Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 179

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17.21.49

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Wir haben ein relativ unstrittiges Gesetz zu verhandeln. Ich möchte die Gelegenheit aber nutzen, um auf einen Sachverhalt hinzuweisen: Leider haben wir auch in diesem Haus oft das Gejammere, wie schlecht der Wirtschaftsstandort sei. An dem Beispiel dieses Gesetzes und des dahinterliegenden Systems kann man aber zeigen, wie gut er eigentlich ist.

Österreich zählt zu den wenigen Industrieländern, die ein fast perfektes System der öffentlichen Verwaltung im Bereich des Grundbuchs, des Grundbuchkatasters, der digitalen Mappen haben. Das ist ein Soft-Faktum – wie man so schön sagt – für die Frage, wie gut sich Unternehmen in Österreich positionieren und ansiedeln können, wie gut sie ausbauen und weitermachen können. In anderen Ländern ist allein die Rechtsunsicherheit im Bereich des Grundes oft ein Faktor, der Unternehmen über Jahre beschäftigt, mit den Problemen, auch wirtschaftlicher Natur – Rückstellungen in den Bilanzen, Prozesskostenvorsorge und dergleichen –, die sich daraus ergeben. Österreich bietet in diesem Bereich – wie auch in vielen anderen – ein sehr gut orga­nisiertes Staatswesen an.

Meine Damen und Herren, bei aller Kritik, was alles nicht funktioniert: Dieser Staat funktioniert besser, als Sie ihn oft darstellen. Zum Glück wissen es unsere Bürgerinnen und Bürger oft besser als so mancher Oppositionspolitiker.

In diesem Sinne: Das ist ein gutes Gesetz für einen guten Standort, der sich hier beweist. Wir können etwas, wir werden auch in Zukunft gut performen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schellenbacher. – Bitte.

 


17.23.36

Abgeordneter Ing. Thomas Schellenbacher (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich beziehe mich ebenfalls auf die Novelle zum Vermessungs­gesetz. Wie gesagt, es ist unstrittig, es ist eine höchst notwendige Sache.

Man muss sich vorstellen, dass das System historisch gewachsen ist. Seit 1817 gibt es die Vermessungstätigkeiten und Kataster in Form des Grundsteuerkatasters, und das hat sich unverändert bis 1968 fortgesetzt. Erst seit 1968 haben wir den Grenzkataster, und seither gibt es eigentlich auch die Rechtssicherheit über Grund und Boden. Die Umwandlung ist aus dem Grund so schwer, weil bei dem Altkatastersystem der Naturstand vor der Mappe, also vor dem Kataster, gilt. Erst seit 1968 gilt die Papier­form, also die digitale Mappe vor dem Naturstand. Man muss sich aber vorstellen, dass das dann 1993 noch mit einer Abweichung von 15 Zentimetern verfeinert worden ist, und seit 2010 messen wir auf 5 Zentimeter genau.

Diese Systeme stehen sich sozusagen gegenüber. Die Überführungen – von einer großen Toleranz und einer Rechtsunsicherheit, ob jetzt der Naturstand oder die Katastermappe zählt – führen dazu, dass diese Verfahren grundsätzlich problematisch sind. Der Einwand eines Grundeigentümers gegen einen neuen Grenzverlauf führt dazu, dass nicht umgewidmet werden kann beziehungsweise dass die Teilung im Grenz­kataster nicht stattfinden kann.

Die Novelle regelt das auf sehr eindrucksvolle Art und Weise. Es werden alle gleichberechtigt. Man wird, wenn es einen Einwand gibt, nur mit dem, der einwendet, beim Vermessungsamt vorgeladen. Das Vermessungsamt gibt eine Frist von sechs Wochen. Wird nicht beeinsprucht, wird automatisch umgewandelt. Das ist deshalb so


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