Wie Sie wissen, hat es dazu schon einen Entschließungsantrag gegeben, der auf breiter Ebene unterstützt wurde. Wie Sie auch wissen, hat das zuständige Ressort bereits damals in den Verhandlungen zum Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a mit den Ländern versucht, das zu beseitigen – ohne Erfolg. Die Länder waren damals nicht bereit, dem zuzustimmen. Begründet wurde das mit dem Entfall der entsprechenden Einnahmen.

Sie wissen auch, dass eine einseitige Streichung ein Eingriff des Bundes in den gel­tenden Finanzausgleich wäre. Das heißt aber nicht, dass es nicht erledigt werden muss – da bin ich voll auf Ihrer Seite. Die Bemühungen müssen also dahin gehen,


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