Seit geraumer Zeit spricht man sich von Seiten der Regierungsparteien für einen raschen Bürokratieabbau aus. Zuletzt würde der im Wirtschaftsausschuss von den Regierungsparteien eingebrachte selbständiger Entschließungsantrag der der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bürokratie-Abbau jetzt“ (666/A(E)) einstimmig beschlossen, doch die Umsetzung lässt auf sich warten.
Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 konnten sich die Regierungsparteien auf eine „One in – one out“-Regelung für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung einigen. Im Kapitel Entbürokratisierung und Entlastung steht „,One in – one out‘-Regelung: für jedes neue Gesetz, oder jede neue Verordnung, wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen;“
Mögliche Maßnahmen sind etwa die Einführung einer „One-in – one-out-Regel“ zur Eindämmung der Gesetzesflut sowie einer Auslaufbestimmung (Sunset clause) nach britischem Vorbild. Im Jahr 2011 wurde die „One in, One out Regel“ eingeführt. Für jede neue Regulierung muss eine andere Regulierung abgeschafft werden. 2013 wurde nachgebessert und auf „one in, two out“ verschärft. 214 Regulierungen wurden seither gestrichen. Britischen Unternehmen wurden so 3 Mrd. Euro erspart. Ähnliche Regelungen bestehen schon in Italien, Frankreich, Spanien, Litauen, Portugal und jüngst Deutschland (Einführung im Frühjahr 2015 beschlossen).
Auch in Österreich wäre die Einführung einer solchen Regelung wichtig und wünschenswert um die unter der ausufernden Bürokratie leidenden Unternehmen zu entlasten. Das sieht auch der Bundesminister und für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner im Zuge der Regierungsumbildung so: „Wir brauchen einen neuen Standortpakt für Österreichs Wirtschaft, der vorrangig unter dem Fokus Deregulierung und Bürokratie-Abbau stehen muss. Dazu gehöre die Reduzierung von Vorschriften, etwa durch eine „One in, two out“-Regelung oder auch eine Befristung von Verordnungen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei zukünftigen Regierungsvorlagen und Verordnungen zu beachten, dass im Gegenzug zu jeder neuen Vorschrift zwei bestehende Vorschriften in vergleichbarem Ausmaß entfallen. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt zu vermerken.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Ich beschäftige mich im Rahmen des zur Debatte stehenden Gesetzes mit dem Bereich Wissenschaft und Forschung, also meinem Bereich. Da habe ich ein Déjà-vu, denn als die Zahlen kürzlich veröffentlich wurden, hat die damalige Präsidentin der uniko und jetzige designierte Bildungsministerin Sonja Hammerschmid herbe Enttäuschung signalisiert, weil ihr das Uni-Budget zu wenig steige. Sie verlangte 500 Millionen jährlich mehr.
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