Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 18

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Ich glaube auch, dass das in dieser Legislaturperiode möglich sein wird. Ich bin opti­mistisch, weil wir jetzt, wie du ja weißt, auch mit deiner Unterstützung und Hilfe wesent­liche legistische Vorhaben umsetzen konnten, und wenn ich mir jetzt vorstelle, dass du als Justizsprecher gemeinsam mit der Justizsprecherin Steinacker so etwas wie ein dy­namisches Duo bildest, dann bin ich sicher, dass wir diese praktische Verbesserung im Bereich der Massenverfahren im Rahmen dieser Legislaturperiode massiv angehen und letztlich auch lösen werden können. Das ist für mich einer der Schwerpunkte, ab Herbst möchte ich mich dem verstärkt widmen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Danke, Herr Bundesminister für diese Hoffnung gebende Antwort.

In diesem Zusammenhang habe ich noch eine zweite Frage. Es gibt ein gutes Instru­ment der Verfahrensvereinfachung sowohl zugunsten der Betroffenen als auch der Richter, nämlich die Musterklage, die derzeit nur beim Arbeits- und Sozialgericht mög­lich ist. In Angelegenheiten, die jeweils eine größere Anzahl von Menschen betreffen, können einzelne berechtigte Körperschaften den Obersten Gerichtshof direkt anrufen, wie er diese Rechtssache sieht. Dies bedeutet eine erhebliche Verkürzung aller Ver­fahren und sonstigen Rechtsstreitigkeiten.

Die Frage ist: Gelingt es auch, dass wir das nicht nur im Arbeits- und Sozialge­richtsverfahren, sondern auch in anderen Bereichen umsetzen, in denen zentrale, we­sentliche Fragen für große Diskussionen sorgen – wir reden ja von Streitverhinderung, wo auch immer in der Gesellschaft. Können Sie sich vorstellen, diese Möglichkeit ana­log zum § 54 ASGG auch in anderen Bereichen zu installieren?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Nun, du kennst die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur, die diese Möglichkeit eher eng sieht. Das heißt, es be­dürfte hier entsprechender legistischer Maßnahmen, um in diesem Bereich eine Erwei­terung zu erreichen. Es ist für mich einer von mehreren Lösungsansätzen, der jetzt gemeinsam mit allen anderen Vorschlägen auf dem Tisch liegt und intensiv mit allen Betroffenen diskutiert werden sollte, damit wir die bestmögliche Lösung finden, im In­teresse der rechtssuchenden Bevölkerung, aber auch im Interesse der Justiz, die in diesem Bereich – ich kann es ja noch einmal sagen – wirklich bis an die Grenze des Zumutbaren und oft auch darüber hinaus belastet wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage; das ist jene der Frau Abgeordneten Mag. Steinacker. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminister. Das österreichische Erbrecht ist bereits mehr als 200 Jahre alt, unsere Gesellschaft hat sich enorm verändert, wir haben in der Rechtsprechung ständig Weiterentwicklungen zu verzeichnen, und natürlich ist auch unsere Sprache in diesen Jahren anders gewor­den.

Wir haben uns im Rahmen der Erbrechtsreform das Ziel gesetzt, das Erbrecht zu mo­dernisieren und anzupassen. Wir haben eine umfangreiche Reform umgesetzt. 350 Pa­ragraphen des bürgerlichen Rechts sind angetastet und verändert worden, das ist fast ein Viertel aller Paragraphen des bürgerlichen Rechts. Es gab natürlich auch eine Be­gutachtung, in der auch noch Änderungen – ich denke, gewichtige Änderungen – ein­gebracht wurden.

Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

 


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