Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 29

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Aufgrund verschiedener Finanzierungssysteme der Länder gilt das aber nicht. Wenn Sie es wirklich gelesen haben, dann wissen Sie (Abg. Rossmann: Das steht nicht drin­nen!), dass dort steht, dass die Verteilung der Mittel nach qualitativen und quantitativen Kriterien auf beiden Ebenen erfolgt, und die Kriterien sind zum Beispiel Öffnungszeiten, Anzahl der Kinder, Anzahl der Gruppen. Das gilt sowohl für die Länder als auch für den Bund. Ich war im Gegensatz zu Ihnen dabei und weiß, was besprochen wurde. (Abg. Rossmann: Aber ich habe das Paktum gelesen!)

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jä­ger, bitte.

 


Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich begrüße die Aufgabenorientierung in der Kinderbetreuung als Pilotprojekt sehr.

Die Gemeinden sind auch für die Pflege verantwortlich. Jene, die Pflege brauchen, und deren Angehörige wollen so lange wie möglich zu Hause bleiben und dann, wenn das nicht mehr möglich ist, in eine geeignete Einrichtung im Ort. Ich denke, wenn das Geld für diesen Bereich direkt zu den Gemeinden kommen würde, dann könnten geeigne­tere, kleinere Einrichtungen in jedem Ort errichtet werden. – Würden Sie diese Vorge­hensweise begrüßen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: In Bezug auf die Pflege gibt es folgende Vereinbarungen: Erstens: Der Pflegefonds wird fortgeschrieben. Das ist ein entscheidendes Mittel gewesen, weil man sonst die Pflegefinanzierung komplett neu hätte aufsetzen müssen.

Gemeinsam wurde von den Ländern und den Gemeinden bei der Pflege ein sogenann­ter Kostendämpfungspfad festgelegt, der mit 4,6 Prozent relativ vernünftig angesetzt wurde, weil gerade in diesem Bereich die Kosten enorm ansteigen. Parallel dazu wird der Pflegefonds für die Jahre 2018 und folgende mit 4,5 Prozent Valorisierung dotiert, sodass sichergestellt ist, dass die Pflegebetreuungen entsprechend ausfinanziert sind.

Ich stimme Ihnen aber zu, dass bei der Aufgabenreform das zentrale Thema die Frage sein wird: Wo ordnen wir die Verantwortlichkeit dafür zu? Und wenn man dann fest­stellt, es soll eine reine Länderverantwortlichkeit oder eine reine Kommunenverantwort­lichkeit werden, ist zwingend erforderlich, auch die Finanzströme zu verändern.

 


Präsidentin Doris Bures: Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordnetem Ing. Schultes. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Der Finanzausgleich ist ja wirklich ein großartiges Kunstwerk der Zusammenarbeit und der Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und für viele Spezialisten und Theoretiker ein interessantes Betätigungsfeld. – Wir haben es gerade bei Kollegen Rossmann gesehen, man kann sich darin auch verfranzen. – Für die Menschen, die uns heute zuhören, wäre wichtig, die Antwort zu bekommen auf die Frage: Wie wirkt sich der Finanzausgleich auf die Sicherstellung unserer Gesundheits- und Pflegesysteme aus, und zwar für die Menschen selbst, und was können sie erwarten?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Zur Pflege habe ich schon kurz erläutert, wie das dort vereinbart wurde. Dazu ist auch erforderlich und vereinbart, dass entsprechende Bundesgesetze erlassen werden, um diesen Kostendämpfungs­pfad sicherzustellen. Das war weniger ein Thema mit den Ländern, sondern vielmehr ein Thema mit dem zuständigen Ministerium.

 


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