Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 23

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dort setzen, entweder bundesverfassungsrelevant oder bundesfinanzverfassungsrele­vant ist. Das bedeutet, um weiterführende Schritte setzen zu können, brauchen wir auf Basis des Österreich-Konvents eine ganz klare Aufgabenreform, und es muss klar sein, dass das Grundprinzip lautet: die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit in eine Hand! Das ist auch mit den Ländern und den Gemeinden so vereinbart.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Prinz, bitte.

 


Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Bundesminister, ich bin persönlich froh, dass es gelungen ist, eine entsprechende gemeinsame Einigung zwischen Finanzmi­nisterium, Ländern, Städtebund und Gemeindebund als Verhandlungspartner zu errei­chen, und dass es auch gelungen ist, Bereiche abzudecken, die für den Einzelnen wichtig sind, auch wenn sie in der Summe nicht groß sind. Denken wir zum Beispiel an den Wegfall des Spitalskostenbeitrags bei Kindern oder auch an die zusätzlichen Mittel für den Palliativbereich!

Als einen Gemeindesprecher interessiert mich aber natürlich sehr, wie das für kleinere Gemeinden, vor allem für strukturschwache Gemeinden im Finanzausgleich ausschaut. Welche Möglichkeiten sind da in Zukunft vorgesehen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Es sind mehrere Berei­che, die die Gemeinden unmittelbar betreffen. Das eine ist die von mir angekündigte Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit. Es wurde festgelegt, dass von den Bedarfszuweisungen ab 2017 auf Länderebene mindestens 15 Prozent für inter­kommunale Zusammenarbeit zu reservieren sind und ab 2020 mindestens 20 Prozent. Eingesetzt werden kann das sowohl für strukturschwache Gemeinden oder auch all­fällig für die Förderung von Gemeindefusionen, wie sie ja zurzeit gerade auch in Ober­österreich entschieden worden sind.

Zum Zweiten wird es einen Strukturfonds geben, auf den sich der Städtebund und der Gemeindebund geeinigt haben, es werden circa 60 Millionen € aus den Mitteln, die vereinbart sind, zur Verfügung stehen. Die Vergabe dieser Mittel wird vom Österreichi­schen Gemeindebund erarbeitet, und mit Zustimmung des Städtebundes wird entspre­chend investiert. Dadurch haben wir einen abgestuften Bevölkerungsschlüssel durch die zwei Aufgabenorientierungen erreicht. Diese zusätzlichen Maßnahmen haben wir gesetzt

Dann darf ich noch erwähnen, dass wir hier im Parlament einen Gesetzentwurf ein­bringen werden, um für die nächsten zwei Jahre 175 Millionen € an Investitionsförde­rung für die Kommunen zur Verfügung stellen zu können.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, der des Herrn Abgeord­neten Dr. Matznetter. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Bundesminister! Die OECD geht schon jahrelang gegen Steueroasen aller Art vor. Ich erinnere daran, dass es unter Ihren Amtsvorgängern für Österreich ja oft schwierig war, nicht auf graue und schwarze Listen zu kommen. Nunmehr ist auch die EU-Kommission dabei, die Steueroasen in diversen EU-Mitgliedstaaten auszutrocknen. Ich erinnere daran, dass Irland gestern vor dem EuGH gegen die Entscheidung der EU-Kommission wegen einer unerlaubten Beihilfe in Höhe von 13 Milliarden € an Apple durch Irland vorgegangen ist.

Es kann passieren, dass Österreich wegen seiner Bestimmungen zur Gruppenbe­steuerung ebenfalls wieder in den Fokus kommt, obwohl wir diesen Bestimmungen in den letzten zehn Jahren, seit dem Wiedereintritt der SPÖ in die Bundesregierung, ja eigentlich die Giftzähne gezogen haben. In diesem Zusammenhang daher auch gleich die Frage:

 


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