Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (896 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Alkoholsteuergesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Biersteuergesetz 1995, das Düngemittelgesetz 1994, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das Kriegsmaterialgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Produktpirateriegesetz 2004, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sicherheitskontrollgesetz 2013, das Sprengmittelgesetz 2010, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tierseuchengesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Umsatzsteuergesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2015 – AbgÄG 2015) (907 d.B.)
19. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (887 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015) (910 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Schelling.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter DDr. Fuchs zu Wort. – Bitte.
18.50
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Stellen Sie sich einmal vor, Sie heben von Ihrem Sparbuch Geld ab und müssen diesen Betrag mit 25 Prozent oder 27,5 Prozent versteuern! Sie müssten also für Geld, das Sie vorher auf das Sparbuch eingezahlt haben, bei der Auszahlung Steuern zahlen. Das wäre nichts anderes als eine Enteignung der fleißigen Sparer.
Wenn Sie jetzt denken, dass niemand auf die Idee käme, so ein Gesetz zu beschließen, dann muss ich Sie leider enttäuschen: Die Regierungsparteien haben am 7. Juli 2015 ein solch eigenkapitalfeindliches Gesetz für Unternehmer in der Rechtsform einer GmbH beschlossen, und zwar im Rahmen der sogenannten Steuerreform. An diesem Tag wurde die Möglichkeit der steuerfreien Einlagenrückzahlung de facto abgeschafft. Wenn ein GmbH-Gesellschafter in seine GmbH 100 000 € einlegt und diesen Betrag nach ein paar Jahren wieder herausnimmt, dann muss er entsprechend dem Gesetzesbeschluss vom 7. Juli 2015 für diesen Betrag Steuern zahlen, und zwar 25 Prozent, und ab 1. Jänner 2016 27,5 Prozent. Das ist nichts anderes als eine Enteignung der Unternehmer! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl.)
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