Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 165

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24. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1230/A(E) der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf Neu­berechnung des Besoldungsdienstalters für öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen auto­matisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden (942 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


17.04.11

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ja, jährlich „grüßt das Murmeltier“, und ein Jahr ist es noch nicht einmal her, da haben wir diese Reform am 21. Jänner 2015 repariert, und jetzt reparieren wir nach. Man muss sagen: Wir haben dazumal schon davor gewarnt, dass diese Dienstrechtsreform beim EuGH wieder nicht standhalten wird – eigentlich alle Oppositionsparteien –, und die Regierungsparteien haben Mark und Bein darauf geschworen, dass es dieses Mal klappen wird. Man hatte das mehr oder weniger von irgendwoher abgekupfert und hat gesagt, das wird jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof halten.

Und siehe da, es hat nicht einmal ein Jahr gehalten, denn am 15. September wurden Teile dieses Gesetzes vom Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehoben und sind jetzt wieder nachrepariert worden. Ich denke, das ist eigentlich einer Bundesgesetzgebung unwürdig. Das muss man schon sagen. Wir haben dazumal gewarnt, und das wurde uns vorgeworfen. Otto Pendl macht das immer recht schön und sagt, eigentlich kritisieren wir gar nicht so sehr die Regierungsparteien, eigentlich werden die Beamten von der Frau Staatssekretärin hier in die Ziehung genommen.

Nein, das ist nicht so! Wir haben nämlich dazumal schon gesagt: Warum diese Eile? Man hat dieses Gerichtsurteil am 11. November 2014 unbedingt innerhalb weniger Wochen – nicht einmal innerhalb weniger Monate, muss man sagen – umsetzen wollen. Hätten die Beamtinnen und Beamten mehr Zeit gehabt, dann hätten sie das besser machen können. Aber die politische Vorgabe war ja von euch eine andere. Das musste unbedingt schnell repariert werden, und jetzt haben wir wieder das Gleiche.

Wir werden dieser Reparatur der Reparatur abermals nicht zustimmen, denn es haben die Bundesbediensteten in Österreich nicht verdient, dass sie seit der Aufhebung durch das EuGH-Urteil im November 2014 eigentlich in Rechtsunsicherheit leben müssen, weil man nicht fähig ist, sich die Zeit zu nehmen, um hier wirklich ein gescheites Gesetz auf Schiene zu bringen, und das dem Verfassungsausschuss rechtzeitig vorzulegen. So kann das natürlich nicht funktionieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben dazumal einen eigenen Antrag eingebracht. Dieser Antrag 898/A wurde damals abgelehnt, dem wurde nicht nähergetreten. Dieser Antrag hätte, glaube ich, Rechtssicherheit bringen können. Er hätte eine Gehaltserhöhung von rund einem Prozent gebracht. Dieser Antrag hätte keine Schlechterstellung für die Bundesbediens­teten bewirkt. Diesem Antrag hätte man nähertreten können. Dieser Antrag hätte zwar Kosten von 120 Millionen € verursacht, das geben wir schon zu, aber ich glaube, diese Herumrepariererei, wobei man wieder mit einer eventuellen Aufhebung durch den EuGH rechnen muss, dieses Herumgemurkse wird die Republik und den Steuerzahler noch viel teurer kommen.

 


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