Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 32

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Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Bundesminister, Sie sind selbst – sage ich jetzt einmal – im positiven Sinne auffällig geworden, als Sie im Jahr 2013 gesagt haben, es sei ja auch ein großes Problem, dass das Substitol den Schwarzmarkt überschwemmt. Wir wissen, dass aufgrund der Suchtgiftverordnung Substitol nur dann verabreicht werden darf, wenn die Patienten, die Süchtigen, nichts anderes vertragen. Jetzt gibt es in Wien die Situation, dass zirka zwei Drittel aller Pa­tienten aber Substitol bekommen. Es gibt auch schon aus Bayern einen Aufruf oder einen Hilfeschrei, denn selbst in Bayern, wo das Substitol nicht verabreicht wird, scheint dieses auf dem Schwarzmarkt auf, und seine Herkunft ist eindeutig auf Öster­reich zurückzuführen.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Was haben Sie konkret ge­macht? Ich weiß schon, Sie sind damals vom damaligen Gesundheitsminister ausge­bremst worden, aber haben Sie in weiterer Folge versucht, über Gespräche Verhand­lungen darüber zu führen, dass auch in Österreich die Substitol-Abgabe eingeschränkt wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sie sprechen ein äußerst wichtiges und sensibles Thema an. Von meiner Warte aus gibt es ein ganz klares Ja zur Substitoltherapie oder zur Substitutionstherapie, aber es ist schon sehr auffällig, dass gerade in Österreich so viel Substitol abgegeben beziehungsweise verabreicht wird wie in keinem anderen europäischen Mitgliedstaat. Wir sollten da meines Er­achtens auch in Zukunft konkret hinschauen, und ich denke, dass wir seitens des Ge­sundheitsministeriums einen ganz klaren Antidrogenstrategieplan brauchen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Pilz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Bundesministerin, am 2. Februar dieses Jahres hat es ja unter genauer Beobachtung Ihrer Beamten und Beamtinnen eine Kund­gebung der rechtsextremen PEGIDA in Wien gegeben. Es gab auch eine Gegenkund­gebung – aber das ist alles nicht der Punkt –, und da waren zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, die einfach ihre Arbeit gemacht haben und die dann zum Teil über­raschend von der Polizei miteingekesselt worden sind. Dann sind zahlreiche Anzei­gen – insgesamt 456 meines Wissens – gegen verschiedene Personen erstattet wor­den, und zwar wegen „Verhinderung oder Störung einer Versammlung“.

Und wir wissen genauso gut wie Sie, dass auch gegen Journalistinnen und Journa­listen wegen des Verdachts der „Verhinderung oder Störung einer Versammlung“ An­zeige erstattet worden ist, nur weil sie dort waren – denn anders können sie ja nicht über diesen rechtsextremen Aufmarsch berichten.

Also lautet meine Frage, Frau Bundesministerin:

107/M

„Wie viele Journalisten und Journalistinnen wurden anlässlich der Gegendemonstration zur PEGIDA-Demonstration in Wien am 2.2.2015 wegen ‚Verhinderung oder Störung einer Versammlung‘ (§ 285 StGB) durch die Polizei angezeigt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, ist es die Aufgabe der Polizei, sowohl Versammlung als auch Gegenver­sammlung und Unbeteiligte bestmöglich zu schützen, und es werden vorher Lagebilder erstellt und konkrete Maßnahmen festgelegt. Ja, auch dieser Kessel, von dem Sie ge­sprochen haben, ist gebildet worden.

 


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