Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll104. Sitzung / Seite 122

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (890 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Bundesfinanzrahmenge­setze 2015 bis 2018 und 2016 bis 2019 sowie das Bundesfinanzgesetz 2015 geändert werden (819 d.B.) – TOP 5 – UG 06

Der Rechnungshof konnte in den vergangenen Jahren dank konsequenter Einsparun­gen 7,1 Millionen Euro an Rücklagen aufbauen. Wie schon in den vergangenen Bud­getdebatten dargelegt, werden diese Rücklagen spätestens 2017 aufgebraucht sein. Zudem bewältigt der Rechnungshof seit dem Jahr 2012 außerdem Sonderaufgaben im Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz und dem Parteiengesetz, weswe­gen es unverständlich ist, dass den Forderungen nach einer Aufstockung des Rech­nungshof-Budgets seitens der Bundesregierung auch 2016 nicht nachgekommen wird. Ganz im Gegenteil: Der Rechnungshof ist mit indirekten Kürzungen konfrontiert, wäh­rend die Anzahl der zu prüfenden Stellen steigt. Als Konsequenz werden nicht nur die aufgebauten Rücklagen aufgebraucht, sondern auch eine essentielle Quelle parlamen­tarischer Kontrollarbeit einer ungewissen budgetären Zukunft ausgesetzt. Rechnungs­hofpräsident Dr. Josef Moser bestätigte im Budgetausschuss am 17.11.2015, dass nach Auflösung der Rücklagen eine Budgetlücke von drei Millionen Euro entstehen werde und somit zehn Prüfungen pro Jahr eingespart werden müssten. Gerade in Hin­blick auf die Umsetzung einheitlicher Regelungen zur Rechnungslegung aller Gebiets­körperschaften wird der Rechnungshof eine wichtige Rolle in der Dokumentation und Beurteilung der Reform der österreichischen Finanzarchitektur spielen. Somit ist es fraglich, inwieweit der Rechnungshof seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben nachkom­men kann. In Anbetracht der unzähligen Finanzskandale der letzten Jahre ist konsequen­terweise zu fordern, dass der Rechnungshof seinen Tätigkeitsbereich ausdehnt, und in keinen Fall einschränkt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundesfi­nanzrahmengesetzes 2016 - 2019 vorzulegen, im Rahmen derer die finanzielle Mittel­ausstattung des Rechnungshofs in einer solchen Form gestaltet wird, dass die Prüftä­tigkeit des Rechnungshofs in keinem Fall reduziert werden muss sowie Sonderaufga­ben adäquat bewältigt werden können."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


14.10.39

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren von der Volks­anwaltschaft! Frau Kollegin, ich glaube, dass wir alle den Rechnungshof und seine Be­richte außerordentlich wertschätzen, das ist etwas, was uns immer wieder auch den Spiegel vorhält. Es ist halt so, dass wir die Dinge, die einen finanziellen Aufwand mit sich bringen, nur in unterschiedlicher Form umsetzen können. Wir haben heute auch das Thema, dass der Verfassungsgerichtshofpräsident anlässlich des Hearings mehr­fach mitgeteilt hat, dass er Verstärkung braucht. Ich glaube, jeder von uns versteht auch, dass er Verstärkung braucht, aber es ist aufgrund der budgetmäßigen Situation halt nicht so, dass wir ihm jetzt sofort mit der gesamten von ihm gewünschten Unter­stützung helfen können. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

 


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