Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 19

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unseres Landes hängen davon ab, dass es viel Sicherheit gibt. Es ist auch europaweit eine ernst zu nehmende Diskussion, dass Sicherheit für Investoren auf der einen Seite, aber natürlich auch rechtsstaatliche Sicherheiten und Kontrollen andererseits eine Vor­aus­setzung für Stabilität sind. Dass sich in der Summe Vorschriften überlagern können, wissen Sie, nachdem die Interessenvertretungen und Interessenvereinigungen seit Jahrzehnten durch die Sozialpartnerschaft eingebunden sind. Der Herr Wirt­schafts­minister hat eine Reihe von Initiativen zur Entbürokratisierung gesetzt.

Es wird nie einen Tag oder eine Stunde geben, wo man sagt, das genügt, das reicht aus, jetzt sind wir fertig, sondern tatsächlich müssen einzelne Vorschriften, die die rechtsstaatliche Sicherheit erhöhen, die die Umsetzung von vielen notwendigen Normen ermöglichen und erst schaffen, immer wieder überprüft werden: ob sie sich überschneiden, ob sie noch gültig sind, ob sie noch in der Form notwendig sind. Daher ist dieser Prozess der Entbürokratisierung und damit Verbesserung von Kriterien unseres Wirtschaftsstandortes einer, der nie abgeschlossen sein wird.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter DDr. Fuchs.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanz­ler! Wenn jemand unternehmerisch tätig sein möchte, dann wird er das entweder in der Rechtsform eines Einzelunternehmens machen oder in der Rechtsform einer GmbH. Durch die Erhöhung der Kapitalertragssteuer ab 1. Jänner 2016 ist eine GmbH ab dem ersten Euro mit fast 46 Prozent belastet.

Warum glauben Sie immer, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen günstiger besteuert sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Prinzipiell gilt es, in unseren Steuersystemen auch europaweit dafür zu sorgen, dass Arbeit und Arbeitskosten entlastet werden. Wir wissen, dass es unterschiedliche Formen von Besteuerung von Kapital und Kapital­er­trägen gibt. Dass aber die europaweite Diskussion einer Entlastung von Arbeitseinkom­men und einer stärkeren Belastung von Kapital, Kapitalvermögen, Kapitalerträgen und vielem mehr, vermögensbezogenen Steuern, gilt, hat einen ganz einfachen Grund: weil es natürlich in vielen Bereichen ein Auseinanderklaffen gerade der Betriebe selbst gibt, zwischen jenen, die mit hohem Einsatz von Arbeitskräften arbeiten, und jenen, die mit geringerem Einsatz von Arbeitskräften arbeiten. Ich halte also diese Diskussion, die wir auch bei der Steuerreform beachtet haben, für eine, die erst am Anfang ist, die aber ihre Berechtigung hat.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 2. Anfrage, jener des Abgeordneten Amon. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Angesichts der schrecklichen Terroranschläge in Paris vom 13. No­vember dieses Jahres hat die französische Regierung gemäß Art. 42 Abs. 7 des Ver­tra­ges der Europäischen Union die Beistandspflicht ausgerufen.

Meine Frage an Sie, Herr Bundeskanzler, ist daher:

169/M

„Mit welchen Maßnahmen hat Österreich die von der französischen Regierung gemäß Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag ausgerufene Beistandspflicht erfüllt?“

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite