Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 160

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Seit geraumer Zeit spricht man sich von Seiten der Regierungsparteien für einen ra­schen Bürokratieabbau aus. Zuletzt würde der im Wirtschaftsausschuss von den Re­gierungsparteien eingebrachte selbständiger Entschließungsantrag der der Abgeordne­ten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bü­rokratie-Abbau jetzt“ (666/A(E)) einstimmig beschlossen, doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 konnten sich die Regierungsparteien auf eine „One in – one out“-Regelung für jedes neue Ge­setz oder jede neue Verordnung einigen. Im Kapitel Entbürokratisierung und Entlas­tung steht „,One in – one out‘-Regelung: für jedes neue Gesetz, oder jede neue Ver­ordnung, wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder bestehende Ver­ordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen;“

Mögliche Maßnahmen sind etwa die Einführung einer „One-in – one-out-Regel“ zur Ein­dämmung der Gesetzesflut sowie einer Auslaufbestimmung (Sunset clause) nach briti­schem Vorbild. Im Jahr 2011 wurde die „One in, One out Regel“ eingeführt. Für jede neue Regulierung muss eine andere Regulierung abgeschafft werden. 2013 wurde nachgebessert und auf „one in, two out“ verschärft. 214 Regulierungen wurden seither gestrichen. Britischen Unternehmen wurden so 3 Mrd. Euro erspart. Ähnliche Regelun­gen bestehen schon in Italien, Frankreich, Spanien, Litauen, Portugal und jüngst Deutsch­land (Einführung im Frühjahr 2015 beschlossen).

Auch in Österreich wäre die Einführung einer solchen Regelung wichtig und wün­schenswert um die unter der ausufernden Bürokratie leidenden Unternehmen zu ent­lasten. Das sieht auch der Bundesminister und für Wissenschaft, Forschung und Wirt­schaft, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner im Zuge der Regierungsumbildung so: „Wir brauchen einen neuen Standortpakt für Österreichs Wirtschaft, der vorrangig unter dem Fokus Deregulierung und Bürokratie-Abbau stehen muss. Dazu gehöre die Redu­zierung von Vorschriften, etwa durch eine „One in, two out“-Regelung oder auch eine Befristung von Verordnungen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei zukünftigen Regierungsvorlagen und Ver­ordnungen zu beachten, dass im Gegenzug zu jeder neuen Vorschrift zwei bestehende Vorschriften in vergleichbarem Ausmaß entfallen. Das Ergebnis einer derartigen Prü­fung ist im Vorblatt zu vermerken.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


14.10.03

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Ho­hes Haus! Ich beschäftige mich im Rahmen des zur Debatte stehenden Gesetzes mit dem Bereich Wissenschaft und Forschung, also meinem Bereich. Da habe ich ein Déjà-vu, denn als die Zahlen kürzlich veröffentlich wurden, hat die damalige Präsidentin der uniko und jetzige designierte Bildungsministerin Sonja Hammerschmid herbe Enttäu­schung signalisiert, weil ihr das Uni-Budget zu wenig steige. Sie verlangte 500 Millionen jährlich mehr.

 


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