Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 159

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Unterbringung und Betreuung gewährleistet ist. Großteils können sie nicht einmal eine Schule besuchen, obwohl sie minderjährig sind. Und wenn sie in altersgerechten Un­terkünften untergebracht werden würden, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dann wäre Traiskirchen auch wieder eine Erstaufnahmestelle, in die Menschen nur für die Erstabklärung hinkommen, ein paar Tage bleiben und dann an die Bundesländer, an weitere Quartiere weitergeleitet werden.

Aber warum sitzen diese rund 1 000 Kinderflüchtlinge in Traiskirchen? – Erstens weil es keine altersgerechte Unterbringung in ausreichendem Maße gibt. Aber der Brief von den neun Landesrätinnen und Landesräten aus den Fraktionen ÖVP, SPÖ und Grünen hat auch eine interessante Information ans Tageslicht gebracht. Sie schreiben nämlich, dass der Großteil dieser minderjährigen Flüchtlinge gar nicht in die Bundesländer ge­bracht werden könnte, weil ungefähr 700 von ihnen sich offensichtlich seit Monaten im noch nicht erledigten Bundesverfahren befinden.

Die neun Landesräte und Landesrätinnen schreiben weiter: Dass gerade diese spe­zielle Herausforderung nur gemeinsam gelöst werden kann, hat noch Anfang dieses Monats zu einem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleute geführt, sich gemein­sam dieser Aufgabe zu stellen und Kapazitäten zu schaffen. Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, haben es dabei übernommen, schreiben die neun Landesräte und Landesrätinnen, für eine besondere Anhebung der Kostensätze dieser Zielgruppe zu sorgen. – Zitatende.

Die Frau Bundesministerin gibt aber bei Zeitungsinterviews bekannt, dass sie gegen die Anhebung der Kostensätze ist, interessanterweise hat sie mit den Landeshauptleu­ten offensichtlich etwas ganz anderes besprochen.

Nun zu den falschen Zahlen, die von der FPÖ immer wieder in die Debatte geworfen werden: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verfügen auch über Recherchemöglich­keiten, dann geben Sie bitte auch korrekte Zahlen an! Letztes Jahr, im Jahr 2014, hat die Anerkennungsquote bei Asylanträgen rund 40 Prozent betragen. (Abg. Hagen: 30! Das war im Innenausschuss! – Abg. Darmann: Was soll das sein?!) – Nein, schauen Sie sich die offizielle Statistik an! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Weitere hunderte Menschen bekommen Asyl, nachdem sie eine Berufung gegen eine Asylentscheidung eingelegt haben. Das Innenministerium erhebt leider aktuelle Zahlen nicht mehr, was ich sehr bedauerlich finde. Die letzten Zahlen, über die wir verfügen, stammen aus dem Jahr 2012, und die lauten, dass rund 25 Prozent der Asylberufun­gen in positiven Asylentscheidungen enden. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzei­chen.) Das bedeutet derzeit eine Anerkennungsrate von 40 Prozent und gar nicht we­nige Menschen, die recht bekommen, wenn sie gegen eine negative Asylentscheidung Berufung einlegen.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schlusssatz! (Abg. Neubauer: Endlich!)

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (fortsetzend): „Endlich“ kam von der FPÖ – danke viel­mals, dass Sie Ihr Diskussionsniveau wieder einmal für alle sichtbar und hörbar ge­macht haben.

Im Sinne einer solidarischen Asyl- und Flüchtlingspolitik: Es ist machbar, das zu meis­tern, was derzeit an Asylanträgen kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.22.14

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Korun, es wird nicht wahrer, wenn Sie jetzt behaupten, dass 40 Prozent anerkannt wer-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite