Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 24

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

250/M

„Was sagen Sie zum SPÖ-Vorschlag, dass statt der Gruppenbesteuerung bei der Kon­zernbesteuerung alle Tochterunternehmen einbezogen werden und daher der Konzern­gewinn besteuert wird, wobei im Ausland bezahlte Steuer angerechnet werden darf?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Es ist richtig, dass vor allem auf europäischer Ebene durch BEPS-OECD-Maßnahmen versucht wird, diese Steuergestaltungsmöglichkeiten, die ja zu einem beträchtlichen Teil offensichtlich legal sind, einzudämmen.

Die Gruppenbesteuerung ist ein wesentlicher Bestandteil für den Standort Österreich. Sie ist mehrfach korrigiert worden, wie Sie selbst schon erwähnt haben, ob das nun die Vollstreckungshilfen sind, die Verlustzuweisung, der Verlustdeckel oder der Umstand, dass nur noch beim Tatbestand des wirtschaftlichen Ausscheidens definiert wird, oder auch die Frage, für welche Länder das überhaupt anzuwenden ist. Bisher bestand kein Anlass zu einer Diskussion, ob diese Maßnahme nicht konform sei.

Ihr konkreter Vorschlag ist nach Ansicht des BMF nicht umsetzbar. Gewinne ausländi­scher Tochtergesellschaften unterliegen nämlich nicht der österreichischen Besteue­rungshoheit. Weder das nationale Steuerrecht noch die von Österreich abgeschlos­senen Doppelbesteuerungsabkommen sehen ein Besteuerungsrecht für Österreich an Gewinnen ausländischer Körperschaften vor. Diese kommen ausschließlich dem An­sässigkeitsstaat der ausländischen Körperschaft zu, was auch der gängigen Abkom­menspraxis der Vertragsstaaten entspricht. Gewinne ausländischer Gruppenmitglieder sind daher für Zwecke der Gruppenbesteuerung aus der heutigen Sicht unbeachtlich.

Zudem würde das vorgeschlagene Modell zu einer endgültigen und ungedeckelten Be­rücksichtigung ausländischer Verluste führen, die wir ja jetzt bewusst eingeschränkt haben, und im Gegensatz zu der Zeit, wo die Verlustberücksichtigung lediglich tem­porär ist, erfolgt eine Nachversteuerung im Inland bei Verlustberücksichtigung bezie­hungsweise Ausscheiden im Ausland.

Von Komplexität ist noch nicht zu sprechen, aber ich denke, die Gruppenbesteuerung ist ein gutes Instrument für die Standortpolitik in Österreich. Daher denke ich, dass sie so, wie sie jetzt korrigiert wurde, auch aufrechterhalten bleiben sollte.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Bundesminister! Der nicht gera­de als Kryptokommunist bekannte CDU-Finanzminister Schäuble hat vor Kurzem einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem sehr scharf auf die Ergebnisse von Panama-Leaks und Bahama-Leaks eingegangen wird, unter anderem dadurch, dass eine Offen­legungspflicht für solche in Steueroasen angesiedelten Gesellschaften vorgeschrieben wird, dass die Finanz- und Bankinstitute in die Pflicht genommen werden. Auf dem Weg, diese Dinge anzuerkennen, ist – ich sage einmal – eine sehr scharfe Form der Be­kämpfung vorgenommen worden.

Können Sie sich vorstellen, dass wir eine solche Bestimmung auch in unser Steuer­recht übernehmen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Zum einen sind wir ja lau­fend dabei, diese Veränderungen durchzuführen – Country-by-Country-Bail-Reporting, Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, all diese Maßnahmen sind in Umsetzung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite