muss, sondern wir mit der Prävention bereits bei unseren Jugendlichen beginnen müssen. Diesbezüglich befinden wir uns in einem guten Zusammenspiel mit dem Unterrichtsministerium, wo wir mit unseren Präventionsbeamten direkt vor Ort sind beziehungsweise auch Lehrerinnen und Lehrer schulen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Weninger.
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Bundesminister, Sie haben vorhin die Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung angesprochen und auch betont, dass derzeit mehrere Ministerien mit diesem Projekt beschäftigt sind.
Meine Frage dazu: Was halten Sie vom Projekt eines eigenständigen Bundesamtes für Cyber-Sicherheit, um die Koordination noch zu verbessern?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Abgeordneter, ich habe zuvor schon angesprochen, dass wir derzeit an einem Cyber-Sicherheitsgesetz arbeiten. Eine der Grundlagen dieses Cyber-Sicherheitsgesetzes ist sicherlich auch die sogenannte NIS-Richtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene erarbeitet wird. Diese Richtlinie wird im Herbst fertiggestellt sein, und gerade diese NIS-Richtlinie besagt auch, dass in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer oder mehrerer zuständigen Behörden oder sogenannter Single Points of Contact vonnöten ist.
Wie Sie wissen, haben wir schon einiges getan. Wir haben hier bereits eine eigene Stelle für den Schutz kritischer Infrastruktur eingerichtet. Wir sind dabei, ein Cyber-Sicherheitszentrum sowie eine Twentyfour-Seven-Meldestelle einzurichten.
Das heißt, wir wären eigentlich gerüstet, um derartige Aufgaben zu übernehmen, aber wir werden auch in den nächsten Monate weiterhin intensive Gespräche führen. Das Innenministerium wäre auf alle Fälle gewappnet, die gesamte Koordinierung und vor allem auch Bündelung zu übernehmen.
Präsidentin Doris Bures: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet.
Danke vielmals, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 – FrÄG 2015 (582 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird (584 d.B.)
Dienstrechts-Novelle 2015 (585 d.B.)
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