Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Schade, dass es Sie nicht interessiert, was ich plane, aber Sie müssen sich dann an dem orientieren, was wir im Arbeitsmarktpaket schon festgelegt haben. Da steht es drinnen. Das habe ich Ihnen auch dargestellt. Der offene Teil steht im Regierungsübereinkommen, das ist jetzt nicht zeitlich limitiert oder genau mit einem Datum befristet, bis es umgesetzt werden muss. Daher gilt die ganze Zeit das Regierungsübereinkommen.
Wie gesagt, ich plane, das so schnell wie möglich zu machen, was Sie jetzt nicht wirklich berührt, aber formal ist daher die gesamte Tätigkeit in den nächsten Monaten und Jahren dafür offen, um auch die Zusage einzuhalten.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Steinbichler. – Bitte.
Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler, Herr Minister! In Zeiten der Globalisierung und der internationalen Märkte ist eine objektive, unabhängige Kontrolle unabdingbar und notwendig. Aus mir unverständlichen Gründen sind die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer als Mitglieder aus dem VKI ausgetreten. Wir wissen, dass wir dort Finanzierungsengpässe haben.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit man dort uneingeschränkt diese objektive Kontrolle erhält und damit man den VKI auch entsprechend finanziell ausstattet, ebenso wie die Bundeswettbewerbsbehörde?
*****
Die schriftlich eingereichte Anfrage, 163/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen werden Sie wann setzen, damit künftig Bußgelder wegen Preisabsprachen zugunsten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) oder für die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zweckgewidmet werden?“
*****
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Wir haben zwar im Regierungsprogramm vereinbart, dass eine Zweckwidmung von Bußgeldern für den VKI gegeben sein oder umgesetzt werden sollte, wir haben aber dann in koalitionären Gesprächen festgestellt, dass dem einige Hinderungsgründe entgegenstehen.
Ich nenne Ihnen beispielsweise eine verfassungsrechtliche Problematik: Die Geldbußen fließen dem Bund zu, sie werden bei Gerichten als Einnahmen verbucht und dem allgemeinen Budget zugeführt. Wenn das einem privaten Verein direkt zufließt, ist es verfassungsrechtlich bedenklich, weil damit direkt allgemeine Budgetmittel zweckgewidmet werden, was an sich nicht üblich ist.
Ein praktischer Hintergrund, warum das nicht zweckmäßig ist, ist folgender: Die Einnahmen aus den Geldbußen sind nicht konstant. Sie sind natürlich von den jeweiligen Verfahren und den Strafen abhängig. Daher ist dann der Betrag in einem Jahr höher, in einem anderem Jahr niedriger, was keine konkrete, kontinuierliche Planungstätigkeit im Unternehmen oder im Verein zulässt.
Wir haben in den Budgetverhandlungen eine Lösung gefunden, um eine kontinuierlich Finanzierung sicherzustellen. Es sind für den VKI bis zu 2 Millionen vorgesehen. Der
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite