Entscheidungen im wirtschaftlichen Leben sind immer risikobehaftet, und Risikofreude braucht es im Unternehmertum! Das ist geradezu Voraussetzung für wirtschaftliches Fortkommen! Aber Unternehmertum und unternehmerisches Handeln und Denken scheint man ja hierzulande endgültig abwürgen zu wollen. Österreich wird immer sozialistischer. Man wird es den Menschen schon noch austreiben, Unternehmer oder Vorstand werden zu wollen, und wird sich darum kümmern, dass möglichst alle irgendwo bei der Arbeiterkammer einmal eine Anstellung finden.
Im Sozialismus wurde aber noch für niemanden Wohlstand geschaffen – außer für die Funktionäre. (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Brosz.) Also sollte man eher diese Spezies unter Beobachtung stellen, nicht die Führungskräfte, deren Mut unser Wirtschaftsstandort dringend braucht. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
16.48
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.48
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade für das Strafrecht gilt, dass sich die Werthaltungen der Bevölkerung in den gesetzlichen Regeln widerspiegeln müssen. Geschieht dies nicht, dann leidet die Akzeptanz der gesetzlichen Regelungen in der Bevölkerung. Ein solches Akzeptanzproblem haben wir ja erlebt, und zwar in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Strafen bei Körperdelikten und bei Vermögensdelikten. Strafen werden als nicht gerecht, weil unverhältnismäßig hoch bei Vermögensdelikten und unverhältnismäßig niedrig bei Körperdelikten, empfunden.
Darauf wird nun mit der vorliegenden Strafrechtsreform reagiert. Aber auch darüber hinaus gelingt es mit dieser Reform, das Strafrecht an die geänderten gesellschaftlichen Realitäten und technischen Entwicklungen anzupassen – denken Sie etwa an den neuen Tatbestand Cybermobbing.
Von zentraler Bedeutung ist natürlich auch die Schaffung von Rechtssicherheit. Im Expertenhearing im Justizausschuss hat Professor Fuchs die Schaffung von Rechtssicherheit vor allem im Zusammenhang mit Bilanzfälschung und Untreue hervorgehoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund meiner kurzen Redezeit habe ich jetzt keine Zeit mehr, auf Details einzugehen, weil ich noch einen Abänderungsantrag einbringen muss.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, 689 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes, 728 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 Z 53 lautet § 118a Abs. 1 Z 2 wie folgt:
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