Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Der letzte Winter war sehr warm, den Bienenvölkern wurde daher sehr stark zugesetzt. Der Imkerbund spricht von bis zu 70 Prozent Verlust an Bienenvölkern in ganz Österreich.
Weshalb wurde für das Forschungsprojekt „Zukunft Biene“, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, das Jahr 2017 für Ergebnispräsentationen festgelegt, obwohl aufgrund des österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetzes das Verbot für die Verwendung dreier Neonicotinoide mit dem Jahr 2016 begrenzt ist? Wir im Nationalrat haben daher die Pflicht, 2016 über eine Verlängerung des Verbots der Verwendung der drei Neonicotinoide zu befinden.
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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 114/M, hat folgenden Wortlaut:
„Warum wurde für das Forschungsprojekt ,Zukunft Biene‘, das von der TU Graz und der AGES durchgeführt wird, ein Zeitraum bis 2017 festgelegt, obwohl aufgrund des im österreichischen Pflanzenschutzmittelgesetz befristeten Verbots von drei Neonicotinoiden bereits früher, nämlich 2016, eine Entscheidungsgrundlage für die österreichische Politik erforderlich ist?“
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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben mit dem Dachverband der österreichischen Imker und den Bundesländern die Uni Graz mit der Durchführung des Forschungsprojekts „Zukunft Biene“ beauftragt, die Projektleitung liegt bei Univ.-Prof. Crailsheim. Es handelt sich um ein seriöses, wirtschaftliches Forschungsprojekt. Daher wurde die Laufzeit so festgelegt, dass tatsächlich fundierte Ergebnisse sichergestellt werden können, und das ist eben die Laufzeit bis 2017.
Ziel ist es, die Forschung in der Bienengesundheit in Österreich voranzutreiben und alle Einflüsse auf Bienenvölker- und Bienenverluste zu eruieren. So sollen die Ursachen auf wissenschaftlicher Basis abseits von Vorurteilen identifiziert und belegt werden. Das Projekt leistet unbestritten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Maßnahmen entwickelt werden können, um in Zukunft Verluste zu reduzieren und den Gesundheitszustand der Bienenvölker zu verbessern.
Wir haben acht Module: von Wintersterblichkeit, Ursachenforschung zu Bienenvölker- und Bienenverlusten über Individuelle Schadtoleranz, Trachtpflanzendiversität bis hin zu Organisation und internationale Kontakte. Aber selbstverständlich wird es auch Zwischenberichte geben. Das sind Grundlagen für eine entsprechende Bewertung und Analyse im Hinblick auf die Frage der Verlängerung des Moratoriums für Neonicotinoide.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Ich hoffe, dass dieser Zwischenbericht auch eine wichtige Grundlage für die Entscheidung hier im Nationalrat sein wird. Mit der Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2013 wurde, auch auf SPÖ-Initiative, das In-Verkehr-Bringen von Pestiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat hinsichtlich der Sikkation, also des Totspritzens von Getreide, verboten, soferne das Erntegut für Lebens- und Futtermittelzwecke bestimmt ist.
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