Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 159

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“

Eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3: „Bericht des Tourismusausschusses über die Regierungsvorlage (1251 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden und über den Antrag 1572/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung fairer Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen in Zusammenhang mit Online-Buchungsplattformen sowie die Forcierung österreichischer Vertriebslösungen für Online-Buchungen im Tourismus (1305 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 9.11.2016

Die heimische Kulinarik ist ein Erfolgsfaktor für den Tourismus in Österreich. Um das Voranschreiten einer „Verwässerung“ und/oder eine Verfälschung und damit ein Abhandenkommen des Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirtschaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderen rechtlich nicht einheitlich geregelten Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten, die Gastronomie und die Hoteliers sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und End­verbraucher können nicht 100%ig sichergehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und über die Fairness der Preise der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen - zurückbleiben bei dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten.

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten über die tatsächliche Länderherkunft der Lebensmittel zu informieren. Die „Verösterreichisierung“ ausländischer Grundstoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Nationalität 100%ig stimmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben und in der Hotel-lerie, die mit Qualitätsprodukten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten


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