Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, herzlich willkommen hier im Parlament, an dieser für dich unüblichen Stelle, aber wir sehen das als Zeichen der Solidarität und freuen uns daher besonders.

Meine erste Frage geht in Richtung Sammelklage. Wann können und dürfen wir mit einem Entwurf für eine Sammelklage – im Interesse der vielen Geschädigten, aber auch der Richterschaft, da es sich um eine Vereinfachung der Situation bei Gericht handelt – rechnen?

Es ist so, dass es gerade bei Großschadensereignissen wie etwa Kaprun, aber auch bei sonstigen Schadenszufügungen, etwa im Bereich des Finanzmarktes – ich sage hier nur Meinl European Land –, immer wieder zu einer großen Anzahl von Geschä­digten kommt, die im Wesentlichen alle den gleichen Schaden erlitten haben, alle auf die gleiche Art und Weise an der Nase herumgeführt wurden und eigentlich die gleiche Rechtsfrage zu lösen haben.

Nun kann man jedem Einzelnen sagen, er soll bei Gericht seine Ansprüche durch­setzen, mit hohen Kosten und einer Vielzahl von Richtern, die in jedem einzelnen Pro­zess angerufen werden müssen, oder man kann eine international übliche Einrichtung, nämlich die Sammelklage, verwenden, wodurch viele Kläger in einem einzigen Ver­fahren, mit einem einzigen Richter und überschaubaren Kosten ihren Anspruch durch­setzen können.

Wir haben bereits seit 2006 in unserer gemeinsamen Regierungsvereinbarung gere­gelt, dass wir so etwas umsetzen wollen. Die Frage ist: Wann können wir gemeinsam die Fahne der Vernunft hissen, und wann dürfen wir den Brandstetter’schen Vorschlag für eine derartige Sammelklage erwarten?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 152/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wann endlich ist mit einer Vorlage betreffend die allgemein verlangte Sammelklage mit den Zielen Gerichtsentlastung, KonsumentInnenstärkung und Qualitätssicherheit für Produkte zu rechnen?“

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Vielen Dank, lieber Herr Jus­tizsprecher, für diese Frage. Sie ist absolut berechtigt, und wie du ja weißt, ist diese Fra­ge in den vergangenen Legislaturperioden schon intensiv diskutiert worden.

Noch gab es kein wirkliches Ergebnis, mit dem alle Betroffenen zufrieden gewesen wä­ren. Aber Tatsache ist: Wir müssen einen vernünftigen Weg finden, um mit diesen Mas­senverfahren umzugehen, einerseits im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung, die mit Recht natürlich auch eine entsprechende Gegenleistung für ihre Gebühren er­warten darf, andererseits drängt die Zeit, weil, wie ich aus vielen Gesprächen mit Rich­terinnen und Richtern weiß, die Belastung in diesem Bereich für die Richterschaft ein Ausmaß erreicht hat, das dringend nach einer praktischen Lösung schreit, das muss ich schon sagen.

Es ist für mich ganz entscheidend, vor allem im Gespräch mit den betroffenen Richte­rinnen und Richtern, die täglich sozusagen an der Front diese Belastungen letztlich zu tragen haben, eine vernünftige Lösung zu finden.

 


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