Im Zusammenhang mit dieser Demonstration am 2. Februar in Wien wurden der Staatsanwaltschaft keine Personen gemäß § 285 StGB angezeigt, aber von der Polizei wurden bei 456 Personen Identitätsfeststellungen gemacht, ganz nach der gesetzlichen Grundlage, nach § 118 Strafprozeßordnung. Diese Identitätsfeststellungen wurden der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Überprüfung übergeben. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.)
Aufgrund unserer Informationen wissen wir, dass sechs Personen mit Presseausweis dabei waren und vier weitere Personen, die aufgrund unserer Information dem Kreis der Journalisten zuzuordnen sind. Bis dato wurden seitens der Staatsanwaltschaft Wien keinerlei Aufträge zur Einvernahme erteilt.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Bundesministerin, ein bisschen kennen wir uns schon, wir können da ja ganz offen reden. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Lopatka: Das ist gefährlich!)
Wenn die Polizei die Identität bei einer Versammlung feststellt, im Zusammenhang mit welcher behauptet wird, dass sie gestört worden ist, und das der Staatsanwaltschaft übergibt, dann ist das eine Anzeige, und diese Anzeigen liegen jetzt auch der Staatsanwaltschaft vor.
Sie sagen, Sie wollen mit Ihren Beamten und Beamtinnen die Leute dort schützen, was ja sehr lobenswert ist. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Es wundert mich allerdings, dass man Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit dadurch schützt, dass man ihre Identität feststellt und sie anzeigt!
Das geht jetzt aber noch einen Schritt weiter, und daher lautet meine Zusatzfrage: Sie planen, jetzt neu im Staatsschutzgesetz den sogenannten „verfassungsgefährdenden Angriff“ ins österreichische Rechtssystem einzuführen. Wenn ein solcher befürchtet wird, dann ist unser Verfassungsschutz, also die Staatssicherheit, verpflichtet, die betreffenden Personen zu beobachten und zu überprüfen. Genau darum das geht es! (Abg. Lopatka: Zeit! – Abg. Wöginger: Das soll jetzt keine Rede sein!)
Warum bereiten Sie ein Gesetz vor, gemäß welchem aufgrund der polizeilichen Praxis und Ihrer Praxis davon auszugehen ist, dass Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit dem sogenannten „verfassungsgefährdenden Angriff“ überwacht werden? (Abg. Walter Rosenkranz: Schauen Sie auf die Uhr!)
Können Sie ausschließen, dass Journalistinnen und Journalisten in Zukunft wegen dieses Paragraphen überwacht werden?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Kurz noch zu dieser PEGIDA-Versammlung und der Gegenversammlung: Wir wissen, dass die diesbezügliche Rechtslage unklar ist, und vor allem deswegen hat die Polizei die Staatsanwaltschaft gebeten, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen, weil eben die Rechtslage unklar ist. Ich bitte um Verständnis und das Ergebnis abzuwarten.
Zu Ihrer Frage betreffend Staatsschutz: Ich glaube, es braucht keiner – und das gilt auch für Journalistinnen und Journalisten – Sorge zu haben, aus Jux und Tollerei überwacht zu werden. Wie Sie wissen, ist es uns bei jeder Befugnis wichtig und ist es vor allem auch notwendig und festgeschrieben, dass in diesem Zusammenhang vor allem das Einverständnis des Rechtsschutzbeauftragten vonnöten ist, das auch mit mehr Befugnissen und mehr Rechtsschutz einhergeht.
Das heißt, dass hier die Betroffenen, vor allem, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet beziehungsweise als null und nichtig herausstellt, umfassend über die einzelnen Maßnahmen informiert werden: Was ist passiert? Wie lange standen sie im Fokus? Und sie haben dann natürlich auch Rechtschutzmittel zur Verfügung.
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