Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 9

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

 

09.05.37Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsi­dent Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lie­be Mitglieder der Bundesregierung! Ich eröffne die 98. Sitzung des Nationalrates und wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gahr, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hackl, Podgorschek, Steger, Julian Schmid und Doppler.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Bundeskanzler Werner Faymann wird krankheitsbedingt durch Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten. Wir wünschen baldige Besse­rung!

Weiters hat für diese Sitzung das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Uni­on aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer wird durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Ho­sek vertreten.

09.08.49Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 6759/J bis 6777/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 19/JPR

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (842 d.B.)

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminis­ter für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (846 d.B.)

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Hypothekar- und Immobilienkreditver­träge und sonstige Kreditierungen zu Gunsten von Verbrauchern (Hypothekar- und Im­mobilienkreditgesetz – HIKrG) erlassen wird und das Verbraucherkreditgesetz geändert wird (843 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite