Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 15

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„Wie hoch waren die Mehrkosten im österreichischen Gesundheitswesen für Asylwer­ber in der Bundesbetreuung 2015, die nicht durch den Pauschalbetrag von 77,73 € an die gesetzliche Krankenversicherung monatlich abgedeckt worden sind?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Für das Jahr 2015 gibt es noch keine Zahlen. Es liegen Zahlen für das Jahr 2014 vor, die von der Sozial­versicherung angegeben wurden, die einen Mehrbetrag ausgewiesen hätten. Deswe­gen sind wir auch in Begutachtung gegangen, im Prinzip, um aufzustocken, damit es, wie es auch im ASVG steht, für die Krankenkassen kostendeckend ist.

Diese Zahlen werden jetzt von den Ländern angezweifelt, und da die Zahl, wie Sie wissen, richtig sein muss, versuchen wir gerade, in einer Arbeitsgruppe festzuhalten, ob es einen Mehrbedarf gibt und wo dieser wirklich liegt. Das werden wir uns in nächs­ter Zeit ansehen und dann weiterschauen. Wie gesagt, der Plan war, auf etwas über 115 € aufzustocken, aber diese Zahlen müssen wir jetzt hinterfragen.

Noch einmal zurück zu der Frage mit den Lagern: Was wir erstens einmal sehen, ist, dass die Krankheiten die gleichen sind, die auch Österreicherinnen und Österreicher haben; da gibt es nicht viele Unterschiede. Was wir durch die Grunduntersuchung in den Lagern etabliert haben, ist, dass wir einmal einen Grundstatus feststellen, um zu verhindern, dass jemand, der an einer ansteckenden Krankheit leidet, diese weiterträgt.

Dann geht es weiter: Wir versuchen, dass sich die Menschen, wenn sie in Flüchtlings­heimen oder in Wohngruppen zusammenleben, mehr oder weniger gegenseitig be­obachten und Krankheitssymptome feststellen, um sie dann zu melden. Da sind wir wirklich gut unterwegs. Das heißt, wir merken relativ rasch, wenn jemand erkrankt ist. Wir haben zum Beispiel den Tuberkulosefall, der jetzt in Kärnten aufgetreten ist, im Prinzip relativ rasch entdeckt, die Person isoliert und alle Maßnahmen eingeleitet. Das heißt, da sind wir sehr wachsam.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Das ist gut, dass Sie da wachsam sind – die Verschärfung des Seuchengesetzes steht ja auch in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses auf der Tagesordnung –, das anerkenne ich, aber es geht mir jetzt primär um die Kosten, nämlich um die Frage, wer für den Mehr­aufwand aufkommt, sollten die Zahlen für 2015, wann auch immer sie vorliegen wer­den, belegen, dass es damit nicht abgedeckt ist. Sind es dann die Krankenkassen, ist es sozusagen die Versichertengemeinschaft, die diese Kosten übernehmen muss, oder gibt es dann Nachverhandlungen mit dem BMI?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Natürlich gibt es Nachverhandlungen mit dem BMI. Sie wissen, wie die Kostenaufteilung ist: Für uns ist es kostendeckend, und wir haben die Aufgabe zu schauen, dass das auch gemacht wird. Es wird nicht auf die Versichertengemeinschaft zurückfallen, sondern wir werden natürlich versuchen, den Krankenkassen – so steht es auch im ASVG – diesen Verlust auszugleichen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur 4. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Dr. Mückstein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Seit Jahren wird ein Notstand in der Ver­sorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen beklagt, und


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