Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 20

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wertsteuererhöhung im Bereich Übernachtungen erst dann greift, wenn Zahlungen er­folgen, und zum Dritten das Faktum, dass das Wifo seine Prognose zur Konsumquote zurückgenommen hat.

Tatsächlich ist es so: Auch wenn sich die Mehrwertsteuer schwächer entwickelt als bud­getiert, besteht aus heutiger Sicht kein Anlass zu der Annahme, dass die wesentlichen Budgetkriterien 2016 nicht eingehalten werden können. Im Gegenteil: Die wesentlichen Indikatoren wie das Maastricht-Defizit und die öffentliche Verschuldung werden 2016 niedriger ausfallen, als noch im Frühjahr 2016 erwartet wurde.

Konkret wird das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 1,6 statt 1,4 betragen, die Staats­verschuldung wird bei rund 83,3 liegen und das strukturelle Defizit bei 0,5. Maßnah­men, die gesetzt worden sind, sind ein restriktiver Budgetvollzug, eine sehr strikte Vor­gangsweise bei den Überschreitungsermächtigungen und tatsächlich weitere Maßnah­men, die erst jetzt greifen und im letzten Quartal sichtbar werden müssen – etwa das Thema Kontenregister und all die Maßnahmen, die erst mit Oktober in Kraft getreten sind.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Der Budgetdienst des Parlaments hat auch festgestellt, dass die Ausgaben heuer aktuell um jedenfalls 3 Prozent steigen. Das kann sich auf bis zu 5,8 Prozent erhöhen, je nachdem, inwieweit die Überschreitungs­ermächtigungen ausgeschöpft werden. Planen Sie auch insbesondere im Bereich der Staatsausgaben Maßnahmen, um das Budgetdefizit in den Griff zu bekommen und die Schuldenlast nicht weiter zu erhöhen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Im Budgetvoranschlag 2017, der jetzt im Hohen Haus zu behandeln ist, sind diese Maßnahmen bereits gesetzt. In der ursprünglichen Mittelfristplanung war noch eine Verschuldung von 4 Milliarden € vor­gesehen, wir sind jetzt bei knapp über 2 Milliarden €. Diesen Weg müssen wir weiter­gehen, auch wenn das nicht alle so sehen.

Zum zweiten Punkt, den Überschreitungsermächtigungen: Ich habe das im Rahmen des letzten Ausschusses auch schon kurz dargestellt: Wenn man diese in Summe rechnet, sind es ungefähr 1,8 Milliarden €. Derzeit sind 30 Prozent ausgeschöpft. Ich gehe also nicht davon aus, dass wir bis Jahresende – sprich in den nächsten sechs, sieben Wochen – eine Ausschöpfung in dieser Höhe erreichen werden. Da wirkt der restriktive Vollzug tatsächlich dahingehend, dass wir das Budget, so wie geplant, auch bei Abweichungen einzelner Posten werden halten können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steinbichler, bitte.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Österreich ist EU-Nettobeitragszahler. – Haben Sie die Möglichkeit geprüft, ob Österreich seine Flüchtlingskosten direkt von den Nettozahlun­gen an die EU abziehen kann, um die Lücke im Budget zu schließen, die durch die ebenfalls schon angesprochenen nichtrealisierten Einnahmen aus den Gegenfinanzie­rungsmaßnahmen zur Steuerreform entstanden ist?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Es gibt auf der Ebene Europas klare Regeln in Bezug auf den Wachstums- und Stabilitätspakt. Der hat be­stimmte Flexibilitäten. Das, was wir erreicht haben, ist, dass die EU für die Jahre 2016 und 2017 zugestimmt hat, dass wir die überproportionalen Kosten für den Bereich Flüchtlinge und Integration in Ansatz für die Berechnung des strukturellen Defizits brin­gen können.

 


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