Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 19

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Aufgrund dieser Maßnahme ist es uns dann auch möglich, Bedrohungen und Gefah­renlagen frühzeitig und rechtzeitig zu erkennen und auch die entsprechenden Maßnah­men zu setzen. Das heißt, mit dieser konkreten Maßnahme stehen uns ganz andere Analysemöglichkeiten zur Verfügung, die auch in diesem Zeitalter wichtig und notwen­dig sind.

 


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Frau Bundesministerin. Ich will es Ihnen wegen des Zeitbudgets und der Einteilung noch einmal sagen: Bei der Zusatzfrage be­trägt die Redezeit 1 Minute.

Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 103/M, das ist die des Herrn Abgeordneten Amon. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Meine Frage lautet:

103/M

„Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um terroristischen Anschlägen gegenüber bestmöglich gewappnet zu sein?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Es ist vor allem wichtig, zu betonen, dass wir das Phänomen des Extremismus und Radikalismus schon länger auf dem Radar haben, nämlich schon seit einigen Jahren. Wir haben immer wieder Maß­nahmen gesetzt, auch schon vor den Anschlägen in Paris. Ich denke an das Jahr 2014, als wir gerade hier im Parlament intensive Debatten hatten und wir auch zustan­de gebracht haben, einige Gesetzesverschärfungen vorzunehmen. Ich verweise da auf das Grenzkontrollgesetz, auf das Staatsbürgerschaftsgesetz oder auf das Symbole-Ge­setz.

Wie Sie wissen, haben wir im April letzten Jahres die Diskussion über das Staats­schutzgesetz aufgenommen, welches sich jetzt in Begutachtung befindet. Ich möchte allen ein herzliches Danke für die Zusammenarbeit und die Einbringung sagen. Da­rüber hinaus hat sich die Bundesregierung auch darauf verständigt, zusätzlich ein Si­cherheitspaket auf den Weg zu bringen, das nicht nur bei der Repression, sondern vor allem auch bei der Prävention ansetzt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das ist wirklich eine Fülle von Maßnah­men, die hier gesetzt worden sind. Eine davon, die der Kollege Pendl ja auch schon angesprochen hat und die Sie auch erwähnt haben, ist eben das jetzt in Diskussion stehende Staatsschutzgesetz. Inwiefern kann aus Ihrer Sicht dieses neue Staatsschutz­gesetz tatsächlich einen Beitrag leisten?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Ich habe das Staatsschutz­gesetz schon im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus gebracht. Um schlagkräftig zu sein, ist hier noch eine Komponente wichtig, nämlich die Berücksichti­gung des gesamten Cyber-Sicherheitsbereiches. Wir wissen, dass immer mehr An­griffe auf den Cyber-Raum, vor allem auf die Anbieter kritischer Infrastruktur erfolgen. Auch diesen Aspekt haben wir berücksichtigt, wobei es besonders auch um Beratung von Betreibern kritischer Infrastruktur und um den Informationsaustausch zwischen Be­hörden und Anbietern kritischer Infrastruktur geht. Ich glaube, dass wir hier wirklich alle Aspekte berücksichtigt haben, um den aktuellen Phänomenen auch entgegentreten zu können.

 


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