Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 18

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Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Einen schönen guten Mor­gen und danke für die erste Frage. Lassen Sie mich ganz nach oben stellen, was das Ziel des Staatsschutzes ist: natürlich der beste Schutz und die beste Sicherheit für un­sere Bevölkerung. Wenn man sich diesem Ziel verschrieben hat, ist es natürlich auch wichtig und notwendig, den Staatsschutz auf die Höhe der Zeit zu bringen und ihn vor allem auch an die aktuellen neuen Herausforderungen anzupassen. Zu diesen neuen Herausforderungen zählen Cyberkriminalität, Wirtschaftsspionage oder eben Terroris­mus und Dschihadismus.

Wir beschäftigen uns mit diesem Thema, wie es der Herr Abgeordnete schon ange­sprochen hat, seit mehr als einem Jahr. Bei dem Gesetz, das derzeit in Begutachtung ist, war es uns vor allem wichtig, die Balance zwischen Freiheit und vor allem auch Si­cherheit zu finden. Dieser Gesetzesvorschlag beinhaltet natürlich auch mehr Befug­nisse für die Polizei – Befugnisse, wie etwa eine längere Speicherdauer. Bisher war es so, dass wir nur eine Speicherdauer von maximal neun Monaten hatten, das heißt, nach maximal neun Monaten waren diese personenbezogenen Daten zu löschen, un­abhängig davon, ob alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden konnten. Im Geset­zesvorschlag haben wir inkludiert, dass die Speicherdauer in Zukunft für zwei Jahre und anlassbezogen bis maximal sechs Jahre möglich ist.

Warum ist das aufgrund der derzeitigen Gefahrensituation wichtig und notwendig? – Wir müssen natürlich auch mit Schläfern rechnen, die dann erst zu einem späteren Zeitpunkt zuschlagen können, und wir laufen sonst Gefahr, dass wir diese Daten zu früh löschen.

Ich glaube aber, dass wir mit diesem Gesetz wirklich erreicht haben, die Zielsetzung – Balance zwischen Freiheit und Sicherheit – auch garantieren zu können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Legistische Maßnahmen, so wichtig sie sind, wenn sie notwendig sind, sind das eine, der Verwaltungsbereich, also der Vollzug, ist das andere.

Wie soll die Zusammenarbeit nicht nur zwischen BVT und LV, sondern auch auf euro­päischer Ebene, zwischen den europäischen Staaten, verbessert werden? Welche Vor­stellungen haben Sie für diesen Bereich?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Auf internationaler Ebene haben wir die Vorstellung, dass es hier zu einer noch besseren Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und vor allem auch der einzelnen Diens­te kommt, um diese Phänomene im Detail betrachten zu können, die Lagebilder letzt­endlich skizzieren zu können und die richtigen Maßnahmen setzen zu können. Denn gerade dann, wenn wir von Terrorismus und Dschihadismus sprechen, müssen wir über die Grenzen schauen, müssen wir hier europäisch und vor allem auch interna­tional denken.

Bei der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terro­rismusbekämpfung und den Landesämtern für Verfassungsschutz hatten wir in der Vergangenheit eine ganz große Herausforderung, da eine zeitgleiche einheitliche Infor­mationsbasis nicht zur Verfügung stand. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das wollen wir mit diesem Gesetz ändern, damit es einen Informationsverbund von Bundesamt und den Landesämtern gibt und man hier vor allem sowohl eine gemein­same Datenanwendung und eine umfassende und intensive Qualitätskontrolle als auch Löschungsfristen, die ganz klar festgelegt werden, hat. (Präsidentin Bures gibt neuer­lich das Glockenzeichen.)

 


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