Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 119

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zelnen Bundesländer betrifft, und zum Zweiten können wir damit auch Asylmissbrauch bekämpfen, weil wir ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die tatsächlich Schutz und Hilfe brauchen, den Kriegsflüchtlingen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Grün­den auswandern. (Von der Galerie werden Flugblätter geworfen.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Ministerin, ich ersuche um etwas Geduld und er­suche die Sicherheitskräfte, die dafür verantwortlichen Personen der Galerie zu ver­weisen!

Bitte, Frau Bundesminister, setzen Sie fort!

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner (fortsetzend): Wir müssen hier ganz klar unterscheiden zwischen jenen, die Schutz brauchen und Schutz bekom­men müssen, und jenen, die aus wirtschaftlichen Gründen auswandern, denn nur so werden wir ausreichend Platz haben für die tatsächlich Verfolgten, für die, die tatsäch­lich Schutz brauchen.

Eines muss auch klar sein: Das Asylrecht kann kein Instrument für Auswanderer aus wirtschaftlichen Gründen sein, sondern das Asylrecht ist ein Exklusivrecht für Kriegs­flüchtlinge und für Verfolgte. (Rufe von der Galerie.) Wer das anders sieht, meine sehr verehrten Damen und Herren, der braucht sich dann nicht zu wundern, wenn die Bun­desländer es nicht schaffen, ausreichend Quartiere zu besorgen.

Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler im neuen Asylsystem ist das neue Konzept der Grund­versorgung. Abgeordneter Otto Pendl hat es bereits angesprochen. Wie ist es bisher geschehen? – Egal, wo jemand einen Antrag gestellt hat, egal, ob in Kärnten, Tirol oder Vorarlberg, jeder wurde ungeprüft nach Thalham oder nach Traiskirchen ins Erst­aufnahmezentrum gebracht.

In Zukunft soll es so sein, dass jeder, der in einem Bundesland einen Asylantrag stellt, auch dort zu einer Erstprüfung drankommt. Das heißt, die Erstprüfung erfolgt direkt in dem jeweiligen Bundesland. Dazu werden auch Verteilerquartiere in den Bundeslän­dern geschaffen, wo eben die Flüchtlinge die ersten Tage versorgt werden, bis die Erstprüfung erfolgt ist. Dann werden die Asylberechtigten, die zugelassenen Asylwer­ber in die Privatquartiere in die einzelnen Bundesländer gebracht, nämlich in jene Bun­desländer, die die 100-Prozent-Quote noch nicht erfüllt haben.

Auf diese Weise ersparen wir sowohl den Flüchtlingen als auch den Behörden sehr viele Wege und sehr viel Zeit. Das heißt, das ist eine wirklich gute, neue Automatik (Beifall bei der ÖVP) – vor allem eine Automatik, mit der wir es schaffen, dass es tat­sächlich eine faire Verteilung über alle Bundesländer gibt, wobei ein Automatismus eingebaut ist, damit auch tatsächlich jedes Bundesland seine Quote erfüllt.

Nun zum Asylmissbrauch: Wir alle wissen, dass wir heuer mit mehr als 50 000 Asyl­anträgen zu rechnen haben. Gerade in den letzten Monaten haben der Bund sowie die Länder und die Gemeinden große Kraftanstrengungen unternommen und sehr viele Quartiere geschaffen. Wir brauchen noch mehr! Wir brauchen noch mehr, damit wir auch tatsächlich alle unterbringen. Und umso notwendiger ist es, dass wir eine ganz klare Trennung vornehmen. Deswegen sind vor allem die Schnellverfahren so wichtig; die Schnellverfahren vor allem für Auswanderer aus sicheren Herkunftsländern. Gera­de diese Schnellverfahren für Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen zu ei­ner Regel werden, damit es möglich ist, nach einer negativen Prüfung diese Personen rasch in ihre Heimat zurückzubringen.

Aber wir wollen diese Schnellverfahren nicht nur für jene Asylwerber aus sicheren Drittstaaten, sondern wir wollen diese Schnellverfahren auch für Asylwerber, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, für jene, die falsche Angaben oder falsche Dokumente vorlegen, und für jene, die sich weigern, sich Fingerabdrücke nehmen zu lassen.

 


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