Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 13

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Deshalb meine Frage: Unterstützen Sie, dass es mit einem neuen Primärversorgungs­gesetz ein Parallelsystem zum Gesamtvertragssystem geben wird beziehungsweise so etwas aufgebaut wird, oder können Sie sich vorstellen, dass die neuen Primärversor­gungszentren und -modelle auch im Rahmen des Gruppenpraxengesetzes geregelt wer­den?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Organisations­form dieser neuen Primärversorgungszentren wird vielfältig sein. Diese wird in der Mög­lichkeit einer Gruppenpraxis liegen, das heißt, das wird durchaus vorgesehen sein. Das können Vereine sein, das können Zusammenschlüsse sein. Da befinden wir uns noch stark in Diskussion.

Ja, es soll einen ärztlichen Gesamtvertrag geben, der die Leistungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See abdeckt, aber es soll auch Einzelverträge geben – aus einem ganz einfachen Grund, ich habe es schon gesagt: Die Anforderungen an Primärver­sorgungszentren werden unterschiedlich sein. Es wird ein Primärversorgungsnetzwerk geben, und irgendwo in den Bergen werden die Leistungen, die man sich erwartet, an­dere sein.

Ich sage Ihnen aber gleich, es nützt mir nichts, wenn meine Vorstellungen völlig rigid in einer Bahn fahren und ich bei dem bin, was Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein ge­sagt hat: Ich finde keinen, der es macht! – Das heißt, wir werden versuchen, gemein­sam mit der Ärztekammer, gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Weg zu finden, der den Krankenkassen Spielraum lässt, der den Ärzten Sicherheit gibt, der Patienten gut versorgt und den wir dann gemeinsam auf den Tisch bringen werden.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Dr. Rasinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

218/M

„Was unternimmt das Gesundheitsministerium insbesondere im Rahmen der Zielsteue­rung Gesundheit, um anstelle der bestehenden kritischen Unterversorgung im Bereich der psychischen Gesundheit eine zumindest ausreichende kassenärztliche Versorgung in der Psychiatrie und in der Kinderpsychiatrie sicherzustellen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen, dass die Frage, wie und wo Kassenverträge vergeben oder auch genommen werden, nicht in der Kompetenz des Gesundheitsministeriums liegt. Wir wissen, dass wir sehr viele Psychiater haben, die niedergelassen sind, die allerdings nicht mit Kassenverträgen niedergelassen sind. Wir wissen, dass wir in der Frage der Kinder- und Jugendpsychia­trie zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte und natürlich auch zu wenige im niederge­lassenen Bereich haben.

Das, was das Bundesministerium für Gesundheit tun kann, habe ich getan. Das heißt, wir haben einmal versucht – und haben es gemacht –, die Psychiatrie in die Ausbil­dung für Allgemeinmediziner hineinzunehmen – sehr zum Leidwesen der Neurologen, die vorher Teil davon waren –, weil wir gesagt haben: Versuchen wir, das Interesse zu wecken, damit vielleicht doch mehr Ärztinnen und Ärzte die Psychiatrie kennenlernen


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