Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 20

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wie Sie zu Recht, Herr Abgeordneter, ansprechen, ist es eine Selbstverständlichkeit für Österreich, die Beistandspflicht wahrzunehmen. Wir haben das daher auch der französischen Regierung so angeboten. Es gibt eine Reihe von Vorschlägen, die wir gemacht haben, von der Entsendung von Cobra-Beamten bis zur Unterstützung von UNO-Missionen, in denen Frankreich tätig ist – natürlich unter Beachtung unserer Neutralität, Beachtung unserer Rechtsvorschriften. Das haben wir getan, und es ist meiner Meinung nach in enger Koordination, in einer einheitlichen Vorgangsweise mit Frankreich und mit den Ländern der Europäischen Union darüber hinaus notwendig, sich in einen internationalen Pakt gegen den Terrorismus einzuordnen. Angeboten haben wir das, weil es für uns eine Frage der Haltung ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): In diesem Zusammenhang, Herr Bundeskanzler: Inwieweit sehen Sie für diese Erfüllung der Beistandspflicht im Sinne des EU-Vertrags eine Notwendigkeit vorangehender Beschlüsse der Vereinten Nationen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es gibt eine Reihe von Entsendungen, etwa im Bereich der Polizei von Cobra-Beamten, verstärkte Kooperationen und Unterstüt­zun­gen im Bereich der Aufklärung, die keine zusätzlichen Beschlüsse notwendig machen. Es gibt aber im internationalen Kampf gegen den Terror durchaus eine Reihe von Eingriffen und Handlungen, die ein UNO-Mandat notwendig machen, auch für Öster­reich, um einerseits eine politisch erwünschte Breite zu erreichen im Kampf gegen den Terror, andererseits um uns überhaupt das Mandat zu geben, etwa in einer Friedens­mission dann auch dementsprechend aktiv werden zu können.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Mag. Darmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsident! Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren! Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in der Causa Hypo hat insbesondere in den letzten Wochen erschütternderweise feststellen müssen, und zwar aufgrund der Aktenlage und aufgrund der Befragungen der Auskunftspersonen, dass die Republik Österreich im gesamten Jahr vor der Verstaatlichung bis hin zur Verstaatlichung trotz Recht auf Buchprüfung darauf verzichtet hat, in die Bücher der Hypo-Bank Einsicht zu nehmen, um sich ein Zahlenfundament für die Verhandlungen zu erarbeiten und zu schaffen.

Herr Bundeskanzler, daher meine Frage:

178/M

„Welche Rolle spielten Sie bei der Hypo-Verstaatlichung, zumal Nationalbank-Gou­verneur Nowotny im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, sich mit Ihnen unmit­telbar vor der Verstaatlichung beraten zu haben?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Das stimmt, ich habe das auch immer öffentlich klargestellt, dass sowohl die Oesterreichische Nationalbank als auch die EZB als auch die Aufsichtsorgane des Finanzministeriums mich unmittelbar in diesen Tagen informiert haben, welche Argumente es für die eine und für die andere Vorgangsweise


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