Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 22

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Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Ja, das wäre sehr schön, wenn das so wäre. An Kinderrehabilitation sind international hohe Anforderungen gestellt, was die medizinische und die therapeutische, aber auch die pflegerische Qualität betrifft. Es ist aber auch das Umfeld etwas ganz Wichtiges, denn es braucht auch Unterrichts-, Frei­zeit- und Sportmöglichkeiten sowie in vielen Fällen die Möglichkeit, dass die Eltern in un­mittelbarer Nähe sein können.

Meine Frage lautet daher: Werden Sie dafür sorgen, dass die Kinderrehabilitation in speziellen Einrichtungen und nicht bloß als Anhängsel der Spitäler oder Pflegeheime umgesetzt wird? – Es ist auch noch die Frage offen, wie viele Hospiz- und Palliativbet­ten wir haben.

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Frage, wie und wo man ein Kinder-Rehab-Zentrum dazustellt, kann durchaus unterschiedlich be­trachtet werden. Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche in einer Erwachse­nen-Rehab – in einem Gebäude, in einem Trakt, in einem Zimmer – untergebracht werden, denn es gibt unterschiedliche Bedürfnisse. In der Frage, wie die Umsetzung geplant ist, wie die Ausschreibungskriterien sind, verlasse ich mich auf den Hauptver­band und auch auf die Anbieter, die sehr wohl wissen, wie die internationalen Gepflo­genheiten sind, und auch so anbieten.

Zur Frage der Kinderhospizbetten: Da muss ich Ihnen die Zahl nachliefern, das weiß ich nicht auswendig.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Minister! Der Herr Bundes­kanzler hat ja unlängst festgestellt, dass Österreich sich nahe dem Zustand einer Ba­nanenrepublik befindet. Der Unterschied zwischen einer funktionierenden Demokratie und eben genau dieser Staatsform der Bananenrepublik ist, dass in Zweiterer die rechts­staatlichen Grundlagen fehlen oder zumindest ausgehöhlt werden.

In Österreich gibt es mit dem Mystery Shopping eine Tendenz, da ist ein inakzeptabler, massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit erfolgt. Auch zwei Rechtsexperten haben bereits festgestellt, dass da sowohl geltendes Zivil- als auch Strafrecht massiv verletzt werden. Ohne jedweden Verdacht, Anfangsverdacht, wie es bis jetzt eigentlich üblich war, wird versucht, Vertragsärzte der Krankenkasse durch bewusst gemachte falsche Angaben dazu zu verleiten, Fehlhandlungen zu setzen. Man gibt falsche Krankheits­symptome an und versucht, einen Krankenstand zu erschwindeln, oder man versucht, ein unnötiges Rezept zu ergattern. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das Ganze wird ermöglicht, indem die Spitzel behördlich gefälschte e-cards vorlegen. Das soll routinemäßig gemacht werden beziehungsweise wird vielleicht schon gemacht.

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte formulieren Sie die Frage, Herr Abgeordneter!

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Zwei Minuten habe ich Zeit, oder?

 


Präsidentin Doris Bures: Ja, aber diese haben Sie bereits verbraucht.

 


Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (fortsetzend): Zwei Minuten – es ist wichtig, das zu sagen. Die Frage, die sich da stellt, ist: Es gibt diese offensichtliche Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, es wird da auch Anzeigen geben …

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt bitte die Frage formu­lieren!

 


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