Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 189

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Ich möchte auch betonen, dass ich besonders bedauerlich finde, dass sich die Situ­a­tion der Alleinerziehenden nicht beziehungsweise eben nur minimalst durch einen Monat in Härtefällen ändert. Wir wissen, was ein Härtefall bedeutet; das heißt, der Vater ist entweder tot, im Gefängnis oder in sonst irgendeiner Form nicht in der Lage, die Frau zu unterstützen. Ich finde, Alleinerzieherin zu sein, ist nicht nur ein Härtefall, das ist eine Familienform, und diese hätte berücksichtigt werden sollen.

Ich mache daher noch einmal den Versuch und bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderbetreuungsgeld-Reform

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt,

dass das Kinderbetreuungsgeld und die Karenzdauer angeglichen werden“ – das kommt von den NEOS, und das unterstützen wir –;

„dass Väter einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat inklusive Kündigungsschutz haben“ – ich halte den Rechtsanspruch für extrem wichtig –;

„dass Alleinerziehende zusätzliche Kinderbetreuungsgeld-Monate bekommen;

dass der für Väter reservierte Anteil an Kinderbetreuungsgeld-Monaten auf mindestens 30% erhöht wird;

und dass das Wochengeld bei Folgegeburten in unveränderter Höhe bleibt“ – und nicht, wie jetzt angedacht, massiv zulasten der Frauen gekürzt wird.

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.58


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Kinder­betreuungsgeld-Reform

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz - FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (1154 d.B.)

 


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